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Wiesbshen. Mittwoch, 13. März
„Freiheit und Äecht!"
48559.
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auS- lvirk-
Die „Übereinkunft" der Könige von Bayern,
Sachsen und Würtemberg vor» 27. Febr.
* Wiesbaden, 12. März.
Wir theilen in Nachstehendem den Lesern »ach der Schlesischen Zeitung den Inhalt der Uebereinkunst über die Herbeiführung einer deutschen Verfassung mit, welche am 27. Februar in München abgeschlossen worden ist. Der Inhalt selbst soll nach der Versicherung der Schlesischen Zeitung ein wortgetreuer sein.
Die ehemaligen Churfürsten, welche durch die Gnade des einst allmächtigen Kaisers Napoleon Könige wurden (Bayern und Würtemberg erhielten den Königstitel durch den Preßburger Friedensschluß 1805, Sachsen wurde im Jahr 1806 im Posener Friedensschluß durch den gewaltigen Kaiser mit dem Königstitel begnadet) konnten es nicht über sich gewinnen, die Vasallen eines Hauses zu werden, dessen königliche Würde ebenfalls von sehr neuem Datum ist.
Dieß neueste Projekt, das unter Oestreichs Einfluß und nach russischen Winken von dem berühmten weiland Professor v. d.Pfordten entworfen worden sein soll, konstatirt zuerst, daß die Nationalversammlung mit ihren Bemühungen gescheitert, und zweitens nicht minder das Dreikönigsbündniß vom 26. Mai 18-19 vollständig ohne Resultate geblieben sei.
Nach diesen Konstatirungen bietet Herr v. d. Pfordten selbst nur blauweißen Dunst, indem er zugleich sehr wohl weiß, daß es sich überhaupt nicht mehr in den Cabinetten darum handelt, eine deutsche Verfassung aufzufinden, sondern lediglich darum, auf dem Wege der Diplomatie und mit der heuchlerischen Maske des guten Willens alle Bahnen, die zur Einheit wirklich führen konnten, zu verbauen.
Daß die betreffenden königlichen Regierungen in Artikel I. pos. 1 das Gesandtschaftsrecht nicht anfgeben wollen, kann uns gerade von ihnen, welche schon, mit Angst und Besorgniß auf die Möglichkeit eines Verlustes ihrer Napoleonischen Souveränität blickend, auf dem Wiener Cong resse, wo Völker und Länder, wie nie zuvor, verschachert wurden, mit wahrem Fanatismus das Recht, Gesandte zu schicken und zu empfangen, beanspruchten, natürlich nicht im Geringsten wundern. In dem Rechte der einzelnen Staaten, selbstständig das Gesandtschaftsrecht ausüben zu dürfen, liegt aber schon von vornherein die Negation des Bundesstaats.
Die Idee einer siebcnköpfigen neuen deutschen Centralgewalt haben die baierischen Jesuiten dem frommen Minister offenbar aus dem 17tcn Capitel der Offenbarung Johannes an die Hand gegeben. Denn in dem Sten Vers dieses Capitels erzählt der begeisterte Seher, er habe „das Weib sitzen sehen aus einem ro* sinfarben Thier, das sieben Häupter hatte" und im 9ten Vers, wo er den „Sinn" erklärt, bemerkt er weiter, die sieben Häupter seien sieben Könige.
I Wir wußten zum Voraus, daß in München recht gläubige Vorschläge zum Vorschein kommen würden: können aber selbst nie glauben, daß das 7köpfige Thier des Herr v. d. Pfordten, auf dem die deutsche Centralgewalt sitzen soll, je geboren werde.
Außer der Conzession, die der blauweiße Minister mit dem 7köpsigen Thier an die frommen Patres macht, entschließt er sich noch in Art. 8 zu einer wirklich recht niedlichen, an „daS ruhmvolle", „ewig strahlende, unüberwindliche" Haus der Habsburg-Lotpringer. In Art. 8 stellt es Herr von der Pfordten Oestreich ganz frei, mit all seinen Bundesstaaten, mit seinen 13 Nationalitäten, seinen Kroaten, Slovenen, Slovaken, Ruthenen, Serben, Lombarden, Czechen rc. in den famosen deutschen Staat etuzutreten.
Pfordten's großes Herz umfaßt alle Nationen: er begnügt sich nicht mit einem Reich von 40 Millionen , er möchte der unsterbliche Schöpfer eines solchen von 70 Millionen sein.
Im Artikel 9 verspricht die Münchener Bierpolitik den Schatten des Schatten einer Nationalvertretung. Eine recht schöne Abschlagszahlung nach den dicken und großen Verheißungen, die der veulsche Michel im Laufe zweier Jahre hat verschlucken müssen. An dem Tage, an welchem der Schläfe? Michel als ein tapferer und wackerer Erzengel Michael auswachen wird, wird er nebst vielen anvern Diplomen und Verbriefungen, auch die Verträge vom 26. Mai unv 22. Februar der ewigen Vergessenheit auheimgeben.
Das „Projekt", um welches vas gemüthliche Deutschland wieder reicher geworden ist, lautet aber folgendermaßen :
In Erwägung: daß die durch die Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April ?848 in Aussicht gestellte Revision der deutschen Bundesverfassung ein dringendes Bedürfniß ist, daß es aber nicht gelungen ist, mit der zu diesem Zweck berufenen Nationalversammlung eine neue Verfassung zu vereinbaren, und daß auch die später unter mehreren deutschen Regierungen gepflogenen Unterhandlungen nicht dazu geführt haben, den Entwurf einer alle Bundesglieder vereinigenden Verfassung aufzustelleu, haben es vie königl. Regierungen von Baiern, Sachsen und Württemberg für eine Pflicht gegen ihre Länder sowohl, als gegen das Gesammtvatcrland erachtet, sich über einen Vorschlag zur Ausführung jener Bundesbeschlüsse zu einigen.
Demgemäß sind die Unterzeichneten
(Folgen die Namen v. Pforvten's für Baiern, Graf v. Hohenthal's für Sachsen und Graf v. Degenfeld's für Würtemberg)
am heutigen Tage zusammengetreten und auf Grunv der zwischen ihren hohen Regierungen gepflogenen vertraulichen Verhandlungen, unter Vorbehalt der Genehmigung, über nachstehende Artikel übereingekommen, welche ten Inhalt eines solchen gemein sch a f t l i ch e n
Vorschlages bilden und vie Grundzüge für die Re, Vision der deutschen Bunvesverfassung darlegen sollen durch welche es unter den gegebenen Verhältnissen möglich wird, eine unheilvolle Spaltung Deutschlands zu vermeiven und diejenigen Zusagen zu erfüllen, welche sämmtliche Bunvesregierungen ver Nation durch die angeführten Bundesbeschlüsse gegeben haben.
Art. 1. Als gemeinsame Bunvesangelegenheit werden anerkannt:
1) Die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands in seinen allgemeinen Verhältnissen zum Auslande. Das Gesandtschaftsrecht der einzelnen Staaten wirv nicht aufgehoben.
2) Die Entscheidung über Krieg und Frieden.
3) Die Oberleitung der bewaffneten M a ch t 5u Land und zur See.
4) Die Erhaltung des Landfriedens, der inneren Ruhe und Sicherheit.
5) Die Oberaufsicht auf die gemeinsamen Handelsund Zollangelkgenheiten.
6) Die Oberaufsicht auf die Anstalten für den Verkehr, Schifffahrt,Posten, Eisenbahnen, Telegraphen.
7) Die Förderung eines Einverständnisses über die wünschenswerte Gleichhe t in Münze, Maaß und Gewicht.
8) Die Beischaffung der zu dem gemeinsamen Auf- wanve erforderlichen Geldmittel durch Matriku- larbeiträge.
9) Die Gewähr derjenigen Rechte, welche den Angehörigen aller deutschen Bunvesstaaten zugesichert sind.
10) Die Gesetzgebung in den gemeinsamen Bundesangelegenheiten, unbeschadet der innern Unabhängigkeit der inneren Landesverwaltung der einzelnen Staaten.
11) Die Gerichtsbarkeit in gemeinsamen Bundesan- gelegenheiten.
Art. 2. Die Bundesorgane sind: 1) die Bundesregierung, 2) die Nationalvertretung, 3) vas Bundesgericht.
' Art. 3. Die Bundesregierung wird durch 7 Mitglieder gebildet, welche von folgenden Bundesgliedern ernannt werden: I) Oesterreich, 2) Preußen, 3)Baiern, 4) Sachsen, 5) Hannover, 6) Würtemberg, 7) Kurhessen und Großherzogthum Hessen. — Den übrigen Bundesgliedcrn ist es, so weit nicht agnatische oder sonstige erbrechtliche Beziehungen deren Verbindung mit der einen oder andern Stimme bedingen, freigestellt, mit welcher derselben sie sich vereinigen wollen. Die Art und Weise der Betheiligung der solchergestalt mitvirtretenen Staaten an der Ausübung des Rechtes der Bundesregierung bleibt dem freien Uebereinkommen überlassen.
Art. 4. Die Bundesregierung hat ihren Sitz in Frankfurt a. M., sie besorgt alle gemeinsamen Bundesaugelegenheiten mit Ausnahme der Gerichtsbarkeit , theils allein, theils unter Mitwirkung
Die Flenn els.
(Von Therme Henninger.)
Links von der Hauptpforte der alten gothischen Pfarrkirche zu Oberursel sieht man neben dem Thurme über dem Dache der Treppe, welche zur Empor bühne führt, eine in Stein gehauene Figur eingemauert, welche allgemein die Flennels genannt und als das Wahrzeichen der Kirche bezeichnet wird. Sie war früher gewissermaßen eine Sehenswürdigkeit des Städtchens; denn in Oberursel gewesen zu sein und die Fleun- els nicht gesehen zu haben, hieß grade so viel, als in Rom gewesen zu sein und den Papst nicht gesehen zu haben.
Die Figur stellt ein männliches Brustbild mit weinerlich verzogenem Gesicht im Büßergewand vor und mag, cntwcvcrweil Thränen unmännlich sind, oder weil das Gewanv eher einem weiblichen Kleide ähnlich sieht, den Namen die Flennels empfangen haben.
Ueber seine Bedeutung aber gibt uns die Sage folgenden Aufschluß.
Es war eine Zeit, wo jedes, anch das kleinste Vergehen, das man sich gegen die Kirche oder deren Satz- ungen zu Schulden kommen ließ, mit eiserner Strenge geahndet und bestraft wurde.
Da sah man Leute aus allen Ständen im härenen Bußgcwaudc oft Jahre, ja ihr halbes Leben lang in den Vorhallen oder an den Pforten der Kirchen, unv zwar n.cht selten in schwere Eisen geschlossen, liegen oder stehen und hörte sie Vic Vorübergehenden um ihre Fürbitte an flehe u , daß ihre Kirchenbuße abgekürzt unv sie wieder in die Gemeinschaft der Gläubigen ausgenommen werden möchten.
So war es auch zu Oberursel, und dort neben dem Thurme befand sich vie Pforte, an welcher arme Sünder, die sich eines größeren Vergehens schuldig gemacht hatten, vcm Wechsel der Witterung preisgegeben , so oft vie Glocken zur Kirche riefen , stehen und die ihnen auferlegte Kirchenstrafe abbüßen mußten.
An dieser Pforte hatte wohl schon Mancher gestanden und sich dem Gebete der andächtigen Menge empfohlen.
Ganz besonders aber fiel zu einer Zeit den Besuchern der Kirche ein Mann aus, dessen Anblick schau- dercregend war. Ein härenes Bußgewand bedeckte seine Glieder und seine Lenden umgürtete ein grober Strick. Thränenströme hatten feine Wangen aufgeäzt, und hohläugig, mit Dem Blicke eines Wahnsinnigen, stierte er die Vorübergehenden an und streckte ihnen aus seinem eisernen Gutcr flehend Die abgekorrtcn Hânre entgegen.
So büßte der Arme Jahre lang wohl ein schweres Vergehen, bis man ihn eines Tages nach dem Gottesdienste als Leiche hinwegtrug.
Und wer war dieser Mann und welches war der Frevel, der ihm eine solche harte Strafe zuzog? --
Da, wo noch jetzt ein altes Gebäude steht, das unter dem einfachen Namen die Burg bekannt ist, und wo der weitgehende Burggarten sich hindchnt, stand ehedem die Burg Oberursel's welche den Namen Dornstein führte.
Heimgckehrt von einer langen Reise, auf der er Manches gesehen und gehört und sich mannigfache Kenntnisse gesammelt hatte, lebte hier der junge Edle Els von Dorn stein.
An einem Feste der H. Ursula, der Patronin der Oberurseler Kirche, wagte es ter Ritter, unvorsichtiger Weise, zu behaupten, in Der bekannten Legende von den eilftausend Jung'raucn, womit ein Pater an diesem Tage seine zahlreiche Zuhörerschaft von Der Kanzel erbaut hatte, walte ein Irrthum. Nicht eilftausend Jungfrauen nämlich, sontern nur e 11 f hätten mit der H. Ursula bei Köln den Märtprertod gefunden.
Ritter Els von Do rüste in hatte nämlich vernommen, daß Die alte l.ucmtfcbe Zuschrift, worauf Diese Legende sich grünte, „Ursula et VI. M. V.“ nicht Ursula cd undecitn Mi Ilia Virgin um (d. h. Ursula