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Freiheit und Necht!"

86. Wiesbaden. Freitag, 12. April 1850.

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Dir$r 111 Zeitung« erscheint, mit .usnahme des Montage, täglich in einem Bogen. Der AbomiemcntSprciS beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 H 45 fr au*- wärtS durch vie Post bezogen mit verhâltmßmäßigem llufschlage. - Zuserate werden bereitwillig ausgenommen und sind bei der großen Berbreitung derFreien Fei tu na« stets von wirk, samcm Erfolge. Die ZnserationSgedührcn betragen für die vierspaltige Petitzeile 3 Kreuzer. J

Beleuchtung der Domäuenverhaltuiffe und der Civilliste.

VII.

ff Vom Westerwald.

. Bor 1816 half der Domänenertrag wesentliche Lan, dcsbedürfmsse befriedigen. Von 18161848 diente derselbe nur den Interessen der Dynastie der Bu­reaukratie, des Adels. Die Laudesbedürfnisse mußten durch Steuern gedeckt werden. Jetzt, da der Domänenkörper so sehr geschwächt ist, muß auch die LandeSsteuerkasse mithelfen, um die Bedürfnisse der Dynastie zu decken. Wie sehr das Beaimenhecr am Marke des DomänenkörperS sog, beweist die einfache Thatsache, daß sich von 1816 an die Verwaltungs« kosten per Jahr auf mehr als eine halbe Million be« liefen. Wie sehr auf Kosten deS Landes der Adel be­günstigt wurde, erkennen wir sowohl auS den großar- tigcn/ihm gemachten Geschenken, als auch daraus, daß inan ihm gegen gar keine oder eine kaum nennens« werthe Abgabe LchcnSgüter als freies Eigenthum über- lirp. _ _ , , .

Nicht genug, daß der Ertrag der Domäne ledig- lich dynastischen und damit zusammenhängenden Inte­ressen geopfert ward, eS wurde auch die Ertrags­fähigkeit deS DomänenkörperS zu Gunsten der nam« lichen Interessen bedeutend hcrabgestunmt: nämlich durch die bereits erwähnte, fast ohne Abgabe vollzogene Al« lodisikation von Lehen, durch die Verscheukungen von Gütern, für welche die ZinseSzinSsummen »er Erträg« Nisse bis 1850 zu ungefähr 3 Millionen angewachsen wären, endlich durch die Schloßbauten, Häusererwer- bungtn rc. rc., welche ebenfalls einige Millionen in An­spruch nahmen.

Diese bedeutenden Verluste r e n t b a r e n Domamal- vermögens konnten durch zahllose kleine Erwerbungen (die nicht selten von manchen Beamten durch das Spe« kuliren auf die HülfS- und Mittellosigkeit von Staats­bürgern oder Gemeinden gemacht wurden) nicht aus­geglichen werden. - Vergebens zog der große Polyp mit seinen zahlreichen Armen jeden wankenden Pnvat- besitz in sein Bereich - (so daß z. B. im Jahre 1848 ungefähr % der Wiesbadener Gemarkung der Do­mäne zugefallen war) die mühsam gemachten Er­rungenschaften vermochten daS nicht zu ersetzen, was in oben angedcutcter Weise den dynastischen Inte­ressen zum Opfer fiel. D y n a st i e, B u r e a u k r a t i e, Adel nahmen den Domänenertrag so in Anspruch, daß nicht einmal die fünf Millionen übernommener Staatsschulden durch ihn getilgt werden konnten. Wenn die Bestimmungen der Schuldentilgungskommission strenge aufrecht erhalten worden waren, so hätte im Jahre 1848 die Staatsschuld getilgt sein müssen. Da diese Bestimmungen als Gesetz verkündet waren, so hätten sie unter allen Umständen aufrecht erhalten wer­

den müssen. Wenn sich auch später herausgestellt hat, daß man bei Bildung der Schulventilgnngskaye (1818) ' die Schuld um ungefähr 1 Million zu niedrig ange- I schlagen hatte und daß die Hofpensionäre länger leb« j ten, als vorausge ctzt worden war: das Gesetz hätte trotz alledem in Kraft bleiben müssen, eS hätten dann eben solche Anordnungen getroffen werden müssen, daß trotz dieser unvorhergesehenen Falle (erst später liquid gestellte Schulden längeres Leben der Hof­pensionare) dennoch die Tilgung der Schuld vollstän­dig erzielt worden wäre. Statt dem sind aber Dekrete erschienen, durch welche das früher erlassene Gesetz in seinen wesentlichen Theilen aufgehoben und natür­lich die Summe, die zur gänzlichen Schuldentilgung bis 1848 erforderlich gewesen wäre, anderen Inte­ressen zugewenvet wurde. Weil in dieser Weise durch die Verwaltungsbehörde ein Gesetz ohne Weiteres auf­gehoben wurde, dessen gewissenhafte Vollziehung eine Tilgung der «Staatsschuld hatte erzielen müssen: so gingen eben auch die gesetzlich der Schuldentilgung ge­widmeten Mittel den Weg alles Irdischen. Statt ver­schwunden zu sein, war die Domanialschuld im Jahre 1848 zu 7 Millionen angewachsen. Wir sind dährr vollständig berechtigt, diese 7 Millionen als solche Schutt den anzusehen, welche von 18161848 durch nur ge- setzwibrige und in jeder Beziehung die Landesinteressen verletzende und hintansetzende VerwaltungSweise neu gemacht worden sind.--

Der Ertrag deS in oben angegebener Weise ge­schwächten DomänenkörperS stießt nun allerdings wieder in die Staatskasse, aber dieser Kasse wer­den nun auch die bedeutenden Summen für Befriedi­gung der Bedürfnisse des HofeS entnommen, dessen VerdrauchSfähigteit sich ungeschwächt er­halten hat. Äußer der Civilliste ruht auf dieser Casse bereits eine Last von 553,692 fl. für Wittum, Appanagen, Leibrenten, Hofpensionen, Gnadengehalte, Civil-, Wittwen- und Weisenkass-, LandeStheater, Ver­zinsung und Tilgung der Domänenschuld.

Die LandeSsteuerkasse hatte der Domänenkasse eine jährliche Rente von 140,000 fl. auszuzahlen. Im Jahre 1836 (s. die damaligen Kammerverhandlungen) wurde von der Regierung der Vorschlag gemacht: eS solle diese Rente von der LandeSsteuerkasse abgelöSt, nämlich von derselben 2,400,000 fl. an Domanialschuld übernommen werden. Dieser Vorschlag wurde von der Landesvertretung genehmigt, und dennoch waren im Jahre 1848 sieben Millionen Domanialschulden vorhanden.

FF. Briefe über Erfurt

Die preußische Regierung und der in ihrem Sinne handelnde VerwaltungSrath der Frankfurter Union spielen mit der Diplomatengesellschaft dort, wie die Katze mit der MauS; wird Herr v. Radowitz ge-

...u^i.i.,11 mihi iniifi " iguuLü ->« .CiMWrrttMÜMrmM. fragt, ob Jane Ansicht, daß aus dem engern Bundes­staat im Sinne der Gvthapartci nichts werden könne, auch die der verbündeten Regierungen und namentlich die der seinigcn sei, so zieht er es vor, darüber ein gehciinnißvoUes «schweigen zu bewahren; erklären ihm die Miiwritatsdepullrte n , daß eine der Annahme deS Berfassungsentwurfs v0i ausgehende Revision und An­wendung desselben die Regierungen, welche beigetreten sind, der Verbindlichkeit, dabei auszuharren, enthebe, so leugnet er diese Berechtigung, wahrend er auf der andern Seite offen cingesteht, daß bei der Annahme des Berfassungsentwurfs in Bausch und Bogen sicher­lich der Rücktritt einiger Regierungen zu erwarten sei, ohne daß Herr v. Radowitz für einen solchen Fall seine Ansicht bezüglich der Berechtigung des Zurück­tritts wollte vernehmen lassen. Jetzt, nachdem die Mitglieder des FestungsparlamentS durch die brüsken Eröffnungen der Herren Radowitz und Carlowitz bereits gehörig mürbe gemacht und für alles Andere, was ihnen noch angcsonnen werden wird, breitgeschla- gen sind, hält man ihnen in der Ferne wieder die Lockspeise eines Bundesstaates mit dein Recht des Kriegs und Friedens vor, insofern Preußen sich bereit erklären soll, dieS ihm als europäischer Macht zustehen^r Recht auf den engeren Bundesstaat, wie er sich unter seiner Aegide bilden wird, zu übertragen und die Gimpel von Gotha merken nicht oder wollen nicht merken, daß damit nur ausgesprochen wird, wie Pcen- ßen nichts anderes im Sinne hat, denn als europäi­sche Großmacht in vergrößerter Ausgabe fortzubestehen, und daß die kleinen Staaten, die man zum Verblei­ben im engern Bundesstaate zwingen kann, dazu be­stimmt sind, in Preußen aufzugehen. Dazu paßt ganz die weitre jetzt verbreitete Nachricht, daß Rußland gegen die Gründung deS engern Bundesstaats nichts mehr einzuwenvcn habe, keinesfalls einen Anlaß zum Krieg darin erblicken werde. Daß, wo Rußland diese Sprache führt, Oesterreich nicht fortfahren wird zu drohen, liegt auf der Hand; man hat sich entschlossen, Preußen eine mäßige Vergrößerung auf Kosten der kleinen Staaten zu gönnen, damit es ebenbürtig an Macht und Größe in den Kreis der andern Groß­mächte eintreten und gemeinschaftlich mit ihnen deren weitere Pläne fördern könne. Darauf wird das ganze Komövienspiel in Erfurt endlich hinanslaufen, wenn die kleinen Staaten, die zum Opfer bestimmt sind, nicht noch die wenigen Augenblicke benutzen, um sich offen loszusagen, da sie ja allein die Zeche zahlen.

ES ist die höchste Zeit, daß von dieser Seite ein solcher Entschluß gefaßt wird; denn wie ungeberdig sich jetzt auch die Majorität in Erfurt, zumeist aus Mitglieder der Gvthapartci zusammengesetzt, noch ge­gen das Ansinnen, statt eines Bundesstaats einen groß- preußischen Einheitsstaat zu schaffen, anstellt, so wird sie ihrer Gewohnheit gemäß, umSaaten in die Zu­kunft zu streuen" und sichum den mächtigen Erb­herrn wohlverdient" zu machen, sich schnell zu fügen

Prozeß Görlitz.

XX.

Darmstadt, 10. April.

Entwurf der vom Präsidenten den Ge­schwornen vorzulegenben Fragen.

A. Ist der Angeklagte Johann Stauff schuldig: 1) am 13. Juni 1847 mit Vorbedacht rechtswidrig gegen die Person der Gräfin Görlitz dahier körperliche Gewalt und Beschädigungen verübt zu haben, welche als wirkende Ursache den Tod derselben herbeigeführt haben, und die erfolgte Beschâdigrmg , so wie den herbeigeführten Tod beabsichtigt zu haben, um fremde bewegliche, im Besitze der Gräfin befindliche Gegenstände rechtswidrig zu ge­winnen? 2) am 13. Juni die Wohnung des Grafen v. Görlitz und darin befindliche Gegenstände, welche mensch­lichen Wohnungen und Aufenthaltsorten nahe gewesen und diesen das Feuer mittheilen konnten, vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben? 3) im Laufe des Jahres 1847, während er sich als Dienstbote im Hause des Grafen v. Görlitz befand, von mehreren, seiner Frau gehörigen beweglichen Sachen, namentlich Gold und Schmucksachen, darunter ein Armband von Goldfadens, seine goldene Broche, einen Fingerring von Gold und Platina, ein Armband von gelbem Metall, eine Schnur Perlen, ohne

Einwilligung des Eigenthümers, jedoch ohne Gewalt an einer Person, Besitz ergriffen zu haben, um dieselben rechtswidrig zu gewinnen? 4) mit Vorbedacht rechts­widrig den Entschluß gefaßt zu haben, den Grafen^von Görlitz zu tödten und die Ausführung seiner Absicht da­durch angefangen zu haben, daß er am 2. November 1847 eine Quantität Grünspan, welche unter gewöhn- lichen Umständen zur Ausführung deS beabsichtigen Ver­brechens gedient haben würde, oder welche er hierfür tauglich glaubte, in eine für den gedachten Grafen bestimmte Sauce that? Für den Fall der Verneinung der vierten Frage: 5) mit Vorbedacht rechtswidrig, jedoch ohne Absicht zu tödten, den Entschluß gefaßt zu haben, den Grafen v. Görlitz an seinem Körper oder feiner Gesund­heit zu beschädigen, und die Ausführung rc.

B. Ist Heinrich Stauff schuldig: seinen Sohn Johann Stauff in Beziehung auf dessen Verbrechen, welche darin bestehen, daß derselbe 1) am 13. Juni 1847 rc., 2) am 13. Juni rc. im Laufe des Jahres 1847 rc., erst nach vollbrachter That Vorschub geleistet zu haben, insbesondere dadurch, daß er die durch das Verbrechen gewonnenen, namentlich die oben sub No. 3 näher aufgeführten Sachen wissentlich in Verwahrung nahm, demselben vorsätzlich durch Vertilgung der Spuren des Verbrechens und der Beweismittel Hülfe leistete, indem er an den durch das Verbrechen gewonnen Sachen umgestaltete, endlich von dem ihm bekannt gewordenen Verbrechen Vortheil gezogen zu haben?

6. Ist Jakob Stauff schuldig: seinem Bruder Johann Stauff erst nach vollbrachter That wissentlich Vorschub geleistet zu haben, insbesondere dadurch, daß er die durch bas Verbrechen gewonnenen Sachen ver­heimlichte, später aus ihrem Verstecke holte und dem Heinrich Stauff später zustellte?

Ein Streifzug in die ealifornischen Minen während der Regenzeit.

Bon Friedich Gerstäcker.) (An- derAugsburger Allgem. Zeitung«.)

I.

San Francisco, 17. Dezember. Nur ein flüchtiger Bericht war es den ich Ihnen, gleich nach meiner An­kunft hier, vvn San Francisco, nicht von Calisornien, liefern konnte; die Eindrücke stürmten zu rasch und wech­selnd aus mich ein, und unmöglich schien es und ward es auch von den tausend verschiedenen Gerüchten und Erzählungen das rechte und richtige zu sondern nnd aus­zuwählen. Darin stimmten jedoch alle überein, daß es die höchste Zeit sei aufzubrechen, wenn wir die Minen überhaupt noch vor der Regenzeit erreichen wollten, und San Francisco und seine Umgebung einer späteren Zeit aufsparcnd, beschloß ich einen Marsch in die Gebirge, und zwar wo möglich in die entfernteren nördlichen zu unternehmen.