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Wiesbaden. Dienstag, f>. April
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Lu „3 r eie Zeitung" erscheint, mit insna-me deS iNoulaj», täglich m einem Bogen. - Cer SeMiiemrnkipietd betragt v icr 4 eI j .i y r i 3 fri(t in Si<»b4»eu l il 45 fr trärld durch Die 'poft oejogeii mit *erp.iith;é'.iw.H.)em Anfschir je. - Jnfer.He iveroen bereihoi.lij aas jeno.it neu uns iLid bei oer jrojen ßerbretuitj Der „jetten Jet tun 1" ÂtU von im famem (iifolje. — Lie ^useratianöjeaüVrcii betragen für Die Dierfpaltije 'pehtjeile 3 Kreuzer.
Beleuchtung der DomäuenverhältttLffe und der Civilliste.
IV.
ff Vom Westerwald.
Aus Veräußerung von Domamalbestaiibtheileu sind von 1807 bi5 1817 baar eiiigegangeu beinahe Drei Millionen Gulden (fiepe Domaneiibclicht) und auch von dieser Summe wurde durchaus kein solcher Gebrauch gemacht, der das Interesse des Landes gefördert hatte. Dieses Veräußern steht in rireftem Widerspruch mit dem Hansgesetz vom Jahre 1783; in den Artikeln 10, 11 und 12 ist jeglicher Verkauf von Domanialgütern verboten. Wenn Mitglieder deS Herzoglichen Hauses ihrer selbst geschaffenen Hausordnung entgegen handeln, wie bezeichnet Ihr dieß Verfahren?
Außer den genannten Veräußerungen ist der Domänenkörper sehr bedeutend abgezehrt in Folge allerhöchster Verschenkungen an Personen und für Verdienste, die in nachstehendem Verzeichnisse »angegeben werden sollen.
Alle nun folgende Zahlen und Motive find den Schenk^ngSnrkttttden entnommen.
I. EtaatSminister Freiherr von (Sagern erhielt am 30. August 1803 für seine „dem fürstlichen Hause vielfältig geleisteten nützlichen und ausgezeichneten Dienste" Güter zum Geschenke, im Capitalwenp von 113,361 fl. und zwar erb- und eigenthümlich.
II. Die Frau Herzogin Luise von Nassau erhielt im Jahre 1807 als „wahies Eigenthum" zur vormaligen Abtei Eberbach gehörige Güter mit einem jährlichen Ertrag von ungefähr 2232 fl. Dieselbe Dame erhielt im Jahre 1810 als „wahres Ei« genthum" Güter mit einem jährlichen Ertrag von tnindestens 3420 fl.
HL StaatSminister Freiherr Marschall- von Bieberstein *) wurde in den Jahren: 1811 und 1815 mit Gütern beschenkt, die eine jährliche Ertragsfähigkeit von mindestens 11,000 fl. ausweisen und Alles das aus Erkenntlichkeit und als lanbeöfürst- liches Anerkcuntniß seiner treuen Dienste, insbesondere der vorzüglichen Verdienste, die sich genannter Staatsminister bei Gelegenheit der Europäischen Eongreßverhandlungen um das Herzogliche Haus erworben hat. Außerdem wurde Herrn von Marschall eine aus der Domänenkasse zu fließende Leibrente von 4000 fl. verliehen.
IV. Geheimerath^DigetiuS erhielt im Jahre 1812 ein herrschaftliches Haus zu Wiesbaden (der
•) Seine Verdienste um das Land beruhen auf der widerrechtlich vollzogenen Kasscntrcnnung. Seinen Europäischen yiiif hat er durch die verrufenen Artikel der Karlebader Beschlusse, deren Miterzeuger er ist, begründet.
Nonnenhof genannt) zum Geschenk, als Belohnung für seine Verdienste bei Aufstellung und Fortführung der neuen direkten Steuerkataster. Dieses Haus wurde 1826 um 15,650 fl. veräußert.
V. Die Liegenschaften und Güter, welche Generalmajor Freiherr v Simse im Zahle 18l5sür seine kriegerischen Verdienste in der Weise als Lehen erhielt, daß ein Theil derselben ihm später als freies Eigenthum zufaUc! solle, haben einen Kapitalwirth von mindestens 124,000 fl
VI. Endlich wurde der Regierungspräsident Shell wegen seiner vorzüglichen und ersprießlichen Dienste im Jahre 1818 in der Weise belohnt, daß ihm bis zum nächsten Heimfall eines Leyen jährlich 2000 fl aus der Domänenkasse zufließen sollten.
So belohnen teutsche Fürsten ihre treuergebenen Diener! Die SchcnkungSdocumente werden mit beredter Zunge die fürstlichen Thaten ter fernsten Nachwelt verkünden.
Wenn wir auch durchgehends die möglichst klei, neu Zahlen annehmen, so stellt sich bei der Berechnung dennoch eine Summe von ungefähr 3 Millionen Gulden heraus, die dem Lande durch die genannten widerrechtlichen Verschenkungen seines Eigenthumes entgangen ist.
Wir unterscheiden strenge zwischen dem Kapital, werthe der verschenkten Güter und den Zinsesziiissum- men ihrer Erträgntsse. Wenn diese Güter vom Schen- kungStage an bis zum Jahre 1850 von Seite des Staates verpachtet gemeint und die Pachterlrägc sogleich wieder auf Zinseszins verlehnt worden waren, welche Summe hatten dann diese Güter bis jetzt eingebracht V Unserer Ansicht nach sollte eine Rcsiaura- tion des gesetzlichen Zustandes mindestens eine Zurütt er fiattu ng der verschenkten Güter an den Staat in ihrem Gefolge haben, und zwar um so mehr, da nur durch eine derartige Erstarkung und Zunahme der Domänenkörper die ihm in der Neuzeit aufge- bürdeten Lasten zu tragen vermag. Obgleich nicht zur Domänen-Angelegenheit zählend, sei hier doch noch eine Geschichte erwähnt, die darum interessant ist, weil in ihr ein Fürst als beharrlicher Steuerverweigerer auftritt; ich meine nämlich die den Zohannts- berg betreffenden Conflikte.
Auf der einen Seite das klar erwiesene Recht, die begründeten Forderungen des Nass. Staates an den Fürsten Metternich auf Erstattung rückständiger Steuern im Betrag von 55,353 fI. und die ebenso begründete Forderung der Gemeinde Johannisberg auf 17^738 Gulden Gemeindesteuern. Auf der andern Seite Fürst Metternich, durch diplomatische Schlangenwinvungcn seinen gesetzlichen Verpflichtungen entschlüpfend. Unser Gouvernement aber trat in der Verfechtung des Interesses deS eigenen Landes und einer Lanbesgemeiude sehr leise auf. (Ausführliches siehe hierüber im Bericht über den Johannisberg von Habel.)
Nassau besitzt eine ziemlich beträchtliche Zahl von
L,e Hens gütern, welche sich seit langer Zeit in bei Händen des in- und ausländischen Adels begnoe,.. UrsprünglichAbatten derartige Lehensgüter re.i JweZ. für u nentgel bliche Kriegs- und Hofdienste zu en- schädigen. Dieser Bcstininmng sind sie indeß längst entfremdet und der Staarsemnahuie fast gänzlich entzogen. Von 1817—1844 haben diese Lehengiuer im Ganzen 95,744 fl aus Saub ernten ei »gebracht, von 1845 1847 betrugen die durchschnittlichen Gefälle pe - Jahr 71 fl 30 kr, während die Güter selbst, nach einem im Jahr 1829 aufgestellten Leheninventar, über 2% Millionen Gulden werth sind. Viele von diesen Lehen sind den Inhabern bereits als Eigenthum überlassen, entweder gegen eine geringe Abgabe oder ohne irgend eine Ablösungssumme.
Vom 17. Mai 1803 an bis zu in Jahre 1816 kommen im Ganzen 13 Modifikationen vor, von denen die Allodisikationsprämien bei einem Güterwerth- anschlag von 129,675 Gulden zusammen mit 8,466 fl. 12 fr. bezahlt wurden. - Seit dem Jahre 1816 bis 1817 werdens! Modifikationen aufgeführt, die bei einem Tarationswerth von 421,359 fl. 37 fr. nur eine baare Einnahme von 20,933 fl. 59 fr. lieferten.
Diejenigen Vasallen, bei welchen von einer Allodi- fikationspräiiiie abgesehen, und welchen diese letztere gänzlich geschenkt wurde, find folgende:
1. Franz Anton Freiherr von BooS- T8aldeck ° Montfort. Bezeichnung des Lehens: 110 Morgen 55 Ruthen 12% Schuh Land zu Dauborn und in den benachbarten Gemarkungen gelegen. Das Lehen war ein Mannlehen, ist an den Regierungspräsidenten Shell in Wiesbaden und zufolge Miuistc- rialresolution vom 17. Februar 1819 gegen eiu in der Gemarkung Unterlieberbach gelegenes, in den Lehen- verband aufgenommenes Gut, womit demnächst Präsident Shell belehnt wurde, allovificirt worden.
II. Eberhardt, Lieutenant, auf dem Hofe Faulbach bei Hadamar. Bezeichnung des Lehens: Der 4te Theil deS Zehntens zu Faulbach;'^der Tarationswerth des Lehens beträgt 1,538 fl.
III. Christoph Philipp Z Freiherr von Hohenfeld modo H. N. Generalmajor An- aust Freiherr von Kruse. Bezeichnung deS Lehens:
1) der im H. Amt Cainberg modo Idstein bei Eisenbach gelegene Hof, der Häuserhof genannt, ml allen dazu gehörigen Gebäuden, Gärten, Acckern, Wiesen, Wäldern, Büschen, Freiheiten und Gerechtigkeiten.
2) das sogenannte Riedeseliiche HauS mit seinem Begriff zu Camberg, sammt Aeckern und einem Wie- sengarten. Hohenfeld war der letzte seines Mannesstamms, und das Lehen stand auf dem Heimfall. Kruse erhielt durch einen Erpektanzbrief von 1815 die Anwartschaft auf das Lehen, und 1817 wurde die Modifikation ohne Ansatz einer Prämie ausgesprochen.
Prozeß Görlitz.
XVII.
k Darmstadt, 5. April. Morgensiyung, 9 bis hall) 1 Uhr. Der Staatsanwalt fuhr in seinem Vortrag mit Exposition deS subjektiven Thatbestandes fort. Die Frage sei hier: wer ist der Thäter? auf ihn leite zunächst die Anwesenheit und dann die alleinige Anwesenheit im Hause; die An- und Abwesenheit des Grafen des Schämbs, des Schillers und der Haubach sei durch Jeugen dahin bargelhan, daß von ihnen zwischen 4 biS ha'b 6 und 8 bis halb 9 Uhr Niemand im Haus, daß aber zu dieser Zeit Stau ff bagewesen sei; in dieser Zeit sei aber der Mord vorgekommcn, weil er in den andern Stunden unmöglich sein mußte. Stauss müsse also eine Auskunft darüber geben können, allein er gebe sie nicht, beharre vielmehr auf Behauptung gänzlicher Unwissenheit.
Der Angeklagte „rühre von unvermögenden Eltern ab", er sei acht Jahre in der Schule, 2 Jahre in Brennereien im Dienste, 2 Jahre bei den Soldaten und seit Frühjahr 1846 bei dem Grafen gewesen; so rühmend ihn die betreffenden Zeugnisse als einen arbeitsamen, dienstfertigen und treuen Menschen schildern, so sei es doch gegenüber hergestellt, daß sein Che.rakter aus Heu- chelci, Lügengewandtheit und Verstellung znsammengeseyt gewesen, daß sein Lebenswandel häufig auf „Abwegen"
gegangen sei, daß ihm Eitelkeit und Schuldenmacherei nachgewiescu sei. Diese Schilderung, sowie der Auswan- derungsplan, gebe Anhaltspunkte für „eine Disposition des Stauff zur Begehung eines L rbrechenü aus Gewinnsucht."
Folgt nun die psychologische Mvtivirung des Mords, der allerschwächste Theil der Anklage, mit einer Logik, welche daraus, daß etwas nicht weiß ist, beweißt, daß es schwarz sein muß, ohne Rücksicht auf blaue und rothe Möglichkeit. Also Motive zu Verbrechen seien Haß und Gewinnsucht; letztere sei hier vorhanden, habe aber durch das Likgenlasscn von Kostbarkeiten sich sehr schlau versteckt, um der Vermuthung für den Haß und dem daraus folgenden Verdacht gegen den Grafen Play zu machen. (Der Gewinnsüchtige nahm also von 20,000 fl. 70 fl., um durch den Rest sein Motiv zu maskiren; von Frankfurt über Petersburg nach Darmstadt!) Damit ist die psychologische Mvtivirung fertig und es beginnt die mehr gelungene Zusammenstellung der einzelnen Jn- dicien.
Stauff litt an Gelbnoth, und eine Auswanderung konnte ihn ruhig die geraubten „Schätze" genießen lassen; der Tod der Gräfin, die Kenntniß eines früheren Brandunglücks gaben ihm die Kombination eines Brand- und Raubmords ein; wünschte er ja doch, die Gräfin müsse mit ihrem Schmuck verbrennen! Dadurch offenbarte sich „der innere Tiger" (!) Ein Dritter konnte die That nicht verüben, weil ihm Schillers Abwesenheit
als eine zufällige nicht bekannt sein sonnte und die Thüren verschlossen, waren, dagegen bestrebte sich Stauff durch Unterschlagung der Briefe an die Kaffenberger und durch daS Zureden, Schiller zum Spazierengchen zu bewegen , Andere aus dem Hause zu entfernen; er konnte sich auch Alles wohl überlegen, da er wußte wie lange Görlitz und Dienerschaft wegbleiben würden. Ein großes Indizium gegen ihn sei das Kommen der Frau Schiller, die Alles offen und Niemand anwesend fand, als sie ins Haus kam, und ihn erst nach einiger Zeit mit dem »furchtbaren Blick" aus dem obern Stock kommen sah. Damals sei die die That schon vollbracht gewesen; denn sonst wäre er aus Furcht vor Entdeckung davor zurückgewichen; die Zeit habe dazu genügt; auch die Anwandlung Schillers $um Umkehren^s figurirt als ein „psychologisches" Anzeichen (demnach wäre der Kammerdiener ein magnetischer Wunberknabe). Dazu kommt noch das Verschließen der Hinterthür, StanffS Verwirrung beim Nachhausekommen mit dem Grafen, sein „Protokoll", womit er sich einen Rückzug decken wollte, der Widerspruch des anonymen Briefes mit den verschlossenen Thüren (!?) und die von Stauff wiberfprc- chene Behauptung Linn'S, daß derselbe,am Mittag im Weinberg gewesen sei und daselbst von feinen Aufträgen gcsprvchtn habe. Hinsichtlich der Ereignisse in den Abendstunden behaupte d-r Angeklagte gleiche Unwissenheit, er suche sein damaliges Alleinsein abzu- kürzen, spreche von Zeitunzen, die zu jener Stunde nie