„Dreiheit
Wiesbaden. Sonntag, 21 April ' 1S5O.
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Die »tete Reituna* erscheint, mit Ausnahme des Montags, iJjlut in einem Vogen. - Der A^nnementsprelS ^etrâjf v irrteljâ-rig hier in WieSbaven I ff 45 aus. wärt« dur» dieYost bezogen mit verhältnismäßigem «ufjchtage. - Inserate weroeuvere.tMiilV ausgenommen «nv fUo bei der ö^u Verbreitung der „Freien Zeitung» stets von wirk- samem Erfolge. — Die Jnserationögebühren betragen für die veerspaltege Petetzeele 3 Kreuzer.
Die Kritik der Kaff Allg. Zeitung über die Artikel der Freien Zeitil,rg über die 110ff. Dvu.äuenverhättniffe No 80 -87.
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* Wiesbaden, 20. April.
Wir wenden unS heute zu dem Blödsinn jenes Artikels. — Im ersten Satz des ersten Artikels (No. 80 der Freien Zeitung) heißt es; „Vor dem Jahre 1816 flossen alle Domanialreveyüen in die Landrssiruerkaffe; cö waren also 311 dieser Zeit die Domänen faktisch LaudeScigenthnm. (S. Steueredilt 1809.)"
Aus dieser Hinweisung auf das Jahr 1809 'geht klar hervor, daß die Beleuchtung der Domänenuer# Haltnisse sich nur auf deren Gestaltung in der neuesten Zeit, also namentlich seit dem 9ietchsdeputations- Hauptschluß vom 25. Februar 1803, beziehen konnte. Im weitern Verlauf der einzelnen Abhandlungen wird vom Verfasser wiederholt auf daS Steuergesetz von 18O9 hmgrwiescn, dessen §§ 1 und 5 auch bekanntlich unzweifelhaft die Rechte des nassauischen °StaatS auf die Domänen begründen.
Klar und verständlich stellen diese Artikel der Fr. Ztg sich auf den seit Beginn des jetzigen Jahrhunderts allseitig ausdrücklich anerkannten RechtS- bodtn.
WaS deshalb die Nass. Allg. Ztg. mit dem „ganzen langen Zeitraum einer nassauischen Geschichte" will, ist durchaus nicht begreiflich. Wenn aber auch die fraglichen Artikel zunächst nur die neuesten StaatSverträge, die Verfassungsurkunde und namentlich auch den §. 5 deS Erbvertrags, von 1783, der die Veräußerung von Domänenbcstandthcilen der Dynastie unbedingt verbietet, zur Voraussetzung haben, 'so ist es weiterhin noch durchaus keine Ungeheuerlichkeit, wenn man für „den ganzen langen Zeitraum der nassauischen L a n d e s g e sch i ch t e" die Behauptung aufstellt, daß von jeher, bis zum Jahre 1816, die Kosten deS Staates auS dem Domänenertrag bestritten worden seien. Der A Verfasser räumt sogar selbst ein, daß vor der Thatsache der „Steuern" die Regenten auS den Domänen nicht blos ihre eigene Sustentation, sondern auch die Kosten der Regierung bestritten hätten; er nennt nur hier die Domänen Erbgut der Regenten, indem er der Ansicht zu sein scheint, der Begriff „Domänen" sei gleich Privateigenthum der Fürsten: während im Gegentheil diese Bezeichnung früher fast ausschließlich nur das eigentliche StaatSvermögen oder das Natioualgut bezeichnete. Wir empfehlen hier der Nass. Allg. Ztg. zur Belehrung: Jakob, Finanzwissenschaft; Klüber, öffentliches Recht des deutschen Bundes; Bodmaun, Abhandlung über Domänen, und Aretin und Rotteck, StaatSrecht der konstitutionellen Monarchie.
Ein Streifzng in die kalifornischen Minen während der Negenzeit.
, Von Friedich Gerstäcker.)
(Fortsetzung.)
Mit Dunkelwerden erreichten wir Longs Store, oder doch wenigstens den Featherriver an dem Ort, wo er gegenüber lag. Das aber, was ich mir bis dahin als einen einzeln stehenden Laden gedacht hatte, wies sich als ein förmliches kleines, aus Zelten gebildetes Städtchen aus. Wohin der Blick auch traf, an allen Hängen, bis dicht aus Ufer hinunter, standen auf beiden Seiten Zellen errichtet , von denen mit einbrrebenber Dunkelheit rechts und links hernieder die Lagerfeuer funkelten. Es war ein prächtiger Anblick, und wir freuten uns dessen um so mehr, da wir hier zum erstenmal die californischen Minen betreten hatten und uns nun an der „Goldquelle" befanden.
Unsere Gefährten lagerten dicht am Fluß an einer nichts weniger als zweckmäßigen Stelle, hatten auch nicht genug Holz zum Feuer getragen, und selbst das wenige grün ; die Bereitung des Abendessens dauerte deßhalb ziemlich lange, und als wir unS kaum in unsere Decken gerollt, niedergelegt hatten, öffneten sich wieder die Schleußen des Himmels, und der Regen goß die ganze Nacht in Strömen herab. Das Feuer losch total aus, an Kaffee-kochen war am nächsten Morgen gar
Lächeln sann man nur dazu, wenn der g Corre- spondent dcr Fr. Ztg. die Mein ung anzudichten stickt, „daß es nur eine Casse, die Land es steuere ässe, von je in Nassau gegeben habe; daß es folglich schon seit den grauen Zeiten deS Trautwin von Laurenburg, der, nach Vogt, der Stammvater der nassauischen Dynastie ist, Steuern in Nassauischen Landen gegeben habe."
Die Auffassung der Fr. Zeitung über die Verwendung des Domäuenrrtrags ist einfach diese: daß, nach der Geschichte, kein Theil der, sowol diesseits als jenseits des Rheins bestandenen, alt-nassauischen Ge- dietStheile ohne Staatsgüter und StaatSrenten gewesen sei, wie dies schon auS dem alt-nassauischen Erbvereiu von 1783 klar hervorgehl, und namentlich z. B. daraus, daß die Kohlenbergwerke im vormals Saarbrürki- schen Gebiete, die einen großen Theil der Staalsrcvc- nuen ausgemacht hatten, wahres S t a a t s v e r m ö g e 11, das in der Landeshoheit allein seinen Ursprung und rechtlichen Bestand gefunden hatte, waren; daß in allen Staaten deS Mittelalters, ehe Steuern aufgebracht wurden, die Kosten des Staats, wie der Hoff Haltung, allein aus den Domänen bestritten wuroen; daß, als die Steuern aufkamen, noch vor wie nach die Staatskosten in erster Hand aus dem Domänener- trag bestritten wurden, und daß man also nach dieser Auffassung, auch noch n a ch dem Aufkommen der Steuern, da Domänenertrag und Steucrbetrag für deuselben Zweck verausgabt wurden, von einer Kasse in die die aus verschiedenen Quellen geschöpfte» Gelder für ein und dasselbe Ziel flossen, reden kann. Wiederholen müssen wir aber, daß der Verfasser der Domänen« artikel in der Fr. Ztg. lediglich den neuesten RechtS- bodcn, namentlich den durch das Steuergesetz von 1809 geschaffenen, im Auge hatte.
Was der Artikel der Nass. Allg. Ztg. von dem „ursprünglichen großen Güter de fitz" der
najsamschen Dynastie spricht, ist hiernach lediglich
als großer Güterbesitz des Landes, als^naHüni^Z^ ^»br Artikel der N ff. Allg. Ztg. schließt damit,
setze Domäne zu berichtigen, deren Revenuen von
jeher für Landeszwecke verwendet wurden. Außerdem hätte der Verfasser in der Nass. Allg. 3td , der in die uralten Grafenzeiten hineingreift, hierbei nicht die Nassau in Folge des NeichSdepu tati0 ns Hauptschlusses vom 23. Februar 1803 auerfallenen Staatsgüter und Staatsren teu übersehen sollen, welche seinen Augenblick aufgehort haben, das zu sein, was sie früher waren, nämlich Staatsgüter.
Die Behauptung, daß das nassauische Regenten« Haus von jeher bis heute sich im ununterbrochenen Besitzstand der Landesdomäncu befunden habe, ist so sinnlos, wie das läppische Gefasel von uralten Grafenzeiten. Diese Behauptung findet ihre Widerlegung in dem schon öfter angeführten Steuergesetz von 1809, in den Protesten der Stände gegen die Kaffeutrennung
nicht zu denken, und naß wie die Pudel und mit leeren Mägen mußten wir wieder ausbrecken.
Die Fähre über Featherriver — denn der Regen hatte den Fluß so angesch'wellt, daß man auf andere Art gar nicht hinüber kommen konnte — bestand höchst einfacher Weise aus einem, zu einem Boote umgewandelten vnreckige» Wagenkasten, indem höchstens — uuv dann mit wirklicher Lebcnsgefabr — vier Personen auf einmal Play finden konnten. Mit diesem setzte erst ein Theil der Unsrigen über, dann trieb ich das Maulthier ins Wasser, das auf eigene Faust und zwar sehr vortrefflich hinüberschwamm und dann folgten wir andern, doch nicht ohne nach dem ersten Ansatz mit unserem gebrechlichen Fahrzeug wieder umkehren und das in Masse eingelaufene Wasser ausschöpfen zu müssen; unser Charon versicherte uns, wären wir fünf Minuten länger im Strom geblieben, so wäre der Clipper gesunken. Beim zweiten Ansatz kamen wir glücklich hinüber, zahlten unsere Fähre — hier ungemein billig, mit nur % Doll, per Mann und behielte» jetzt noch — wieder einmal e qluribus unum — einen einzig en Dollar auf stchs Mann, als baaren Cassebestand übrig. Vortreffliche Aussichten! Wir waren aber doch nun einmal in deu Minen, hatten noch für ein paar Tage Lebensmittel und durften deßhalb unter keiner Bedingung an unserem guten Glück verzweifeln.
Es regnete indessen immer unverdrossen fort, und wir klommen, gerade nicht in der besten Laune, den
'" der Revolution vom 4 März, welche Dnnaüit dem Lande im Gegensatz zur
n nTrmi^ überwies, in spätern Beschlüssen in,.«?« "uv nach riesen Voraus-
1 .Mnnten Regel des gemeinen RechtS: emo sibi msi c<,£„„, ’ . . , ' test. Auch können pn' funa der Nass Alla ^»e li milme Behaup- nlng cer -tug. zcg. x 53 Rei tr^- deputations-Hauptschluffes \ ' - d' risirten Staaten ihre politisches J auf gültigen, zwischen dem Reg^ef ' ,^' bestehenden, auch rechtSgefttzmäßige. ^,^n"beruhe/ zur ungestörten Forterhaltung" — slch.^ 1D - ' Herber in seiner bekannten Schrift so.“ ’ . Bemerkung macht: „Zu diesen Normen in', sb/ula- risirten Staaten gehört offenkundig der und in den Reichsgesetzen bestätigte Besitzftatr^ '^- alle Kameralgüter dem Staate und nicht dem Avv? strator des Landes angehörten, und zu vorzüglicher, ja alleiniger Berichtigung der Staatsnothdurft verwendet werden müssen."
Wenn die Raff. Allg. Ztg. aber fragt, wer dank vor 1848 der Dynastie über die Größe ihrer Einnahmen und Ausgaben Vorschriften gemacht habe, so ist dies eine ebenso zwecklose als persive Frage: denn es kann sich nach dem neuesten Stand der Sache nur allein darum handeln, ob der 4. März 1848 in dieser Hinsicht dem Regeutenhaus Vorschriften gemacht hat.
Schlimm ist es freilich, daß heute die Nass. Allg. Ztg. die Behauptung aufstellen darf, der Besitzstand des Herzoglichen Hauses sei nie unterbrochen worden, daß sie also die Thatsache einer nassauischen Revolution im Jahr 1848 sammt allen ihren Folgen leugnen darf, aber das möget iyr Herren Reaktionäre euch wohl binters Ohr schreiben: der ueuesie Douräuett- zwist wird auch der hartnäckigsten Ber- trauenSschwärmerci für iiiiaur öen Garaus machen.
daß er wieder die „Lauvessteuerkasse" bis zu des Stammvaters Zeiten hinauf voraussetzt, und auf diese kindische Voraussetzung daun natürlich die lächerlichsten Schlüsse basirt.
Aus welcher Zeit stammt dann eigentlich das jetzige Herzogthum Nassau, sammt seinem jetzigen Domanen- kompler: etwa aus dem Jahre 1000 vor Christi Geburt, oder aus dem Anfang deS jetzigen Jahrhunderts? Uno hat eS, seit dem Amte deS ersten Grafen von Laurenburg, immer nur eine Linie der naffanischen Dynastie, oder sehr viele selbstständige Zweige dieser Dynastie gegeben?--
Statt altersgrauen Blödsinn aufzutischen, hätte unS Herr A Corr. zeigen sollen: daß nie Bestandtheile aus dem Domäutnkompler' veräußert, namentlich nicht verschenkt worden seien; daß nicht ein großer Theil des rentbaren Domäucukörpers in todtes Capi-
steilcn'Uferbcrg zwischen mehreren, wie daran hingeklebten Zelten hinauf. Arbeiter hatten wir übrigens Niemanden unten im Strom gesehen, der Regen schien sic alle in die Zelle getrieben zu haben. Oben auf dem Hügel fanden wir jedoch einen alten Pei'nsykvanier , der nns als Deutsche — einige unserer Gefährten sahen auch wahrhaft dentfch genug aus — anrckele, und einige interessante Auskunft über die Minen gab.
Die meisten Arbeiter hätten der Regenzeit wegen die Minen verlasse», und nur solche seien zurückgeblieben, die Provisionen genug hätten, den Winter hindurch aus- zubarren. Hier am Featherriver sei übrigens noch einer der besten Plätze und er könne den Tag über seine Unze bequem auswaschen.
Er zeigte uns etwas Goldstaub, was seine Tochter ein junges, etwa vierzehnjähriges Mädchen, mit ihm am vorigen Tage in etwa drei Stunden ausgewaschen hatte — es mochte ungefähr sechs oder acht Dollars werth sein. Er selbst gedachte ebenfalls den Strom noch etwas weiter hinauf, bis dahin zu gehen, wo er gutes Bauholz finde, sich ein Haus zu bauen, der Weg sei aber jetzt gar zu sehr durch Regen verdorben,' und er müsse erst eine etwas trockene Zeit abwarteu. Dort hinauf, vielleicht noch 12 oder 16 Meile» entfernt, riech er uns ebenfalls zu gehen, wo eine Art Cevcr oder Lebensbaum stüitde, dessen Holz leicht zu hauen und zu spalten und zum Häuserbau vortrefflich sei. „Und Gold?" Dessen sei dort oben genug, wer nur die rechten Stellen finde