âeitzert^nnd Recht!"
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Wiesbaden. Dienstag, 26. März
1850
Die Botschaften des Herrn von Wintzingerode.
* Wiesbaden, 25. März.
In der Sitzung des Landtags vom 22- März gab der Minister von Wintzingerode folgende drei
Erklärungen ab:
I.
(Die Verhandlung über die Dotation der Herzoglichen
Hofhaltung und Schatulle betreffen o.)
„In der Sitzung des 20. März hat über die Dotation der Herzoglichen Hofhaltung und Schatulle eine Abstimmung stattgefunden und eine weitere Abstimmung begonnen, welche die Regierung vor dieser zu einer Mittheilung veranlaßt.
Vor dem Schluffe der vorigjährigen Sitzungen des Landtags ist von der Regierung erschöpfend gezeigt worden, daß diejenigen jährlichen Bezüge, welche sie für das Herzogliche Haus unter Berücksichtigung des zeitweiligen Ertrags des Domänenvermögens aus den Domonialrevenüen in Anspruch nimmt, lediglich auf unbestrittenen Vermögenöberechtigungen beruhen, daß es sich also nicht um einen gewöhnlichen Budgetsposie. i, sondern um Berechtigungen handelt, welche nach dem ausdrücklichen Ausspruche des von dieser Ständeversammlung selbst feierlichst anerkannten LandesstaatS- rechts keinerlei einseitiger Entscheidung eines Interessenten, sondern ausschließlich der beiderseitigen freien Vereinbarung nach den geltenden Rechten unterliegen. Es ist ferner gezeigt worden, daß die Regierung unter keinem Ministerium, auch keinem früheren, von diesem Standpunkte abgegangen ist, daß sie sich namentlich noch im Jahr 1848 auf Vorschlag der Stäudever- sammlung mit derselben für das zweite Semester desselben Jahres über die Bezüge von . 90,000 fl. „ „ . 60,000 fl. und . 15,000 fl. zusammen . 165,000 fl. vereinbart hat. Seitdem ist eine weitere Vereinbarung mit dem Landtage nicht eingetreten, obwohl es an dem Entgegenkommen der Regierung in der gewissenhaftesten Prüfung der Vrmögenöansprüche des Herzoglichen Hauses nicht gefehlt hat. Die Verhandlungen zum Zwecke einer Vereinbarung haben bis jetzt zum Ziele nicht geführt. In dieser Lage der Sache lag es der Regierung ob, den Posten der Dotation des Herzoglichen Hofes und der Herzoglichen Schatulle auf Grund eines nie, weder in alter, noch neuerer, noch jüngster und letzterer Zeit alterirten, klaren, ununterbrochenen Vermögensbesitzstandes des Herzoglichen Hauses in den Ausgabeetat der Staatskasse des Herzogthums aufzu- nchmen.
Darüber hat die Regierung sich nicht getäuscht, daß vielleicht ein Theil des Landtags nach bereits früher ausgesprochenen Ansichten sich mit dem Budgetsansatze der Regierung nicht einverstanden erklären würde. Nie aber hätte die Negierung voraussetzen mögen, daß ein
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Prozeß Görlitz.
* Darmstadt, 22. März. In der Vormittagssitzung vom 22. März wurden folgende Qlftcnfiiicte Vorgriffen : 1) Physikatöärztlicbes Gutachten über das Ergebniß und Ausgrabung der Leiche. 2) Gutachten des Medicinal- kollegS (beide sprechen sich für Erdrosselung aus). 3) Gutachten des Dr. v. Siebold (Selbstverbrennung). 4) Ein Schreiben des Dr. Graf über das Sicbold'sche Gutachten. 5) Die kriminalgerichtlichen Protokolle. 6) Gutachten des Medizinalraths Merk.
In der Nachmittagssitzung wurde weiter vernommen: das Dienstmädchen Louise Born, 1844 Magd im Gör- liy'scheN Hause; dann Aktuar Leicktweiß, worauf Pro- ftssor Bischoff die von ihm vorgcnvmmencn Versuche der Selbstverbrennung auseinandersetzt.
Darmstadt, 23. März. Heute wurde die Sitzung der Assisen im Prozeß Görlitz wie gewöhnlich Vormittags um 9 Uhr eröffnet und erst gegen 2 Uhr Nachmittags beendigt, da von einer Nachmittagssitznng abgesehen wurde. Der Präsident hielt, seiner gestrigen Ankündigung zufolge, an die Geschworenen, an die Aerzie und Mediciner überhaupt, in ihrer Eigenschaft als Sachverständige, eine längere Rede.
Hierauf folgte die Beeidigung der Experten und die Verlesung der Fragen, welche nach Ansicht des Präsi
Landtagsbeschluß den Versuch unternehmen würde, jenen Besitzstand bis zu ausgetragener Rechtsfrage durch einseitigtn Eingriff in noch am 13. September v. I. feierlich anerkannte Vermögensrechte zu beschränken. Einen solchen Versuch lehnte die Regierung als ganz unzulässig, als eine direkte Verletzung des Laudesstaats- rechts und als ganz wirkungslos wiederholt entschieden ab. Der Landtag konnte und durfte den beanstandeten Posten zu weiterer Verhandlung, und in Ermangelung vertragsmäßiger Verständigung zu richterlicher Entscheidung aussetzen, wie dies vergebens von einem großen Theile dieser Versammlung verlangt und empfohlen worden ist, zu einem anderweiten Beschlusse durfte aber der Landtag nicht gelangen.
Die Regierung ist aufrichtig überzeugt, daß im Sinne eines beträchtlichen Theils derjenigen geringen Majorität, welche zu dem unstatthaften Beschlusse eines Striches von 50,000 fl. an der diesjährigen Dotation der Herzoglichen Hofhaltung und Schatulle mitgewirkt hat, damit in der That nichts Anderes als ein Aussetzen der definitiven Erklärung bis zu ausgetragener Liquidation bezweckt sei. Gegen ein solches Aussetzen würde die Regierung nichts eingewendet haben und nichts haben einwenden können.
Gegenüber dem vorgestrigen Landtagsbeschlusse dagegen erklärt die Regierung vor der bevorstehenden, darauf noch bezüglichen Abstimmungen über die Ministe- rialverantwortlichkeit:
daß es bei der einstweiligen seit dem 1. Januar 1849 regelmäßig bewirkten Auszahlung von jährlichen 300,000 fl. aus der Herzoglichen Staatskasse zu Dotation der Herzoglichen Hofverwaltung und Schatulle nach Maßgabe der entsprechenden vorigjährigen Mittheilungen der Regierung zufolge der Pflichten, welche ihr die Landesverfassung auferlcgt, sein Verbleiben behalt, unbeschadet, wir sich von selbst versteht und jetzt wie früher wiederholt erklärt wird, einer Vereinbarung mit dem Landtage über den Betrag der fraglichen Dotation, oder einer richterlichen, Erledigung der allein unerledigten Frage ihres Betrages.
II.
(Die Interpellation wegen^ der Gesetzgebungsarbeiten betreffend.)
Die Beantwortung der Interpellation des Herrn Abgeordneten Braun in Beziehung auf die Gesetzge- bungsarbeften der Regierung hat dem Vernehmen nach Mißverständnisse erzeugt, welche in den Absichten der Regierung keine Grundlage haben. Dieselbe ist durchaus der Meinung, die legislative Thätigkeit des Landtags noch im Laufe dieses Jahres noch in Anspruch zu nehmen. An ihr lag, wie allgemein bekannt, nickt, daß es unmöglich war, den Landtag schon im Januar- oder Februar dieses Jahres zu versammeln, was die Regierung um der Regelung des Jahresfinanzgesetzes wegen gern gethan hätte.
Nachdem in der zweiten Hälfte des vorigen Jahres eine Reihe ticfeingreifender Gesetze, darunter die Trennung der Justiz von der Administration und eine
denten denselben zu stellen sind: 1) Ist es nach den vorliegenden Umständen möglich, wahrscheinlich oder gewiß, daß die Gräfin v. Görlitz in Folge einer sogenannten Selbstverbrennung gestorben und in den Zustand gekommen ist, in welchem sie am 13. Juni 1847 Abends nach 11 Uhr gefunden wurde? 2) Ist es nach den vorliegenden Umständen möglich, wahrscheinlich oder gc- wip, daß die Gräfin v. Görlitz durch die Einwirkung eines außer ihr bestehenden Feuers getödtet worden ist, und daß sie einer solchen Einwirkung a) durch einen unglücklichen Zufall oder b) absichtlich (entweder durch eigene oder fremde That) ausgesetzt wurde? 3) Ist es nach den vorliegenden Umständen möglich, wahrscheinlich oder gewiß, daß die Gräfin von Görlitz erst nach e i n g e t r e t e n e m T o d e d e r E i n w i r k u n g des Feuers ausgesetzt wurde und ist in diesem Falle anzunchmen, daß sie a) durch Selbstmord, oder b) durch die Hand eines andern (etwa durch Zerschmetterung der Hirnschale, oder Erdrosselung) oder c) durch einen Krankheitszustand oder unglücklichen Zufall das Leben verlor? 4) Ist es nach den vorliegenden Umständen möglich, wahrscheinlich oder gewiß, daß die verschiedenen sichtbar wirkenden Ursachen des Brands (des brennenden Secretärs) allein die Verbrennung bewirkten, oder zu dieser Verbrennung noch eine andere entferntere Ursache nöthig war? 5) Ist Grünspan als Gift zu betrachten und welche Wirkungen würde unter den vorliegenden Umständen der Genuß der in jener Sauce befind
neue Centralverwaltung, theils in das Leben zu führen waren, theils erst zu Stande gebracht und zur Ausführung den ersten Monaten des Jahres 1850 hingewiesen worden sind, war es den Ministerialabtheilun» gen unmöglich, für den so eben begonnenen Landtag bereits neue vollständig erwogene Gesetze auszuarbeiten. Es konnte, wie der Versammlung bereits dargelegk worden ist, selbst die Commission, welche für die Organisation der Civil-Justiz und die Umgestaltung des Civilprozesses nicdergesetzt ist, bis jetzt ihrer Aufgabe die erforderliche Zeit nicht widmen.
Die Negierung wird diese letzteren Arbeiten möglichst fördern, und wo irgend thunlich noch in diesem Jahre und bei dem Wiederbeginne der Landtagssitznn- gen, nach deren nach Absicht der Regierung nicht fernen Vertagung eine legislative Vorlage zur Reorganisation der Civil- und Straf-Justiz einbringen. Jedenfalls aber wird die Regierung sofort bei dem Wiederbeginnen der Sitzungen des dießjahrigcn Landtags nach der Vertagung ein Gesetz über Forstorganisation und Forstverwattung, so wie ein Gesetz über die Stellung der Richter nach Maßgabe der gruudrechtlichen Bestimmungen zur Verhandlung des Landtags bringen.
In Verbindung mit dem Etat des Kriegsdepartements wird übrigens die Regierung jetzt noch im Falle sein, hinsichtlich der einstweilen in Thätigkeit gesetzten Fachschule für die Kriegswipenschaften eine legislatorische Verhandlung zu veranlassen.
Hl.
(Die Steueranforderung für Juni und September betreffend.)
Die Regierung ist in dem Falle, die Ständeversammlung zu ersuchen, nunmehr in möglichst kurzer Zeit, jedenfalls nicht später als in der ersten Sitzung der nächsten Woche, über die weitere in Gesetzesform bereits vorgelegte Stcueranforverung pro Juni und September sich entschließen zu wollen.
Nur nach der reiflichsten und gewissenhaftesten Prüfung der Finanzlage des Landes hat die Regierung diese Vorlage bewirkt, damit strenge und einfache Ordnung in dem Finanzhaushalt des Herzogthums erhalten werden könne. Unordnung als Folge eines fehlerhaften Hinausschiebens der Frage würde nur eine künftige drückende Belästigung des Landes, selbst Vermehrung der Kosten der Finanzvcrwaltuug zur Folge haben. Daß diese Ansichten sich durch die vorliegenden genauen Ausgabe- und Einnahmeetats vollständig bewähren, ist der Ständcvcrsammlung durchaus bekannt, der Gegenstand hat nicht blos eine finanzielle, er hat auch eine tiefgreifende politische Seite. Das Ansehen der Regierung nach Innen und Außen, davon unzertrennlich die Stellung und Wirksamkeit dieser Versammlung, kurz die Stellung des Herzogthums zu Deutschland steht im engen Zusammenhänge mit der Art und Weise, in welcher in solchen wichtigen Fragen als die vorliegende verfahren wird, Fragen, in welchen es sich um Handhabung oder um Untergrabung der Laubesver-
lichen Quantität G ünspans auf Leben oder Gesundheit des Genießenden geäußert haben? Nach einigen Erörterungen zwischen Staatsanwalt nnd Vertheidiger vereinigten sich beide zur Genehmigung der vier ersten Fragen. Hinsichtlich der fünften stellten Beide Anträge für eine andere Fassung. Der Gerichtshof zog sich zurück und erschien bald wieder. Der Präsident verkündigte den Entscheid, worin, unter Genehmigung des Antrags veö Staatsanwalts und Verwerfung des Antrags des Vertheidigers, ausgesprochen wurde, daß die zu erstattenden Gutachten durch die Professoren Bischoff und von Oiebig in öffentlicher Sitzung vorznlegen seien. Der Präsident drückte den Wunsch aus, daß die Gutachten baldmöglichst erstattet würden. Gegen den Schluß der Sitzung wurde noch eine Anzahl oberhessischer Zeugen vernommen, bereit Aussagen eine geringe Ausbeute gewährte uud sich fast nur auf den Antheil des Mitangeklagten Heinrich Stauss an den indicirtèu Drücken bezog. Ein Briefwechsel zwischen diesem und seinem Sohn Jv-' Hann wurde zwar ermittelt, nicht aber die Beschaffenheit desselben. Auch wurde constatirt, daß Ersterer im Herbst einmal etwas geschmolzen habe, aber nicht worin dec ge schmolzene Gegen stand bestanden.
B. Theater zu Wiesbaden.
Wiesbaden, 24. März. Gestern endlich wurde wieder einmal die von vielen Seiten lebhaft verlangte