Margarethe Görz und Josepha Kauth haben gleich nach dem Diebstahl einen Menschen aus der Schüler- scheu Wohnung kommen sehen, sie erkennen jedoch den Angeklagten nicht für jene Person. Die übrigen Zeugen erzählen schon Bekanntes, ihre Aussagen sind nicht geeignet, ein günstiges Licht auf Mengel zu werfen. Hatte der Staatsprokurator Reichmann mit der Begründung einer solchen Anklage unter solchcn Um- ständen nur eine geringe Mühe, den wahren Sachverhalt gründlich und klar an das Licht zu ziehen, so war es für den Vertheidiger Prok. v. Arnoldi um o schwieriger, einen solchen Clienten zu vertheidigen. Die Geschworenen sprechen auch sehr bald ihr „S chul- d ig" und der Gerichtshof verurtheilte hierauf den Angeklagten zu einer Z u ch t h a n s ft r a f e v o n 8 I a h- ren, verschärft in den ersten fünf Jahren nach Ablauf eines jeden halben Jahres mit 14tägiger Einzel hast bei Wasser und Brod einen über den anderen Tag, und nach Ablauf des fünften Jahres nur mit einmaliger 1 ^tägigen Einzelhaft und Beschränkung der Kost per Jahr; zur Zahlung der linstrsuchungskosteil und zur Entschädigung der Bestohlenen ?c. Der Staatsanwalt hatte nur 6 Jahre Zuchthaus mit obigen Verschärfungen beantragt.
Siebenter Prozeß.
Anklage gegen Philipp Mai von Scheuern, weßen Falschung und Bet rugs.
$ Wiesbaden, 29. April. Der Angeklagte, 46 Jahre alt, Maurer von Gewerbe, kaufte sich am 13. Novbr. 1849 bei Kaufmann Joh. Wilh. Kuhn in Nassau einen Ofen mit Rohr für 7 fl 50 fr., Kuhn verabfolgte aber, da Mai ohne Geld war, den Ofen nicht eher, bis er sich sicher glaubte. Mai hatte an Georg Steinmetz von Scheuern, der sein ihm zwangsweise versteigertes Haus angekanft hatte, noch eine bedeutende Forderung. Da letzterer deshalb schon mehrere Anweisungen angenommen hatte, so bat der Angeklagte den Kaufmann Kuhn auf diesen eine Anweisung von 10 fl., da er ihm noch mehreres für Waaren und ein kleines Darlehen zu bezahlen habe, ausstellen zu wollen, die wolle er unterschreiben und auch dem Steinmetz zur Unterschrift verlegen Kuhn entsprach diesem Wunsche, Steinmetz aber verweigerte die Unterschrift, weil er nicht genau wisse, was er Mai noch schuldig sei. Dieser, des Ofens sehr benöthigt, ließ sich.dafür von der 12jährigen Philippine Zahn von Scheuern den Ramen des Steinmetz unterschreiben, überreichte dieselbe dann dem Kaufmann Kuhn, der ihm hierauf den Ofen verabfolgte. Desselbigen Tages kam M a i noch zum Kaufmann Bl Ücker in Nassau, wo er verschiedene Waaren borgte. Diesen vertröstete er auf das Geld, was er bei K nh n hcransbekommen; S te i nm e £ habe für 10 fl. bei diesem für ihn gutgespcochcu. Blücker erzählte dies dem am Abend zu ihm kommenden S t e in- m e tz, der dann augenblicklich zu K u h n ging und erklärte, daß er die Anweisung nicht unterschrieben habe. So kam dann der eigentliche Sachverhalt an den Tag und vor Gericht. Der Angeklagte hat die That vollständig cingeftanden und erläuternd hinzugefügt, daß er des Ofens bedurft habe, daß ihm Steinmetz aber noch vielmehr schuldig gewesen sei und recht gut die Anweisung hätte unterzeichnen können. Durch die 4 geladenen Zeugen wird alles hier Erzählte vollkommen bestätigt. Nachdem der Staatsanwalt nur kurz sich über die Gegründethkit der Anklage verbreitet und der Vertheidiger, Prokurator Leisler jun. sehr gewandt den geringen Werth, den ma„ der hier zur Sprache ge- kommenen Urkunde die nichts mehr sei, als ein bloser Auftrag, der, wenn auch von beiden Seiten rechtsgültig zu Stande gekommen, jeden Augenblick wieder als nichtig erklärt werden könne, beilegen müsse, beleuchtet hat, erkennen die Geschwornen nach kurzer Berathung den Angeklagten für schuldig, das Verbrechen der. Fälschung und des Betrugs begangen zu
haben. Der Gerichtshof verurtheilt ihn zu zwei Monatcn Corrections hausstrafe, zur Zahlung der Untersuchungskosten im Betrage von 87 fl., vorbehältlich der weiter zu liguidirenden Kosten und zur Entschädigung des Betrogenen.
Achter Prozeß.
Anklage gegen Johann Sebastian Brandt von Ems, wegen Vers u ch t e n Betrugs.
$ Wiesbaden, 29. April. Der 19 Jahre alte Wagnerlehrling Joh. Sebastian Brandt von Ems hat im Januar I. I. an einer Brandstätte daselbst gearbeitet und dafür von dem Bürgermeister eine Anweisung an den Gemcinderechner auf 20 fr. erhalten. Diese 20 fr. änderte er in 30 fr. um, um sich, wie er angibt, zu entschädigen für seine sehr runurten Schuhe; sah aber nicht, daß unten der Betrag auch mit Worten geschrieben war. Er erhielt vom Rechner deshalb nur 20 fr. und wurde wegen der Fälschung zur Anzeige gebracht. Wie in der Voruntersuchung, so gesteht er auch heute mit weinender Stimme die ganze Sache ein und die beiden Zeugen, der Bürgermeister und der Gemcinderechner von Ems bestätigen dieselbe, so weit sie darüber Auskunft zu geben haben. Er wird von den Geschwornen für schuldig ersinnt die That begangen zu haben, jedoch habe er sich in einem Zustande der Trunkenheit befunden, in welchem das Bewußtsein der Strafbarkeit der That aufgehoben war. Ddr Angeklagte wird freigesprochen.
D e u t s ch ! K B S.
4- Aus dem Wälzkubel. Schon wieder eine „Berichtigung" in Nro. 95 der Freien Zeitung nöthigt uns, weitere Kunde aus dem Walzkübel zu bringen.
Wir sonnten zwar füglich die Leser, trotz der schönen Prädikate: „Lügner" und „schlechter Mensch" — sich ihr Urtheil bilden lassen, der Wälzkübel hat sich bereits so weit an den Tag gearbeitet, daß dieses Urtheil nicht schwer ist. Allein ergänzend, nicht berichtigend, müssen wir gestehen, daß dec „Bürger von Hintermeilingen" nicht allein der Zeitung wegen, sondern hauptsächlich, weil derselbe in einem Wirthshause in Weilburg freisinnige Reden angehört, was angebracht worden war, vor den Herrn Pfarrer geladen worden. Mag die Zeitung Nebensache, das Gespräch in Weilburg Hauptsache gewesen sein, Thatsache bleibt es, daß der Herr Pfarrer wegen dieser Vergehen mit Strafe drohte. Wir wollten unsere Verhältnisse nur anbeuten, nicht die Leser mit unbedeutenden Geschichten belästigen; man zwingt uns aber, umständlich zu werden. Nochmals wollen wir, aus Furcht, zu langweilen, die Fackel der Oeffenckichkeit nicht daS heilige Dunkel aufhellen lassen; denn jetzt stehen wir, wann „Berichtigungen" folgen, auf neutralem Boden, wir haben Zeugen außer dem Zaubcrkreis des Wälzkübels, in Weilburg und Heckholzhausen, wo der betreffende Bürger seine Abentheuer mittheilte. Für den Walz- kübel selbst hat unsere Korrespondenz indeß ungeheuren Vortheil gebracht, und wird dessen noch weit mehr bringen. Man weiß hier, wer Leisten schnitzen und wer Schnhe machen kann, und weil man das weiß, entstehen allerlei Betrachtungen. Zerrt man uns weiter mit „Berichtigungen", so werden wir nicht ferner antworten , sondern statt dessen Genre - Bilder aus dem Wälzkübel und vom Dollö-Rain miltheilen.
W. Dillenburg, 27. April. Bei den Assisenver- Handlungen, die hier am 22. April begonnen, wurde von den Geschworenen am 22. über Wilhelm Dieter von Selters, wegen ausgezeichneten Diebstahls, am 23, j über Johann Leicher von Stockum, wegen Münzver- i brechens, das Schuldig, am 24—25. über Jakob Luck ! von Gemünden, Amts Rennerod, wegen Mordversuchs und am 26. über einen Bürger von Beilstein, wegen ' Schriftverfälschung, das Nichtschuldig ausgesprochen.
Gerade weil das öffentliche und mündliche Ver- ! fahren mit Schwurgerichten die beste Märzerrungen
schaft unstreitig genannt werden darf, und weil deshalb die meisten der Geschworenen sich des sOpfers, welches sie dadurch bringen, daß sie von ihren Familien beinahe einen Monat entfernt bleiben, und während dieser Zeit aus ihrem Beutel zehren müssen, gerne unterziehen, machte es auf viele derselben keinen günstigen Eindruck, daß sich mehrere beim Beginne der Verhandlungen der Pflicht eines Geschworenen zu entziehen suchten. Es wurden Gründe vorgebracht, welche am Ende jeder Familienvater beibringen kann.
Wir wünschen, daß in Zukunft bei den Wahlen umsichtiger verfahren werden möchte, und daß fernerhin, sobald die Wahl der Geschworenen bei den Aemtern geschehen ist, denjenigen, die das Jahr vorher als Geschworene fungirt haben, die Wahl alsbald bekannt gemacht werde, damit sie von dem gesetzlichen Ableh- nungSgesuch Gebrauch machen können. An mehreren Orten soll der Fall vorgekommen sein, daß die dortigen Geschworenen ihre Wahl erst nach der Ziehung erfahren haben.
Einen anderen Umstand möchten wir auch in Betracht bringen, nämlich: daß hier die Geschworenen am Eingänge der Thüre sitzen und durch das Geräusch der Ab- und Zugehendcn oft im genauen Anhören gestört werden, da oft nicht sehr laut gesprochen wird. Weil man durch Ueberhörcn einzelner Wörter die Aussagen der Zeugen, des Staatsanwalts und Vertheidigers entstellt wahrnimmt, so sollte unsere Bemerkung nicht außer Acht gelassen werden.
Mainz, 25. April. Heute sind endlich"Vcrwei- fungsurthell und Anklageakt in dem großen Freischaa- renprozeß den Angeklagten zugestellt worden. Von der grenzenlosen Weitschweifigkeit der Untersuchung können Sie sich einen Begriff machen, wenn Sie bedenken, daß allein 278 Zeugen abgehört werden. Die Anklagen selbst sind so geringfügig und oft lächerlich, daß die Betreffenden dem Resultat mit aller Ruhe entgegen sehen können. (N. D. Z.)
Hanau, 27. April. Soeben, um 11 Uhr Vor mittags, hat sich der Gerichtshof zur Urtheilsfällung zurückgezogen. Der StaatSprokurator hat gegen Georg 12 Jahre Eisen zweiter Klasse, gegen Ludwig 22 Jahre derselben Strafe, gegen Pflug 6 Jahre Zuchthaus, gegen Dietrich 3 Monate Zwangsarbeitshaus, gegen Körber 2 Monate Gefängniß beantragt.
Um halb 12 Uhr ist das Urtheil gesprochen worden. Dasselbe lautet:
„rc. Wird neben Freisprechung der Mitangeklagten Gambe! und Schmidt, sowie sämmtlicher übriger Angeklagten, rücksichtlich derjenigen Anklagepunkte, deren sie nach dem Wahrspruch der Geschworenen nichtschuldig sind,
der Angeklagte Georg und der Angeklagte Ludwig der Miturheberschaft zur Tödtung des Generals Auerswald und des Fürsten Lichnowsky nach Maßgabe der Entscheidungsgründe,'
der Angeklagte Pflug der Beihilfe zur Tödtung des Generals Auerswald,
der August Körber der versuchten Gewaltthätigkeit, der August Dietrich des Landfriedensbruchs schuldig erkannt, und deßhalb
Georg zu 20jähriger Eisenstrafe 2r. Klasse, Ludwig zu lebenswieriger Eiseustrafe lr. Klasse, Pflug annoch zu .^monatlicher Eisenstrafe 2r.
Klasse,
Körber zu 6monatlicher Zuchthausstrafe, Dietrich ju einjähriger Zuchthausstrafe,
unter Aberkennung des Rechts, die kurhessische Nationalkokarde zu tragen, hinsichtlich des Georg, Ludwig, Pflug und Dietrich re. V. R. W. erkannt Hanau, 27. April 1850. Zuschlag, v. Bischoffshausen, Bähr, v. Milchling, Schmidt, vdt. Berner."
Die Geschwornen haben die sämmtlichen Angeklagten, wegen der Höhe der ausgesprochenen Strafen der landesherrlichen Gnade zu^empfehlen mit Einstimmig- kcit beschlossen.
lich an gehenden Ort ter mir bis dahin in ganz Cali- fvy.Jni vorgekommen. Wir fanden dort einen zweckmäßig ummau rten und mit Wirtschaftsgebäuden rcich- tid) versehenen Raum und ordenttiwes 2!ckergcrälh und überhaupt herrschte, m dem ganzen Wesen dort eine gewisse europäische Reinlichkeit , die mir ungemein wobt that. Gern hätte ich Kapitän Smwr, für den ich von , einem Jugendfreund eine Kiste mit Büchern von Deutsch- * land gebracht, selbst gesprochen, wußte aber, dass er sich i nur selten hier aufhielt und durfte saunt hoffen ihn zu i finden, desto größer war aber meine Freude, als ich ; von einem dort arbeitenden Deutichen hörte, er sei gerade zufällig anwesend, werde aber denselben Tag schon wieder fortreiten. Allerdings sah ich schauerlich aus, nach der vorgestrigen Wasserpartie kaum getrocknet, dabei vom Staub des letzten Marsches bedeckt, selbst die Kleider hie und da zerrissen — doch was thal's, die Leute hier sind auch gewohnt Menschen aus den Miineu, wenn auch vielleicht nicht in schlimmerem , doch in ähnlichem Instand zurückkehren zu sehen, und Capitän Sutter empfing mich ebenfalls auf das freundlichstes Leider konnte ich seine Gesellschaft nur sehr kurze Zeit genießen, denn wir mußten mit unserm Kranken so rasch als möglich vorwärts, daß er uns nicht etwa schlimmer würde und ganz liegen blieb, wo wir ihn in der Thar hatten tragen müssen. Da ich des Capitâus gastfreie Einladung also nicht annehmen konnte, belud er uns förmlich mit Provisionen für den Weitermarsch und sagte mir, daß er
bald selber nach San Francisco kommen werde, wo ich ihn wieder anfsuchen möge.
(Fortsetzung folgt.)
Die folgenden Bemerkungen einer Zeitschrift von B u f- salv über den Fortschritt der angelsächsischen Bevölkerung sind wohl nicht ohne eine Wahrheit, die zu manchen Reflexionen auffordert: „Im Jahre 1620 zahlte der angelsächsische Stamm etwa 6 Mill. Seelen und war auf England, Wales und Schottland beschränkt. Jetzt zählt er 60 Mill, menschlicher Wesen, die über alle Inseln und Festlande der Erde zerstreut sind und sich in unaufhaltsamer Steigerung vermehren. Er absorbirt schnell alle jene barbarischen Völkerschaften, welche die Kontinente von Amerika, Afrika und Asien, wie die Inseln des Oceans inne hatten. Wenn keine große physische Revolution dazwischen tritt, um seinen Fortschritt zu hemmen, so wird er in weniger als 150 Jahren 800 Mill. Seelen umfass n, die alle dieselbe Sprache reden, sich derselben Literatur und Religion anschließen und alle denselben festen unb unveräußerlichen Charakter tragen. Sv wird die Bevölkerung schnell durch das Blut angel>ächsisch werden. Aber die englische Sprache ist noch um sich greifender, als das Blut jenes Stammes. Wenn ein Volk beginnt, die englische Sprache zu reden, so ist cs bereits halb sächsisch, iwch bevor ein Tropfen sächsisches Blut in seinen Adern fließt. Irland ist nie von Eng
land in der Art wie Nordamerika oder Australien fofo* nifirt worden ; aber bereits spricht beinahe die ganze irrische Bevölkerung von 7 Mill, englisch und dies ist das vorbereitende Stadium ihres völligen Aufgehens in England. Die englische Sprache breitet sich mit Schnelligkeit über die Erde aus und ebnet die Wege für die angelsächsische Race. Die junge Gencrativn in Ostindien lernt englisch und es ist wahrscheinlich, daß ehe 50 Jahre vergehen, 65 Mill. Seelen auf dem asiatischen Festlande jene Sprache reden. Ebenso ist's in den vereinigten Staaten. Etwa 50,000 Deutsche und andere Europäer kommen dort jährlich an. Vielleicht können sie nicht ein Wort englisch sprechen, wenn sie an unserer Küste landen, aber in wenigen Jahren bewältigen sie dieselbe in gewisser Ausdehnung, ihre Kinder sitzen auf denselben Schulbänken wie die Kinder der gebornön Ameri» sauer, und wenn sie erwachsen sind, werden sie vollkommen angelsächsisch. So unterwirft sich unser Stamm schnell alle Kontinente und Inseln der Erde. Der Enkel manchen jungen Lesers mag den Tag sehen, wo jener Stamm seine 800 Mill. Seelen zählt. Ihre Einheit, Harmonie und Brüderlichkeit wird durch die Beziehungen zwischen Großbritaillen und den vereinigten Staaten bestimmt werden. Ihre Einheit wird die Einheit der zwei Welten sein. Wenn sie ihre Pflicht gegen einander Und gegen die Menschheit erfüllen, so müssen sie das Herz jenes niâchtigen Stammes werden, den sie repräsentiern."