„Freiherr und Hecot!“
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â 1 ZA Wiesbaden. Sonntag, !). Juni 18&O,
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WaS hat die nassauische Kammer und ins» besondere Hr. V. (K ck den Penfionirunge» und Dienstentl-rffangen, namentlich derjenigen Staatsdiener, welche Doiksaügeord- nete sind, gegenüber gethan?
5 Wiesbaden. (Schluß.) Nachdem so in einem treuen Echo der „Nass. Allgem. Ztg." das gewünschte Kammer-Nespousu«, sowohl für den anhängigen Civii- als auch für de« Eriminalprozeß zu Gunsten der Negierung abgegeben ist, erinnert sich der Berichterstatter plötzlich, aber leider zu spät, wie inhuman, unbefugt und der Kammer nicht geziemend es ist, auf den richterlichen Ausspruch in anhängigen Prozessen einzuwirken. Ausdrücklich gutheißen konnte man schließlich die eben erst im Prinzip verdammten Dienstentlassungen nicht. Es wurde daher, nachdem im Ausschußbericht sogar die Versetzung des Ministers in den Anklagestand eventuell in Aussicht gestellt war, nach dem Antrag des Ausschusses die Aussetzung der Entscheidung bis nach der Vollendung des Hochverrathsprozesses und das Beruhenlassen der fraglichen Angelegenheit für jetzt beschlossen, indem, „solange von den Gerichten in der Untersuchung wegen Hochverrath nicht erkannt sei, es nicht augemesien erscheine, daß die Kammer auf solche Anträge einen Beschluß fasse."
Die Entscheidung in dem Hochverrathsprozeß ist längst erfolgt; die angcschuldigte Handlung ist von dem zuständigen Gericht für vollkommen gesetzmäßig erklärt; die ohne Grund angeklagten Richter, Beamten und Abgeordneten sind völlig frcigesproche« worden. Deren Entlassung steht nunmehr nach der eigenen Ausführung des Ausschußberichts als ein völlig grundloser Akt mini- stericUen Beliebens da, um die Richter, Beamten und Abgeordneten in die „angenehmste Unabhängigkeit zu versetzen." Wo bleibt nun die Erfüllung der ausdrücklich anerkannten Obliegenheit der Kammer, einem solchen für den Staatsdienst und die Volksvertretung verderblichen System, einer solchen Verwendung nützlicher Kräfte sowie der Staatsgeloer entgegenzutreten? Warum wurde das feierlich vor dem ganzen Vance gegebene Wort, die Erörterung über dieses Verfahren der Regierung, „nachdem, wie der Ausschußbericht sagt, die Aburtheilung der Sache vor Gericht das erforderliche Material zur Beurtheilung des Antrags geliefert habe", alsbald wieder aufzunehmen und die nun ganz einfache und unzweifelhafte Entscheidung herbeizuführen, in der diesjährigen Sitzung der Abgeordneten nicht gelöst? Galt es doch nach dem eigenen Anerkenntniß deö Ausschusses einer Lebensfrage nicht nur für die Würde und Unabhängigkeit der Richter und Abgeordneten, sondern auch für die freie Ausübung des Wahlrechts und für einen gesetzlichen Rechtszustand der VoU- ziehungsbeamten aller Klassen, sowie der Schul- und Kirchendiener! Da sich auch nach der dringenden Aufforderung des Abgeordneten Ra ht in der Sitzung vom
18. März keine Stimme erhob,' um die zugesicherte Entscheidung zu beantragen, so erscheint das ganze Versayren in dem Lichte jener Taktik, womit man im Vertrauen auf die Vergeßlichkeit der Abgeordneten und des Volks unbequeme Alttrage aller Art, besonders aber zurMbsieUung von VerfassungSvertetzungen durch zeitig angebrachte VerschiebungS- oder Vertagungsbeschlüsse in Vergessenheit zu begraben sucht.
Die nächste Verantwortlichkeit für diese geflissent- liche Unterlassung trifft den Berichterstatter des Ausschusses, welcher die Sache auf diesen Weg geleitet und in Wahrheit nur Frist bis zur Erlangung der nöthigen Materialien zu der lM ausgetragenen Begutachtung gefordert und erhalten hat. Wir erinnern uns, daß derselbe Berichterstatter, Hofgerichts-Prokurator v. Eck, in Wvo. 104 der „Freien Zeitung" auf den Hauptsatz, „daß die Vertreter des Landes jeder Zumuthung der Regierung zu neuen Ausgaben Widerstand leisten", seine Ausführung über die künftigen Domänenüber- schüsse gegründet hat, welche so seyr an die bekannte Elermädchenrechnung erinnert. Die Solidität dieser Grundlage erprobt sich gerade bei der, freilich untergeordneten, finanziellen Seite dieser vorerst so geschickt der pflichtmassigen Kritik der Volksvertretung entrückten ministeriellen Entlassungs-Verfügungen. Derselbe Berichterstatter, der dort, wie ein zweiter Josepy Hume, die Kammer zur strengsten finanzielle« Opposition auffordert, überlaßt hier stillschweigend schon jetzt in den zu Kapital angeschlagenen Pensionen der entlassenen Beamten, der Regierung wenigstens den Betrag von 46,000 fl. und die Befugmß zur unbegrenzten Belastung der Staatskasse. Der Mann, der dort, gestützt auf sogenannte Erfahrungssätze, dem Lande Die Unterbringung erträumter Ucberschusse in einer recht hohen Elvüliste anräth, vergisst den 'M ganzes Gebäude um- stoßenve« Erfahrullgssatz, daß die Majorität der Kammer noch nie einer ernstlich gestellte« Anforderung der Regierung widerstanden hat.
Vorläufig wird das Volk die finanziellen Prophezeiungen dieses Berichterstatters ganz mit demselben Vertrauen aufnehmen, wie dessen so menschenfreundlich und mit so gelehrtem Aufwand ausgestellten juristischen Voraussagungen über den Ausgang der beiden Regie» rungSprozesse gegen redliche Relchsverfaffungskämpser, von denen so genau das Gegentheil eingetreten ist.
Schließlich haben wir dem Aufsätze in Diro. 119, den Rechtsstreit des Präsidenten Naht betreffend, eine Berichtigung der dortigen Bezeichnung der Mitglieder des Hofgerlchts zu Dillenburg nachzutragen, welche sich trotz der Grundrechte und ohne Besorgniß vor einer künftigen eigenen Beurtheilung nach Tit. D. quod quisque Juris in aliuin statuerit, ut ipse eodeni jure utatur für die Entfernung deS Präsidenten Raht von seinem Richteramte so erfolgreich verwendet haben1 Seit dieser Verwendung ist a) der Hofgerichtsrath Ebhardt $ ihn HvfgerichlSdirektor und Assisenpräsidenten, b) der Hofgerichtsrath Wenkenbach zum ältesten
Rath im Kollegium, c) der Hofgerichtsrath Langhaus zum OberappellationsgerichtSrath und Asfisen« präsioenten zu Wiesbaden, dj der Hofgerichtsrath von Preusche« zum Stellvertreter des Assisenpräsidenten, e) der Hofgerichtsrath Lautz, welcher sich auch dabei betheiligte, zum Staatsanwalt vorgerückt.
Eine Berichtigung der dortigen Ehrenerwähuung der in dem Rechtsstreite fungirenden 5 Mitglieder deS Hof- und Appellationsgerichts, welche hinsichtlich Eines dieser Mitglieder nothwendig wäre, wird durch die rühmende Erwähnung diejcs diffencirenden Mitgliedes und der allerdings schlagenden Redefigur von dem Gehen und Stehen desselben in Nr. 128 der Allg. Nass. Zeitung vollständig erledigt. Bemerkenswerth ist noch, daß nicht der ordentliche Regierungsanwalt daS beklagte Ministerium an dem Hof- und AppellationS- gericht vertrat. Sollte derselbe wohl ebenso wie der hiesige das Protrocinium in dieser Sache abgelehnt haben? Der Vertreter des beklagten Ministeriums war der Hofgerichtsprokurator Keller, der Schwiegervater des Assessors Deul.
Wir können nicht schließen, ohne unsre aufrichtige Anerkennung auszusprechen, theils über die, wie immer, wenn es Verhältnisse des Präsidenten Raht betrifft ausgezeichnet genaue Aktenkenntniß der Allg. Nass. Zeitung, welche bekanntlich nicht Regierungsorgan qt, theils über die zarte Schonung Der Ehre der urtheilenden Richter und die musterhafte Achtung vor der richterlichen Unabhängigkeit, welche sich in den feinen Andeutungen jenes Artikels in der N. A. Z. von „Trac- tiren der Justiz" nach andern als Rechtsansichten so geschickt zu verstecken und durch die Verwunderung über daS fortwährende, natürlich rein facultative „Gewährenlassen dieser Leute", d. h. der von ihr denun- eirten Richter so entschieden zu bewähren weiß und überdies durch die Ankündigung am Schluß, daß sie ihr letztes Wort noch nicht gesprochen habe, eine noch tiefere Bedeutung erhalt.
Wird die Kammer fortwährend einem Systein gegenüber schweigen, welches nunmehr in so unverhüllter Weise seine Zwecke und Absichten zur Schau stellt, und durch fortgesetzte Dienstentlassungen u. Strafversetzungen der tüchtigsten össentlichen Diener aller Klassen jede Ueberzeugungstreue unmöglich macht, und durch die angestrebte unbedingte Unterwerfung unter die regierungsfreundlichen Ansichten alle geistigen und materiellen Interessen des Volks sosehr nachtheilig berührt?
Die Arbeitervereine.
o Wiesbaden, 8. Juni. Die National-Zeitung in Berlin, bekanntlich ein sehr gemäßigtes demokratisches Blatt, bringt zur Rettung Der Ehre der Arbeiterbestrebungen , welche so oft und so grundlos angegriffen wird, nachstehenden sehr einsichtsvoll geschriebenen Aufsatz, Den unsern Lesern unverkürzt mi tzutheile» wir nicht verfehlen wollen:
Bilder ans dem ungarischen Kriege.
(Fortsctznng.)
Man gehe heute noch dlirch Ungarn kreuz und quer und man wird sich staunend überzeugen, daß über Kossuth nur Eine Stimme ist in den Städten, in den Evelsiyen und unter dem Landvolke: er war Der größte und biederste Patriot.
Ein schmachvoller Tod hat schon geringere Menschen für ewige Zeiten zu Märtyrern gemacht; er wird als Märtyrer seines Volkes verehrt werden, auch ohne Kreuz und Galgen.
Kossuth mag ruhig, ja im äußern Wohlstände leben in der Verbannung, während dahim gebettelt, gehungert, eingckerkert, erschossen und gehängt wird, dennoch wird ihm kein Magyare bei ruhigem Vlute fluchen, als dem Urheber alles namenlosen Elends. Denn so sehr überzeugt er jetzt ist von dem Unglück, dem das Ungarland erlegen, so überzengt ist er auch von Kossuth's großem Charakter und von dem Schmerze, den er um sein theures Vaterland in der Verbannnng leidet. „Gott helfe ihm in seiner Liebel^ das waren zumeist die Worte des ungarischen Bauers, wenn man mit ihm in der letzten traurige Zeit von Kossuth sprach.
Wie gesagt, nach sieben Monaten sah ihn Preßburg wieder. In dieser Stadt und in ihrer nächsten Umge
bung war damals Alles versammelt, was die ungarische Hanplarmee verstellte, was dem bedrängten Wien so viel Hoffnung einflvßle, was Dem österreichischen Reichstage so viel Kopfbeechen und Dem Hofe von Olmütz manche schlaflose Nacht kostete. Es war wahrlich nicht der Mühe werth.
Zwei Hnsarenregimeuter, 14—14,000 Mann regulärer Linientruppen und eine Schaar von 20,000 ungeübten Nationalgarden und Landstürmlern, dies beiläufig waren die Kräfte, die gegen die Oesterreicher unter Win- dischgräy und Jellachich ihr Glück versuchen sollten.
8000 Dieser Landstürmler hatte allein das Komorner Komitat gestellt und Graf Nadasdy, der erbliche Ober- gespan desselben hatte sie in eigener.Person bis Preßburg geführt. Doch man darf dem armen Grafen nicht Unrecht thun. Gewiß, er wurde mehr geführt, als er geführt hat. Wer seine Antecedentien auf den Preßburger Reichstagen kannte, mußte über den ungeheuern Wechsel der Dinge billig erstaunen, wodurch es möglich wurde, daß. ein Nadasdy an der Spitze von einigen tausend Garden und Sensenmännern gegen die Residenz des Königs zog, derselbe Nadasdy, dieselbe Don -Quixotte- Gestalt mit dem langen Gesicht und der Habichtsnase, wie sie an dem grünen Tische mit dem judex curiae gesessen, ein Konservativer von echtem Schrot und Korn, ein Muezzim, der vom Minaret seines erhabenen Sitzes die Gläubiger dreimal täglich erinnerte an den Suren der Konstitution (seines Koran's) unverbrüchlich festzuhalten,
ein Mensch, in dessen schmalgedrücktem Hirnkasten gerade nur so viel Play war, um die Paragraphe Der ungarischen Verfassung zu beherbergen, die da ruhig neben, einander lagen, wie die zehn Gebote auf Pergament geschrieben in Den Gebetricmcn Der Juden, kurz der radikalste Gegner KossuthS und der Oppositionspartei, Deren Ansichten ihm so bares und naturwidrig erschienen, daß er sich nie Die Mühe gegeben hatte, ihnen auf der Tn- büne entgegen zu treten.
Ja gewiß, der arme Graf war weniger Führer als geführt, und doch brachte ihn seine momentane Schwäche später vor ein österreichisches Kriegsgericht, wo ihm seine kurze Heldenlaufbahn von Komorn bis Preßburg auf 50,000 Gulden oder noch mehr angerecht wurde.
Wenn Napoleon nichts auf der Welt für unmöglich hielt, so wollte Kossuth nichts für zu spät gelten lassen. Eine entschiedene That, meinte er, komme noch immer früh genug, und an diesem Glauben hielt er fest, wenn es oft wirklich schon zu spät war. So auch damals, als es sich Darum handelte, Die ungarische Armee über Die Leytha zu führen. In Pesth hatte er darauf gedrungen, daß Jellachich selbst auf Die Gefahr eines offenen Bruches mit dem Kaiserhause über Die Landesgrenzen hinaus verfolgt werde und in diesem Punkte war er mit Der Linken des Hauses einig, die einen Bruch mit der Dynastie als geschehen betrachtete und nichts weiter von Rücksichten hören wollte.