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Wiesbaden. Sonntag, 17. März

1850

DieFr ele Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. Der Abonnementspreis beträgt v ierieljährig hier in Wiesbaden l il. 45 fr., aus. wârtS durch die Post bezogen mit verhältnismäßigem Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und flnv bei der großen Verbreitung derFreien Zeitung" stets von wirk­samem Erfolge. Die ZnscrationSgebührcn betragen für die viesspaltige Petitzeile 3 Kreuzer.

Die Mitglieder des Staatenhauses aus Nassau.

«- Wiesbaden, 16. März.

Vom Erhabenen zum Gegentheil ist nur ein Schritt" und so wollen wir, nachdem wir gestern die Be­deutung der Wahlen der Stadt Paris kurz beleuchtet haben, heute uns einige Bemerkungen über die Ernen­nungen , welche die nass. Staatsbehörde und die nass. Kammer für das ErfurterStaatenhaus" gestern vor- genommen haben, erlauben. Die Negierung hat also für die Gesellschaft in Erfurt die ^Herren v. D u n g e r n und Ministerialrath Philipp Bertram erkoren; die Kammer hat die Herren Dr. medicinae Heydenreich und Dr. Juris utriusque Großmann aus ihrer Mitte auserlesen. Ah! große Männer werden unser Vater­ländchen in der Augustinerkirche verherrlichen!

Wahrlich Niemand kann würdiger sein als die Gewählten, in Erfurt im Namen Naffau's und für die Einheit des Schwarzweißthums die Tribüne zu besteigen, auf der früher, da sie noch eine simple Kanzel war, der Heros, der Mann mit der eisernen Stirne, mit dem unbeugsamen Willen, Martinus Luther Vor vielen Jahren seine schlichten Vorträge hielt. Derfrühere" Staatsminister von Dungern ist wieder in Aktivität gesetzt worden. Nicht mehr als billig! Hat man doch in Preußen die Bodelschwingh, die Eichhorn, die Verfechter der vormärzlichen Zustände Preußens schon längst wieder angestellt: warum sollte man in dem bescheidenen Nassau nicht auch einem vormärzlichen Minister einen kleinen Dienst übertra­gen ? Herr von Dungern, der durch Hergen­hahn ersetzt wurde, hat am 4. März 1848 eine recht gute Schule in der Redekunstdurchmachcn müssen, und sein Succeß als Redner in Erfurt kann nicht zweifel­haft sein. Welch herrliches Schauspiel wird es sein, wenn die beiden nassauischen Minister, friedlich zu einem Geschäfte vereint, der vormärzliche und sein Nachfolger, der märzliche, in Erfurt die Lanzen zum Ruhm und zur Verherrlichung des Hauses Hohenzollern einlegen! Viele meinen zwar: daß die Ernennung des Herrn von Dungern, ein ganz derber Fußtritt sei, der dem unverschämten 4. März versetzt werde. Allein diese könnten doch irren: denn Jedermann ist ja die tiefe Ehrfurcht bekannt, mit welcher der nachmärzliche vor- märzliche Minister das Andenken an den 4. März bewahrt.

Die Ernennung des Ministerialraths Phi­lipp Bertram bedeutet die Verherrlichung des eigentlichen" Constitutionalismus, desvernünf­tigen" Fortschritts mit Rückschritt, die Anerkennung des Doktrinarismus, den freilich Manteuffel der Große nicht anerkennt. Herr Bertram wird ohne Zweifel in dem Sumpfe des Centrums eine große Rolle spielen. Als Redner wird er weniger als sein Vorgänger strahlen: aber gewichtig wird sein Wort in den "Clubbsitzungen derEdlen" in die Wagschale fal­

len. Die beiden Abgeordneten der Abgeordneten sind leider ohne absolute Mehrheit gewählt: sie verdanken, wie das ganze Erfurter Casino, Minoritätswahlen ihre Ernennung. Doch um kleine Umstände bekümmern sich große Geister nicht:man muß die Stimmen wä­gen und,nicht zählen" und offenbar ist doch z. B. das Gewicht aller Stimmen der Linken, wie aller De­mokraten überhaupt, gerade gleich Null.

In der Wahl des Dr. jur. Großmann wird derpraktische Sinn" gefeiert: der immer die Haupt­sache im Auge behält; der sich vollständig davon über­zeugt hält, daß man mit Tribünen und zarten Rede- blümlein ein rechts stattliches Deutschland aufbauen kann; jener edle Sinn, welcher, nachdem in der Reichsversayüngsfrage der König sein Wort abgege­ben hatte, nicht mehr zweifelhaft sein konnte, auf wel­cher Seite die Erfolge sein würden; jener edle prak- tische Sinn, der den unbequemen Casematten und kalten Urtheilen der Staudrichter in Baden, die weichen und sichern Vertreterftssel in Erfurt popzog.

Am bedeutungsvollsten ist aber offenbar die Wahl des Dr. Heydenreich. Heyden reich ist der H. Garger n Nassaus: dieselbe stattliche Größe, dieselben Angenbrau- nen, dieselben starren gefrornen Gesichtsmuskeln. Heydenreich wird dieselbe Energie in Erfurt entwik- keln, welche Heinrich v. Gagern zum Vortheil rmd zur Errettung der Fürsten in Frankfurt zur Schau trug. Energisch wird Heydenreich, wo es gilt, gegen die Frechheit der Presse auftreten, welche cs wagt, die großen, würdigen, kurz die edlen Männer kritisch zu beleuchten. O arme Preßfreiheit! wie wird der Mann, aus dessen Hirn das berühmte nass. Gensd'armeriegesetz unserer Tage gleich einer gewappneten Athene kühn und gegen Hieb und Schß g- recht entsprang, auf dich loshauen und stechen! O Assoziationsfreiheit! wie wird der Mann, der so großartig wenig um großartige Mißtrauensvota sich kümmerte, dir Fesseln und Bande anznlcgen suchen! Entschieden ist Heydenreich, wenn es sich um die Verherrlichung des Schwarz­weißthums handelt, und seine Wahl ist die bedeutungs­vollste; sie bedeutet: Wehe der Preßfreiheit: Wehe dem Assoziationörecht!

Nassauischer Landtag.

/X Wiesbaden, 15. März. (Dritte Sitzung.) Abwesend Born und Unzicker. Unter den an­gekündigten Interpellationen befindet sich eine von 96 Gemeinden, die Kurmainz Steuerschuld betreffend. Jung II. beantragt die Ernennung einer besondern Commission zur Prüfung dieses Gegenstands, was von der Kammer angenommen wird. Ger gen s übergibt eine Petition der Hofbeständer von Aulhausen wegen einer Assekuranz gegen Viehseuche, und fragt an, was nach früherem Kammerbeschlnß zur Erledigung dieses Gegenstandes von. her Regierung geschehen sei. Wintzingerode sagt Antwort zu. Es wird der

Kammer ein Gesetzentwurf über die Frfiâ-tznng der Er­hebung von 2 Steuersimpeln ans den 13. Mai und 15 Sept, vorgelegt. Braun richtet an da) Mi­nisterium im Namen der Linken folgende

Interpellation.

Die unterzeichneten Abgeordneten finden sich, nach­dem da^H. Staatsminisierinm vollständige Mittpei- lungcu über die Finanzangelegenheitcn für die dies­jährige Periode des Landtags gemacht hat, gedrungen, um Auskunft über den Stand der legislativen Arbei­ten worüber bis jetzt ein Ausschluß nicht erfolgt ist, zu bitten, und zwar um so mehr, da vielfache Acte der Ge­setzgebung nicht nur zur Ausführung der seit la -gcr als Jahresfrist publizirten Grundrechte des deutschen Volkes nothwendig, sondern auch / abgesehen hiervon, anderweitig, sowohl durch frühere Beschlüsse des Land- tagesLals auch durch Zusagen, ryeus des früheren, theils des jetzigen H. Staatsr.unisteriums als noth­wendig oder nützlich und daher alsbald vorzmrehmen anerkannt, theilweise auch bereits begonnen, jedoch der­malen, ohne daß über deren Erledigung annoch irgend etwas feftgestellt wäre, in der Schwebe begriffen sind. Wir rechnen hierher insbesondere

1. Auf Ausführung der Grundrechte, bezüglich: 1. Gesetz in Betreff der Stand es verhält Nisse, der Titel und der Orden: Grundrechte, Art. H. §. 7., Einführungsgesetz Art. HL, Satz 2. 2. Gesetz über allgemeine W e y rp fl icht: Grundrechte Art. If. §. 7., Einführungsgesetz Art. Hl. Satz 2. 3. Gesetz über ausnahmsweise Berechtigung der Forst- und Feld­schutzbeamten zur Vornahme von Haussuchungen: Grundrechte Art.!!!. §. 10., Einführungsgesetz Art. III. pos. 3. 4. Regulirung der Verhältnisse zwischen Kirche (Religionsgesellschaften) und Staat, im Sinne der Selbstständigkeit der erster«: Grundrechte Art. V. §. 17., Einführungsgesetz Art. VI. 5. Gesetze über Eid, Ehe und L>tandesbücher: Grundrechte Art. V. §. 19. 20. 21., Einführungsgesetz Art. III Satz 6. 6. Re­organisation des ^ ch ul wesens: Grundrechte Art. VI. §. 25. 26. 27., Einführungsgesetz Art. IH. Satz 7. 7. Reformen des Gerichtswesens, im Sinne der a) Entfernung der Ueberreste der Patrimonialge­richtsbarkeit: Grundrechte Art. IX. §41, b) der U n- abhâng igkeit der Richter, des Schutzes derselben gegen willrührliche Suspenvirung, Peusiomrung, Quies- cirung und Versetzung: Grundrechte Art. IX. §. 44, sowie ferner: c) Erlassung einer vollständigen Straf­prozeßordnung, zur Ergänzung der Lücken der gegenwärtigen Legislation, und gebaut auf die Grund­sätze der Oeffentlichkeit und des Anklageprozesses auch für die nicht vor die Assiseu gehörigen Verhandlungen (Gründe. Art. IX. §. 45 und 46) wenigstens aber Erlassung provisorischer Verfügungen zur Abstellung der dringendsten Mißstände, namentlich neue Firmung der Urtheilsstempeltare, welche dermalen die Verthei­digung erschwert, ja unmöglich macht; d) Erlassung einer vollständigen Civilprozcß Ordnung, gebaut

V Der siegende Geist.

Dieser Geist wüblt, wie die Kugel, Sich in Menschenherzen ein:

Bis das ganze Volk sein Körper, Bis die ganze Erde sein.

Feuer! komwandirt der Lieutenant Uud die TodeS-Salve kracht;

Hingestrecket, eine Leiche Liegt der Held in Todes-Nacht.

Seht! der Mund, der so gewaltig Kämpfte für des Volkes Sache Ist verstummt, das schöne Auge Blitzt nicht mehr als Freiheitswache.

Das Gehirn, daS nur gesonnen Für W Reiches Glück und Pracht, Ist zerrissen und zerwühlet Durch der Kugel rohe Macht.

Und Ihr habet, trotz dem Allen Dennoch Euer Ziel verfehlet;

Wollet ja den Geist vernichten, Der deâ Mannes Brust beseelet.

Wißt! Ihr habet nur entbunden Den gewalt'gen Freiheitsgeist Aus der engen Körperhülle, Die er lenkte kühn und greift.|

Dieser Geist wird Euch erscheinen Tausendfach, allüberall, Und mit Millionen Zungen Predigt er dann Euern Fall.

Dann, wenn jede Hand ihm dienet, Wenn er jedem Herzen theuer, Daun, herzlose Waffenknechte, Dann, dann kommandiret: Feuer!

Fr. Dr.

Prozeß Görlitz.

IV.

Darmstadt, 14. März. Heute Morgen wurden auf Antrag des Staatsanwaltes mehrere entfernt (Kassel) wohnende Zeugen ausnahmsweise über andere als die seither verhandelten Thatfragen vernommen. Aus ihren Aussagen ging hervor, daß im Oktober 1847 der alte Stauss bei einem Gvldarbeitcr in Kassel ein Stück ge­schmolzenes Gold im Werth von 5060 Gulden zum Verkauf ausbot und auf Anregung des Verdacht schöpfen­den Juweliers verhaftet wurde, wobei sich denn verschie­dene goldene Schmucksachcn von geringem Werth, welche der Gräfin angehört haben sollen, bei ihm vor­fanden. Der Präsident beschränkte diè Verhandlung ledig­lich auf die objektiven Zeugenangaben. Ferner wurden zwei Zeugen vernommen, bei denen Joh. Stauf früher in Dienst gestanden; er erhielt von denselben ein gün­

stiges Zcngniß. Gegen deren Versicherung will er nicht gewußt haben, daß Grün spähn giftig ist. Stauss sprach viel dabei und entwickelte einen geläufigen, ruhigen und korrekten Vvrttaz. Nach dieser Abschweifung kam der Präsident durch Aufrufen des Zeugen S ch a u b 'o zur früheren Verhandlung zurück. Zeuge war Kutscher im Dienst des Grafen, fuhr denselben am 13. Juni um 3 Uhr, nachdem er die Gräfin aus seinem Zimmer hatte kommen sehen, zusammen mit Stauss zur Tafel, kehrte mit Seltenn nach Hause zurück, war dann bis 5 Uhr abwesend, holte dann um 7 Uhr mit Stauf den Grafen ab, war dann wieder bis 9 Uhr abwesend, zu welcher Stunde er den Stauss einen Augenblick im Bedienten­zimmer sah, um sich dann im Hinterbau s.b lasen zu legen. Um %10 Uhr wurde er durch Stauss mit dem Bemerken, die Gräfin sei nicht da, gerufen, kam ins Vorderhaus und wurde nach einem Schloss. r ge ch ist, der auf Geheiß des Grafen das Bügclzimmer im dritten und die Küche im untersten Stock öffnete und dann als seine Schlüssel an der Thür der Gräfin im zweiten Stock nicht paßten, wegging. Dann be­merkte Zeuge im untern Stock u d dann auch durch d e Glaothür" den vom Grafen erwähnten Rauch; naci- 0cm Schiller die Scheibe eiugcfchlagcn, lief Zeuge unter Feuerrufen auf eine benachbarte Wache nach Hülfe, leg e dann mit andern, hinzugekonimenen Leuten eine Leiter an das Fenster deS Vorzimmers und dann deS Wohn­zimmers an und schlug die untern Scheiben gewaltsam