Freie Ztilmig.
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Wiesbaden. Freitag, 2^. Mai
„âcrheit und Neehi!"
Die „greif Zeitung" erscheint, mit Husnayine des Montag, täglich in einem Bugen. - Oer Avvnuemeittspleiâ betrage v ltriciia»rlg vier in Ätiesva^en i ri. 45 fr., ane« wärtS durch die Post bezogen mit vcrhâltmßmâßigem Aufschläge. — Znserate werden bereitwillig aufgenomwen und ftno bei ver großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stets von wirk, f r mein Erfolge. — Die Jnserativnögebühren betragen für die vierspaltige Petitzcile 3 Kreuzer.
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Das Priesterthum.
/ 11.
Sp. Vom Taunus. Das Priesterthum kann nur sich selbst dienen. So weil die Geschichte reicht, ! kennt die Welt nur als das Bestreben der Priester: ihre Macht zu erheben über alle Gewalt der Erde.
Wohl will das Priesterthum absolute Regenten — aber als Werkzeug der Priester, als Puppe und auch als Sünden bock für ihre Vergehen.
Das Volk ist eine Heerde und die Priester sind die rechtmäßigen Hirten und Besitzer der Heerde. Um aber die Heerde im Zaum zu halten, bedarf man eines Wächters, eines Hundes, oder wie sich das Mittelalter ausdrückte: „den weltlichen Arm." _
Und einen Sieg hat das Pfaffenthum errungen, es hat die „geheiligte Majestät" der Könige verleitet zum Blutbad.
Und das Menscheublut prägt der Seele, prägt der Zeit, dem Orte, prägt Allem, waS eS berührt, unauslöschliche Zeichen ein. Die Blutschuld kann nicht gesühnt werden und die Flecken des Blutes dringen durch Gold und Purpur, erscheinen im Finstern alS wandernde Gespenster und am Tage als eiternde, schwarze Geschwüre.
Das ist der Sieg beim Volke. Diesem entgegen steht der Sieg bei den Mächtigen: „die Furcht vor der Nemesis.
Stolz auf beide Siege und sich seiner Absicht klar bewußt, tritt das Pfaffenthum immer kecker hervor. Daher die Erscheinungen der Zeit, daher die Raserei der Thorheit, daher das „heilige" Schattenspiel, um Wahnsinn zu erregen und Laster zu verbreiten.
Die Demokratie hat diese Spuckgestalleu nicht zu fürchten, sie ist sicher vor jeder Berufung; denn dem reinen Lichte nahet kein Gespenst der Nacht. Aber Gefahr drohet den Regierungen.
Der Fanatismus steckt an, wie der Schnupfen, — der Fanatismus ist zerstörend.
Ei so sehet doch die gepriesenen Zeiten des Mittelalters, sehet, wie die Horden in die Paläste dringen und die warmen Leichen zerreißen!
Die pfäffischen Umtriebe sind erlaubt, die Prediger der Freiheit werden verfolgt, die Wahrheit ist verboten, jedes Licht wird gelöscht — um die Finsterniß zu verbreiten, damit man selbst in der Finsterniß umkomme. _
Lasset die Kräfte sich tm Kampfe versuchen, gebet der Wahrheit dasselbe 9ie$t, wie der Lüge: so wird sich der Kampf auf der Ebene, am Lichte entwickeln, das Leben wird voranschreiten, und ihr werdet mit dem Leben gehen und euch freuen.
Wenn nicht, dann werden die gehemmten Kräfte plötzlich mit heftigem Krachen sich entfalten, die Finsterniß zerreißen — und die verblendeten Absolutisten mit den Mächten der Finsterniß stürzen in deu Abgrund.
Historische Parallelen.
Am 30. Mai 1763 erließ Friedrich II. folgendes Kabinetsschreiben:
„Mein lieber General v. Mosel. Da ich von ohn« gefähr in Erfahrung gebracht: daß verschiedene Commandeurs, auch wohl andere und Subalternofsiziers, sich einer nicht gebührenden Autorität über die Magistrate und Bürgerschaften der bequartirten Städte anmaßen, und solche dahin ercendiren, daß in Fällen wo Streitigkeiten zwischen Soldaten und einem Bürger Vorfällen, sie die Sache ganz einseitig für sich traktiren und abmachen, die Magistratspersonen brüöqniren und übel begegnen, auch wohl gar Bürger mit Schimpfworten und Schlägen traktiren, und selbige nach ihrem eigenen Gefallen auf die Wache setzen lassen, Ich aber dergleichen ganz ungebührliche Dinge durchaus nicht gestatten, noch um so weniger wissen und leiden will, als der Offizier eigentlich dafür ist, daß er das Land und dessen Wohlfahrt mit schützen und defendiren, nicht aber den Bürger mißhandeln, sich über solchen eine eigenmächtige Autorität anmaßen und den bequartirten Städten die ohnedem beschwerliche Last der Einquartierung dadurch unerträglich machen soll; Also befehle | Ich hierdurch, daß Ihr in Meinem Namen, und von i Meinetwegen, der dortigen Garnison bekannt machen : und aufgeben sollet: wie zuvorderst kein einziger Ossi« i zier von der höchsten bis zur untersten Stufe, ge- - schweige denn ein Unteroffizier oder gemei- ; »er Soldat, wenn er mit einem Bürger De- j melées bekömmt, sich unterstehen soll, sich l selbst Recht zu sprechen, am allerwenigsten j aber •einen Bürger zu schimpfen, mit Wor- i ten übel zu traktiren, oder gar zu schlagen und in Arrest setzen zu lassen, sondern daß wenn Streitigkeiten zwischen einem Offizier oder Soldaten und einem Bürger vorfallen, eS überall so gehalten werden soll, als wie es darunter in Berlin (!) gehalten wird, daß, wenn nämlich der Soldat sowohl als der Bürger Complices delicti sind, die Sache durch ein Judicum mixtum abgethan werden muß. Ist aber dieses nicht: so soll der Offizier und Soldat gegen den Bürger, bei dem ihm vorgesetzten Magistrat, der Bürger aber, wenn er Kläger ist, bei dem Regimente klagen, und allda die justizmäßige Untersuchung und rechtliche Abthuung gewärtigen. Sollte sich ereignen, daß ein Bürger gegen die Wachenpatrouillen oder sonst gegen einen Soldaten wirklich ercedirte: so muß solches lediglich und allein von dem Magistrat untersucht werden, und von demselben deshalb Strafe erfolgen. Fallen aber solche Umstände vor: daß der ercedirende Bürger, ob peri- culum in mora, arretirt werden muß; so soll solches zwar geschehen, dagegen keiner von der Wache sich bei der schwersten Strafe unterstehen, dem Arrestanten in seinem Arrest übel zu begegnen, zu infultiren oder aber ihm unter allerlei Vorwand Geld abzupressen. Diesemnächst
aber muß der Kommandeur des Orts den geschehenen Arrest des Bürgers und den begangenen Erzeß sofort dem Magistrat, oder der Obrigkeit des OrtS, worunter der Bürger stehet, melden, solchen dahin abliefern, und die Untersuchung der Sache, auch die Bestrafung des Bürgers, erwähntem Magistrat lediglich und allein und ohne Zuziehung jemandes von der Garnison überlassen, bet welchem sich auch der klagende Soldat als Kläger von dem Bürger stellen muß. Ueberhanpt muß auch gar kein Chef von einem Regimente, oder auch ein Kommandeur einer Garnison, sie unterstehen, einen Bürger, außer wenn Gefahr vorhanden wäre für sich arretiren zu lassen, sondern das Regiment und der Kommandeur mnssei^ schlechterdings bei dem Magistrat des Orts klagen, sollte ein Offizier, wer es auch sei, oder ein Unteroffizier oder Gemeiner, sich so weit vergessen, einen Bürger mit harten Schimpfworten, ober mit Sch la- gen traktiren zu wollen; so soll derselbe sogleich in Arrest gesetzt, und über ihn Kriegs- recht gehalten, auch er dafür abgestraft werden. Dieses ist mein erpresser Wille, welchen Ihr der Garnison zur ganz genauesten Beobachtung unv Folge bekannt machen und wohl einbilde» sollet. Ich bin übrigens Euer wohl affektionirter König. Berlin, den 30. Mai 1763. Friedlich. An den Generalmajor von Mosel."
Man findet dieses Kabinetsschreiben in den „Anekdoten und Charakterzügen aus dem Leben Friedrichs deS Zweiten. Zehnte Sammlung. Berlin, 1787, bei Johann Friedrich Ungar", Seite 113—118. Das Jahr und der Ort des Erscheinens bürgen für die Acchtheit, denn Niemand hätte wohl im Jahr 1787 wagen dürfen, in Berlin selbst ein „Kabinetsschreiben" zu veröffentlichen, das nicht ächt gewesen wäre.
Fünsunddreißig Jahre später finden wir folgende Kabinktsortre Friedrich Wilhelms 111. vom 1. Januar 1798, im dritten Theile der Bischof Eylert'schen „Charakterzüge" u. s. w. abgevruckt. Sie lautet wörtlich folgendermaßen :
„Ich habe sehr mißfällig vernehmen müssen, wie besonders junge Offiziere Vorzüge ihres Standes vor dem Civilstanbe behaupten wollen. Ich werde dem Militär sein Ansehen geltend zu machen wissen, wenn es ihm wesentliche Vortheile zu Wege bringt, und das ist auf dem Schauplatze des Krieges, wo fie ihre Mitbürger mit Leib und Leben zu vertheidigen haben; allein im Uebrigcn darf sich kein Soldat unterstehen, weß Standes und Ranges er auch sei, einen meiner Bürger zu brüsquiren. Sie sind es, nicht ich, die die Armee unterhalten; in ihrem Brode steht das Heer der meinen Befehlen anvertrauten Truppen, und Arrest, Kassation und Todesstrafe werden die Folgen sein, die jeder Kontravenient von meiner unerbittlichen Strenge zu gewärtigen hat.
Berlin, den 1. Januar 1798. Friedrich Wilhelm." Zwei und fünfzig Jahre darauf, nämlich im Jahre
Aus Ungarn.
(Fortsetzung.)
In die Sitzungen des Repräsentantenhauses kam Kossuth in Debreczin nur, wenn er Mittheilungen. von Wichtigkeit oder Vorschläge zu machen hatte, welche die Versammlung aus seinem Munde hören sollte. Dann war er König ohne Thron und Baldachin, dann war das Haus und die Tribüne und die Herzen Aller für eine Stunde sein unbestrittenes Eigenthum, dann galt von ihm, was Lamartine von Mirabeau sagt: Dès son entrée dans l’Assemblée nationale, il la remplit; il y est lui seul le peuple entier, ses gestes sont des ordres, ses motions sont des coups d’Etat.“
Zum Schluffe wollen wir die ergreifende Schilderung des Verfassers von den Mordscenen in Arad geben, als nach den Kapitulationen, die Görgey's Verrath bewirkte, der Feldmarschall Haynau mittelst dieser Hinrichtungen der tapfersten nnd besten Männer der Revolution strafen und durch Entsetzen dem Kaiserhause der Habsburger die verlorene Liebe wieder gewinnen wollte. — Wie Win- dischgrätz und Welde» dies System des Schreckens durch Standrecht und erbarmungsloses Niederschießen, Begnadigungen zu Pulver und Blei begonnen hatten, so kam nach ihnen ein Mann, der nichts kannte, als den Gal
gen und der dem Henker zu schimpfilichen Tode die Opfer ungezählt hinwarf.
Von Brescia noch warm, sagt der Verfasser von diesem furchtbaren Mann, kam er hergefahren, vor ihm ein Ruf, schlimmer als ihn je ein Mensch in dieser Zeit besessen. Der Wanderer steht oft an Abgründen, so tief und schwarz und grausig, daß er's nicht wagt, hinab zu schauen in die Kluft der Schreckens. So steht die Menschheit vor dem Charakter dieses Haynau und wagt es kaum, einen Blick in dessen Tiefe zu thun, so abschreckend wirkt schon alles, was an der Oberfläche sichtbar ist. Er hatte säum den Oberbefehl übernommen und schon waren zwei Todesurtheile von ihm unterzeichnet. Baron MebnianSky starb am Galgen, mit ihm Gruller am 5. Juni in Preßburg. Ein Schrei des Entsetzens ging durch das ganze Kaiserreich, ein Schrei wilder Rache durch Ungarn, als man sah, wie Haynau über Kriegsgefangene urtheilte, aber die Bläße des Entsetzens war noch nicht von den Gesichtern verschwunden, als das Todesurtheil des Priesters Razza gefällt und vollzogen wurde (18 Juni). Vergebens baten 'die Bürger Prcß- burgs um Gnade für den allgemein verehrten Mann; er war dem Galgen verfallen nnd seit dieser Zeit hatte der Henker viel zu thun , an allen Orten, wo Haynau seine Kriegsgerichte sitzen ließ. Aber er konnte mit allen seinen Blutsentenzen höchstens Heilige schaffen. Einschüchtern, entwaffnen, überzeugen — das vermochte er nicht.
Endlich war Attes vorüber, auch das unbesiegbare Komorn war gefallen; der russische Kaiser hatte, wie der Verfasser sagt, den Liebesdienst übernommen, die Kaiserkrone dem Hause Habsburg zu erhalten, zu bewahren. Und als die russischen Massen gesiegt, als der Diktator Görgey am 13 August bei Szöllös — unter armseligen Bedingungen die Waffen gestreckt hatte, als man sicher war, es könnte keine Wiedervergcltung kommen, erfolgte der schaudcrvvllc Racheact an den unglücklichen Generalen und Ministern, die der Kapitulation vertraut hatten.
„Kossuth, Dembinski, Bem, Perczel, Kasimir Bat- thyany, Szemere, Kmety, Guyon, Visocki, Vetter und Meszaros hatten sich in die Türkei gerettet/ sagt der Verfasser, der Finanzministers Duschek lebte unange. fochten in Oesterreich, nachdem er für dessen Interesse ersprießlich gewirkt hat. — Hovath und Bucovich entkamen glücklich nach Paris.
Für Bem gab es kein Schwanken. Dieser unbeug. same Geist weiß nichts von Scheidewegen, an welchen oft die Menschen zweifelnd stehen bleiben, unentschlossen, welchen Pfad sie einzuschlagen haben. Sein Wegweiser durchs Leben ist der Haß gegen Rußland, der ist seine Feuersäule bei Nacht. Diesem selbflüberzeugtcn Hasse opferte er tausend mal sein Leben und zuletzt feinen christlichen Glauben. Ein anderer Hanibal hat er der Tyrannei in jeder ihrer Gestaltungen ewige Feindschaft