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Beleuchtung der Douränenverhältnifse und der Civilliste.

VIII.

Magdeburg und Vollpracht.

-j-ch Vom Westerwald.

Wir wollen zum Schlüsse noch der Hauptperson- lichkeiten gedenken, deren Verdienst eS hauptsächlich ist, daß im Jahr 1836 von der Kammcrmajorität die Kaffentrcnnung als eine im Interesse des Landes vollzogene und mit der Verfassung harmoüircndc (Sin» richtung anerkannt wurde, während doch die frühern Kammern, namentlich die im Jahr 1831 , so entfette» den gegen diesen Vorgang protestirt hatten: wir mei­nen die Herren Vollpracht und Magdeburg.

Der vormärzliche Domänen-Präsident Magde­burg scheint im Jahre 1848 ein starkes Gelüste ver­spürt zu haben, bei der Regelung der Domänenange- legenheiten nochmals eine Atolle zu spielen. Er be­mühte sich wenigstens in die Kammer zu kommen; Einige versicherten uns sogar, er habe in demokrati­schen Gegenden die rothe Feder aufgestcckt. Das Volk urtheilte aber nach der Feder, auS welcher im Jahre 1831 dasblaue Büchlein" geflossen ist. Mit blauem Einband versehen und den Titel führend: Nachricht an die Einwohner des HerzogthumS Nassau über die am 2. Mai 1831 geschehene Vertagung der diesjährigen Släudrverffunmluug.

-Wiesbaden 1831."

flogen mehrere Tausend Eremplare eines SchriftchenS unter Autorität der Regierung hinaus ins Volk. Die­ses Wcrkchcn will die Kastentrennung als eine Maß­regel angesehen wissen, durch welche die Bestimmungen der Verfassung erst vollzogen worden seien.

In der VerfaffungSurkuudc ecite 4 heißt eS im 2ten Satze: ,

Wir haben in dringenden Ftnanzvcrlegenheltcn Domänen Unseres Hauses zum Vortheil der Staats­kasse veräußert, indem uns nicht als eine Aufopfe­rung erschien, was von unserem Familiengut zur Wohlfahrt des Landes verwendet werde."

Hieraus wird im blauen Büchlein Seite 6 Folgendes geschlossen: _

Wie die Regenten eS mit ihren Domänen gehalten wissen wollten, darüber lassen schon die Worte der Verfaffungsurkunde (nämlich die obigen) keinen Zweifel übrig: eS geschieht in derselben ausdrücklich der Domänen des Hauses oder des Familiengutes im Gegensatze zur Staatskasse Erwähnung."

Wenn man nun hinzunimmt, daß im 8 5 des Steuer- ekifts von 1809 unter Anderm vorkonimt:

Die direkten Steuern sind bestimmt, denjenigen StaatS-Ausgabcbrtrag zu decken, der durch die üb­rigen Staatseinkünfte, namentlich aus Domänen, Regalien und indirekten Auflagen nicht gedeckt ist."

Prozeß Görlitz.

XXL *

Darmstadt, 10. April. Morgensitzung, y210 bis 3/12 Uhr. Anstalt eines erwarteten, langweiligen Rcsume'S bot die heutige Sitzung das Interessanteste, was biS jetzt noch da war, nämlich eine Vcrtheidigungs- rede die der Angeklagte selbst als Antwort auf die formelle Frage des Präsidenten: ob er noch etwas zu seiner Vertheidigung zu bemerken habe? etwa in folgen­der Weise an die Geschwornen hielt:

Meine Herren Geschwornen ! Erlauben Sie mir, noch einige Worte an Sie zu richten. Seit dem Früh­jahr 1846 im Dienste deS Grafen Görlitz, hatre ich hauptsäglich den Dienst bei der Gräfin zu versehen. Daß die Ehe derselben 'nicht glücklich war und cs nicht sein konnte folgt natürlich daraus, daß sie nicht ans Liebe, sondern nur aus Rücksicht auf das Vermögen auf der einen und den Rang auf der andern Seite entstanden war und daS Mißverhältniß offenbarte sich häufig und einmal noch kurz vor dem Tode der Gräfin durch Zank und Streitigkeit zwischen den beiden Gatten. Die häufige Anwesenheit anderer, fremder Leute im Hause mag auch eine Ursache deS schlechten Einvernelimens gewesen fein', die Ramen dieser Leute habe ich in der Vorunter­suchung genannt, allein der Untersnchungsrichter hat sich nicht darum bekümmert; hätte er das gethan, die Un­tersuchung hätte wohl andere Resultate ergeben haben.

so kann doch aus allem dem nur erkannt werden, daß es vor 1816 Domänen gab, die Privatbesitz der Her­zoglichen Familie, und dann auch solche, welche Staats­güter waren, und daß in den citirten Verfassnngsstel- len Domänen ersterer Art in §. 5. des Steueredikts Domänen letzterer Art gemeint sind.

DaSblaue Büchlein" schließt aber so: die Vcr- fassungSstelle beweist, daß vor 1816 alle Domänen Privatbesitz des Herzogs waren und §. 5. des Steuer­edikts ist daher als durch die Verfassung aufgehoben zu betrachten!! Derartige Logik durchweht das ganze Schriftchem

Der Abgeordnete Habel hat im Jahre 1836 in einer Kammersitzung daSblaue Büchlein" Punkt für Punkt widerlegt *).

Boll Pracht, der jetzt so geschäftig ist das Auf- gehen Näffau'S in Preußen zu bewerkstelligen, war zu jener Zeit eben so eifrig, daS Aufgehen der gesammten Domäne in Herzog!. Privatbesitz durchzusetzen. D-e» Abgeordnete Habel hatte damals schon daS Feststellen einer Civilliste beantragt, worauf sich Vollpracht in folgender Weise vernehmen ließ:

Es ist richtig, daß die verewigten Regenten, in­dem sie dem Lande eine ständische Verfassung erhell­ten, den Unterthanen einen Beweis ihrer Liebe, t^wS Wohlwollens und ihres Vertrauens geben wollten. Sie durften erwarten, daß dieses mit Dank erkannt, nie aber dazu gebraucht werden würde, um ihnen eine Einrichtung aufzudringen, zu welcher in der ganzen Verfassungsurkunde auch nicht eine Andeutung enthal­ten ist, womit ich namentlich die Civilliste bezeichne.

Bei der gewissenhaften Uebung ihrer Rcgcntcnpflich- ten durften die Stoßenten aus der Nassauischen Familie der Liebe und treuen Anhänglichkeit ihrer Unterthanen

) Der Landesherrliche Csmmißar Magdeburg erklärt» im Jahr t«31 in der dlitten Sitzung der Deputirtenkamnier vom 26. März, daß das RegiernngSrech « einen ergänzen­den Tbeil de« Fid«ik ommi ssee der Regenten-Fami- li« auS in acht, ihr sonach jure dowini angeh ü re. Ueber diese Theorie, welche die M«nsâ>en al« Pertinenzien »ine« Grnnd- stückeS, al« Kartoffelstauden eine« Kartoffelacker«, wie der selige M 0 rstadt in Heidelberg zu sagen pflegte, anffaßt, ergeht sich der DersafferdeS DvmänenjireitS im Herzogthnm Nassau" in folgenden noch heute sehr beacht,ingSwerthen Betrachtungen: ES möchte doch ungeeignet und für die Landeshoheit selbst ent­würdigend erscheinen: die Regierung über Land und Leute in die Kategorie der Domanialbesttzungen zu reihen, weil das Recht der Regierung über Land und Leute so wenig, wie die vielen Jtaatè» hoheitlichen Rechte, die die Domainen-Vruvaltung übt, und zum Besten der RegentenfamUi» verwaltet, gleich den teilten Domânen- bestJungen verschenkt, verkauft, überhaupt ganz willkürlich ver­äußert werden darf, und weil eS die Würde des freien Menschen nothwendig empören muß, wenn man da« Recht zur Regierung über die Völker den Domanial-Liegcnichaftcn gleich stellt. Nicht zu gedenken, daß da die Gesammten zum Fideikommisse der Re- gentenfamiiie gehörigen VermögemttheUe und Rechte ganz schran­kenlos der Verwaltung und finanziellen Benutzung de« Hans­ministerium« und der Domâneuverwaltung übertragen sind, eben dieses auch im Sinne deS vorgedachten Herrn LandtagScommiffüi« vom RegierungSrechte unterstellt werden mußte."

Die Redaktion.

(Der Präsident unterbricht hier den Redner mit der Dro­hung, ihm wegen Beschuldigung der Behörden das Wort zu entziehen.) Ich kann auf etwas anderes kommen: an dem Fenster, das in das Kabiuet de« Grafen führt, ist die Fenlüerbank so ausgetreten, daß nothwendiger- weise dort 'aus- und eingestiegen worden sein muß; e s sieht einer Stiege ähnlich; hier vor der Oeffent- lichkeit will ich mit dieser Angabe nicht versuchen, auf das Leben des Grafen einen Schandfleck zu werfen, allein der Untersuchungsrichter, den ich darauf aufmerksam machte, hätte mehr Rücksicht auf diesen Punkt nehmen sollen. Als an dem schrecklichen Abend des 13. Juni der Graf ausgehen wollte, sah ich in seiner Hand ein blutiges Taschentuch; er suchte es unter der Waschschüssel zu verbergen und schickte mich fort, um nach der Gräfin zu suchen; ich fand sie jedoch nirgends; dann ging der Graf mit mir an alle Thüren , mit Ausnahme der Glasthür; ich wollte gleich zum Schloper laufen, allein er litt es nicht, er hieß mich erst in dem Witt- gcnstein'schen Haus nach ihr fragen; dort konnte sie aber nicht sein, weil es Jemand von der Dienerschaft hätte merken müssen, wenn sie ansgegangen wäre, denn es war bekannt genug, daß sie nie aus dem Hause ging, ohne es zu sagen. Ich habe Ihnen hiermit, meine H. Geschw., die ganze Wahrheit gesagt; mich spricht mein Gewissen von jeder Schuld frei und doch soll diese auf mich, den Unschuldigen geladen werden. Es ist wahr, daß viele Zeugen gegen mich gesprochen haben,

stets versichert sein, sie haben aber solche nie darin je» sucht, sich Gn adenbezeugu ngen von ihren Unter­thanen erweisen zu lassen. Und Dank sei cs der Für­sorge ihrer Vorfahren, daß sie solcher Guavenbezeugun^ gen nicht beourften, w>Z aber in den Stand gesetzt waren, ans ihicn Eintünficn in Zeiten der Noth dem Lande WohItoaten zu erweisen. Die Freigebigkeit, welche hinsichtlich der Bewiliigiing einer Civilliste an- geboten wird, kann und wird von den Nassauischen Fürsten nie in Anspruch genommen werden, da es nie in der Absicht derselben gelegen hat, von ihren U ttcr- thauen mehr zu fordern, als was ihnen rechtlich ae- bührte." (Siehe landst. Verhandl. 1836 Seite 143)

Wie schade, daß Herr Vollpracht bei der Civil­liste iiVerhandlung in der Nassauischen Kammer nicht anwesend war!

Wie schade, wenn das Gerücht Bestätigung fände, daS eminente Verwaltungstalent, Bollpracht, beabsich­tige, nachdem Manteuffel und Radowitz die Tiefe und Brauchbarkeit dieses Talent« erkannt, dem nassauischen Staatsdienst den Rücken zu kehren, um sich den Dien­sten des Königs von Preußen zu weihen.

t M t f 41 i « ö I.

5 Wiesbaden. Der Angriff von dem H. Gor» respondenten in Nro. 82 dieses Blattes auf d e Män­ner, die sich der mühevollen Arbeit unterzogen haben, durch thätiges Handeln unsere Eisciiba:mangclegciibeit auf einen solchen Standpunkt zu bringen, daß sie dem Publikum mit Ehren und Erfolg vorgelegt werden kann, verdient eine entschiedene Abwehr. Der Carre- spondcnt H. fühlt sich besonders dadurch verletzt, daß jene Männer den Herrn Nbaghs für unsere Eisen­bahnlinie interessirt haben, und dieser Mann sich auf die uncigennützigstc Weise, ohne ein Honorar in An­spruch zu nehmen, bewegen ließ, unser Projekt einer genauen Prüfung zu unterwerfen. Denn die früher schon durch eine Regierungscommissiou projcktirtc Linie von hier bis Limburg und weiter bis Hachenburg und Deutz schien uns, wegen ungecigneter Stcig.uigsver- Hältnisse und anderer Unbequemlichkeiten, einer Verän­derung zu bedürfen nnv deren fähig zu sein.

ES ist bekannt, daß^cimge Personen stets von un» übersteiglichen Hindernissen redeten, die einer Bahn­linie von hier über daS Taunusgebirge und die Was­serscheide nach Idstein und Limburg un Wege ständen. UnS schien eine Untersuchung dringend geboten, und wir haben die Genugthuung, daß durch eine Abände­rung der früher angenommenen Linie die Schwierig­keiten bei Uebersteigung des Taunus genügend zu über­winden sind.

Wenn wir uns nicht anmaßen, einen Tadel gegen den guten Willen, der die Männer geleitet hat, die in einer leider zu beschränkten Zeit die frühere Pro-

aber es war falsch, jwa« sie sagten; viele Hände haben sich zum Eid erhoben, allein ich habe auch viele zuckende Finger gesehen (Uutcrbrechung durch den Piäsiccnten). Man hat gegen mich gesagt, daß ich in der Nacht von 11 bis halb 1 Uhr im Hause nichts gethan hätte; das ist Unwahrheit; ich habe Wasser getragen, ich habe an der Leiche tragen helfen und doch will mich Niemand dabei bemerkt haben. Es ist auch keine Unwahrheit, daß ich die Leiche nicht habe sehen können; ich bin frei von Schuld, mein Gewissen spricht mich frei. Ueber den Tod der Gräfin habe ich sehr oft mit dem Grafen ge­sprochen und ihm gesagt, was die Leute davon sprächen und ihn gebeten, er möge die Sache wieder vornehmen lassen; allein er hat es nicht gethan, sondern sich Allem widersetzt. Gegen mich selbst liegen keine Verbachts­gründe vor, denn ich habe mich nicht aus dem Dienst entfernen wollen, sondern nur ebenso wie der Kutscher gehalten zu werden verlangt, was mir der Graf auch zugab. Der Mord der Herzogin von PraSlin ivurde später überall besprochen und dadurch kam man auch natürlich auf den Tod der Gräfin und gegen jede Be­schuldigung, die ich damals gegen den Grafen aussprechen hörte, habe ich ihn als ein treuer Diener in Schutz ge­nommen und selbst jetzt spreche ich nichts gegen ihn aus; aber erinnern Sie sich dessen, was ich von dem Fensicr gesagt habe. Ich habe die schreckliche That nicht g than, mein Gewissen ist rein, meine Herren Geschwornen. Warum hätte ich denn daS schreckliche Verbrechen be-