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Wiesbaden. Mittwoch, S. Mai

«echt!"

Tir «rett Bettung* erscheint, mit AuSnayme des MontazS, täglich in einem Bogen L-er AvonnementSpreiS betragt v i c r t v 11 a ä öllt- oie'X|t orzoaen mit verbältnißmäßigein Anssschiage. Inserate werden bereitwillig anfgcnommcn nno Rn» bei der großen B-rdreitun samciii Erfolge. Die Jnse»ationS.,e?nhren betragen für die vicrspaltige Petitzeile 3 Kreuzer.

1840

drig bier in Wiesbaden 1 fl. 45 fr., aus- g derFreien Zeitung" stets von wirl-

Zur Domänenfrage.

Von B. v. Eck.

(Schluß )

Es blieben hiernach nur die Ablbstlngsgesetze übrig, deren Wirkung als eine fortwährende Verminderung der Domanialrcvenüen zu betrachten wäre. Dieselbe beträgt gegen 70,000 fl., also etwas mehr als den vierten Theil des gesamWen Ertrages der Domanial- zehntcu und Grundzinsen (1849 II. 12). Ich will kein besonderes Gewicht darauf legen, daß die Zehnten und Grundzinsen kn den Jahren 18171847 im Durch­schnitt keine 280,000 fl. eingetragen haben, daß man daher den vierten Theil von deren Ourchschnittsertrag, also weniger als 70,000 fl., an dem Gesammtdurch- schnittsertrag dieser Jahre von 900,000 fl. in Abzug bringen mußte; sondern nur auf einen großen Gewinn aufmerksam machen, den das Jahr 1848 in anderer Beziehung der Domaine gebracht hat. Es ist nämlich bis dahin in der Domatnenrechnung der Ertrag sämmt- Hdjcy Domauialjagden unter den Einnahmen und es sind die Kosten des Hofjagdwesens unter den Verwal- tungskoften der Domaine verrechnet worden. Diese Ausgaben haben im Jahre durchschnittlich 40,000 fl., die Einnahmen aus der Jagd aber nur 20,000 fl. be­tragen (Civillistenbericht S. 17., Anmerf 3); es ist mithin der Verlust ihrer Jagden für die Domaine ein Gewinn von 20,000 fl. für das Jahr. Derselbe geht an dem Verlust der Zehnten und der Grundzinsen ab. Ich will weiter kein Gewicht darauf legen, daß an den Verwaltungskosten Ersparungen möglich sind, daß sie namentlich an dem VerwaltungSaufwano nach dem Gesetze über die Organisation der Ceutralbeporden so­gar geboten sind, daß mithin auch hierdurch der Rein­ertrag der Domainen gegen die früheren Jahre steigt, vielmehr nur hervorheben, daß die Ertragsfähig­keit der Domainen jetzt eine ganz andere, als im Jahr 1816 ist. Ist nicht ein erhöhter Ertrag der Wal­dungen dafür in Aussicht zu nehmen, daß schon seit längerer Zeit außer den gewöhnlichen Verwaltungs­kosten jährlich noch weiter 11,0410 fl. zur Kul- tivirung von Waldblösen verwendet werdenV (Domänen - Bericht Seite 13). Sind nicht die Doma nialwiesen bedeutend verbessert? Sind nicht eine Menge von Eisenstein gruben von der Do­mäne neu erworben? Sollen diese Veränderungen in dem Domanialvcrmögcn bei Veranschlagung seines künftigen Ertrages ohne alle Berücksichtigung bleiben?

Nach Abrechnung der 50,000 fl., auf welche sich der Verlust am Zehnten und an den Grundzinsen re- duzirt, von dem früheren Durchschnittsertrage, gelangt man zu dem Satze, daß, wenn in den nächsten 31 Jahren gute und schlechte Jahre sich in ähnlicher Weise, wie von 18171847 wiederholen, die Domä­nen, statt 900,000 fl. nur 850,000 fl, und daß sie, wenn ähnliche Jahre, wie die von 1838 1847 wie­

Gottfried Kinkel s Rede vor dem Afftsen- Hofe zu Köln am 2. Mai 1850.

Meine Herren Geschwornen ! Das Verbrechen, dessen ich beschuldigt bin, ist ein politisches und kann nur vom politischen Standpunkte richtig gewürdigt werden. Ge­statten Sie mir daher, auf die damaligen Zustände flüch­tig zurückzukommen. Ich kann kurz sein, denn auf welcher Seite damals das Recht, die Ehre und der Patriotis­mus standen, das hat die Geschichte seitdem gelehrt.

Das deutsche Volk hatte sich im März 1848 die Volks-Souverainität errungen. Alle übrigen Rechte find nur Ausfluß derselben. Die freie Presse und das Ver­einigungsrecht dient, um den Willen des Volkes zu dis- cutiren und die Kammern dazu, ihn zum Gesetze zu er­heben. Die allgemeine Volks-Bewaffnung gab zugleich dem Bürger die Waffen in die Faust, um die Volks- Souverainität für alle Zeiten zu garantiren. Aber der höchste und klarste Ausdruck derselben waren die eonsti- tuirenden Versammlungen in den kleinern deutschen Staaten und in Preußen; als ihre Spitze erschien die für ganz Deutschland nach einem ganz demokratischen Wahlgesetze berufene National-Versammlung in Frankfurt. Im Som­mer 1848 hatte eine so ungeheure Majorität in Deutsch­land die Volks-Sonverainität anerkannt, daß man sagen konnte, das ganze deutsche Volk hege über die oberste

derkehren, statt 1,100,000 fl. nur 1,050,000 fl. rein eintragen werden. Was die Zukunft, und zwar nicht für ein oder einige, sondern für eine längere Reihe von Jahren bringen wird, muß ich der Beurtheilung eines Jeden anheimstellen , nur frage ich: Wird er, wenn er aus verschiedenen Einkommenguellen in den Jahren 1817 1847 durchschnittlich 900 fl, in den Jahren 1838 1847 durchschnittlich 1190 fl bezogen hat, und wenn er darauf ein Vermögensstück mit dem jährlichen Ertrag von 59 fl. verliert, also kalkuliren: Weil lch in den Jahren 1848 und 1849 aus meinem Vermögen nur eine Revenue von 700 fl. bezogen habe, kann ich solche für die Zukunft auch nicht höher an- schlagen, und ich würde mich einer trügerischen Hoff­nung und einer fabelhaften Selbstverblendung hinge­ben, wenn ich solche, mit Rücksicht auf den Durch­schnittsertrag der letzten 30 Jahre, für alle Zukunft zu 850 fl. annehmen wollte.

Wäre selbst bei einem Reinertrag der Domänen von 700,000 fl. in den nächsten 30 Jahren eine bedeutende Abnahme der Domanialschulden zu erwarten, so müs­sen durch die Ueberschüsse der Domaucnkasse dieselben entweder getilgt, oder die Steuern und Abgaben ge­mindert werden, wenn ein Ertrag von 800» bis 900,000 Gulden in Aussicht steht damit dieser glückliche Fall eintrete, ist aber vor allen Dingen nothwendig, daß einer Vermehrung der Ausgaben der Domaine vorge­beugt werde. Das einzige Mittel hierzu aber besteht darin, daß die Ausgaben für Civilliste und Appanagen nicht auf eine kurze Reihe von Zähren, sondern daß sie für immer, oder wenigstens aus einen langen Zeit­raum festgestellt werden. Diese Rücksicht hat die von dem Herrn Westerwalder so betitelte ministerielle Par­tei im vorigen Jahre bestimmt, sich für eine Civilliste von 300,000 fl. zu entschließen,, indem sie damals hoffen zu dürfen glaubte, daß eine Vereinbarung auf diese Summe für die Regierungsdauer des Herzogs zu Stande kommen werde. Wie weit ihre Vorschläge von denen des Ministeriums entfernt waren, wird Jeder finden, der hiermit den Gesetzentwurf über die Civil­liste (Civillistebericht S. 9) vergleicht; indem hierin dasselbe ein Recht des Herzogs auf eine Civil­liste von 350,000 fl. für die nächsten 5 Jahre, an welcher in diesen Jahren 50,000 fl. nachgelas­sen werden sollten, anerkannt wissen, und nach deren Ablauf eine Festsetzung derselben mit Rücksicht auf den Gesammtertrag der Einkünfte aus den Domänen vorgenommen haben will. Wird nicht, wenn bei dem geringen Ertrag der Domainen in den Jahren 1848 und 1849 und bei der Nachwirkung die­ser Jahre auf den Ertrag der nächsten fünf Jahre, das Recht auf eine Civillistevon 350,000 fl. in An­spruch genommen wird, nach Ablauf dieser fünf Jahre, wo man einen bessern Ertrag der Domainen erwartet, eine Civilliste von 400,000 fl., oder gar die alte Ci­villiste von 450,000 fl. bis 490,000 fl. angefordert werden?

Souverainität der National-Versammlung nicht den min­desten Zweifel. Auch Sie, meine Herren, jetzt meine Richter, haben hieran nicht gezweifelt. Man weiß, mit welcher Mäßigung die National-Versammlung zu Werke ging. Sie gab dem deutschen Volk die Grundrechte als Magna Charte und zum Schirmherr» derselben den König von Preußen indem sie ihn zum Kaiser von Deutschland wählte. Dieser König hatte am 21. März 1848 die deutschen Farben angenommen und erklärt, sich an die Spitze der deutschen Einheit stellen zu wollen. Um jene Zeit befand ich mich als Abgeordneter in Berlin. Die preußischen Kammern bemächtigten sich dieser Frage. Beide Kammern kamen überein, daß Preußen diese Schritte thun, daß es im Fortschritt vorangehen und den Wunsch des Vaterlandes erfüllen müsse. Ich selbst stimmte mit einigen entschiedenen Gesinnungsgenossen gegen die Annahme der Reichs-Verfassung. Die Erschaffung einer neuen Krone zu den vielen andern erschien mir im neun­zehnten Jahrhundert als ein Anachronismus, und nach­dem die Regierung die Kaiserkrone zurückgewiesen, schien es mir meines Wahlkreises unwürdig zu sein, um die An­nahme einer Verfassung zu betteln, welche 10 Millionen Deutsche von dem Vaterlande ausschloß. Aber es gibt im parlamentarischen Leben Momente, wo man sich freut, daß man in der Minorität bleibt. Und das war bei mir nach jener Abstimmung der Fall. Es war in der That damals ein Sieg des rein demokratischen Prinzips nicht möglich, aber doch ein theilweiser durch freie Trans­

Assisenverhaudlunfte» zu Wiesbaden.

Elfter Prozeß.

Anklage gegen Christoph Schiitz2r. und Jo­seph Bertram von As ma nns ha usen wegen Meineid, und gegen Johann Meckel von v a wegen Verleidung zum Meineid.

$ Wiesbaden, 6. Mai. Präsident: Herr Hofge- richtsrath Trepka; Staatsanwalt: Herr Staatspro­kurator Reichmann; Vertheidiger: Herr Prokurator Lang.

Christoph Schütz 2t von Aßmannshausen, 42 Jahre alt, Küfer und Wirth von Gewerbe, und Joseph Ber­tram von Aßmannshausen, 42 Jahre alt, Taglöhner, find augeklagt, daß sie am 2. August 1849 als Zeu­gen in der Untersuchung gegen Johann Meckel von Aßmannshallsen, wegen Jagvverbrechens nach abgeleg­tem Zeugeneide bei dem Herzoglichen Justizamte zn RüdkSheim wissentlich falsch ausgesagt haben, an dem Tage, an welchem Johann Meckel ein Reh im Di­strikte Bodentpalspang geschossen hatte, gesehen zu ha­ben, daß Meckel das-Rep in einem anderen Distrikte erlegt habe.

Johann Meckel von Aßmannshausen, 45 Jahre alt, Weinbauer und Gutsbesitzer, ist angeklagt, daß er den Christoph S ch ü tz 2r und Joseph Bertram durch ertheilten Auftrag zur Ableistung des oben näher be­schriebenen falschen EiveS vorsätzlich bestimmt habe.

Die Angeklagten werden der ihnen zur Last geleg­ten Verbrechen schuldig erkannt und, dem Anträge des Staatsanwalts gemäß, jeder zu einer Zuchthaus­strafe von 2 Jahren und in die Untersuchungskosten, 196 fl. 58 kr. betragend, vorbehältlich der weiter zu liquidwenden Kosten verurtheilt. Außerdem wird die sofortige Verhaftung der auf freiem Fuß gewesenen Angeklagten verfügt.

Deutschland.

4- Hadamar, 4. Mai. Vor einigen Tagen ent­fernte sich von hier ein junger Jagdhund, welcher am Tage seiner Entfernung zu Hause noch sehr munter gewesen war. Die Nachforschungen des Eigenthümers waren erfolglos. Bald darauf jedoch traf ein offiziel­les Schreiben des Medieinalassistenten O. zu W. bei hiesigem Kreisamte ein, des Inhalts, der in Rede ste­hende Hund sei von einem Müller in Niedererbach er­schossen worden, uud nach den Symptomen, welche sich nach Aussage des Müllers bei dem Hunde gezeigt hätten, müsse er diesen für toll halten, daher eine Hundesperre zweckmäßig erscheinen dürfte. Der Be­zirksthierarzt H. zu 9t., welcher das Cadaver deS Hundes persönlich untersuchte, sagte aus, er könne durchaus nicht behaupten, daß der Hund wirklich toll gewesen sei, und was die Sperre betreffe, so halte er dafür, daß die Hunde bei der nunmehr doch zu er»

action der Parteien, und darum freute ich mich, daß meine Ansicht nicht siegte. Und hätte Preußens König sein tapferes Kriegsheer, dem er in den heiligen Märzrazen die deutsche Cocarde gab, nun auch für die deutsche Reichs- Verfassung, statt gegen dieselbe, in den Kampf geführt, welche Macht der Erde hätte sie uns rauben wollen? Wahrlich, es wäre gut gewesen im Vaterlande, Jahr­hunderte langes Elend wäre geheilt und die deutsche Ein­heit zur Wahrheit geworden!

Aber die Krone ist auf den Wunsch des deutschen und preußischen Volkes nicht eingegangen. Die zweite Kammer wurde aufgelöst. Die Hoffnung auf eine par­lamentarische Verständigung mit der frankfurter Versamm­lung verschwand. Es schwand auch die Hoffnung auf Beseitigung der socialen Nebel im Wege ruhiger parla­mentarischer Entwicklung. Ein Wahlgesetz war voraus zu sehen, das den armen Mann vom Wahlrechte aus­schließt. Alle errungenen Volksrechte, zumeist aber diks Prinzip der Volks-Souverainität und die verheißene deutsche Einheit war in Frage gestellt. Preußen berief seine Landwehr, sie stellte sich nicht. Ich hörte von den Er­hebungen in Sachsen und andern Ländern Deutschlands zur Vertheidigung der Reichs-Verfassung, hörte von der Weigerung der Landwehr, sich zu stellen, von den Be­strebungen und Kämpfen in Elberfeld, Düsseldorf, Iser­lohn; da habe auch ich zur Muskete gegriffen. Ja, meine Herren, da habe auch ich die Muskete ergriffen. Ich hielt eS für Recht und Pflicht, das zu thun und Ihnen,