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„âerheit und Recht!"
^U 63. WiesbaSesr. Freitag, 15. März L8SG.
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Ist den Diplomaten die Scham bekannt?
s Wiesbaden, 14. März.
In dem Entwürfe v. d. Pfordten's, welchen wir in No. 61 der Freien Zeitung mittheilten, wird unter Anderem auf die Beschlüsse des seligen Bundestages vom 30. März und 7. April 1848 Bezug genommen. Es wird im Eingänge gesagt, da diese Beschlüsse eine Revision der Bundesverfassung in Aussicht gestellt hätten, und diese Revision selbst ein dringendes Bedürfniß sei, so hätten es die Regierungen von Sachsen, Baiern und Würtemberg für ihre Pflicht erachtet, „sich über einen Vorschlag zur Ausführung jener Bundesbeschlüsse zu einigen."
Gegen das Ende des Vorschlags vom 27. Februar 1850 heißt es dann: „Nach vollendeten Wahlen wird die Nationalvertretung einberufen und derselben das Bundesgrundgesetz zur Vereinbarung vorgelegt."
Wir gestehen, daß uns eine solche Kühnheit, die als Ausführung von Beschlüssen ausgibt, was das direkte Gegentheil der letzteren ist, doch noch selten vorgekommen ist. — Betrachten wir einmal näher die angezogenen Bundesbeschlüsse selbst.
Der Beschluß vom 30. März lautet so:
„Zu beschleunigter Entwerfung der Grundlagen einer neuen Bundesverfassung hat die Bundesversammlung mit einleitenden Arbeiten zu diesem Zwecke unter Zuziehung von Männern des öffentlichen Vertrauens bereits begonnen.
Zur weitern Förderung dieser wichtigen Angelegenheit beschließt dieselbe, die Bundesregierungen auszufordern, in ihren sämmtlichen dem deutschen Staatensystem angehörigen Provinzen, auf verfassungsmäßig bestehendem oder sofort einzuführcndem Wege, Wachsen von Nationalvertretern anzuordnen, welche am Sitze der Bundesversammlung an einem schleunigst festzustellenden, möglichst kurzen Termine zusammenzutreten haben: um zwischen den Regierungen und dem Volk das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu bringen. Da der Drang der Umstände die einstweilige Annahme eines bestimmten Maßstabes der Bevölkerung, nach welchem die gedachten Volksvertreter in jedem Bundesstaate zu erwählen sind, erforderlich macht, so erscheint es zweckmäßig, in Bezug auf die bisherigen Bestandtheile des Bundes das bestehende Bundes - Matrikular - Verhältniß dabei zu Grunde zu legen, und die Anforderung dahin zu richten, daß auf 70,000 Seelen der Bevölkerung jedes Bundesstaates ein Vertreter zu wählen, auch denjenigen Staaten, deren Bevölkerung nicht 70,000 Seelen beträgt, die Wahl eines Vertreters zu gestatten."
Der Inhalt des Bundesbeschluffes vom 7. April, welcher hier in Betracht kommt, ist folgender:
„daß die Bundesversammlung, in Berücksichtigung des inmittclst bekannt gewordenen öffentlichen Wunsches und gestützt auf das einstimmige Gutachten der
ihr beigeordneten Männer des öffentlichen Vertrauens ihren Beschluß vom 30. März in Beziehung auf die Derhältnißzahl der Vertretung dahin abandere und ferner in der Weise vervollständige, daß 1) die Wahl der Vertreter des Volkes zu der konsti- tuircuden deutschen Nationalversammlung so zu geschehen habe, daß, unter Belbehaltung des Verhältnisses der BundeSmatrikel, je nach 50,000 Seelen ein Vertreter gewählt werde"
In den Motiven zu dem Bundesbeschlüsse vom 30. März nennt die Bundesversammlung die künftige Nationalversammlung eine konstituirende, spricht aber auch davon, daß die Regierungen, den zweiten kontrahirenden Theil bilden sollten. Dieses Motiv ist mit dem Beschluß vom 30. März der Öffentlichkeit nicht übergeben worden
In dem veröffentlichten Beschluß heißt es klar und unzweideutig: Die zu berufende National- Versammlung solle für das Volk und für die Regierungen, aber nicht mit, in. Vereinbarung mit den Regierungen das deutsche Verfassungswerk zu Stande bringen.
In dem Beschlusse vom 17. April wird die Annahme aus den geheimen Motiven des Beschlußes vom 30. März, — als solle die künftige National- Versammlung mit den Regierungen vereinbaren, — ganz aufgegeben und feierlich eine konstituirende Nationalversammlung, als das Mittel bezeichnet, durch welches die Revision der deutschen Verfassung bewerkstelligt werden solle.
Wer also von sich behaupten will, er führe die Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April 1848 aus, der muß veranlassen, daß eine konstituirende deutsche 'Nationalversammlung., zusammengesetzt aus Abgeordneten des Volks und mcht aus Deputieren der Laudstände, berufen wird, welche allein die Macht erhält, die Verfassungsfrage in Deutschland zu lösen. Wiewohl nun die Regierungen von Baiern, Sachsen und Würtemberg ihr Projekt vom 27. Febr. der 'Nationalversammlung nur zur Vereinbarung vorzulegen gedenken, so sprechen sie doch ganz munter von der Ausführung der Beschlüsse vom 30. März und 7. April.
Das nennen kluge Leute diplomatische Nonchalance, die mit der größten Gemüthlichkeit Euch deduztrt, daß schwarz eigentlich weiß und daß zweimal zwei gleich fünf sei. — Ehrliche Leute, wozu auch der deutsche Michel gehört, meinen, ein solches Verfahren der Diplomatie sei schamlos.
Deutschl«« k.
* Wiesbaden, 14. März. Die ministerielle „Deutsche Ref." läßt sich von Frankfurt unterm 8. März Folgendes melden: „Auch hier macht man sich mit dem Gedanken an eine verlängerte Dauer des Inte
rim für andere drei Monate vertraut. ' Ein solcher Fortbestand empfiehlt fich nach der hiesigen Anschauung sowohl beim Hinblick auf die Steilung Deutschlands gegenüber den auswärtigen Mächten, als in Erwägung des gegenwärtigen Stadiums der inneren Entwickelung. Man glaubt daher auf allseitige Zustimmung zu einer kurzen Prolongation rechnen in dürfen."
n Wiesbaden, 14 Mai. Von einem glaubwürdigen Manne, der in der Nähe Frankfurts wohnt, werden uns folgende Thatsachen berichtet: 1) Ein nassauischer Pfar- rer in der Nähe Frankfurts habe an einen Kaplan, der sich über schlechte Zeiten beklagte, weil mit Mes- senlesen nichts zu verdienen sei, einen alten Rock für 40 Messen, resp, gestiftete, verhandelt, weil er genug andere, beßer bezahlte, sog. bestellte Messen zu lesen übernommen habe. 2) Derselbe Pfarrer habe kürzlich in der Christenlehre echt pfaffenmaßig über Demokraten und Gewerbelehrer, die nur die Jugend von der Kirche und der Religion abziehen und Religion und Staat Umstürzen wollten, losgezogen.
Am Schluffe seines Schreibens ersucht uns der Briefsteller, folgende Anfrage an den betreffenden Herrn Pfarrer zu richten: „Was meinen Sie, Herr Pfarrer, wer von beiden der Religion am gefährlichsten ist: der Lehrer, welcher am Sonntage nach dem Gottesdienste sich und den letzten Theil seiner Ruhe aufopfert, um unbezahlt die jungen Handwerksleute von den Wirthshäusern abzuhalten und in dieser Zeit statt dessen zu tüchtigen Handwerksmeistern heranzubilden; oder der Pfarrer, welcher lehrt: „Du sollst die heilige Messe mit Andacht hören" und „Ihr sollt für die Abgestorbenen Messen lesen lassen" und dann — an einen Kaplan 40 Messen für einen alten Rock verhandelt? —
' Jeder gut gesinnte Bürger darf mitrathen."
$ Wiesbaden, 14. März. In einem Briefe auS C......wird uns eine Stelle auS einer der „Weiberpredigten" welche die Ligorianer in Limburg gehalten haben wörtlich mitgetheilt. Die Sitte und der Anstand verbieten gleichmäßig unbedingt diese Infamien der Oeßentlichkeit weiter zu übergeben. Daß die mitgetheilte Stelle vollkommen wahr sei, müssen wir bei der erprobten Glaubwürdigkeit des Correspon- dentcn, und nach Angabe der Quelle, aus der ihm die fragliche Mittheilung zufloß, ganz bestimmt annehmen. Wie aber Frauen und Jungfrauen die Vorträge dieser Ligorianer aufsuchen konnten; wie sie es über sich zu bringen vermochten, in der Kirche zu verweilen, als dir Predigten mit unübertroffener Schamlosigkeit die ekelhaftesten Bilder, welche die Schamhaftigkeit, das heiligste und schönste Gut des Weibes aufs tiefste verletzen mußten, von der Kanzel herab entrollten; wie die Väter und Gatten es zulaßen mochten, daß das Ohr ihrer Töchter und Gattinnen durch solche Unsauberkeiten beleidigt werde; wie die Behörden und
Ein kriegslustiger Schulmeister.
y. Rennerod, März. Die Leidenschaften, so scheint cs, schweigen allmählig und sanfte Ruhe — die erste Bürgerpflicht, kehrt gemach in die Gemüther zurück; nur ein kriegslustiger Schulmeister in N., durch die Lorbeeren der neuen Schulcommission aufgestachelt und schon einmal wegen seiner Verdienste mit der fettesten Portion der unter die Collcgen vertheilten Zulage beehrt, bleibt zurück auf dem Kampfplatz und versetzt von seinem Westcrwäl- der-Standpunkt aus dem Farmer fFr. Hecker in Amerika höhnische Rippenstöße. Ein verhärtetes Gemüth doch ist ein gutgesinnter Schulmeister! Er greift die Sache von dem interessantesten Punkte an; er verspricht den Demokratenwürgern — den Soldaten, ein kühles Glas Wein und schöne, junge Mädchen und folglich den Dc- mckratcnfresserinnen kräftig-schöne Soldatenburschc. Da er aber sehr gut weiß, wie man, soll die Sache später gut gehen, auf die Jugend wirken muß, so läßt er seine 10—14jährigen Mädchen auf der Herbstprüfung 1849, wie cs heißt in Gegenwart des Schulinspcctors, folgendes Lied singen, sowie es sich auch in den Liederbüchern der Kinder vorfindet:
Der Hecker ist gekommen in den Schwarzwald hinein
Als Kaiser von Deutschland; das wollt er gleich sein;
Die Krone, das Scepter, die hâtt' er gern gehabt, Da haben ihn, da haben ihn die Soldaten ertappt.
Den Zweck zu erreichen schickt er seinen Adjutant, Der gab als Verrâther dem General die Hand; Kaum hat er sich gewendet zu seiner freien Brut Da schossen die Schurken den General zu todt.
Da kamen die Hessen und die Nassauer in die Wuth ; Sie kämpften wie die Löwen, bis Blut fließen thut, Da kamen die Feigen alsbald in die Flucht, Sie warfen ihre Waffen alsbald in die Schlucht.
Gelt Hecker! gelt Hecker, das Blatt hat sich gewandt, Du hast Dir bei Freiburg den Schnurrbart verbrannt! Den Schnurrbart verbrannt, die Sensen verlor'n, O Hecker, o Hecker, das ist ja Dein Lohn!
Ihr Kaiser und Könige! mit dem Hecker ists auâ!
Was bekommen die Soldaten, wenn sie kommen nach Hansi Ein schönes junges Mädchen, ein kühles Glas Wein; Ci das soll ja, das soll ja der Lohn dafür sein.
Einen feinen ästhetischen Sinn nebst gediegener politischer Bildung wird Niemand im Ernst dem Schulmeister absprechen wollen.
Prozeß Görlitz.
11.
Darmstadt, 11. März. Heute Morgen erfolgte die
Verlesung der Zeugenliste,
Unter Verschiebung des Verhörs der Experten wurden dann zuerst die mit dem Vorfall selbst und seinen
Folgen bekannten hiesigen Aerzte als Zeugen vernommen, Dr. Graff, der am Morgen nach der Katastrophe den Augenschein ausgenommen hatte, bestätigte das darüber Bekannte, indem er den Anblick der halbverbrannten Gräfin als einen höchst gräulichen schildert. Der Kopf war am stärksten verbrannt und fast zu % seiner Größe reduzirt, ein rundlich geformter Klumpen mit verbrannter, weicher Gehirnmasse umgeben und nur Mund und Znnge noch unterscheidbar; Graf Görlitz wollte damals keine Sektion zugeben und drang stark auf Beerdigung, bis die darüber zwischen ihm und dem Arzt entstandene Differenz durch den Nicderschlagungsbeschcid des Hvfgenchts gelöst wurde; am Hals und an der Brust war die Verbrennung weniger intensiv und hob sich mehr nach der Oberfläche des Körpers, bis sie an der Herzgrube aufhörte (.Beweis gegen Selbstverbrennung); auch die Arme waren verkohlt. Bei der Wiederausgrabung der Leiche im August 1848 war der Körper schon wesentlich durch Verwesung zerstört, die Sektion bot nichts besonderes dar, dagegen fand Graff am Tage darnacb zu Hause am linken Schlâfebcin des Schädels eine kleine Fissur, die dann auch von andern Aerzten bemerkt und bei der Verhandlung au den aus wohlversiegeltem Behälter produzirten Schädelresten ausgewiesen wurde. N ich einigen Explikationen mit Liebig und Bisa off bestätigte.« die andern bei der Ausgrabung anwesenden Aerzte das von Grass Angegebene, was den Rest des Morgens bis zum Schluß der Vormittagssitzung ansfülltc. Die auf-