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Freiheit nnd Neeht!"

Wresbadcn. Mittwoch, 20. März

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1856

König Wi'helm s I. Rede

S Wiesbaden, 19. März.

"" Ebensowenig, wie wir die Könige lieben, lieben wir auch der Könige Reden. In der Regel sind diese königlichen Stylpröbcn gar nicht der Beachtung werft; und des Lesens ganz und gar nicht würdig.

Die neueste Rede eines deutschen Königs gefällt uns aber aufrichtig sehr, weil sie offen ist, und weil sie durch diese Offenheit gerade dem Königthume selbst sehr scharfe Wunden beibringt. Der König Wilhelm I. erklärt unverholen, der deutsche Einheitsstaat sei ein Traumbild. Solches thut natürlich der Schwiegervater der Großfürstin Olga von seinem Standpunkt, der ihn sprechen lehrt:Was in den Stürmen unserer Zeit allein Kraft, Dauer und Heil gewährt, das ist die Wahrung des alten Rechts, das ist die Festhaltung am Positiven, an dem geschichtlich Vorhandenen, welches sich nicht ableugnen läßt und sich immer wie­der von Neuem geltend zu machen weiß." Und wir fragen Jeden, hat der König von diesem seinem Standpunkt aus nicht ganz recht's

Der König findet das Königthum als etwasPo­sitives", etwas geschichtlich Vorhandenes vor; Der König erwartet folglich von diesem Königthum allein Kraft, Dauer und Heil inden Stürmen unserer Zeit;" der König kann sich das deutsche Volk nicht denken ohne Könige. Und wer will nun dem König den Beifall versagen, wenn er bei diesen Unterstel­lungen, bei dieser nothwendigen Voraussetzung des- nigthum's, den deutschen Einheitsstaat für ganz und gar unmöglich hält?

Aus vollem Herzen pflichten wir der Ansicht des Königs Wilhelm bei: wir sagen für und füres gibt Lein freies einheitliches Deutschland mit dem König­thum; König Wilhcim erklärt offen: cs gibt keinen deutschen Einheitsstaat, solange es Könige in Deutschland gibt. Bis zu diesem Punkte spricht der König also einen Grundsatz der Demo­kratie aus.

Freilich weichen die Demokratie und König Wil­helm darin von einander ab: daß die erstere die Ein­heit für nothwendiger als die Könige, der letztere, die Könige für nothwendiger als die Einheit hält.

Wer von beiden in der letzten Sache n'cht hat, nun, darüber wird das deutsche Volk einst sicher ent­scheiden.

Für heute begnügen wir uns, die sehr mteregante Thatsache zu constatiren, daß ein deutscher König feierlich im Angesichte der Stände des Königreichs verkündet hat: Königthum und deutsche Einheit sind unverträgliche Dinge, verhalten sich wie Wasser und Feuer.

Hat so der König von Würtemberg sehr klar al­len deutschen Königen ihr Verhältniß zur deutschen Einheit angewiesen, so hat er nicht minder entschieden

Röslers jüngste Schicksale.

(.Auö dem -Rh. Echo".)

Der Abgeordnete Rösler, ehemals Lehrer zu Oels, folgte nach der Sprengung des Parlaments am 18. Juni als Schriftführer dem Präsidenten nach Baden-Baden und Freiburg, und wurde von dort durch die Reichs­regentschaft nach Würtemberg mit geheimen Aufträgen geschickt, welche ihn mitten durch das würtembergische Hauptquartier führen mußten. In der ersten Stadt, wo Soldaten lagen, und in der ersten halben Stunde seiner Ankunft wurde er verhaftet (am 3. Juli); jedoch vernichtete er vor den Augen der Landjäger alle Papiere, die ihn und Andere kompromittiren konnten, mit wun­derbarem Glück. So lag schon von Anfang an eigent­lich gar nichts gegen ihn vor; aber der Richter zu Sulz am Nckar bestätigte die Verhaftung richterlich,in Be­tracht der gefâ hrlichen Zeitlâ ufte und weil der Herr General alle Verantwortung auf sich genommen hatte," wie cs mit seltener Naivetät im Protokoll hieß.

Rösler wurde nach Hohen-Asperg abgeführt, und dort 14 Wochen erst in strengem, dann in leichterem Gewahrsam gehalten, ohne daß in der Untersuchung sich irgend etwas gegen ihn ergeben hätte.

Am 9. Oktober endlich wurde er gegen Kaution von 800 Fl. entlassen, wie es hieß, in Folge der Vcrwcn-

die Stellung des alten Dreikönigsbundes gegenüber der deutschen Reichseinheit gezeichnet. Höret, was König Wilhelm von dem alten Dreikönigsbündniß sagt:

Die unparteiische Geschichte wird es einst nicht verschweigen, welche Zwecke und welche Leiden­schaften das Dreikönigsbündniß gestiftet haben. Die Größe und die Einigkeit der Nation haben nichts mit ihm gemein; auf die Volkssympathien kann es keinen Anspruch machen; es ist ein künstlicher Sonderbund­versuch, auf den politischen Selbstmord der Ge­sammtheit berechnet und deshalb in der Mitte von den drei größten Landmächten ohne Aussicht auf Bestand in den Stunden der Gefahr. Die Durch­führung dieses Bündnisses würde nicht zu vollbringen sein, ohne einen offenen Bundesbruch und ohne eine wissentliche Verletzung jener feierlichen Traktate, worauf unsere Stellung und Unabhängig­keit gegen Europa, so wie das politische Gleichgewicht Europas überhaupt beruht."

Wahrlich, wenn sich die deutschen'Könige von ihren Thronen herab solche liebliche Dinge ins Gesicht sa­gen, so haben wir Demokraten nicht mehr nöthig mit der Feder gegen das Königthum zu Felde zu ziehen. Nur so fortgefahreu: das deutsche Volk wird aus sol­chem Streite den besten Vortheil ziehen.

König Wilhelm hat noch schließlich mit wirklich großem Freimuth folgenden Satz vorgetragen:Es gibt noch etwas Höheres als das konstitutionelle Gesetz: es ist das moralische Band der Gesellschaft."

Ja wohl! Ja wohl! Der arme Sohn der Noth, des Kummers und des Elends ist so gut ein Mensch und Gottessohn, wie der mächtigste König der Welt! Und weil dies so ist, so wollen wir den zertretenen Wurm aufrichten, und^'n seine durstige Seele den er­wärmenden Hauch der Bildung und den lichten Strahl der Liebe senken; und weil dies so ist, wollen wir alle, die so hungernd und nackt vor den Thüren der mensch­lichen Gesellschaft stehen, zu uns heranziehen und dem moralischen Band der Gesellschaft die Sanktion des Gesetzes geben.

Freilich! freilich! gibt es etwas Höheres als die Gesetze und Rechte, welche sich gleich einer ewigen Krankheit forterben, und welche aus Vernunft Unsinn, aus Wohlthat Plage werden" es gibt:ewige Rechte, die droben hangen unveräußerlich und unzer­brechlich wie die Sterne selbst."

O wir wissen sehr gut, König Wilhelm! daß das Gesetz der Menschheit wegen und nicht die Menschheit des Gesetzes wegen da ist; ah! wir wissen, daß die Gesellschaft im Ganzen ein höheres Recht hat, als der Einzelne: wir begreifen nur nicht, wie ein König den für das Königthum so gefährlichen Satz:das mora­lische Band der Gesellschaft steht höher, als das ge­schriebene konstitutionelle Gesetz" von seinem Throne aus in die Welt hinausschleudern mag.

Doch was wundern wir uns? Die Idee unter-

dung des Ministers Römer; aber der Eßliugcr Gerichts­hof faßte Tags darauf im Geheimen den perfiden Ent­schluß, ihn nach Preußen auöliefcrn zu lassen, sobald er, was vorauszuseheu war, in Würtemberg freigesprochen sein würde. Man hatte wahrscheinlich den bevorstehen­den Ministerwechsel im Auge.

Inzwischen genoß der Verbannte der vollständigsten und reinsten Gastfreundschaft beim Pfarrer Hopf in Hohen-Haßloch, Abgeordneten zur würtembergischen rcvi- direudeu Ständeversammlung, eine Gastfreundschaft, welche die Schmutzblätter der Regierung zu den giftigsten und gemeinsten Schmähungen und Lcrläumdnugen nicht nur gegen dw beiden Männer, sondern auch gegen die schuld­lose bedrängte Gattin Rösler's erbitterte.

Am 28. Dezember, den Tag nach der Taufe seines jüngsten Kindes, wurde Rösler wieder verhaftet. Er ging diesmal einem viel schwereren Loose entgegen, da ihm eröffnet wurde, er sei in Würtemberg freigesprocheu worden, solle nun aber nach Preußen ausgeliefert werden. Er hatte sich an den schlesischen Bewegungen im November 1848 zu Gunsten der Berliner Nationalversammlung lebhaft betheiligt und gerade nicht mit der Aufforderung zu passivem Widerstände begnügt; ferner war er der Militärvcrführung gegen preußische Soldaten zu Frank­furt a. M. im Mai 1849 beschuldigt. Bei dieser An­gelegenheit hatte der preußische Hauptmann, v. Hoffmanus- Waldau, vom 38. Regiment eine ähnliche Rolle gespielt wie die Herren Ohm und Gödsche im Waldeck'schen Prv-

I ^wft sich die ganze Welt, und die Wahrheit wird plötz- ' ^ch von Denen am lautesten verkündet, welche sie am strengsten bekämpft haben.

Nassauischer Landtag.

/X Wiesbaden, 18. März. (Vierte Sitzung.) Born, Untiefer, Gergens und Blum fehlen, v. Eck, der als Präsident die Sitzung eröffnete, zeigte der Ver­sammlung an, daß Großmann, durch Familienrücksich­ten bewogen, die Wahl ins Erfurter Staaten haus ab­gelehnt habe, weshalb eine Neuwahl vorzunehmen sei. Braun übergibt eine Petition vieler Dillenburger Bürger, worin die Quiescirung des Prorector Rossel als ein Akt politischer Verfolgungssucht erklärt, und die Kammer gebeten wird, möglichst für dessen baldige Wiederanstellung zu wirken. Ler beantwortet den Theil der in der letzten Sitzung im Namen der Linken von Braun an das Ministerium gerichteten Interpel­lation, welcher das Justiz- und Finanzfach berührt, v. Wintzingerode den in das Departement des In­nern kinschlagenden Theil. Der wesentliche Inhalt ist folgender:

1. Auf Ausführung der Grundrechte bezüglich: 1) Eines Gesetzes über Standesverhältnisse, Titel und Orden bedürfe es nicht, vergleichen werde durch die Sitte geregelt. 2) Die allgemeine Wehrpflicht könne erst zusammen mit der allgemeinen deutschen Wehrver-assung eingeführt werden. 3) Ein Gesetz über die ausnahmsweise Berechtigung der Forst- und Feld- schutzbeamten zur Vornahme von Haussuchungen sei nicht nöthig, da dies bereits durch Instruktionen (!) geregelt sei. 4) Was die Regulirung der Verhält­nisse zwischen Kirche und Staat anlange, so habe die katholische Kirche von jeher eine autonomische Stellung eingenommen, auch sei das Ministerium be­züglich derselben gebunden durch die über Errichtung der oberrheinischen Kirchenprovinz mit den übrigen Staaten abgeschlossenen Verträge, die evangelische Kirche dagegen sei mit den Vorarbeiten zu einer Verfassung beschäftigt, welche hoffentlich zu einem Resultate führ­ten. 5) Ueber Reorganisation des Schulwesens liege ein Entwurf der gewählten Commission vor, der­selbe erscheine aber nicht genügend, die neue Schul­commission (Seebode, Ebenau, Petmeky) sei unausge­setzt beschäftigt, ihn zu überarbeiten. 6) Ein Gesetz über den Eid sei vorbereitet; es werde aber noch über Beanstandungen, die es bei der Begutachtung durch die Gerichte und die Rabbiner gefunden, verhandelt. Ein Gesetz über Civilche könne ebenfalls noch nicht erfolgen. Die Standesbücher würden zwar von den Geistlichen, aber in ihrer Eigenschaft als Civilbe- amtc geführt. 7) a. Die Ueber teste der Patri« in o n ial gerich ts barkeit seien nur sehr unbedeutend, b. Ein Gesetz über Unabhängigkeit des Rich­ter sta n d es könne erst bei Reorganisation des gejamm­ten Justizwesens erfolgen, c. Ebenso müßte die Straf- zesse. Er hatte mehrere Monate lang .Soldaten als agens-provocateurs zu Rösler abgesaudt, um diesen in ein fein berechnetes Complott zu verwickeln. Nament- lich hatten sich zu diesem Zwecke Unteroffiziere und Sol­daten auf die Reichsverfassung vereidigen lassen, um ihn desto tiefer ins Netz zu locken. Hiermit hing noch ein nächtliches Auflauern von drei preußischen Soldaten zu­sammen, denen Rösler nur durch Körperkraft und Ge­wandtheit entkam. Dies wenigstens ist die Darstellung von Nösler selbst in seinen Angaben an das würtem- bergische Obertribunal und an den preußischen Justiz- minister. Endlich war R. noch verfolgt wegen seiner Theilnahme an der Reichsversammlung in Stuttgart.

Nach Erkundigungen, die unter der Hand beim preußischen und beim würtembergischen Justizmiuister an- gestellt wurden, ergab sich, daß der Oberstaatsanwalt nichts weniger als Tod zu beantragen gedachte, wenn auch eine Kinkel'sche Begnadigung zweifellos gewesen wäre; daß ferner das preußische Justizministerium in seiner Weise auf diese sicher gehoffte Nerurtheilung we­nigstens Eines Rcichstagsabgeortneten verzichten winde, und daß die würtembergische Reg-ermig keinen Augenblick Anstand nehmen würde, auszuliefern, wie sihr auch die Volksstimme in Würtemberg sich dagegen erhob.

Rösler war sehr unerwartet verhaftet worden und durch den Zustand seiner Frau auch noch auf mehr als auf einen Monat hinaus von jeder möglichen mündlichen Verständigung abgcschnittcn. Es galt zunächst, Zeit^zu