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zu versichern, daß die königliche Negierung keinerlei Maßregeln in Vorschlag gebracht oder in Aussicht ge­stellt hat, welche in bet Störung des europäischen Friedens an irgend einem Punkte Veranlassung geben könnten."

Berlin, 7. März. (K. Z.) Wie-ich Ihnen aus bester Quelle berichten kann, wurde gestern zu Char­lottenburg in einem Minifterrathe auf Antrag des Hrm v. Schleinitz die Abberufung des preus­sischen Gesandten aus Hannover beschlossen und ist dieselbe heute erfolgt. Preußen läßt dort nur einen Geschäftsträger. Die kleineren Staaten werden muthmaßlich mit Abbruch ihres gesandtschaftlicheu Ver­kehrs folgen.

München, 5. März. Die kaum verhallten Ge­rüchte über Vertagung der Kammern tauchen neuer­dings auf. Man will wissen, daß die Wahlen für den süddeutschen Reichstag noch in diesem Monat angeordnet werden, und daß nach Beendigung dersel­ben der Reichstag sogleich einberufen und sodann die Vertagung des Landtags bis Ende Oktober stattfinden soll. Als Versammlungsort zum Reichstag wird Nürnberg bezeichnet, im Falle Preußen isolirt blei­ben sollte. Diese Gerüchte dürften, wie ich glaube, nicht ganz unbegründet sein, weshalb ich auch keinen An stand nehme, sie Ihnen mitzutheilen. (A.Abdz.)

Dresden, 4. März. Der Handarbeiter Kappler von hier, der Schlostergeselle Baumgarten von hier und der Kellner Schreiber aus Halle sind wegen Theil­nahme am Maiaufstande zum Tode verurteilt.

(Dresd. I.)

Wien, 2. März. Der aus dem Ministerium tre­tende Graf Gyulai wird als Banus von Croa- tien nach Ungarn gehen, indeß Baron Jellachich nicht mehr in seine Heimath zurückkehrt, sondern das Kommando eines Armeekorps in Italien übernimmt, indeß nach einer andern Version der Graf Vratislaw nicht mehr auf seinen hiesigen Posten zurückkehren würde, und Feldzeugmeister Jellachich den Befehl über das erste Armeekorps mit dem Sitz in Wien erhalten soll, wo ihn so mancherlei Zauber gefesselt 'hält. Das wäre also das Ende jenes romantischen Nationalaufschwun­ges der Südslaven, daß ein Magyar die Zügel des Regiment zu Agram in die Hand bekäme und der wortreiche Schönredner, der 25,000 Wittwen in der Militärgränze gemacht, seinem Vaterlande, uneingedenk seiner Schwüre, den Rücken kehrt.

S ch w e i z.

Aus der Schweiz, 1. März. Der Bundesrath und seine Parthei scheint viel Gewicht auf die ableh­nende Antwort zu legen, welche die französische Regie­rung den Kabinetten von Wien und Berlin gegeben haben soll. Die halbamtlichen Blätter des Bundes­raths schöpfen wieder etwas Luft und denken, der Kelch werde wohl vorüber gehen. Man muß es im Ver­trauen und in der Gutmüthigkeit weit gebracht haben, wenn man auf neubonapartische Politik auch nur einen Tag bauen will Die Antwort der französischen Re­gierung. ein Vergehen gegen die Schweiz sei unzeitge­mäß, da dieselbe sicher ihre völkerrechtlichen Verpflich­tungen erfüllen werde, ist offenbar zweideutig und hin­terhältig; das ungeborne kaiserliche Kabinet will sich nicht binden, cs will sich alle Möglichkeiten offen er­halten. Mit dem Ausdruckevölkerrechtliche Verpflich­tungen" im Munde, jagt diedemokratische" Republik Frankreich (freilich nur ihr augenblicklicher Retter) die Flüchtlinge fort; mit demselben Ausdrucke bombardirte sie die Schwesterrepublik Rom, mit demselben Ausdrucke kann sie auch noch über die alte Schweizer-Republik herfallen und dieRuhe und Ordnung" oktroyiren hel­fen. Sagte nicht die französische Regierung zu den Römern: Seid doch vernünftig, wir wollen eure Re­publik umstürzen, damit eure Freiheit gerettet werde; wenn die Oesterreicher komme» bringen sie euch ein

ganz anderes, als unser liberales Standrecht! Eben so wird die französische Regierung vielleicht nächstens zu den Schweizern sprechen: wir sind genöthigt, ein­zurücken und euch Hand in Hand mit den Oesterrei­chern und Preußen zur Vernunft zu bringen, damit diese nicht allzu mächtig werden, damit wir eure Frei­heit gegen sie in Schutz nehmen können. Möge der Bundesrath eben so wenig den Redensarten der fran­zösischen Regierung, als dem Schweigen der österreichi­schen und preußischen trauen. (Nat.-Ztg.)

Republik Frankreich.

Paris, 3. März. (Nat.-Ztg,'s Gestern Abend spät, es mochte elf Uhr sein, nachdem sie einer Wahl­versammlung in der Nähe des Bastillenplatzes beige­wohnt und die warmen und die herzlichen Begrüßun­gen des Volkes erwiedert hatten, begaben sich mehrere Mitglieder der Montagne an die Todtensäule, die von den heillosen Händen der Polizei vor wenigen Tagen war besudelt worden. Ein ergreifendes Schauspiel bot sich ihnen dar. Sie wollten einen Akt der Pietät be­gehen, still und ohne Zeugen, denn Vorsicht ist jetzt das höchste Gesetz. Als sie aber an dem Fuß der Säule anlangten, fanden sie dieselbe noch von einer großen Masse Menschen aus allen Ständen, vorzugs­weise jedoch aus dem Arbeiterstande umgeben. Um eilf Uhr, Gott sei Dank, sind die meisten Werkstätten geschlossen. Die Kränze, die täglich und stündlich sich mehren, liegen nicht mehr unregelmäßig auf den Steinplatten, sie hängen nicht mehr ungeordnet und durcheinander an den Eisenstäben; es hat sich aus dem Chaos der frommen Gaben ein Kunstwerk gebil­det, das nur aus den Händen des größten aller Dich­ter und Künstler, des Volkes, hervorgehen konnte, und das durch seine Sinnigkeit die Aufuzerksamkeit und die Rührung auch der kühlsten Herzen erregen muß. Um die Kreislinie der eisernen Gittereinfagung, in ihrer ganzen, sehr beträchtlichen Ausdehnung schlingt sich eine fortlaufende, ununterbrochene Guirlande von Todtenkränzen, die in Zwischenräumen aufsteigt und an die Blumengewinde erinnert, die man an dem Fußgestelle großer Mausoleen gewahrt. Diese Zwi­schenräume sind regelmäßig abgemessen und bilden eine Art Trophäe mit Fahnen, Wimpeln und Blumensträu­ßen. An diesen Stellen sind die Kränze von größe­rem Umfange befestigt, mit Inschriften, Versen, Jn- vokationen und Grüßen an die Todten geziert. Meh­rere dieser Kränze, mit dreifachen Bändern des fein­sten Stoffes durchflochten, find wahre Meisterwerke; an anderen sieht man Medaillons von Werth befestigt, und das ganze Rundfeld ist von wehenden Fahnen überfluthet. Nichts ist ergreifender als die gedampfte Stimmung, die um dieses Tvdkenmal herrscht. Wei­ber und junge Männer aus dem Volke sind gleich be­reit, dem Beschauer erklärend und deutend an die Hand zu gehen. Dieser schöne Strauß, mit Abzeichen aller Farben geschmückt, ist von dieser Korporation, jener kolossale Kranz von einer andern; diese Stand­arte von der Vorstadt St. Antoine; dieses Medaillon mit der reichen Einfassung hat eine schwarze Dame gestern weinend aufgehängt und,sich schnell davon ent­fernt. Auf morgen erwarten wir die Dames de la Halle, die einen riesenmäßigen Strauß und Kränze bringen wollen u. s. w. Und mitten durch die Menge schreitet lautlos die Schildwache; ihre Haltung beweist, daß sie gemessenen Befehl hat, alle Aeußerungen des Volkssinnes still und ehrend hingehen zu lassen. Späte Weisheit, verspätet fürwahr! Das Grab hat sich er­weitert und umfaßt heute nicht mehr blos die Frei­heitskämpfer eines Tages, sondern mit ihnen die die; aktion, welche jene um ihre friedliche Ruhestätte be­neidet hatte.

Zu spät! Dieser Ruf paßt auf alle Dinge,in diesem Augenblicke; auch auf das neue Dekret imMo­niteur", durch welches Louis Napoleon eine eigene Kommission niedersetzt, um die Ansprüche und Rechte

der alten Diener des Kaiserreichs nutz. der Republik ; (der Republik des Anstandes halber) zu untersuchen.

Wir hören wieder von Erhaltung. und Achtung der Republik sprechen, von Leuten, die vor 8 Tagen noch den Spott auf den Lippen trugen; und sonderbar, ; ich sehe Menschen mit dem Olivenzweige in der Hand, die gestern noch mit offenen Armen die Kosacken em- pfangen wollten.Hoffentlich werden sich alle Schwie­rigkeiten hinfichtluh der Schweiz auf diplomatiichem Wege beilegen lassen." Hoffentlich?!

Ihr seid nicht mehr frech und herausfordernd," sagt das Volk ganz ruhig.Geht, Ihr habt Angst."

Paris, 6. März. Das Resultat der gestrigen Berathung über das Bürgermeister-Gesetz in den Ab­theilungen der National-Versaminluug erregt nicht ge­ringe Sensation. Der Ausschuß, der zur Prüfung dieses von der Regierung eifrig gewünschten Gesetzes erwählt worden ist, enthält 10 Mitglieder, die dage­gen sind, worunter 8 Legitimisten und 2 Repräsen­tanten der Opposition, und nur 5, die dafür sind. Die Gesammtzahl der Stimmen, die bei der Wahl des Ausschusses abgegeben worden sind, beträgt 492, wovon 262 sich in einem dem Gesetze feindlichen, und 230 in einem dem Gesetze günstigen Sinne ausgespro­chen haben. Die Debatten in den Abtheilungen vor der Wahl der Commssare waren äußerst lebhaft. Die Legitimisten, wie wir im voraus angekündigt, spra­chen und votirten hernach auch in demselben Sinne wie der Berg. Die meisten Redner dieser beiden Par­teien betrachteten das Gesetz als eine neue Steigerung der ohnehin schon sehr lästigen Centralisation der Ver­waltung. Sie sahen ferner eine Verletzung des Arti­kels 78 der Verfassung, der impliciter Wesse die Er­nennung der Bürgermeister durch die Gemeinden zu wollen scheint, und eine Confiscation der Gemeiude- freiheiten, die großes Mißvergnügen unter den Bevöl­kerungen Hervorrufen könnte, in der vorgeschlagenen Maßregel. Mehrere Redner glaubten wieder bei die­ser Gelegenheit die Tendenz des Ministeriums, Spal­tungen in der Majorität hervor zu bringen, bezeichnen zu müssen. Von den Mitgliedern des Berges, deren Sprache im AUgemcincu sehr mäßig war, erklärten mehrere unvcrholen ihre Ansicht, daß das vorgeschla­gene Gesetz nur die Vervollständigung des großen Rc- aktionsfystems sei, das sich schon bei den Gesetzen ge­gen das Vereinsrecht, gegen die Preßfreiheit und ge­gen die Elementarlehrer gezeigt habe.

Die Mitglieder des constitutionelley Cirkels ober ber so genannten Mittel - Partei, und namentlich La- morciere, sprachen sich ebenfalls gegen das Gesetz aus, wobei fie fich im Allgemeinen auf die Bemerkung be­schränkten, daß nichts die Dringlichkeit desselben recht­fertige, und daß man ohne alle Gefahr die Vorlegung des dem 'staatsrathe unterbreiteten Entwurfes über die Gemeinde- und Departemental-Organisation hätte abwarteu können. Die orleanistische und imperia­listische Fraetion ber gemäßigten Partei erklärte sich zwar auch für die Decentralisation in einem gewissen Maße, und namentlich für die Freiheit der Gemein­den in Bezug auf örtliche Angelegenheiten; allein sie betrachteten das Gefetz als eine zur Erhaltung der Ordnung und Handhabung der allgemeinen Polizei im Lande unter den gegenwärtigen Umständen nothwen- ; dige Maßregel. Thiers machte sich durch die Unbe- ' dingtheit und Entschiedenheit, womit er das Gesetz . vertheidigte, bemerklich.Mein ganzes Leben lang," rief er aus,habe ich diese Ansicht gehabt und wenn ich früher auch eine andere Ansicht gehabt hätte, so würde ich dennoch unter den gegenwärtigen Umständen das Gesetz votiren."

Der Justiz-Minister und der Minister des Innern i vertheidigten das Gesetz auf das lebhafteste. Den aus der Verfassung gezogenen Entwurf suchte der Ju- stizmunfter Rouher mit der Bemerkung zu beseitigen, daß die Verfassung die Ernennung der Bürgermeister ausdrücklich den Gesetzen überlasse und nichts consti-

zvgin von Praslin einen schrecklichen Blick in das innere Wesen derguten Gesellschaft" eröffnet; Lie öffentliche Meinung war daher noch geneigter, hier ein ähnliches Verbrechen anzunehmen, als sie cs sonst durch das an­erkannt gespannte Verhältniß des Grafen Görlitz zu seiner Frau, durch die demselben »achgeredeten Ans­schweifungen, durch sein sonderbares Verhalten an jenem Schreckensabend und durch Gerücht von früheren Selbst­mordversuchen der Gräfin gewesen sein möchte. Es regte sich also gleich ein Verdacht gegen den Grafen, der so­gar in dem Bericht des inspizirenden Richters an das obere Gericht offiziell Platz fand. Dieses aber erklärte sich unter Widerlegung der Indizien dagegen; die Un­tersuchung wurde anfgegeben! die Leiche der Gräfin ohne innerliche Untersuchung (was bezüglich des Schädels und der Brustorgane sehr wichtig gewesen wäre), am 16. Juni begraben. Durch Aufstellung einer Reihe von Konjunkturen bemühte man sieb, eine Selbstverbrennung, die in einer Vorliebe der Gräfin für geistige Getränke und in einer Berührung ihres Kopfputzes mit einem Licht ihre Veranlassung haben sollte, als möglich erschei­nen zu lassen.

Man ersieht aus diesen Andeutungen, daß im ersten und für die Entdeckung eines Verbrechens wichtigsten Stadium des Prozesses mit mehr Oberflächlichkeit ge­handelt und mehr versäumt wurde, als sich nach dem späteren Verlauf, der diese Mängel in's hellste Licht

setzte, rechtfertigen läßt. Allein die öffentliche Meinung iff eine zu strenge und allseitig hörende Richterin, um sich mit einem frivolen Schein zu begnügen und cs ist bekannt genug, in welch' entschiedener Weise sich damals Stimmen über das unbefriedigende Resultat der gericht­lichen Bemühungen aussprachen.

Eine neuhinzukommende Thatsache eröffnete den zwei­ten Akt des Drama'S. Seit dem Mai 1846 war ein gewisser Stauf aus Obcrvhmen im Dienst der Gräfin Görlitz, der einzige von der Dienerschaft, für den die sonst sehr mißtrauische Frau Zutrauen hatte. Er blieb, ohne daß ein Verdacht auf ihn gefallen wäre, nach dem Tod der Gräfin als Bedienter im Hause.

Am 2. November 1847 aber wurde in der Küche des gräflichen Hauses, in der er sich zu thun gemacht hatte in einer Sauce Grünspan gefunden; die Vermu­thung erhob sich, er habe den Grafen damit vergiften wollen, und nach erfolgter Anzeige ward Stauf auf Be­fehl deS Hvfgcrichtö in Untersuchungshaft wegen Mord­versuchs gebracht. Bei Durchsuchung seiner Habselig­keiten fand man Schmucksachen der Gräfin, ebenso bei der späteren Verhaftung seines Vaters, der, sowie ein jüngerer Bruder des Angeklagten (letzterer wegen Bei­hülfe an dem Mordversuch), mit ihm vor den Assisen erscheinen wird. Seit jener Zeit befindet sich der 2ln= geklagte in Haft. Am 11. August wurde die Leiche

der Gräfin in Anwesenheit des Grafen, der sich dabei unbefangen benommen Haden soll, wieder ausgegraben, ohne daß die, wie man sagt, abermals oberflächliche Untersuchung ein besonderes Resultat geliefert hätte. Daß sich, nach ben erwähnten Entdeckungen der allge­meine Verdacht auf de» Bedienten wandte, ist wohl natürlich; eine andere Frage aber ist, ob sich dieser Verdacht auch als festbegründet in der öffentlichen Ver­handlung Herausstellen wird. Daß Selbstverbren­nung stattgefunden, behaupten von bcm ersten ab­weichende ärztliche und chemische Gutachten; daß Stauf nur Mitschuldiger, daß er unschuldig, daß die vor­liegenden Indizien anders zu erklären, sind mögliche Fälle. Eingeständnisse hat er während der langen Un­tersuchungshaft keine gemacht, sondern stets seine Un­schuld betheuert. Die Oeffentlichkeit wird richten.

Soweit der Vorbericht, der zum Verständniß der Hauptzüge der mit dem 11. März endlich beginnenden Verhandlung unentbehrlich ist.

(N. D. Z.)