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âelöeit und Recht!"
Wiesbaden. Donnerstag, 9. Wat
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1830
Wegen des Himmelfahrt-Festes erscheint morgen den 10. Mai keine Zeitung.
Die vom Derwaltungsrath begehrte „Entschließung."
o Wiesbaden, 8. Mai.
Die jammervolle Politik ter Manteuffel und Bram d nbnrg, wAche fortwährend zwischen „Hangen und Bangen schwebt", hat richtig in Jahresfrist ihren Kreislauf glücklich beendet, und ist gerade auf dem Punkte angelangt, von welchem sie im Mai vorigen Jahres ihren Ausgang nahm.
Im Mai vorigen Jahres proponirte das Ministerium Manteuffel sämmtlichen deutschen Staaten den Beitritt zu dem Dreikönigsbündniß und zu der von dem letzter» auSgegangenen deutschen Reichsverfassung; indem es der Empfehlung zur Annahme die Bemerkung beifügte: daß ein zu berufendes Parlament end- ^nkit| über diese Reichsverfassung entscheiden werde.
Die Regierungen, welche sich hierauf mit oder ohne Gutheißung der Kammermajoritäteu dem Berliner Bund anschloffen, sind bekannt.
Der von den armen und traurigen Vertrauens- narren den Gothaern so sehnlichst gewünschte „Reichs- lag" wird endlich abgehalten. Natürlich! die preu« ßifche Ehre ist noch stetS gerettet worden!
Die Gothaer, welche vorher so viel von preußischer Ehre geschwatzt und unerschütterlich auf die fides bo- russica gebaut: gaben doch gleich, im Widerspruch mit diesen heuchlerischen Phrasen, in Erfurt die Erklärung: sie hätten im Grunde gar kein Vertrauen zu der preußischen Politik.
Denn die en bloc - Annahme ist nichts weiter als die Erklärung: mau setze Mißtrauen in die Ränke und Kniffe der preußischen Diplomatie.
Nach der en hloe-Annahme stand die Sache so: die Regierungen der Union hatten durch ihren Ver, waltungsrath einen Entwurf der Verfassung des sog. Bundesstaats dem Parlament vorgelegt; in den Verträgen des Mai 1849 war aber ausgesprochen worden: „das zu berufende Parlament solle das Verfassungs- werk abschließen." Das Casino hat dann mit feiner Berechnung abgeschlossen: es hat en bloc angenommen ; allein die Consequenz dieses Abschlusses, d. h. die Einsetzung einer Unionsregierung, trat nicht ein und statt dessen hat unter dem Einflüsse von Nadowitz der Verwaltungsrath den Beschluß gefaßt^ „Die von der Erfurter Gesellschaft gefaßten Beschlüsse seien den einzelnen Regierungen mitzntheilcn und zu baldigster Entschließung anheimzustellen." Durch diese Mittheilung und dieß Anheimstellen zu einer baldigen Entschließung wird es in der That den einzelnen Regierungen eben möglich, nochmals zu erklären: ob sie ander Union sich betheiligen wollen oder nicht.
So steht also die Manteuffelische Politik gerade an dem Punkte, von welchem sie vor Jahresfrist ausging.
Wen soll man mehr bejammern, diese preußischen Diplomaten, welche unaufhörlich Wasser durch ein Sieb
schöpfen, und in Wahrheit nur kaiserlich russische Schleppträger und Schuhputzer sind; oder diese Gothaer, welche mit dummen Gesichtern ruhig still halten, während man von allen Selten die Länge des Spotts und Hohns über sie ausgießt?
In Erfurt kriecht man in hündischer Weise und lächelt hold bei jeglichem Fußtritt; in Berlin wünscht man in ausnehmend bescheidener und anständiger Weise; in Warschau aber wird der Kaiser, der von sich sagt, „daß Gott mit ihm sei" — befehlen.
Trotz der heiligen Allianz, dem großen Kosacken- Häuptling, und allem dem: müssen die deutschen Kleinstaaten vor der lieblichen Umarmung der koguetten preußischen Monarchie, sich so lange zu erretten suchen, als es nur immerhin angeht. '
Deshalb machen wir auch heute geltend, daß, da die Sache der Union in ihr erstes Stadium zurückge- gangen ist, da die Beschlüsse der FestnugSgesellschaft den einzelnen Regierungen „zu baldigster Entschließung" vorgelegt werden, und da veöyalb der großprenßischc Bund als ganz und gar nicht geschlossen zu betrachten ist: — auch diese Entschließung nicht einseitig von der Exekutive, sondern nur von der kytem im Einklang mit der Legislative gefaßt werden kann. In §. 43 der Zusammenstellung des Nass Staatsrechts heißt es: „Die Volksvertretung hat eine ent- scherdende Stimme bei der Gesetzgebung." Dieser Satz muß auch bei der von dem Verwaltungsrath verlangten „Entschließung" sinne Geltung behalten und die Exekutive darf in dieser Angelegenheit nur in Gemeinschaft mit der Kammer handeln.
Die Majorität dieser Kammer wird aber jetzt vielleicht einsehen gelernt haben, welch eine hohle Nuß dieses Dreikömgsbnnvniß von Anfang an gewesen ist, und deshalb die Regierung zu einem entschiedenen Lossagen von der Union bestimmen, wenn diese Regierung noch fortwährend soviel Vergnügen an den preußischen Mediatisirungsgelüsten haben sollte.
Ein Wort über den Hunger und Wucher.
1.
V Aus dem goldnen Grund Trotz aller Bemühungen der Diplomaten, trotz Standrecht und Hinrichtungen — haben sich die vom Märzsturme weit geöffneten Fugen des Staatskörpers nicht wieder geschlossen! Kein Kitt, und wäre er aus noch so viel Menschenblut gesotten, zeigt Haltbarkeit!
Der nagende Wurm im Mark frißt unaufhaltsam fort, trotz aller äußeren Politur, trotz dem aufgetragenen Firnisse. Wo die Ursachen fortwirken, kann die Krankheit nicht gehoben werden.
Wir wollen weder die guten Absichten mancher Staatsmänner in Frage stellen, noch irgend einer Opposition den redlichen Willen absprechen: aber gute Absicht und redlicher Wille führe.» zn keinem Ziele,
wenn die Mittel fehlen, oder nicht angewandt werden, wenn die Bahn nicht betreten wird, die zum üe e führt.
Es ist bereits viel vom „Schlund der Revolution" und wie er zu schließen sei, gesprochen worden; indessen Alles, was man zu diesem Zwecke gethan: öffnet nur weiter den klaffenden Abgrund. ' Die Kammern debattiren, die Regierungen probiren und laviren, und beide sagen: wir thaten unsre Schuldigkeit! Aber sie sind auch noch Alles schuldig, waS sie tpaten.
Es ist etwas Schönes um eine gute Staatsorganisation, um gute Gesetze; aber was nützt die schönste Verfassung, was helfen Gesetze, wenn das Fundament des Staates, der Wohlstand des Volkes, fepk Zuletzt bricht der ganze Staat mit all den schönen Verzierungen der StaatSweisheit zusammen, wenn da) entkräftete Volk die kunstvolle Last nicht mehr tragen kann.
Am Staatsdesizit, der allgemeinen Noth und Ver- armnng, scheitern endlich alle Versuche der Restauration; der allgemeine Banguerott ist das drohende Ende aller unserer Staatsoperationen.
Was man auch von der Macht der Idee sagen mag: es ist eine geistige Macht und ne wirkt daher auch nur geistig; ohne eine Vermittelu 'g kann sie keine Körper in Bewegung setzen. Der Hunger aber ist der Vermittler zwischen der revolutionären Idee und dem Volke.
Durchforschet die Geschichte aller Völker und aller Zeiten, noch nie hat eine Idee eine Staatsumwalzu ig erzeugt, ohne ein Bündniß mit dem Hunger, der all- gemenlen Roth geschlossen zu haben. Der Hunger ist der Urrevolutionär, der Zündstoff, der sogleich in heller Flamme auflodert, wenn ein frischer Luftzug der öffent- Ilcheu Meinung hinzutritt; aber er ist auch der Wühler, der die Geister antreibt, hinabzusteigen in den Schacht der Gedanken und die rettende Idee aufzusuchen, welche vom allgemeinen Ruin errettet. Die Revolution ist ein Staatssieber, welches von Nahrungsmangel entsteht — und die revolutionären Ideen sind Versuche, durch das Fieber die Krankheit anszufcheiven. Wie aber soll die Ausscheidung gelinge», wenn die Ursachen der Erzeugung fortdauernd Die Ursache der Krankheit aber ist die allgemeine Noth. Keine Staats- theorie, kein Organismus kann diese heben, wenn die sozialen Mißstände fortdauern. Der große StaatS- theoretiker St. Just wurde in seiner herrlichsten Rede vor den Deputirten außer Fassung gebracht, als außen der tausendstimmige Ruf: „Brod"! ertönte; sein System enthielt Alles: nur kein Brod.
Die Noth und Armuth, nicht Voltaire und die Philosophen, schufen die Bürger „Ohnehosen", und ohne diese wäre keine Bastille erstürmt, keine Revolution ausgeführt worden. Das niederländische Volk ertrug den Gewissenszwang Philipp's von Spanien und die Tyrannei seines Alba's, duckte sich, und wäre immer tiefer gesunken, — aber da forderte der Des-
Gottfried Kinkels Rede vor dem Assisen» Hofe zu Köln am 2. Mai 1850.
(Schluß.)
Ich weiß nicht, ob es wahr ist, was der erste Zeuge von Bühl sagt. Der Zeuge Schlönbach scheint bei seiner genauen Bekanntschaft mit solchen Häusern die Wohnung dieses Mannes besser zu kennen, als er selbst.. Ich weiß nur, daß dieser Proletarier arm ist, noch ärmer geworden durch diesen Proceß , der ihm sein Letztes raubte, daß ihm nichts geblieben ist, als seine arbeitsamen Hände, und daß die Eiterbeule des Proletariers uns nicht schändet. Noch nie ward eine große Idee dadurch erniedrigt, daß sich die Zöllner und Sünder zu ihr bekannten, und wenn jene Schmähung keine Verleumdung ist, so nehme ich auch diefe Schmach auf mein Haupt.
Eine andere Frage aber ist, ob wir jetzt nach unserer Niederlage strafbar sind nach den Artikeln des Gesetzes. Wir sind es nicht! Jene Gesetze, gegeben unter einer absolutistisch-militärischen Monarchie, passen nicht für den konstitutionellen Staat, in welchem dem Bürger die Waffen in die Hand gegeben sind, nicht zu sonntäglichen Paraden, sondern zum Schutze der verfassungsmä- ßigen Freiheit. Es ist uns nicht eingefallen, eine Verfassung umzustürzen, weder die preußische, noch die zu
Frankfurt gegebene, für die wir ja kämpfen wollten!
Wir wollten Den Bürgerkrieg nicht erregen, wir wollten dem Bürgerkrieg verbeugen , der in Iserlohn Wehrlose mordete, die preußische Landwehr gegen die Schützen auf dem Thurme zu Durlach trieb, der einen Dortu zum Tode und einen Corvin zum Spinnrad verdammte.
Meine Herren! Wir sind nicht strafbar, weil die Voraussetzungen nicht wahr sind, unter denen die Strafbarkeit eintritt. Hätten wir ein Complot gebildet, oder ein Attentat unternommen; hätten wir gesagt: „Auf! nach Siegburg zum Zeughaussturme! auf! nach Elberfeld!", selbst dann würden wir nicht strafbar, höchstens nuglücklich sein. Aber das ist alles nicht einmal der Fall. Die Vertheidigung hat das hinlänglich dargethan, und ich will auf das Detail der Anklage nicht näher eingehen. Ich glaube aber, daß es Ihnen schon klar geworden, ehe Sie eine Rede von dieser Seite gehört haben. Nur Einen Punct muß ich noch hervorheben. Man hat gegen uns wenigstens dreihundert Menschen als Zeugen vernommen; wenigstens tausend Menschen haben uns damals gesehen und gehört. Aus jenen dreihundert hat man Ihnen diejenigen vorgeführt, die am ungünstigsten für uns aussagten. Der Instructions-Richter hat seine Schuldigkeit im weitesten Sinne gethan, und doch haben von dieser Masse nicht einmal zwei auch nur in einem einzigen gravirenden Puncte übereingestimmt. Ans solche Gründe und Beweise gründet man die drei fache Anklage, deren jede ein Todesurtheil in sich schließt. |
Meine Herren! Ich kann von diesem ernsten Vorwurfe I nicht in einen Ton der Rührung übergehen. Der Vorwurf, aufgereizt zu habt», fällt von meinem Haupte, ich will cs sagen, damit ein Unternehmen aufgeklärt werde, an welchem ich selbst Antheil nahm, von, dem ich aber Andere zurückhielt.
Am Tage des 10. Mai riß der Sturm der Bewegung Stuck für Stück von meinem Herzen. Um 5 Uhr ging ich noch in gewohnter Weise ins Universitäts-Gebäude, um meine letzte Vorlesung zu halten. Um 6 Uhr kamen die erschütternden Nachrichten von Elberfeld und Düsseldorf und fielen zündend in meine Seele. Ich fühlte, daß ich handeln mußte. Ich ging in mein friedliches HauS, nahm Abschied von meinem Amte, dem ich seit zwölf Jahren lebte; nahm Abschied von meinem Weibe, für dessen Besitz ich schon einmal mein Lebensglück eingesetzt hatte; nahm Abschied von meinen schlafenden Kin. dern, die wohl nicht träumten, daß sie in dieser Nacht ihren Vater verlieren würden. Als ich von den Gefühlen dieses Augenblicks erfüllt, die Schivelle überschritt, da sagte ich mir, daß ich das thun dürfe, wJl die Jvce, der ich lebte, mich aufrecht erhalten werde, daß aber kein anderer Gatte, kein anderer Leiter dadurch untergehen dürfe. In diesem Gefühle trat ich auf die Tribune und warnte Jeden, von einem Unternehmen abzu stehen, für daS er nicht seine ganze Existenz eiuzusetzen wage. Das, meine Herren, ist meine Aufreizung zur Bewaffnung der Bürger gegen einander. Das Gese«