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Tennejsee selbst, des Sklavenstaates, tu bem" der TrcnnKNg-Konyeut sich versammel» will, hat die ener- gischsten Beschlüsse gegen eine Auflösung der Union gefaßt.Es sei beschlossen, so lauten dieselben, daß die Fortdauer des Glücks, des Wohlstandes und der Freiheit selbst, von dem Fortbestehen der einen und uuthcilbaren Union abhaugt. Daß die Zerstörung der Sache der Freiheit in unserem eigenen theueren Va­terland seine Wirkungen nicht aus die Ufer der Hci- math Washingtons beschränken würde, sondern daß es die Dodenglocke jeder freien Regierung in der ganzen civilisirten Welt läuten hieße. Daß das patriotische Volk des Staates Tennessee, indem es den verderb­lichen Erfolg einer Trennung der Union von diesen Staaten selbst, von seinen Kindern und von der Welt abwendet, und indem es eine heilige Rücksicht auf das Andenken und die Dienste seiner revolutionären Väter empsindet , ausharren und die Union vertheidigen wird in allen Fallen und bis zum letzten Ende." Mögen die Disunionisten unter der Aufsicht dieses Volkes ihre Konvention zu Nashville immerhin abhalten.

Massen-Meetings durch den ganzen Norden und Westen sprechen sich natürlich in demselben Sinne auS.

Für die westlichen Sklavenstaaten, Migouri und Kentucky ist die Erhaltung der Union eine materielle Lebensfrage. Sie stehen daher gleich'alls bei der Union. Selbst Teras, das Schooßkind des Südens, hat sich durch seinen Erpräsidenten und jetzigen Senator Hou­ston, den einflußreichsten Mann in jenem Lande, ge­gen die Disunionisten ausgesprochen. Wenn man zwei Wölfe auf der Prärie heulen hört, sagte er, so würde man schwören, es wären tausend. So ist es mit die­sen Wölfen, die nach der Auflösung der Union heu­len, sie machen einen großen Lärm. Viel Geschrei und wenig Wolle, würden wir sagen.

Präsident Taylor hat in seiner Jahres-Botschaft und später in einer speziellen Botschaft an den Kon­greß seine Politik in Betreff Kaliforniens und Neu- Meriko's an den Tag gelegt. So wenig ich im Gan­zen ein Verehrer seines schwächlichen Whigregiments

I sein kann, so glaube ich doch , daß er.gn dj^ser Frage den einzig richtigen Weg gewählt. Er schlägt dem Kongreß vor, Kalifornien aufznnehmen , Neu-Mepicko aber und den übrigen Territorien keine Regierungen zu geben, bis sie selbst stark genug wären, sich solche zu organisiren, um gleich als Staaten in die Union zu treten. Er will dadurch das Wilmot Proviso um­gehen und cs der Souveränetät des Volkes der Terri­torien selbst überlassen, die Sklaverei einzufüprcn oder auszuschließen. Der Zankapfel des theore­tischen Wilmot Provisv wäre dadurch vermieden und praktisch würde die Sache der Humanität und Freiheit siegen, denn in der That würde daS Volk keines dieser sklavenfreien Territorien dulden, daß man Sklaven in sein Gebiet eitlführe.

Der Norden selbst hat sich dieser Politik des Prä­sidenten angeschlosscu. Er hat das Wilmot Proviso fallen lassen. Die Majorität des Repräsentantenhau­ses und des Senates, ist für die Aufnahme Kali­forniens, das ist keinem Zweifel »nehr unterworfen. Der Norde» wird ferner durch Emissäre und Agenten schon Sorge tragen, daß namentlich Neu-Meriko, daS zunächst mit der Einführung von Sklaven aus TeraS bedroht ist, sich in kürzester Frist eine freie Staats- verfayung gebe.

Die Debatten in beiden Häusern bc^ Kongresses über die Aufnahme Kaliforniens und die Sklaveiifrage werden im Hebriden seit einigen Wochen mit ^großer Heftigkeit geführt. Redner der Fraktion des Südens haben hier wie anderwärts mit einer Auflösung der Union gedroht, wenn Kalifornien mit feiner jetzigen Verfassung ausgenommen werde. Umsonst, die Auf­nahme Kaliforniens ist unvermeidlich. Die Drohuii» gen schrecken nicht mehr. Was sollte auch in einer südlichen Föderation aus der Sklaverei werden, wenn den Sklaven eine Grenze vom atlantischen Meer bis Kalifornien eröffnet würde, die sie nur zu über­schreiten hätten, um frei zu sein! Die Trennung der südlichen Staaten von der Union wurde also die i Sklaverei eher untergraben, als befestigen. Uno waS

glauben die Herren aus Dem Süden, wenn der Nor­den in ihr Gebiet mit den Wagen eindringcn und den Sclaven die Freiheit bringen wurde, wo würbe da das Leben und da^ Eigenthum der Sklaven-Be­sitzer bleiben ? Dieses. Alles ist dem Volk inm Süden nicht unbekannt. Es wird sich danach richten?

Im Senate besindet sich ein Vorschlag Henry Clay's unter Debatte, Kalifornien mit angemessenen Grenzen auf sein Gesuch in die Union als Staat auf- zunchmcn, für die übrigen Territorien aber Territo. rial-ReHerungcu einzusetzen, ohne ihnen irgend eine Beschränkung oder Bedingung in Bezug auf den Ge. genstanv der Sklaverei aufzuerlegen. Teras soll Pas Gebiet von Neu-Meriko, auf das es Ansprüche macht, an die vereinigten Staaten abtreten, und die letzte­ren dafür die Staatsschuld von TeraS, die eS vor seinem Anschluß an die Union kontrahirt hat, über­nehmen. Dieser Kompromiß des Senators von Kcu» tucky, der noch einige Bestimmungen über die Skla­verei im Distrikt von Columbia (Gebiet der Stadt Washington) und über den unbeschränkten Sklavcn- Haudel zwischen den Sklavenstaaten selbst enthält, soll Aussicht auf Annahme im Senate haben. Er fällt im Wesentlichen mit dem Willen des Nordens und dem der Majorität im Repräsentantenhause zusammen: Er nimmt Kalifornien auf und überläßt die Erledi­gung der Sklavenfrage dem Volke der Territorien selbst.

Und diese Lösung wird auch die Sklavenfrage für diesmal erhalten. Die Union wird aber durch die Aufnahme Kaliforniens nicht gesprengt werden, sie wird dadurch vielmehr neue und große Kraft schöpfen, und die Vereinigten Staaten werden ihre welthisto­rische Bestimmung, die Demokratie zur allgemeinen Herrschaft zu bringen, erfüllen.

Verantwortlichcr Redakteur: Oppermann.

BeksANtmachNKgeW.

^ GeLanntnmcßnnS.

^Donnerstag, den 4. April, Vormittags 9 Nhr anfangeyd, läßt Ir» Wttwr 8 n y im Schwanen dahier ihre Mobilien, bestehend in Betten, Bettstellen, Schränke, Tische, Stühle, Bänke, Comode, CanapecS, Spiegel, Vorhänge, sodann Küchengeräthschaften, eine Parthie Flaschen und Glâser; ferner einige Pferdekrippen, mehrere Abweissteine, sowie einige Zentner Heu und Stroh freiwillig, gegen gleich baare Zahlung an den wieinlnetenden versteigern.

Wiesbaden, den 15. März 1850. Der Bürgermeister .

Fischer.

Mahlmühlen - Verkauf.

(315) Ich beabsichtige meine unten im Dorf Langen a ubach, Herzoglich Nassauische» Amtes Dillenburg, stehende Mahlmühle, unter sehr annehmbaren Bedingungen aus freier Hand zu verkaufen.

Beschreibung der Mühler

Die Mühle ist dreistöckig, hat vier Stuben, Speicher, gewölbten Keller, zwei oberschlächtige Mahlgänge, Anlage zu einer Oelmühle und Brantweinbrennerei und das ganze Jahr Wasser. So­dann an und bei der Mühle: Stallung für Rindvieh und Schweine, Gebäulichkeiten für Ionrage, 3 Ruthen Garten und 78 Ruthen Wiesen; außerdem 160 Ruthen Acker in der Gemarkung. Kauf­liebhaber belieben sich direct an mich zu wenden.

Langenaubach, den 27. März 1850. J. J. Schneitler 8.

Wemversteigerung

(314) in Lorch im Rheingau.

Montag, den 22. April d. I., Vormittags um */,ll Uhr, lassen die Unterzeichnete folgende Lorcher und Bodenthaler Weine im Locale des Herrn Franz Travers hier öffentlich meistbietend versteigern: 15 Stücke 1847er,

14 1848er,

2 Ohm 1849er rother Wein.

Die Proben stehen den Liebhabern jederzeit bis zur Versteigerung an den Fässern frei und sind die besseren 1847er hier ganz brauchbare W-ine.

Lorch, den 1 April i850. GebrÄÄer Travers.

Bekanntmachung.

(312) Montag den 8. Aprck 1. I., Vormittags 9 Uhr, beginnt die auf Anstehen der Erben des verstorbenen Kabinetsdirectors E. W. Hofmann veranstaltete Versteigerung in dem Sterbhause in der Wilhelmstraße zu Dillenburg. Sämmtliche Gegenstände sind theils neu, theils sehr.gut erhalten und viele werthvoll.

Wiesbaden, den 2. April 1850.

Statuten für die zweite Allgemeine Nassauische Gewerbeaus- (302) stellung zu Wiesbaden im Jahre 1850.

§. 1. Die Ablieferung der auszustellenden Gegenstände findet statt bis zum 15. Juni; die Industrieausstellung wird eröffnet den 1. Juli, und geschloffen Ende August d. J.

§. 2. Für die Ausstellung find fâmmtlid.ie Erzeugnisse der Gewerbe des HerzogthumS anf- nehmbar. Fabrikmäßig dargestellte Industrie-Erzeugnisse, auch die gröbsten, werden zngelaffen, wenn deren Gebrauch allgemein vet breitet und dieselbe» im Verhältniß zum Preis gut gearbeitet sind. Gewöhnliche Handwerkerarbeit, welche nicht etwa in größeren Onantitäten geliefert und in den Handel gebracht wird, ist nur daun zur Aufnahme geeignet, we»n besondere Sorgfalt und Knnst- fertigke't darauf verwendet, etwas Neues, Eigenthümliches, oder besonders SchenswertheS dargestellt ist.

§. 3. Von allen Gegenständen, welche zur Gewerbeausstellung geliefert werden sollen, muß der Einsender vorher eine vollständige Anmeldung (Declaration), worin die Bezeichnung der Ge­genstände, deren Zahl und der für einen gewünschten Veikauf geforderte Preis genau angegeben sind, der Commission für die Geweibeausstellung einfenben.

§. 4. Der Her- und Rücktransport der zur AuSiielluug bestimmten und angenommenen Ge­genstände, von außerhalb Wiesbaden eingebracht, wird den Einsendern von der GewerbeauSstellungS- Eommisfion auf VorauSveilangen in entsprechendem Frachtsatz vergütet werden. Ausgenommen sind: Gegenstände von bedeutendem Gewicht und Umfang, worüber besondere Verhandlungen statt­zufinden haben.

§ . 5. Ueber die zur Ausstellung aufgenommenen Gegenstände, welche ohne besonders drin­gende Vrranlassung und ohne Genehmigung der Commijfion nicht vor Beendigung der Ausstel­lungsperiode aus dem AuSstelliingSlokale genommen werden dürfen, wird bem Eigner eine von dem Dirigenten und Secretâr nnterschriebene Bescheinigung zugestellt werden. Der Erlös für verkaufte Gegenstände wird dem Einsender unter Abzug von 5 Prozent bei der Casse der Gewerbcausstel- lungs-Commiiston ausbezahlt treiben.

§ . 6. Sämmtliche Gegenstände so erben gegen FenerSgefahr versichert und unter dem Schutze der Gewerbeaussiellungs-Commission zweck.ntsprechend ausgestellt und verwahrt.

§ . 7. Die zu liefernden Gegenstände müssen mit einem Frachtsch.in, in welchem d e Fracht nach üblichen Sätzen und die Lieferungszeit unter üblichem Vorbehalte ber richtigen und unver- sehrten Ablieferung bestimmt angegeben, versehen fein, welcher bie Aufschrift trägt:An die Commission für bie GewerbauSstellung in Wiesbaden," und bei ihrer Ankunft bei dem Handlungs- Hausc Julius Haas angemeibet werden. Die Ablieferung erfolgt in dem AnSstellungslocale.

§ . 8. De Gewerbeausstellung findet, wie bemerkt, vom 1. Juli an statt, und ist bem Publi­kum, von Morgens 10 bis Nachmittags 6 Uhr, Sonntags von 11 Uhr an geöffnet und wird da­bei weiter bestimmt:

a) Kinder unter 6 Jahren sind von dem Besuche der Ausstellung ausgeschlossen, bie vom 6. bis 12. Lebensjahre dürfen nur in Begleitung uns unter Aufsicht erwachsener Personen eingeführt werden.

h) Stocke, Schirme, Packete, Körbe und dergleichen sind am Eingänge des Ausstellungslokals abzugeben.

ES wird ersucht, auch Mäntel daselbst znrückzulaffen und Kop fbedeckuugen in den AnsstelliingS- räumen nicht »ienerznlegen.

c) Der Eintrittspreis ist für die Person 12 fr. Abonnementskarten für bie Dauer der Aus­stellung, nur für die Person gültig, werden zu fr. abgegeben. Den Einsendern von Ausstellungsgegenständen werden für ihre Person Freikarten .riheilt.

d) Jeder ausgestellte Gegenstand erhält eine Etiquette, worauf Namen des EiiiseuderS, Bezeich­nung des GegeiistanveS und dessen Verkaufspreis angegeben ist.

e) DaS Berühren der ausgeileilten Gegenstände kann den Besuchenden nicht gestattet werden. Freunde und Kenner gewerblicher Arbeiten, welche eine genauere Besichtigung einzelner Stücke wünschen , wollen sich dieferholb an ein anwesendes Mitglied der GewerbeauSstel- luiigs-Cominission wenden, welches ihiie» von den Aiifsehern nachgewiesen werden kann.

f) Wer ausgestellte Gegenstände beschädigt, ist zum Ersatz verpflichtet.

g) DaS Abzeichuen von Maschinen , liniiern oder andern eigenthümlichen Geaenständeii ist nicht erlaubt.

h) Wer einen als verkäuflich bezeichneten Gegenstand aufaufen will, kann die Adresse des mit dem Verkaufe Beauftragten an ber Casse beim Eingang, ober bei dem Aufsichtspersonale überhaupt, erfragen. Aach werden alleafallfige Aufträge durch die Commission vermittelt. i) DaS durch Abzeichen lenutlich gemalte AuffichtSpersonal wird auf daS Bereitwilligste jede gewünschte AnSkunft ertheilen.

§. 9. Jeder angekaufte Gegenstand muß von dem Käufer sogleich bezahlt, kann jedoch erst nach Beendigung der AuSflerlnug in Empfang genommen werden. Ausnahmen der früheren Ablie­ferung können nur nach den Beschränkungen des §. 5 staltgefnuden.

Gegen bie Bezahlung wird eine Quittung nebst AnfordernngSberechtignngSschein abgegeben.

§. 10. Alle mit der Abnahme und Versendung der versauften Gegenstände verbundene Kosten trägt Käufer; dagegen übernimmt die Gewerben,iSstelluugS-Commisfion bie Besorgung.

§. 11. Für bie bestgearbeneten Gegenstände sollen nach sorgsamer Ermittelung Preiß-Medaillen, ober Anerkennungszengniffe überreicht werden können.

§. 12. Sämmtliche zur Gewerbeausstellung gelieferte Gegenstände werd n durch Sachverstän­dige geprüft und in 8 Abtheilungen getheilt. Diese Abtheilungen find folgende:

1. Schwere Metallarbeiten, Maschinen und Maschiiientheile, Webstühle, Eiseiigußwaaren, Eisen­blech, Drabt, MesfingwaareN.

H. Leichte Metallarbeiten, feine Gußwaareu, Lampen, lackirte Waaren, Knopfe, Dosen, Mes­serfabrikate, chirurgische Instrumente, Uhren, optische, mathematische und physikalische Instrumente, Waffen, Goldichniied-, Plattir- und Juwelier-Arbeit, Knpferschmiedarbeit, -DMaUgeivebe, Schlosser- unb Nagelschmied-Arbeit, kurze Eisenwaaren und musikalische Instrumente (Blechinstrnmente).

Hl. Holzwaaren, Ackerbangerätbe, Wagen, Vergolder-, Tischler- und Tapezirer - Arbeiten, Piano'S, Spiegel, Wachstuchdecken, Leder und Sattlerwaaren, Handschuhe, lackirte Lederwaaren, Pinsel, Bürsten.

IV. Irdene Waaren, Porzelain, Steingut, Töpferwaaren, Glaswaaren, Marmorarbeite» Steinmetzarbeilen, künstliche Steine, Cement, Mörtel.

V. Seiden- unb Streichwollen- Gespinnste unb Gewebe, Goldstickerei - Arbeiten, Arbeiten ans Menschenhauren, fertige KleidniigSstücke aus verschiedenen Stoffen, auch Gummi- und Filzwaaren.

VI. Kammwolle-, Baumwolle-, Leinen-Gespmnste und Gewebe, auch Teppiche und Druckwaaren.

VII. Chemische Fabrikate. Schaumwein, Liqueure, Zucker, Chokolade, Eonditorwaaren, Maler­farben, Parfümerien, Seifen, Tabak, Consumtibilien.

VIII. Galanteriewaaren, Spielwaaren, Papier, Buch- und Steindrnckerei, Schreibmaterialen, Bleistifte, Siegellack, sowie Buchbinder- und Papparbeiten und Wachssignren.

§14 . Außer der dargebotenen Gelegenheit zum Verkauf beabsichtigt die GewerbeauSstellnngS« Kommission eine Verloofung eigens dafür aus der Ausstellung angekaufter Gegenstände nach fol­gendem Plan stattfinden zu lassen:

1) Die Geschäfte des Ankaufs und der Verloosnng werden von der GewerbeattsstellungS-Com- miffton besorgt.

2) Der Preis eines Looses ist Ein Gulden rheinisch.

3) Der Verkauf der Loose geschieht an der Casse und auf den betreffenden Viireaur.

4) Die durch Verkauf von Loosen eingehenden Gelder werden zum Ankauf der Segeiiüânbe, welche die Gewinnste bilden sollen, nach Abzug von 10 Prozent verwendet.

5) Die Ziehung geschieht in den nächsten Wochen nach Schluß ber Ausstellung im AuSflelluiigs- local, wobei den Loosinhaber» der Zutritt gestattet ist.

6) Die Gewinnste sind gegen Rückgabe der Gewinnlose bei der GewerbeausstellnngS-Coinniis- sion in Empfang zii nehmen. .

8- 15. Die Gewinn-Nninmern werden sogleich in öffentlichen Blättern innd besonderen Ziehungs­listen bekannt gemacht. Alle Gewinnste, welche bis zum 31. December b. I. nicht in Empfang, ge­nommen sind, verfallen dem Institut des Gewerbevereins als Eigenthum.

(317) Ich zeige hiermit an, daß ich meine seitherige Wohnltng bei Herrn Metzger Meyer verlassen und eine andere bei Herrn Vürstenfabrikant H orlacher in der Langgasse bezogen habe. Philipp f-iiffi**«<«**ii, __ Schuhmachermeister.

(227) Zwei GlaSerker find bil­lig zu verkaufen. Wo? sagt die lKxped. d. Bl.

02) Es sind Kapitalien in jeder Größe stets zu haben durch Friedrich Schauß in Wiesbaden, Marktplatz Nr. 12.

(290) Eill Gymnasiast sann bei einer achtbaren Familie jKvst und Logis er­halten. Näheres in der Expedition d. Bl.

Druck und Verlag der C Ritterllchen Buchdrnckeret.