^ ^o. Wiesbaden. Samstag, 23. März 1850*
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Herr v. Wintzingerode und die C.viÜèste.
» Wiesbaden, 22. März.
In der Sitzung vom 20. September 1849, der Atzten der vorjährigen Session, wurde in der Kammer über den von der Negierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Größe der Civilliste deS Herzogs verhandelt. Der vor gelegte Gesetzentwurf der Regierung verlangte in §. 1 für die Dauer von fünf Jahren jährlich 330,000 fl. und zur Hofausstattung die in einer Anlage näher bezeichneten Grundstücke. In einer Schlußbl merkung deö Staatsministeriums zu diesem Gesetzentwürfe wird gesagt: „in Betracht der finanziellen Verhältnisse des Landes und in der Voraussetzung, daß dieser Gegenstand rasch dadurch zu einer befriedigenden Lösung gebracht werde", sei der Herzog geneigt, wie- wol derselbe die Summe von 350,000 fl. für mäßig halte, den Betrag auf 300,000 fl. zu mindern.
Die Abgg. v. E ck (Berichterstatter), Heydenrei ch und Bertram stellten den Antrag: „Die Civilliste für das Herzogthum Nassau auf den Betrag von 300,000 fl. feg zu setzen und zwar für die Dauer der Negierung des Herzogs."
Der Abgeordnete Gergens beantragte, den Betrag der Civilliste auf 250,000 fl. sestzusteUen und die Abgeordneten Habel, Jung und Müller II. sprachen in einem längeren Specialvotum die Ansicht aus: „die Civilliste sei auf 200,000 fl. zu firiren und zwar vorläufig auf 3, eventuell auf 5 Jahre." Keiner ree drei Anträge, welche damals kingebracht wurden, erfreute sich einer Majorität und die Frage der Civilliste blieb somit eine offene.
In der Zusammenstellung des nach den bestehenden Gesetzgebungen in dem Herzogthum geltenden Staatsrechts,' welche am 28. December v. J. als das „anerkannte, gesetzliche Staatsrecht des Her- zogthums" verkündet wurde, heißt es in 8.84: „Die Domänen sind Staatsrigenthum, ihre Verwaltung geschieht durch die Staatssinanzbehörde unter Controle des Landtags. Auf den Einkünften der Domänen haftet die Verbindlichkeit, die Kosten für den standesmäßigen Unterhalt des Herzogs und der Herzoglichen Familie, so wie die Lanbesverwaltungs- ausgaben , so weit dieß möglich ist, zu bestreiten. — Der Betrag der für die Herzogliche Chatulle und Hofhaltung (Civilliste) zu verwendenden Summen ist Gegenstand einer Vereinbarung mit dem Landtag."
Bei der Berathung des diesjährigen Staatsbudgets ging die Kammer auch auf die Berathung des Budgets des Herzoglichen Hauses ein. Die Negierung
brachte für die Bestreitung der Kosten der Hofhaltung und Herzoglichen Chatulle 300,000 fl. in Anforderung. Die Kammer, wie sie gar nicht anders konnte, ging natürlich auf eine Beleuchtung dieser Anforderung ein. Naht beantragte, diese Forderung auf 200,000 fl. zu ermäßigen; Preiß wünschte sie auf 250,000 fl. festgesetzt. Gr 0 ßma n n, der Berichterstatter, beantragte dagegen: „Die Berathung des Budgets der Civilliste auözusetzen, bis das Gesetz über dieselbe zwischen dem Herzog und dem Lande vereinbart sei."
Nachdem die Kammer den Großmann'schen Antrag abgeworfen hatte, beschloß sie mit 19 gegen 17 Stimmen : „der Betrag der Civilliste sei auf 250,000 fl. festzusetzen." Der Minister Wintzingerode erklärte hiergegen: „Der Standpunkt der Regierung werde durch diese Abstimmung in keiner Weise alterirt: und das Minlsterim werde in der Anweisung von 300,000 fl. fortfahren. Da eine Einigung über die Civilliste nicht stattgefunden habe, so könne auch der Beschluß über die Schloßbautcu nicht in Betracht kommen." Das heißt ganz platt und rund: Ihr möget beschließen, was ihr wollt: Wir thun, was wir für gut finden. Es lebe das konstitutionelle Prinzip! Es leben Mannteuffel! Hassenflug und Eonsorten!
In §. 84, den wir oben nssttheilten, heißt es ausdrücklich, der Betrag der Civilliste sei Gegenstand einer Vereinbarung mit dem Landtage. Was Groß m a n n mit seinem „Gesetze" über die Civilliste nun will ist fdm^-^iipipüxu-- dw. Lämmer den Be- trag der Civilliste für einen ländern Zeitraum, mag sie ihn für einen kürzeren festsetzen, mag sie ihn endlich für jede Finanzperiode — wie es bis zum Jahre 1834 im Königreich Baiern geschah — ausdrücklich bewilligen: in jedem Fall kann die Civilliste nur auf dem Wege des Gesetzes und durch Vereinbarung der Träger der gesetzgebenden Gewalt bestnumt werden. Oder wäre vielleicht das Finanzgesetz nicht eben so gut ein Gesetz, wie jedes andere ?
Wir rathen sogar recht dringend der Kammer über den Betrag der Civilliste für jede Finanzperiode ein neues Gesetz zu erlassen, d. h. für jede Periode diesen Betrag im allgemeinen Staatsbudget einer Prüfung und Beschlußfassung zu unterwerfen.
Eine Kammer, welche letzteres thut, wird der Cre- cutivgewalt gegenüber eine sehr feste Stellung einnehmen und sie zu manchen Zugeständnissen mit leichter Mühe nöthigen können. Freilich einem Ministerium, welches offen erklärt, es werde trotz dem Kammerbeschlusse thun, was ihm anstehe, wird sehr schwer etwas abzunöthigcn sein.
Warum will aber Herr von Wintzingerode
den Beschluß der Kammer nicht respektiren? Weil ihm wol die Summe von 250,000 fl. als Betrag der Civilliste zu gering deucht. Wie sonderbar ! Uns scheint 350,000 fl. ungeheuer viel zu sein, und auch die 200,000 fl. Raht's sind in unsern Augen eine ganz fabelhafte Besoldung.
Friedrich der Große, der doch ein König, und zwar ein „einziger König" war, und der sich auch offen für den ersten Beamten des Staats erklärte, setzte für seinen ganzen Privataufwanv sich selbst eine Civilliste fest, die den Betrag von 222,000 Thaler nicht ü b e r sch r111
Die Meinung des Herrn von Wintzingerode, daß^ die Civilliste 3 >0,000 fl. mindestens betragen müße, wird von vielen, ,epr vielen Bürgern des Landes ebenso wenig, wie von uns getpe.lt. Von sehr vielen Gemeinden des Landes find im verflossenen Jahre Petitionen bei der Stammer eingelaufen, welche alle, wenn sie eine Summe angeben, den Betrag der Civilliste unter 200,000 fl. festgesetzt wissen wollen.
Eine Petition von Nassau verlangt, daß die Civilliste „höchstens auf 150,000 fl festgesetzt w rve"; die Gemeinden St. GoarSpansen, saniert, Lipporn, Nieder- und Oberwallmenach, Patersberg, R tterShain, Strüth und Welterod meinen in ihren Eingaben ebenfalls, die Civilliste sei auf 150,000 fl. zu firiren; die Gemeinden Hattersheim, Hofheim, Kriftel, Okriftel, Sindlingen (Amts Höchst); Eddersheim, Marxheim, Wallau (Amts Hochh-un); ""> 23 Gemeinden ans dem Amt UMgen-errrgeit darauf an, daß Vie Civilliste auf 100,000 fl. -bestimmt werde. Wer freilich jetzt auf die Stimmen aus dem Volke bei dieser oder jener Frage hinweist, begeht in den Augen der konservativen Herren eine große Thorheit. Unsere Pflicht ist aber gleichwohl, Euch stets vorzuhalten, was daS Volk von dieser oder jener Maßregel, welche ihr in Vorschlag bringt, hält; und darauf hinzuweisen, daß man niipt bloß die wunderschönen und erbaulichen Gründe, die Herr Victor von Eck in seinem Bericht über die Civilliste niedergelegt hat, hören, sondern auch die unbefangenen und von keinem Nebel eingehüllten Urtheile der schlichten Bürger vernehmen solle'
Zum Schluß wollen wir unsern Landsleuten noch mittpeilen, was nach unserm Dafürhalten, ein „eigentlich" konstitutioneller Minister dem Kammerbeschluß über die Civilliste gegenüber gethan haben würde: entweder hätte er die Kammer aufgelöst, oder sein Portefeuille niedergelegt.
Nach §. 84. der Zusammenstellung des nassauischen Staatsrechts, welcher der Kammer ausdrücklich ein Recht beilegt, welches ihr selbstredend unbedingt zuge-
Prozeß Görlitz.
VIII.
Darmstadt, 20. März. M o r g e N si tz UN g 9—%1 Uhr. Nach einigen unfruchtbaren Explikationen der Bc- ( dienten über Lokalitäten, erschien der „Forstmann", um | in seiner grotesken Weise , weitschweifig und mit reichlichem Hinblick auf seine schriftstellerische Thätigkeit eine Berichtigung seiner gestrigen Angaben und die Mittheilung zu machen, daß das Verhältniß der Kohlen zu den Hvlzvvlumina'sschr relativ je nach dem Maße deö Lufl- zutrittS ist, daß aber im vorliegendem Falle ans den 7[H Holz die Vorgefundene Masse der Kohlen (1 Simmer) entstanden sein könne.
Sehr abstechend von diesem Auftreten ist durch Einfachheit daS einer andern Auskunftspcrsvn, des (reichen) „Landmanns" SatoriuS, der lange als Emigrant in Mexiko lebte und über Mahagonibrand befragt, an- g'bt, daß dies Holz schwer, aber mit sehr intensiver und anhaltender Hitze brenne.
Mit Rücksicht auf die Gesundheitsumstände der Frau des Zeugen Schämbs wird nun von der Zeugenliste abgewichen und diese Person vernommen. Sie ist jetzt 27 Jahre alt und nicht von einnehmendem Aeußern. Sie stand vor ihrer Heirath in den Jahren 40 und 43 mit Unterbrechungen als Kammerjungfer im Dienste der Gräfin und kam auch später oft zur Aushâlfe ins Haus.
Ihr Familiennähme ist Marie Kaffenberger, unter dem wir sie hier aufführen werden. Sie war kurze Zeit vor dem Todesfall im Haus gemessn und kam am Enten Tag darnach hin: Als ihr nun der Graf die Leiche zeigte fiel ihr eine Aeußerung Stauffs ein, die derselbe ^während ihrer früherer Dienstzeit, in Aufregung von der Gräfin kommend: dahin gethan habe: „er wünsche, die Gräfin müsse ihren ganzen Schmuck vor sich verbrennen sehen und dann mit verbrennen," doch habe Stauff sich damals sogleich gemäßigt und seinen Worten eine scherzhafte Deutung zu geben gesucht; ferner erzählt sie von Unterschlagung zweier Briefe der Gräfin an sie durch Stauff, deren eine er damals durch Vergeßlichkeit entschuldigt, während er die andere geläugnet habe; sie glaubt, Stanff habe dies gethan, um sie auS der Gunst der Gräfin zu bringen, um dann leichter den erwähnten Wunsch in Vollzug setzen zu können (!); anch sie will nur geringe Mißhelligkeiteiten zwischen Graf und Gräfi-i bemerkt haben; nach dem Todesfall sei Stauff auffallend munter mit Singen und Pfeifen gewesen, habe sich aber Nachts gefürchtet, viel gelesen u. s w. Am 2. November 1847 (Datum des VergiftungsversuchS) hatte Zeugin, wie gewöhnlich, mit der Köchin Margarethe Eyrich die gewöhnlichen Anordnungen getroffen und war in den dritten Stock hinaufgegangen, von wo sie durch Stauf mit der Angabe, cs sey Jemand da, gerufen wurde, nach Beendigung des betreffenden Geschäfts aber wurde sie durch die Köchin von dem so eben ge-
schehencn Vergiftungsvcrfuch in Kenntniß gesetzt. Sie schloß das Corpus delicti sogleich ein und schickte cs dann durch SchämbS zu Dr. Slegmayer. Der Graf äußerte darüber später zur Zeugin mit Anspielung auf den Praölin'schen Fall und die ihn beschuldigenden Zeitungsartikel: „da soll ich also auf eine ähnliche Weise aus der Welt geschafft werden!" Er wundert sich, daß Stauff den Versuch nicht mit der Frühstückschokolade gemacht habe.
Stauff äußerte auf verschiedene Vorhalte heute im wesentlichen Folgendes: er habe sich nach dem Todesfall nicht „gefürchtet," sondern nur bei Abwesenheit des Grafen wegen möglicher Diebstähle nicht allein im Haus schlafen wollen, gepfiffen habe er damals gar nicht, gesungen nur auf Anregung von Schambs; die Kaffenberger, mit der er früher gut gestanden, habe wegen dienstlicher Streitigkeiten einen Haß auf ihn geworfen, den sie ihm noch nachtrage; von Romanen habe er auf Empfehlung derselben die Geheimnisse von Paris, den Praslin'schen Mord aber habe er in der Zeitung, aber nicht laut vor dem Gesinde , gelesen; am 2. November habe er einen unreinen Teller zur Köchin in die Küche mit der Bitte getragen, ihn zu reinigen, was sie zuerst weigerte, weil sie die Sauce rühren müsse; dann habe sie ihm den Löffel zum Rühren gegeben und den Teller gereinigt, worauf er mit demselben wcgge- gaugen sei, ohne daß es ihm eingefallen wäre, etwas in die Sauce zu thun; wie das Gift in dieselbe ge-