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â 81. Wiesbaden. Samstag,. 6. April 1S5O»

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M^M^ Bestellungen derFreien Zeitung" auf das mit dem 1. April begonnene zweite Quartal beliebe man baldigst zu machen, hier in Wiesbaden in der H. W. R it t e r'schen Buch­handlung, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. Die Expedition.

Beleuchtung der Domäneuverhältniffe und der Civilliste.

II.

^f Dom Westerwald. Soll die unsere Domä- nenangelegenheit betreffende Märzsorderung keine leere Phrase sein, so umfaßt sie zwei Theile :

1) Aufhebung der Kassentrennung.

2) Festsetzung einer Civilliste durch die Stände. Bei Berathung der Civilliste (im März 1850) stellte eine Minderheit für Herzogliche Hofhaltung und Scha­tulle 200,000 fl. fest, die Majorität votirte, zum Theil im Widerspruch mit früheren Ansichten, 250,000 fl., die Sicherung forderte, unterstützt von einem kleinen Theil der Kammer, 300,000 fl. Diejenigen, welche letztere Summe niedrig finden und der Meinung sind, cs müsse bei solcher Civilliste dem Lande vom Do- mäncnertrag noch ein anständiges Sümmchen übrig bleiben, diese lassen bei ihrer Berechnung folgende Punkte außer Acht:

1) Allerdings hat die Domäne, so lange die Kassen- trcnnung bestanden hat, einen durchschnittlichen^Rein­ertrag von 900,000 fl. per Jahr ergeben. (S. Do- mänenbericht von Eck 2c.) Zu dieser Höhe wurde aber der Ertrag durch Mittel getrieben, welche ganz und gar das LandeSinteresse außer Acht ließen. Wird nun aber, nach aufgehobener Kassentrennung, die Verwal­tung der Domäne in einer die Landes- und VolkS- Interessen berücksichtigenden Weise gehandhabt, so stellt sich der jährliche Ertrag bedeutend niedriger. Nimmt man die Jahre 1848 und 1849 als Maßstab an, so würde unter den gemachten Voraussetzungen 700,000 fl. die richtige Summe für den jährlichen Domänenertrag sein. (S. Landtagsverhandl. 1849, Bd. 3.)

2) Die oben angeführten Summen von 200,000 fl., 250,000fl.,300,000fl. sollen ja nur die Civil­liste im engeren Sinne sein. Für Wittum, Ap- panagen, Leibrenten, Hofpensionen, Gnadengehalte re. (was alles zur Civilliste im weiteren Sinne gehört und früher aus der Domänenkaffe bestritten wurde) hat ja das Land bereits eine bedeutende Last für jedes Jahr übernommen. (S. land­ständische Verhandlungen für 1848, 49u.50.) Wenn daher nicht aus der Landessteuerkasse zugeschossen wer­den soll, so kann für die Civilliste im engeren Sinne gar nicht mehr bewilligt werden, als 200,000 fl.

3) Wegen der Entwerthung der Produkte wie deS Grundeigenthums ist in den nächsten Jahren ein hö­herer Ertrag gar nicht zu erwarten, derselbe dürfte vielleicht sogar noch geringer werden durch Entschädi­gungsgelder, die an Pfarreien, Korporationen und Ge­

Fräulein Rummel in Belgien.

«<t* Wiesbaden, 3. März. 1850. Einer in Brüssel erscheinenden Zeitung:le Diapason, revue musicale de Bruxelles entnehmen wir folgenden Artikel vom 28. März diesen Jahres.

Gent.Fräulein Franziska Rummel, Tochter des deutschen Compositeurs hat die Schule ihres Vaters und Bordvgni'ö genossen. Dieselbe ist, wie man mir sagte, für das Theater in Hessen-Kassel gewonnen und reist zur Zeit auf Urlaub. Genannte Sängerin ließ uns das Gebet aus Norma (mit italienischem Text), die Arie aus der Entführung aus dem Serail von Mozart und die Kavatine aus Gemma di Vergy hören.

Frl. R u m in e l ausgestattet mit einer silberreinen und frischen Stimme, die dazu von einem bewundrungs- würdigen Umfang ist, macht mit gewähltem Geschmack Gebrauch von dieser ihrer Gabe; mit vieler Kraft und Zierlichkeit schlägt sie Triller, sie fährt die colorirtesten Melodien aus, (gazouille les modulations le plus varieés) , übernimmt den Vortrag der complicitirtesten Cadenzen, der die Leistungen ihrer Vorgängerinnen weit überholt, sie wagt das Kühnste mit ihrer Stimme und erreicht stets ein richtiges, vollkommenes, ja unerwartetes Resultat. Ihre hohen Töne haben eine Rundung, wie man sie selten bei Sopran-Stimmen findet; gewöhnlich sind diese gellend und schreiend. Mit einem Wort die

meinden zu entrichten wären, und noch in ungleich höherm Grade würde ein Ausfall in der Staatskasse entstehen, wenn es den 69 Gemeinden (Vrgl. Eingabe von Helsper) gelänge, im Wege Rechtens ihre sehr bedeutenden Ansprüche zu begründen.

Wenn in solcher Weise (wie in Aussicht steht) die jetzige Staatskasse die Sünden der alten Domänen­kasse tilgen muß, wenn jetzt das Land bezahlen soll, was der Schlund der Domänenkaste verschlungen hat, so dürfte der Domänenertrag zu einem sehr kleinen Sümmchen zusammenschrumpfen und diejenigen, welche ! bei ihrer Cwillistenbestimmung das vormärzliche Ma­ximum des Domänenertrags im Auge haben, sind selbst in fabelhafter Täuschung befangen.

Trotz alledem verlangt das Ministerium 300,000 fl. Es will also den Interessen des Herzoglichen HauseS und Hofes nicht nur den.ganzen Reinertrag der vom Lande verwalteten Domäne, sondern auch noch jähr­lich 100,000 fl. aus der Landesstcuerkassc opfern. Wie verhält sich dies zu der früheren Erklärung, der Her­zog würde auf keinen Fall mehr annehmen, als die Domänen trugen ¥

Die Marzerrungenschaft bestände also für das Land, für das Volk

1) Im Verlust des Ertrages der selbstverwalteten Domäne.

2) In einem weiteren Verlust von 2 Millionen Gulden Capital (nämlich die 100,000 fl. kapitalisier).

3) In der Steuerhöhung, welche aus einem ge­ringern Domänenertrag, aus Entschädigungsgelvern und aus der neuerlichen Vermehrung der Staatsschulden erwächst.

Die Märzerrungenschaft des Herzoglichen Hauses und Hofes wäre aber

1) Der ungeschmälerte Genuß des Reinertrages der vom Lande verwalteten Domänen, zu 200,000 fl. angeschlagen.

2) Ecn jährlicher Zuschuß von 100,000 fl. auS der Lanbessteuerkasse.

3) Die Garantie, jährlich ,300,000 fl. als Civil­liste im engern Sinn zu erhalten, trotz der in Aussicht stehenden bedeutenden Verminderung des Domanial- vermögens.

So hätte also der März unser Regentenhaus nebst Hof über die Einschränkungen glücklich hinweggeführt, welche ihm die letzten Jahre (in Folge von Zehntab- lösung 2c.) auferlegt haben würden, wenn, wie vor 1848, der Ertrag der Domänen die Civilliste gewesen wäre. Hierdurch ist augenscheinlich, daß sich die Hoff­nungen des Volkes, auf theilweise Befreiung von vor­märzlichen Lasten, in eitel Dunst und Nebel auflösen. Wenn das Ministerium das Anwcisen von 300,000 fl.

ihrige ist eine der schönsten Stimmen, die wir je gehört haben.

Das Publikum hat der Sängerin eine auszeichnende Aufnahme zu Theil werden lassen. Man war nach so vielen Entäuschungen, betrogenen und gedemüthigten Erwartungen glücklich, endlich einem Talent von Ver­dienst zu begegnen. Drei und vierfache Beifallsbezeugungen bewiesen der Frl. Rummel das Entzücken, mit welchem man sie hörte und zu dieser Auszeichnung wurde die in den Conzerten des hiesigen Casino's nicht weniger be- merkenswerthe hinzugefügt, daß man erst dann Èyi Saal verließ, als der flehte Ton der über die Lippen der Sängerin floß, verhallt war.*

Soweit der Artikel über Frl. Rummel, der nament­lich in einem Blatt, wie Obengenanntes, die größte Berücksichtigung verdient und knüpfen wir daran nur noch die Frage: ist es recht, ist es klug, ist es öcono- nomisch gehandelt, daß man Talente, wie besonders er­wähntes, nicht für unsere Bühne zu erhalten sucht? Warum gibt man die Leitung unserer Theaterangelegen­heiten nicht einer umsichtigen Commission, wenn die jetzige wer weiß welcher Liebhaberin zu Lieb die sonder­barsten Streiche begeht und das Alles am Ende doch nur auf Unkosten der Stadt Wiesbaden und des ganzen Laudes.

(.trotz des Kammerbeschlusses) mit einem in dem Domänenkörper enthaltenen Vcrinögcnsbesitz des Herzogs rechtfertigen will, so ist es doch jedenfalls Pflicht des Ministeriums und lediglich seine Sache, die Größe dieses Besitzes erst nachzuweisen. Wir sind indeß der Ansicht, daß, wie groß auch dieser mit der Domäne verschmolzene Privatbefitz des Herzogs sein mag, er doch bei Weitem nicht hinreichen würde, zur Kompensation oder Erstattung derjenigen Summen, welche von 1816 bis 1848 durch die rechtswidrige Benutzung des Staatsdomänenverinögens dem Lande ent­zogen worden sind. Stellen wir uns auf den Bo­den des Rechts.

Wäre die widerrechtliche Kassentrennung im Jahre 1816 nicht vollzogen worden, waren von 1816 an die Domänen mit Rücksichtnahme auf die Volks- und Lan- desintereffen verwaltet worden, so hätten dieselben jähr­lich 700,000 fl. als Ertrag abgeworfen; die Leib­renten, Hofpensionen rc. hätten dann unmöglich zu der oben erwähnten Summe anwachsen können und wenn die Stände im Jahre 1816 auch verhâltnißmäßig die größte auf dieser Erde eristirende Civilliste, etwa 500,000 fl., festgestellt hätten, so wären dem Lande jährlich 200,000 fl. vom Domänenertag verblieben. Die 200,000 fl. vom Jahre 1816 hätten daher 32 Jahre, die vom Jahre 1817; 31 Jahre, die vom Jahre 1818: 30 Jahre u. s. f. bis 1848 auf Zinseszins ge­standen nnd das Land hätte bis zum Jahre 1848 durch seine Domäne eine Summe von beiläufig 14 Millionen erworben.

So steht die Sache, wenn man sich die Ungesetz­lichkeiten von 1816 bis 1848 hinwegdenkt. Statt der erwähnten Summe hat uns aber die alte Verwaltung 7 Millionen Schulden übermacht (Siehe Domanenbe­richt). Das Land hätte also, gestützt auf das Recht (und nur diese eine Seite der Domänenangelegenheit auS- beutend) vom Herzoglichen Hause 21 Millionen Gul­den zu fordern *).

Wir werden in der Folge auch die andern Seiten hervorkehren, aus denen weitere Forderungen des Vol­kes, gegenüber dem Herzoglichen Hause, sich entwickeln lassen. Das Ministerium aber möge in ähnlicher Weise die in der Domänensubstanz enthaltenen Besitz- thümer des Herzogs abschätzen, dann wird sich zeigen, wer etwas herausbezahlen muß, das Land oder der Herzog.

*) Anmerkung. Diese 21 Mill. Gulden geben zu 5 ^. 1,050,000 fl. Zinsen, die also der Herzog jährlich dem Lande auSzuzahlen hätte.

Prozeß Görlitz.

XV.

Darmstadt, Dienstag 3.April. Morgen siyung, 912 jUhr. Der Präsident läßt den Johann und Heinrich Stau ff abführen und sie getrennt bewachen, um das Verhör mit dem Jakob Stauff zu beginnen. Auf Befragen des Präsidenten erklärte derselbe: sein Bruder sei einmal zu ihm in die Kaserne gekomm n und habe ihm mitgetheilt, er habe ein Päckchen von dem Grafen erhalten, das er ihm zeigen wolle; er sei darauf mit Johann vor das Dorf Bcffungen hinausge­gangen, und dieser habe ihm das Päckchen in einer Hecke liegend mit den Worten:da liegts* gezeigt, und ihm aufgetragen, er solle den Alten, wenn er komme, hm- führen und es ihm mit dem Geheiß, es zu verkaufen, übergeben; das Päckchen sei etwa so groß gewesen, wie dies Tintenfaß" (ein Kanzleihumpe»); das Ganze war ihm nicht auffallend, den Inhalt des Päckchens kannte er nicht, dachte, es sei vielleicht Messing ; wie es einge- wickelt, wie schwer es war, erinnert er sich nicht; tic Zeit kann er ebenfalls nicht angeben; bald darauf fei der Alte zu ihm in die Kaserne gekommen und er habe ihn dahin geführt und ihm das Päckchen uner. öffnet übergeben, das derselbe eingesteckt und mitgenom­men habe; später erfuhr er durch Briefe seiner Schwester und der Guntrum, deß sein Vater zu Hans arretirt