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*§* Die Schulverwaltung und die Privat schulen.

Es ist der Fluch unserer Zeit, daß die Gewaltigen nicht die Gewalt über sich gewinnen können, einem Prinzipe entschieden zu folgen. Man will und will auch nullt, überall Halbheit; man will Gott verehren, aber keinen Verdruß mit dem verneinenden Geiste haben, will den Fortschritt und legt bergan und un tiefsten Kothe Hemmschuhe an.Hangen und Bangen tu schwebender Pem!" das ist der Charakter der po­litischen Werkführer. Und eben, weil man Alles halb thut, kommt nichts zum Ziele, wird daS Bestehende ganz haltlos, und nichts Neues tritt an seine Stelle.

Man macht Gesetze und erinnert sich ihrer nicht; man läßt schwören und wieder gegen den Schwur schwören. Natürlich geht dabei die Achtung vor dem Gesetze, die Sittlichkeit des Volkes zu Grunde. Dem jetzigen Zustande gegenüber müßte man die starre- reaukratie loben; denn es gab doch eine Macht. Fetzt kann man billig fragen: wer regiert denn eigentlich! Nirgends aber herrscht eine größere Verwirrung, als auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung, weil hier die Beamten eines Staates im Staate, eine dem Staate feindliche Gewalt die Zügel in den Hän­den hat. Eine Korporation, die sich vom Staate un­abhängig erklärt, die sich selbst über den Staat setzt, deren Macht in der Fesselung der Geister und Ge­wissen besteht, ist an sich gefährlich, wenn der Staat kein Gegengewicht schafft; allein einer solchen Macht das ganze Erziehungswesen preiszugeben, heißt sich gebunden dem Feinde ausliefern. ,

Und woher diese Erscheinung? Einzig daher, weil man es nicht wagt, sich überall und unter allen Verhältnissen der Gesetze zu erinnern. . _

Die Grundrechte, sowie die nassauische Verfassung bestimmen:Das Unterrichts- und ErzrehungeweM steht unter der Oberaufsicht des Staates, und ist, ab­gesehen vom Religionsunterrichte, der Beaufsichtigung der Geistlichen als solcher enthoben "

Deniohngeachtet haben die Geistlichen das Schul­wesen nach wie vor in Händen, um es nach eigenem Gutdünken zu eigenen Zwecken auszubeuten. Seit die Regierung die Schulaufsicht nach Confessionen durch die Geistlichen verwalten läßt, ist ein bedeutender Un­terschied^ zwischen katholischen und protestantischen Schu­len eingetreten. Die katholischen Lehrer sind ausge­schlossen von der Cultur, müssen Erbärmlichkeiten als Lektüre in ihren Lesezirkeln nehmen und bezahlen, sind der Willkür mancher Jesniten preisgegeben, eS wird ihnen größtcnthclIS kein Resultat der Prüfung nutge- theilt, gesinnungstüchtige Schulvorsteher werden gar­nicht zur Prüfung eingeladen.

An die Stelle bildender Unterrichtsfächer treten geistliche Salbadereien und mechanische Uebungen um der Stupidität und dem fanatischen Wahnsinne das Volk in die Arme zu führen. An ein Widerstreben

von Seiten der Lehrer kann nicht gedacht werden, sonst werden sie unmöglich gemacht. Denn die Ge­walt ist wohl gegliedert in den Händen der Priester, und durch dieser Hände feste Kette ist gefesselt der Geist, ist abgespcrrt die Möglichkeit, sich beschwerend weiter zu verwenden. Wo ist hier ein gesetzlicher Boden? Wir sehen Herrschaft, aber nicht die der Gesetze. Wir wollen nur zwei Erscheinungen der Zeit betrachten.

Grundrechte und nassauische Verfassung bestimmen: Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen, zu leiten, an solchen Unterricht zu ertheilen , steht jedem Nassauer (jedem Deutschen in den Grundrechten) frei, wenn er seine Befähigung der betreffenden Staatsbe­hörde nachgewiesen hat."

In Oberursel will ein Mann, der seine Befähigung nachgewiesen hat, eine Privatschule errichten; es wird ihm verweigert. Und doch steht das Privatschnl- Wesen als Gcwerbsgcgenstand gesetzlich fest; den Ze­der betreiben kann, wenn er seine Befähigung nachge­wiesen hat.

Nur bleibt bei den Privatschulen dem Staate die Aufsicht, wie bei den öffentlichen Anstalten, und das Recht, die Kinder in die öffentliche Schule zu fordern, wenn die Privatschule nicht genügt. Denn die Grund­rechte und die nassauische Verfassung bestimmen weiter: Eltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegbefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die unteren Volksschulen vorgeschrieben ist." Wurde vielleicht dieser Forderung in Oberursel nicht entsprochen? Im Gegentheil ein gewisser Herr will keine bessere Bildung dulden, weil sonst die Religion verloren gehe, wie er sagtet Wir fragen also: wer regiert?

Und solcher Beispiele sonnten wir mehrere anführen. Doch statt dessen ein Beispiel Her entgegengesetzten Art.

In Kamberg fommt eine Gesellschaft aus Förstern, Schuhmachern und Weißbindern um die Erlaubniß ein, eine Privatschule errichten zu dürfen. Diese Leute ha­ben keine Befähigung nachgewiesen, können keine solche nachweisen, weil sie keine pädagogischen Kenntnisse ha­ben. Und dennoch wird dem Gesuch willfahrt! Welche beispiellose Consequenz! Welche Verehrung des Ge­setzes! Mehrere Gemeinderäthe wendeten sich an das Ministerium, um Nichtgenehmigung dieser Privatschule, weil solche eine Parteischule sei; allein sie erhielten keine Antwort. Indessen wollen diese nicht zum Un­terricht qualisizirtcn Leute, auch nicht selbst unterrich­ten, sondern sich so einen:jungen Mann, der vom Seminar kommt" nehmen. Prinzipiell ist also geneh­migt, daß eine Gesellschaft Nichtberechtigter das Schul­wesen ausbeuten darf. Wie wäre cs, wenn ein Schul­meister sich ein Schusterbürschchen, das aus der Lehre komint, nehmen und dieses für sich arbeiten lassen wollte, während er als Meister das Geschäft führte. Das würde wohl nicht geduldet, weil es gegen das Gewerbegesetz wäre. Also genießt das Unterrichtswe­sen nicht einmal den Schutz gewöhnlicher Gewerbe.

Jeder darf hier pfuschen und ausbeuten, wenn er ge­wissen Herrn genehm ist. Abgesehen von der Verpflich­tung des Staates, solche Privatschulen zu untersuchen, ob sie intern Zwecke entsprechen, ist also die Errichtung schon gesetzwidrig. Aber auch ein entlassener Zögling des Seminars oder ein Schulamtskandivat ist nicht be­rechtigt, eine Privatschule zu errichten. Denn nach dem bestehenden Nassauischen Schulgesetze wird der Kandidat erst anstellungsfähig durch zweijährigen Ge­hülfendienst. Wer nicht anstellungsfähig ist, der ist auch nicht fähig, einer Privatschule vorzustehen. Ver­nünftigerweise kann die Befähigung eines Schullehrers erst nach einer Gehülfenzeit, als nach einem praktischen Eramen, ausgesprochen werden.

Darf aber die Pinspartei PiuSschulen errichten, so dürfen andere Parteien auch Parteischulen errichten, wobei die Befähigung nicht einmal nöthig ist. Merkt euch's ihr Leute, die gerade kein passendes Geschäft haben 1

Daß unter solchen Umständen die Cultur verloren geht, versteht sich von selbst; aber man gibt eS einmal zu, und was den Piusbündlern erlaubt ist, wird an­deren Bürgern auch erlaubt sein.

Auf eine mündliche Beschwerde eines Camberger Bür­gerswegen der Piusschnle wurde ihin an einer hohen Stelle entgegnet:wir konnten das nicht wehren/ Also diese Behörde kann der Willkühr nicht wehren! mithin fehlt ihr die Macht, eine Partei ist ihr überlegen.

Schon der große Hohenstaufen, Kaiser Friedrich 1L gab das Gesetz:Kein Priester kann ein Staatsamt bekleiden; weil er nicht dem Staate gehört." So weise dachte vor sechshundert Jahren ein deutscher Kai­ser, unb die vielen bitteren Erfahrungen seiner Nach­folger haben die jetzigen Machthaber nicht eben so weise gemacht. Allem die Geschichte lehrt vor Alleu^ daß die Menschen nichts aus ihr lernen.

Wie aber ist eine Controlle solcher Privatschulcu möglich, wenn diese im Interessen der Geistlichkeit und gegen den Staat errichtet werden? Soll der Geistliche treu dem Staate sein, Wahrheit berichten, so wird er zum Verrather an seiner Kirche. Wir wollen Gesetz, Freiheit und Gerechtigkeit; daher müssen wir ebenso sehr dagegen protestircn, wenn einem Berechtigten ver­weigert wird, eine Privatanstalt zu gründen, als wenn Nichtberechtigte die Erlaubniß dazu erhalten.

Vor Allem aber müssen wir fordern, daß man die bestehenden Gesetze achte, die noch fehlenden Gesetze bald ^von der Kammer aussprechen lasse und daß der Dtaat für das Schulwesen Beamte an­stelle, die nur dem Staate gehören, die dem Staate verantwortlich sind, damit keine Anstalten bestehen und entstehen können, die den Zweck, die Bildung der Staatsbürger, nicht erreichen können, nicht erreichen sollen. Der Geistliche gehört erst seiner Kirche, ehe er dem Staate gehört, ordnet den Staat der Kirche unter und kann daher kein Beamte des Staates

Rückblicke und Erlebnisse von Franz Raveaur.

(AuS ber »Deutschen Monatschrift" von Kolatschek.)

Die Rheinische Deputation in den Tagen des 17., 18. und 19. März 1848 in Berlin.

Die französische Februarrevolution hatte ihre Nach­klänge bereits in den kleinern Staaten Deutschlands ge­funden und durch Gewährung von Preßfreiheit, Vereins- recht und Organisation der Bürgerwehreu Früchte ge­tragen , und immer noch konnte oder wollte die preußi­sche Staatsregierung sich nicht zu dem Schritte entschließen dem Volke das zu geben, was es bereits in Baden, Nassau, Hessen, Würtemberg und andern Ländern durch Zusagen s iner Fürsten erlangt hatte. Die Stimmung der Gemüther wurde durch dieses Zögern nur um so ge­reizter und erbitterter. In Folge der politischen Wirren stockten Handel und Gewerbe, der Handwerkerstand feierte und die Noth der arbeitenden Klassen vergrößerte sich von Tag zu Tag. Es war nicht abzusehen, wohin dieser trostlose Zustand führen würde, und so entschloß sich denn endlich der Gemeinderath von Köln, einen entschei­denden Schritt zu thun. Am 16. März reiste eine Deputation von zwölf Mitgliedern des Kölner Gemein­deraths nach Berlin, um dem Könige freimüthig und offen die gefährliche Lage des Vaterlandes darzustellen, um ihn mit den Zuständen des Landes bekannt zu machen

und diejenigen Forderungen an ihn zu stellen, ohne deren Gewährung man sicher auf einen gewaltsamen ,Ausbruch der Unzufriedenheit rechnen könne. Diese Deputation sollte zugleich auf die Zugeständnisse der andern deutschen Fürsten Hinweisen und dem Könige begreiflich machen, daß es endlich an der Zeit sei, langjährige und wohlbe- grünbete Versprechungen zu erfüllen. Die Deputation übernachtete am 16. März in Hannover, dort wurde eine kurze Berrathung gehalten, in welcher Herr von Wittgenstein zum Sprecher der Deputation ernannt wurde. Am .andern Tage traf sie auf der Fahrt nach Berlin von Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Hr. v. Eichmann welcher, als ihm die Entsendung der Deputation bekannt geworden war, sich veranlaßt fand, zu gleicher Zeit mit ihr die Reise nach Berlin anzutreten. Er erbot sich, uns dem Minister von Bodelschwingh vorzustellen, um durch diesen Audienz beim Könige zu erhalten. Wir kamen am 17. Abends in Berlin an und schon eine Stunde später machten wir dem Minister, Herr von Bodelschwingh, unsere Aufwartung; aber diese kurze Zeit, welche zwischen unserer Ankunft und dem Besuch bei dem Minister lag, hatte hingereicht, uns mit Allem bekannt zu machen, was seit vier Tagen in Berlin vor« gefallen war. Damals, wo man nicht so sehr an Mord und Blutvergießen gewöhnt war, hatte das Einhauen des Militärs auf ruhig dastehendes Volk, welches einige Abende nach einander stattgefunden hatte, und das Er­schießen einiger Menschen eine nie gekannte Aufregung

bei der Berliner Bevölkerung hervorgebracht. An dem Abende unserer Ankunft schien Waffenstillstand ringetreten zu sein. Unter den Linden bewegte sich zwar eine große Masse Volkes, dazwischen zum erstenmal Schutzgarden mit ihren weißen Binden, welche überall Zusammenrot­tungen $i verhindern suchten, und da, wo ein Haufen Volks zusammenstand, freundlich baten, auseinander zu gehen. Bei dem Minister angekommen, mußten wir nach damaliger Sitte noch im Vorzimmer warten; einige meiner Kollegen waren entrüstet über, die Beobachtung dieser Etiquette zu einer Zeit, wo jeder Minute kostbar war, und in welcher das bekannte Zu spät oft nur von einigen Minuten abhing. Beim Eintritt empfing uns der Minister ganz der alten Etiquette gemäß, kalt und höflich. Er sah sehr blaß und verwirrt auS Die De­putation, bestehend auS den Herren: v. Wittgenstein, Michels, Seidlitz, Böcker, Beckers, Guillaume, Stupp, d'Ester, Raveaux, Brvi.r, Häuser und Dr. Clässen, wurde vom Minister ersucht, sich niederzulassen. Hup. auf theilte Hr. ».Wittgenstein dem Minister kurz den Zweck unserer Reise mit, ohne sich, wie dieses vorher unter uns verabredet worden war, mit dem Minister in eine lange Debatte einzulassen. Der Minister ant­wortete uns: das wäre Alles recht schön und gut, und er habe auch nichts dagegen, allein er könne nicht be­greifen, warum diese Deputation, zwölf Mann hoch, nach Berlin gekommen sei? Das würde in der Residenz noch die Aufregung unnöthigerweise vermehren, sie hätten