Die »3 r 111 Zeit una" erscheint, mit Jacnapme w L'isnta'4-, täglich tu einem Soge«. — Der AooimementSpreiS beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden t « 45 kr auswärts durch die Post vezogen mit vrr-äit»ch.näSlg-m stunchlage. - Mrr.it, werden bercitwitlig aufgendin neu «n» find bei der große« Berbreitana der „freien Z-ituna« stets van mirs, fahlem Erfolge. — Die KserativuStzebâhren betragen für die vierspalttge Petitzeile 3 Lreuzer. ' "
Beleuchtung der Dvutäueuverhaiiulffo und der Ctvitllste.
V.
•^f Vom Westerwald.
Dem sipn häufig tihrtru Domänen berichte gemäß flut' von 1816 — 1847 aus Domänruvnäußerungeu bä ar eingegangeu 2,791,298 fl. Innerhalb deS nam- licy^n Zeitraumes wurde aus der DömänkNlaffe bezahl«: u) für Erwerbungen zu dem Schlosse fl. fr.
von Biebrich...... 1,331 24
b) für das Jagdschloß auf der Platte 161,64-3 1
e) für das herrschaftliche Hotel in
Wiesbaden.......1,566,143 5
d) für das PalaiS der vmvtihvcten
Herzogin 859,475 —
o) für Erwerbungen von Wohn» Häusern in Wiesbaden und Biebrich ........ 186,842 87
also zusammen 2,275,434 7
Vom ErlöS auS Veränßerungen^ist allerdings eine bedeutende Summe in die SchuldentilgungSkassc ge- floffeu; da sich aber die ganze Schuldentilgnngskom- nujsion als eine gerade das Gegentheil ihres Zweckes bewirkende Einrichtung herauSgcstellt hat, da sie «chul- den machte, statt Schulden zu tilgen? so ist auch die erwähnte Summe als wirkungslos, als verloren zu betrachten. Innerhalb deS Zeitraums von 1816 und 1848 sind freilich auch viele neue Bestandtheile zur Domäne gekommen, éo sind unter anderen auS dem DomanialerloS die vorhin erwähnten Schlösser iu'ö Dasein gerufen worden, und deßhalb jedenfalls als Domäncnthcile zu betrachten. Aber eS sind dies todte unproduktive Glieder am Domänenkörpcr; ihre Entstehung entzog der Domänenkasse für immer 2,275,431 Gulden, also beinahe so viel, als von 1816 bis 1848 auS Veräußerungen baar einge- gangen ist. Man hat somit recht eigentlich, lediglich zu Gunsten der Herzog!. Familie und ohne dringende Nothwendigkeit einen beträchtlichen Theil der rentbaren, der ertragsfähigen Domänenmasse aufgegeben und dafür nicht rentbare, nicht ertragsfähige, also todte Bestandtheile erworben, namentlich Schlösser, deren Unterhaltung noch obendrein bedeutende Kosten verursacht. -
Die genannten 2,275,434 fl. geben zu 2 pCt. tin Jahre 45,508 fl. Zinsen, es ist also, (da man ja die 2,275,434 fl. hätte auf Zinsen legen oder wenigstens zum Ankauf von 2 pCt. abwerfenden Domänenbestand- theilen hätte verwenden können) durch den Bau der genannten Schlösser die Ertragsfähigkeit des Domä- ncnkörpcrS per Jahr um mindestens 45,508 fl. herab
Prozeß Görlitz.
XVIII.
Darmstadt, 6. April. Morgensiyung, 6—%! Uhr. Die Rede des Vertheidigers Emmerling, die in der heutigen Morgensiyung nicht beendet wurde, über- traf die Erwartungen, die man sich nach früheren Er- fahrungen gemacht hatte, und der ruhige, von dem falschen Pathos des Staatsanwalts entfernte und sehr logisch disponirte Vortrag machte einen sichtlich günstigen Eindruck.
Nach einigen banalen Präliminarien erinnerte Herr Emmerling an das Gesetz über Schwurgerichte, wonach ein Schuldig nur auf volle und durchaus begründete Ueberzeugung gebaut werden darf, während jeder erhebliche Zweifel, der ungelöst bleibt, ein Nichtschuldig Hervorrufen muß. Dann kam er auf die P roz eßgefchichte und wiederholte das schon Bekannte, daß nämlich die erste Aufnahme des Thatbestandes durch das Stadtgericht unvollständig und oberflächlich war, daß aber das, was noch gut zu machen gewesen wäre, durch den Niederschlagvbescheid des Hof- gerichts ganz verdorben wurde, daß nur durch die damaligen Versäumnisse die jetzt herrschende Dunkelheit veranlaßt ist, während ein damaliges genaues Eingehen auf die Sache Schuld oder Unschuld an den Tag ge
gestimmt; dafür ist das Land freilich steinreich geworden. Es muß ferner noch erwähnt werden, daß bedeutende Summen unseres Domänenertrages dem Lande Nassau geradezu den Rücken gekehrt haben und nach TeraS anSgewandert sind (f. landständische 'Verh. 1849).
Bei der in Aussicht stehenden Zukunft dürfte es kommen, daß eine beträchtliche Anzahl Nassauischer LandcSkinder sich bald in die traurige Nothwendigkeit versetzt sicht, den nämlichen Weg ernzuschlagen. Wie es mit der Sicherung und Rentbarmachung der in die neue Welt ausgcwanderten Kapitalien steht, darüber sind noch keine befriedigende Erläuterungen gegeben worden.
Um die Größe der angeforderten Civilliste vollständig würdigen zu können, muß man noch berücksichtigen, daß der Minister für die Herzog!. Familie auch eine Reihe von Schlössern und einige Auen beansprucht. Als Hofausstattuug werden nämlich in Anspruch genommen:
1) in Wiesbaden, außer dem Herzog!. PalaiS und den dazu gehörigen Schloßhof und Slallgebauden, daS ehemalige Amt- und Rczepturgebaudc, außer Dem Palais der verwittweter Herzogin nebst Garren und Oekonomiegcbaude noch ein Acker, in welchem die yruii« Umleitung liegt und außer der Fasanerie noch zwei Gärten und eine Wiese von 5 Morgen 25 Ruthen;
2) in Biebrich, a) an Gebäuden außer dem Äle. sidcnzjchlossc uno den dazu gehörigen Gebäulichkeiten im Karpfen- und Jägerhofe, sowie den in dem Herzog!. Parke befindlichen Gebäuden noch weiter daS ehemals von Breidbach'sche HauS und Die Burgholder Hofgcbäude; b) an Grundstücken, außer dem Parke, der Bleichgarten an der Ochsenbach, der Jägergarten, der Garten hinter dem Hundezwinger, die beiden Gemüsegärten zu Mosbach, der Garten und das Baumstück hinter dem Breidbach'sche . Hause, 13 Morgen, 34 Ruthen 12 Schuh Land auS dem Mciereigut, an der Mainzer Chaussee gelegen, 2 Morg. 41 Ruth. 12 Schuh stand an der Ochseubach, dem Parke gegenüber, 2 M. 15 R. Garten an der Ochsenbach zwischen dem Rhein und der Schiersteiner Chaussee.
3) in Weilburg, außer dem Schlosse, Lustgarten und Gebück der obere und untere Haingarten, nebst dem Weinberg, der Hainberg mit der sogenannten Dreispitz, die Bleiche mit dem Bleichhans, der Schellhofweiher und die Kapauneric;
4) in Oranienstein, außer dem Schlosse und den dazu gehörigen Gebäuden und Plätzen, der Blumengarten, der Schlachthausgarten, die Schloßvsrwal- tereigärten, der Garten hinter dem Marstallbau und die Alleen nach Diez und Freiendiez, sowie nach dem Thiergarten und Hain.
Das standes mäßige Hofleben in diesen Schlössern und Thiergärten, Hainen und Auen wird dem Lande theuer zu stehen^ kommen.
Wenn einzelne dieser Schlösser rc. Landeszwe
bracht haben würde. Gelegentlich der Bemerkung über das Hofgericht wurde der Redner durch eine Ermahnung des Präsidenten „zurf. Ehrerbietung^ unterbrochen, ob aber damit die Behörde gerechtfertigt erscheint, ist eine andere Frage. Der frühere Dirigent des Stadtgerichts ist im Assijenhof Mitglied und scheint sich auch nicht sonderlich'erbaut zu haben. Der Vertheidiger fährt fort: daß die spätere Untersuchung kein offenbares Resultat ergeben konnte, war wegen des erwähnten Thatbestandes natärlich; wie schnell derselbe vernichtet wurde, beweist z. B. daS schleunige Verbrennen der Kleider.
Der Untersuchungsrichter selbst müsse eine vorge- gefaßte Meinung ‘gegen den Angeschuldigten gehabt haben, sonst würde er nicht wesentlich entlastende Momente, z. B. die doppelte von Stauff behauptete Abwesenheit aus dem Haus, übergangen haben, deren Ermittlung jetzt nach so langer Zeit unmöglich geworden sei, aber diese Versäumnisse dürfe man jetzt nicht dem Angeklagten zu Schaden gereichen lassen. Stauff sei, allerdings auf gesetzlichem Wege, von dem Untersuchungsrichter durch Beschränkung der Kost, durch eine Herabsetzung von „Sie!" auf „Er" (!!!) gestraft worden, die Stellung deS wehrlosen Angeklagten seinem natürlichen Feinde, dem Inquirenten, gegenüber sei sehr schlimm und so lasse sich ein nur scheinbar verdächtiges Benehmen, Trotz und Hartnäckigkeit leicht erklären; auch Ungesetzlichkeiten seien vorgefommen, indem Stauff erst nach einjähriger Haft mit der Anklage wegen Mords
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cken zugewendet oder in irgend einer Weise reut bar gemacht würden, so wäre durch die Ersparung der Unterhaltungskosten auch eine Verminderung der -^ok- bedürfnisse angebahnt.
FF. Briese über Erfurt,
Endlich hat der große Geheimnißvolle auf dem Tage in Erfurt sein Spiel aufgedeckt. Noch vor wenig Tagen und es schien ihm in seiner vonderGotya- partei |o arg belobräucherten Rede nur darum zu thun, in dem engeren Bundesstaate ein größeres nationales Deutschland aufzurichten. Heute schon ist er so bescheiden geworden, zu erklären und den beiden „Häusern" in Erfurt den dringenden Rath zu geben, man möge sich begnügen, durch das Zuschlägen einer Anzahl kleiner deutschen Staaten dem Königreich Preußen und dessen hohenzollern'schen Dynastie eine größere Macht zu verleihen, damit eS unter dem Namen des „engern BundcSstaateS" einen gebührenden Platz in der Verfassung des „Völkerrechtlichen deutschen Bun- dcö" der Verträge von 1815 tinnehmen könne, dessen Reorganisation im Sinne der jetzt allenthalben Oben geltenden Ansichten bevorsteht. Der politische Tausendkünstler, Der Erfinder Der „EvolutlonSpölitik", ist nicht im Mindesten verlegen gewesen, plausible Gründe für diesen plötzlichen Wweripruch mit seinen frühern Erklärungen und Den Hoffnungen, Die er im gothaischen Lager rege gemacht, auszugnoen. WaS liegt ihm daran, daß feine neueste Produktion einem kühn auSge- führten Purzelbaum ähnlicher sieht, als einer „Evolution". Zwar seyen Die Bewunderer seiner jüngsten Orakelsprüche, die sie für Ernst nahmen, nun sie sich auf so schnöde Weise geprellt sehen, für den ersten Augenblick ganz unwirsch drein und gern möchten sie JHL4£mifL-ge$£iLj^ JljuUiiLj^ vor Mf«i pW^* scher Beredsamkeit sie noch vor wenig Tagen anbetend in dem Staub sanken; aber sie werden zur Besinnung kommen, zu der ihnen eigenthümlichen „Besonnenheir" zurückkehren und bald emsehen, daß sie „unter den gegebenen Umständen", wie sie eS schon oft gethan, am besten thun, nachzngcbcn und willenlos zu gehorchen.
Herr v. Radowitz hat in dem Verfassungsausschuß der sich „Volkshaus" nennenden Minoritätsgc- sellschaft in Erfurt vor einigen Tagen der Schaar der Gothaer ziemlich gerade heraus erklärt, daß sie ihren Traum von einem großen Deutschland ja so schnell als möglich fahren lassen mögen, da die Verträge von 1815 der Verwirklichung desselben als nnühersteiglicheS Hinderniß entgegenständen, daß Oesterreich uno Rußland sich dagegen geneigt finden würden, zu gestalren, daß Preußen seine Macht durch einige kleineren Staaten vergrößere, worin durch die größeren politischen Freiheiten, deren ihre Bevölkerung theilhaftig, sich der demokratische Geist in einer Weise entwickelt habe, wie
' bekannt gemacht und erst nach 14m vnat licher Haft direkt auf den Vergiftungsversuch inquirirt wurde; was I sei natürlicher, als daß auf diese Weise die Vertheidigung in manchen Punkten gelähmt sein müsse? Den Beweis den die Anklage vorbringe, sei kein unmittelbarer, sondern ein künstlicher, sog. Anz etg ebeweis, der aus bekannten Thatsachen auf unbekannte schließe; die moralische Ueberzeugung der Geschwornen binde sich nun sreilich nicht an Beweistheorien, aber doch an die Grundsätze der Logik und nach diesen allein schon sei jener Beweis nicht vollständig, indem ein Theil der bekannten Thatsachen sehr anzuzweifeln sei, während ihr innerer Zusammenhang mit den unbekannten sich häufig nicht erweisen lasse; man brauche nur an die Differenzen in den früheren und jetzigen Expertenangaben an die Aenderung der Ansicht des Staatsanwalts selbst und anderes zu erinnern.
In seinen Bemerkungen über den objektiven T li a t- bestand benutzte der Vertheidiger mit vielem Geschick die Ergebnisse der Zeugenverhöre, nach denen Vieles, was die Anklage als auSgemacht annahm, sehr zweifelhaft erscheint oder gar ganz anders lautet. Um Wieoer- Holungen des schon Dagewcscnen zu vermieden, g.ben wir nur den Gang der Darstellung an, da Die ciuze - nen Thatsachen, auf die er sich beruft, hinlänglich erörtert und bekanntlich von der Art sind, daß sie von Jedem, der ein System über diese Geschichte macht, als Belege desselben Hineingevrdnct werden können.