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Wiesbshen. Mittwoch, 13. März

Freiheit und Äecht!"

48559.

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auS- lvirk-

DieÜbereinkunft" der Könige von Bayern,

Sachsen und Würtemberg vor» 27. Febr.

* Wiesbaden, 12. März.

Wir theilen in Nachstehendem den Lesern »ach der Schlesischen Zeitung den Inhalt der Uebereinkunst über die Herbeiführung einer deutschen Verfassung mit, welche am 27. Februar in München abgeschlossen worden ist. Der Inhalt selbst soll nach der Versicherung der Schle­sischen Zeitung ein wortgetreuer sein.

Die ehemaligen Churfürsten, welche durch die Gnade des einst allmächtigen Kaisers Napoleon Könige wurden (Bayern und Würtemberg erhielten den Königs­titel durch den Preßburger Friedensschluß 1805, Sach­sen wurde im Jahr 1806 im Posener Friedensschluß durch den gewaltigen Kaiser mit dem Königstitel be­gnadet) konnten es nicht über sich gewinnen, die Va­sallen eines Hauses zu werden, dessen königliche Würde ebenfalls von sehr neuem Datum ist.

Dieß neueste Projekt, das unter Oestreichs Einfluß und nach russischen Winken von dem berühmten wei­land Professor v. d.Pfordten entworfen worden sein soll, konstatirt zuerst, daß die Nationalversammlung mit ihren Bemühungen gescheitert, und zweitens nicht minder das Dreikönigsbündniß vom 26. Mai 18-19 vollständig ohne Resultate geblieben sei.

Nach diesen Konstatirungen bietet Herr v. d. Pford­ten selbst nur blauweißen Dunst, indem er zugleich sehr wohl weiß, daß es sich überhaupt nicht mehr in den Cabinetten darum handelt, eine deutsche Verfassung aufzufinden, sondern lediglich darum, auf dem Wege der Diplomatie und mit der heuchlerischen Maske des guten Willens alle Bahnen, die zur Einheit wirklich führen konnten, zu verbauen.

Daß die betreffenden königlichen Regierungen in Artikel I. pos. 1 das Gesandtschaftsrecht nicht anfgeben wollen, kann uns gerade von ihnen, welche schon, mit Angst und Besorgniß auf die Möglichkeit eines Ver­lustes ihrer Napoleonischen Souveränität blickend, auf dem Wiener Cong resse, wo Völker und Länder, wie nie zuvor, verschachert wurden, mit wahrem Fana­tismus das Recht, Gesandte zu schicken und zu em­pfangen, beanspruchten, natürlich nicht im Geringsten wundern. In dem Rechte der einzelnen Staaten, selbstständig das Gesandtschaftsrecht ausüben zu dürfen, liegt aber schon von vornherein die Negation des Bundesstaats.

Die Idee einer siebcnköpfigen neuen deutschen Centralgewalt haben die baierischen Jesuiten dem from­men Minister offenbar aus dem 17tcn Capitel der Offenbarung Johannes an die Hand gegeben. Denn in dem Sten Vers dieses Capitels erzählt der begeisterte Seher, er habedas Weib sitzen sehen aus einem ro* sinfarben Thier, das sieben Häupter hatte" und im 9ten Vers, wo er denSinn" erklärt, bemerkt er weiter, die sieben Häupter seien sieben Könige.

I Wir wußten zum Voraus, daß in München recht gläubige Vorschläge zum Vorschein kommen würden: können aber selbst nie glauben, daß das 7köpfige Thier des Herr v. d. Pfordten, auf dem die deutsche Centralgewalt sitzen soll, je geboren werde.

Außer der Conzession, die der blauweiße Minister mit dem 7köpsigen Thier an die frommen Patres macht, entschließt er sich noch in Art. 8 zu einer wirk­lich recht niedlichen, andaS ruhmvolle",ewig strah­lende, unüberwindliche" Haus der Habsburg-Lotpringer. In Art. 8 stellt es Herr von der Pfordten Oest­reich ganz frei, mit all seinen Bundesstaaten, mit sei­nen 13 Nationalitäten, seinen Kroaten, Slovenen, Slovaken, Ruthenen, Serben, Lombarden, Czechen rc. in den famosen deutschen Staat etuzutreten.

Pfordten's großes Herz umfaßt alle Nationen: er begnügt sich nicht mit einem Reich von 40 Millio­nen , er möchte der unsterbliche Schöpfer eines solchen von 70 Millionen sein.

Im Artikel 9 verspricht die Münchener Bierpolitik den Schatten des Schatten einer Nationalvertretung. Eine recht schöne Abschlagszahlung nach den dicken und großen Verheißungen, die der veulsche Michel im Laufe zweier Jahre hat verschlucken müssen. An dem Tage, an welchem der Schläfe? Michel als ein ta­pferer und wackerer Erzengel Michael auswachen wird, wird er nebst vielen anvern Diplomen und Ver­briefungen, auch die Verträge vom 26. Mai unv 22. Februar der ewigen Vergessenheit auheimgeben.

DasProjekt", um welches vas gemüthliche Deutsch­land wieder reicher geworden ist, lautet aber folgen­dermaßen :

In Erwägung: daß die durch die Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April ?848 in Aussicht ge­stellte Revision der deutschen Bundesverfassung ein dringendes Bedürfniß ist, daß es aber nicht gelungen ist, mit der zu diesem Zweck berufenen Nationalver­sammlung eine neue Verfassung zu vereinbaren, und daß auch die später unter mehreren deutschen Regie­rungen gepflogenen Unterhandlungen nicht dazu ge­führt haben, den Entwurf einer alle Bundesglieder vereinigenden Verfassung aufzustelleu, haben es vie königl. Regierungen von Baiern, Sachsen und Würt­temberg für eine Pflicht gegen ihre Länder sowohl, als gegen das Gesammtvatcrland erachtet, sich über einen Vorschlag zur Ausführung jener Bundesbeschlüsse zu einigen.

Demgemäß sind die Unterzeichneten

(Folgen die Namen v. Pforvten's für Baiern, Graf v. Hohenthal's für Sachsen und Graf v. Degenfeld's für Würtemberg)

am heutigen Tage zusammengetreten und auf Grunv der zwischen ihren hohen Regierungen gepflogenen ver­traulichen Verhandlungen, unter Vorbehalt der Geneh­migung, über nachstehende Artikel übereingekommen, welche ten Inhalt eines solchen gemein sch a f t l i ch e n

Vorschlages bilden und vie Grundzüge für die Re, Vision der deutschen Bunvesverfassung darlegen sollen durch welche es unter den gegebenen Verhältnissen möglich wird, eine unheilvolle Spaltung Deutschlands zu vermeiven und diejenigen Zusagen zu erfüllen, welche sämmtliche Bunvesregierungen ver Nation durch die angeführten Bundesbeschlüsse gegeben haben.

Art. 1. Als gemeinsame Bunvesangelegenheit wer­den anerkannt:

1) Die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands in seinen allgemeinen Verhältnissen zum Auslande. Das Gesandtschaftsrecht der einzelnen Staaten wirv nicht aufgehoben.

2) Die Entscheidung über Krieg und Frieden.

3) Die Oberleitung der bewaffneten M a ch t 5u Land und zur See.

4) Die Erhaltung des Landfriedens, der inneren Ruhe und Sicherheit.

5) Die Oberaufsicht auf die gemeinsamen Handels­und Zollangelkgenheiten.

6) Die Oberaufsicht auf die Anstalten für den Ver­kehr, Schifffahrt,Posten, Eisenbahnen, Telegraphen.

7) Die Förderung eines Einverständnisses über die wünschenswerte Gleichhe t in Münze, Maaß und Gewicht.

8) Die Beischaffung der zu dem gemeinsamen Auf- wanve erforderlichen Geldmittel durch Matriku- larbeiträge.

9) Die Gewähr derjenigen Rechte, welche den An­gehörigen aller deutschen Bunvesstaaten zugesi­chert sind.

10) Die Gesetzgebung in den gemeinsamen Bundes­angelegenheiten, unbeschadet der innern Unab­hängigkeit der inneren Landesverwaltung der einzelnen Staaten.

11) Die Gerichtsbarkeit in gemeinsamen Bundesan- gelegenheiten.

Art. 2. Die Bundesorgane sind: 1) die Bundes­regierung, 2) die Nationalvertretung, 3) vas Bundes­gericht.

' Art. 3. Die Bundesregierung wird durch 7 Mit­glieder gebildet, welche von folgenden Bundesgliedern ernannt werden: I) Oesterreich, 2) Preußen, 3)Baiern, 4) Sachsen, 5) Hannover, 6) Würtemberg, 7) Kur­hessen und Großherzogthum Hessen. Den übrigen Bundesgliedcrn ist es, so weit nicht agnatische oder sonstige erbrechtliche Beziehungen deren Verbindung mit der einen oder andern Stimme bedingen, freige­stellt, mit welcher derselben sie sich vereinigen wollen. Die Art und Weise der Betheiligung der solchergestalt mitvirtretenen Staaten an der Ausübung des Rechtes der Bundesregierung bleibt dem freien Uebereinkommen überlassen.

Art. 4. Die Bundesregierung hat ihren Sitz in Frankfurt a. M., sie besorgt alle gemein­samen Bundesaugelegenheiten mit Ausnahme der Ge­richtsbarkeit , theils allein, theils unter Mitwirkung

Die Flenn els.

(Von Therme Henninger.)

Links von der Hauptpforte der alten gothischen Pfarr­kirche zu Oberursel sieht man neben dem Thurme über dem Dache der Treppe, welche zur Empor bühne führt, eine in Stein gehauene Figur eingemauert, welche allge­mein die Flennels genannt und als das Wahr­zeichen der Kirche bezeichnet wird. Sie war früher gewissermaßen eine Sehenswürdigkeit des Städtchens; denn in Oberursel gewesen zu sein und die Fleun- els nicht gesehen zu haben, hieß grade so viel, als in Rom gewesen zu sein und den Papst nicht ge­sehen zu haben.

Die Figur stellt ein männliches Brustbild mit wei­nerlich verzogenem Gesicht im Büßergewand vor und mag, cntwcvcrweil Thränen unmännlich sind, oder weil das Gewanv eher einem weiblichen Kleide ähnlich sieht, den Namen die Flennels empfangen haben.

Ueber seine Bedeutung aber gibt uns die Sage fol­genden Aufschluß.

Es war eine Zeit, wo jedes, anch das kleinste Ver­gehen, das man sich gegen die Kirche oder deren Satz- ungen zu Schulden kommen ließ, mit eiserner Strenge geahndet und bestraft wurde.

Da sah man Leute aus allen Ständen im härenen Bußgcwaudc oft Jahre, ja ihr halbes Leben lang in den Vorhallen oder an den Pforten der Kirchen, unv zwar n.cht selten in schwere Eisen geschlossen, liegen oder stehen und hörte sie Vic Vorübergehenden um ihre Für­bitte an flehe u , daß ihre Kirchenbuße abgekürzt unv sie wieder in die Gemeinschaft der Gläubigen ausgenommen werden möchten.

So war es auch zu Oberursel, und dort neben dem Thurme befand sich vie Pforte, an welcher arme Sünder, die sich eines größeren Vergehens schuldig gemacht hatten, vcm Wechsel der Witterung preisge­geben , so oft vie Glocken zur Kirche riefen , stehen und die ihnen auferlegte Kirchenstrafe abbüßen mußten.

An dieser Pforte hatte wohl schon Mancher gestan­den und sich dem Gebete der andächtigen Menge empfohlen.

Ganz besonders aber fiel zu einer Zeit den Be­suchern der Kirche ein Mann aus, dessen Anblick schau- dercregend war. Ein härenes Bußgewand bedeckte seine Glieder und seine Lenden umgürtete ein grober Strick. Thränenströme hatten feine Wangen aufgeäzt, und hohläugig, mit Dem Blicke eines Wahnsinnigen, stierte er die Vorübergehenden an und streckte ihnen aus seinem eisernen Gutcr flehend Die abgekorrtcn Hânre entgegen.

So büßte der Arme Jahre lang wohl ein schweres Vergehen, bis man ihn eines Tages nach dem Gottes­dienste als Leiche hinwegtrug.

Und wer war dieser Mann und welches war der Frevel, der ihm eine solche harte Strafe zuzog? --

Da, wo noch jetzt ein altes Gebäude steht, das unter dem einfachen Namen die Burg bekannt ist, und wo der weitgehende Burggarten sich hindchnt, stand ehedem die Burg Oberursel's welche den Namen Dorn­stein führte.

Heimgckehrt von einer langen Reise, auf der er Manches gesehen und gehört und sich mannigfache Kennt­nisse gesammelt hatte, lebte hier der junge Edle Els von Dorn stein.

An einem Feste der H. Ursula, der Patronin der Oberurseler Kirche, wagte es ter Ritter, unvorsichtiger Weise, zu behaupten, in Der bekannten Legende von den eilftausend Jung'raucn, womit ein Pater an diesem Tage seine zahlreiche Zuhörerschaft von Der Kanzel erbaut hatte, walte ein Irrthum. Nicht eilftausend Jungfrauen nämlich, sontern nur e 11 f hätten mit der H. Ursula bei Köln den Märtprertod gefunden.

Ritter Els von Do rüste in hatte nämlich ver­nommen, daß Die alte l.ucmtfcbe Zuschrift, worauf Diese Legende sich grünte,Ursula et VI. M. V. nicht Ursula cd undecitn Mi Ilia Virgin um (d. h. Ursula