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âerheit und Recht!"

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Wiesbaden. Freitag, 1 März

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Die politischen Verbrecher und die Schwur­gerichte.

Breslau. Es ist eineWahrheit, daßMeinungen und Ueberzeugungen keine Verbrechen sein können, nicht eine mathematische, aber eine sittliche Wahrheit; es ist das Anerkenntniß der Persönlichkeit, der geistigen Natur des Menschen, ohne welches er zum Thiere erniedrigt wird. Wer in der Welt hat diese Wahrheit bisher beharrlich bestritten? Nur die Kirche und der Staat, also gerade diejenigen Institutionen der menschlichen Gesellschaft, welche der höchste vollen- deste Ausdruck der Persönlichkeit sein und die indivi­duelle Persönlichkeit Aller geistig und materiell gegen Ein- und Uebergrisfe Einzelner schützen sollen. Warum leugnen Kirche und Staat jene sittliche Wahrheit? Weil sie absolut sind, d. h. weil sie sich geschichtlich von der Gesellschaft isolirt und deshalb die Möglich­keit der Existenz nur dadurch haben, daß sie gewiße Meinungen zum unabänderlichen Gesetze erheben, und von der Gesellschaft verlangen, daß sie diese Gesetze nicht blos äußerlich befolge, sondern auch in­nerlich anerkenne, also an sie glaube. Warum ver­langen sie auch den Glauben, den doch Niemand sieht, und strafen den Unglauben, der doch etwas unerfaßbar Innerliches tfl? Weil die Meinung den Willen, der Wille die That erzeugt, und durch Thaten jede irdi­sche Gewalt zerstört werden kann. Die absolute Kirche und der absolute Staat strafen also Meinungen und Ueberzeugungen um ihrer Existenz willen, um ihre Herrschaft über die menschliche Gesellschaft zu behaupten.

Die Kirche hat dazu ihre Inquisition und Ohren- beichte, der Staat seine bezahlten Richter.

Bei den civilisirten Völkern ringt die Gesellschaft noth Selbstständigkeit, sie will das Joch der absoluten Kirche und des absoluten Staates abschütteln. Darum sucht sie ihnen die Werkzeuge ihrer Gewalt zu ent­winden, darum hat sie die Inquisition vernichtet, und fordert, wo sie sie noch nicht erlangte, Volksgernchte, vorzüglich für politische Verbrechen Darum spreit die Reaktion in der protestantischen Kirche nach Wie­derherstellung der alten Kirchenzucht, d. h. de^ geistlich- geistigen Gerichtsbarkeit; darum lassen die Staatskrr- chen die Schule nicht aus den Händen; darum schar­fen Kirche und Staat die Disziplin über ihre Diener; darum sucht man in dem constitutionalisitten Europa die Volksgerichte durch Ausnahmegesetze und Ausnahme­gerichte zu paralisiren. Gesellschaft, Kirche und Staat sie handeln alle drei, wie sie müssen, ihrer Natur, ihrem Wesen entsprechend. Wem aber der endliche Sieg bleiben muß, darüber hat die Geschichte entschie­den, darüber kann auch nach der Natur der Sache kein Zweifel bleiben.

Meinungen und Ueberzeugungen sind keine Verbrechen, auch wenn sie zur That

Die unschuldige Syrene.

(Aus denGrenzboten".)

(Fortsetzung.)

So habe er nun, vergeblich Ruhe suchend, bald in Neapel, bald in Rom und Bologna sein Zelt anfge- schlagen: Beatricc's Heimweh mibe ihn, der geliebten Venetia so nah als möglich zu ziehen und, schloß er, sich mit der Hand über die Stirn fahrend, er fürchte nächstens sogar, wenn die Stellung der feindlichen Ar­meen erlaube, nach Oberitalien zurückkehren zu müssen.

Am nächsten Tage wiederholte ich, auf des ^rttvre Einladung, meinen Besuch und war so glücklich , Beatrice kennen zu lernen. Die Dienerin wies mich in ein an­deres Gemach, und wie ich ein trat, überraschte mich der Luxus in der kleinen. niedlichen Wohnung des Dottore. Eine große, mit prachtvollen Skulpturen geschmückte Bronzclampe warf ein mildes Licht auf die buntfarbigen Marmordielen; die beiden Fenstersimse bedeckte ein paar der kostbarsten rothen Teppiche mit langen tricolvren Fransen. Als mir die Thüre geöffnet ward, bemerkte ich, daß ein schwarzlockiger lunger Mann einige Briefe in die Brusitasche schvb, aus denen er vorzulesen schien und T. erhob sich aus seinem, im Schatten stehenden Lehnsessel. Mit größerer Wärme, als ich je an ihm

werden. Dies folgt nothwendig daraus, daß es eine sittliche Pflicht ist, nur nach seiner Ueberzeugung zu handeln. Wer anders spricht oder handelt, als er denkt, lügt, und die Lüge ist die höchste vom Standpunkte der freien Persönlichkeit sogar die einzige Unsittlichkeit. Aus ihr folgen alle anderen. Wir sagen :als er denkt", und verstehen darunter ins­besondere die Erkenntniß des Guten und Bösen. Alle Strafgesetze beruhen auf der Annahme, daß die in ih­nen verpönten Handlungen' unbestritten gegen das Sittengesetz der Gesellschaft verstoßen, vorausgesetzt, daß die Gesetze von der Gesellschaft selbst, also vom Volke, nicht von einer außerhalb desselben bestehenden Gewalt ausgegangen sind. Wo dies nicht der Fall, da werden oft Strafen verhängt, welche die Gesellschaft durch ihr Organ, die öffentliche Meinung, für ungerecht erklärt. Im absoluten Staate kommt dies täglich vor. Ganz verschieden von der Ueberzeugung ist die Neigung, die Leidenschaft. Sie sind nicht berechtigt, sie beruhen nicht auf der freien, sondern auf der unfreien Persönlichkeit. Alle Privatverbrechen sind Verbrechen gegen das allge- mein anerkannte Sittengesetz; aber selbst bei ihnen ist es denkbar, daß die Sitte sich ändert, bevor das Ge­setz geändert wird, woraus folgt, daß der Richter straft, während die öffentliche Meinung freispricht. Endlich ist noch der Fall möglich, daß Sitte und Gesetz zwar über das Verbrechen, nicht aber über die Höhe oder Art der Strafe einverstanden sind.

Nach allen diesen Richtungen hin zeigt sich die außerordentliche Wohlthätigkeit , oder vielmehr d i e sittliche und rechtliche Nothwendigkeit der Volks- oder Schwurgerichte. Was ihnen von den Gegnern, was ihnen besonders jetzt in der Zeit der politischen Untersuchungen zum Vorwurfe ge­macht wird, nämlich daß sie sich über das Gesetz stellen, das ist ihr Vorzug, ihr Prin- z t p. Der Heiligk^-s^â-f-tzcs geschieht dadurch lischt Eintrag, weil der Ausspruch der Geschworenen nicht die Gesetzfrage, sondern nur die Frage der Schuld einer bestimmten Person entscheidet. Wo das Gesetz aber überhaupt nicht mehr der Sitte entspricht, da ist es auch nicht mehr heilig, da wird es von allen Schwur­gerichten verleugnet, da schweigt auch zuletzt die Staats­anwaltschaft. England, wo die Volksgerichte bis jetzt den höchsten Standpunkt der Entwickelung erreicht ha. ben, gibt von diesem Zustande Zeugniß. Dort, wo die Gesetzgebung wegen der Eigenthümlichkeit des RechtS- systems, in dem Gebiete destelben sehr langsam und sparsam ist, hat noch eine Menge formell-gültiger Strafgesetze, welche gar nicht mehr geltend gemacht werden, weil kein Schwurgericht mehr auf eine ans ihnen geschöpfte Anklage verurtheilen würde. Es gibt auch dort noch Gesetze, z. B. gegen Jagdvergehen, die nur darum nicht mehr angewendet werden, weil die Strafen, die sie bestimmen, zu streng sind. Wenn wir bei uns noch täglich von Verurtheilungen wegen vier­ten Diebstahls durch Assisen hören, auf welche der Ge­

gewahr worden, rief er: Ah, Signor Isidor A.! Er stellte mich als einen von jeher begeisterten Fürsprecher italienischer Freiheit vor. Bei diesen Worten sah mich i Beatrice, die an dem Armsessel des Dottore gelehnt . stand, mit einem Blick von so vertrauender Innigkeit an, : daß er einen Barbarossa im Nu verwaiststen konnte. ' Mateo hatte nicht gelogen. Keine Spur von regelmä­ßiger Schönheit in ihrem Antlitz , aber auch kein Zag von dem kleinen, weid schwellenden Kinn und der halb­hohen , aber harmonisch geformten Stirn bis auf das zarte, weißmarmorne Ohr, der nicht Seele und Anmuth athmete; das dunkle Auge, welches mit dem sanftblvn- den Seidenhaar reizend foutnflirte, durfte ein wenig größer sein, aber den Strahl seines Blickes konnte man nicht lang ohne Rührung ertragen ; der Mund ließ. auch wenn er geschlossen blieb , den Zauber ahnen, der in ihrer Stimme leben mußte, lind dieses wunderbare halb Kindes halb Heroincnhaupt denkt Euch gewiegt auf einer zierlich schlanken Gestalt, deren Trauertracht die wciß- blüthenartige Blässe ihres Teints hervorhob und deren Bewegungen Musik waren! Ich habe die liebliche Er­scheinung nie wieder gesehen, aber so oft ich ihres Schick­sals gedenke, kehrt mir der erste Eindruck, den ihr An­blick auf mich machte, mit verdoppelter Gewalt zurück und ich staune fast, wie es mir möglich ward, an jenem Abend die Miene kühler Höflichkeit gegen Beatrice und den Dottore zu behaupten. T. war mir bisher nur ein Gegenstand der Neugierde gewesen; wenn ich ihn jetzt

richtshof lebenswierige Einsperrnng erkennen muß, so beweist dies nur, daß das Institut der Volksgerichte bei uns noch zu neu ist. Denn unzweifelhaft sträubt sich das allgemeine Gefühl gegen eine so barbarische Strafe, welche nach dem Buchstaben des Gesetzes eben so den trifft, der dreimal wegen unbedeutender, viel­leicht noch durch Noth und andere Umstände minder schuldbarer Diebereien bestraft wurde, wie den, welcher schon drei bedeutende Diebstähle mit Einbruch u. s. w. beging. Unzweifelhaft werden auch unsere Schwurge­richte dahin gelangen, daß sie in so schreienden Fällen durch Freisprechungen den Gesetzgeber zur Modisication eines solchen Strafgesetzes nöthigen.

Die Schwurgerichte sollen das Rechts­bewußtsein und die Sitte des Volkes auch gegen das geschriebene Gesetz schützen und zur Geltung bringen.

Daher die ganz" natürliche Erscheinung, daß Schwurgerichte politische Verbrecher ver- hältnißinäßig selten verurtheilen. Denn nur wo ein politisches Verbrechen zugleich das allgemeine Sittengesetz verletzt, wo es vielleicht mit Angriffen auf das Leben, die Freiheit, die wirkliche persönliche Ehre (sehr viele MajestätSbeleidi- gungen haben diesen Charakter nicht) oder das Eigen­thum verbunden ist, fordert das allgemeine na­türliche Rechtsbewußtsein Strafe. Wo aber das politische Verbrechen nur iu der Geltendmachung einer politischen Ueberzeugung, gegenüber dem absolu­ten Staate besteht, da wird außer in Zeiten der höchsten Parteileidenschaft ein Schwurgericht selten verurtheilen, weil das einzige Motiv, die Sicherung der bestehenden Verfassung, dann nicht mehr anwend­bar erscheint, wenn der Angreifer vor Gericht gestellt werden kann. Die Abschreckung durch Beispiel macht den Verurteilten zum Opfer eines Prinzips und wi« der strebt deshalb dem Rechtsbewußtsein, Ra ch e aber Po Tnnn^nnr^nrTTci, reur freier sichrer. Der redliche, gewissenhafte Mann läßt die Partei zu Hause, wenn er als Geschworener cinberufen wird, und darum haben auch in unserer Zeit die Schwur­gerichte, ob sie gleich ohne Ausnahme in Preußen über­wiegend aus Partei-Gegnern der politisch Angeklagten gebildet waren, in den eben bezeichneten Fällen freige­sprochen. In unserer Zeck, wo die politischen Parteien sich noch immer so schroff gegenüberstehen, wo sie sich, wenn auch nicht mehr mit gewaffneter Hand oder auf den eigentlichen politischen Kampfplätzen, sondern nur durch die Presse und im Privatleben befehden ha­ben aber zu diesem Resultate noch zwei besondere Um-- ! stände mitgewirkt. Einmal das, daß unser Strafge- ! setzbuch noch größtenteils , auch in politischer Be- ' ziehung, das der alten unumschränkten Monarchie ist, während der Staat doch jetzt eine constitutionelle Form angenommen hat; und dann, daß fast alle politische Verbrechen, welche vor die Assisen gekommen sind, Consequenzen unserer März-Revolution waren , deren

ansah, siel mir ein unangenehmer Zug nach dem andirn aus seinem früheren Leben tat und mit argwöhnischem Groll fragte ich mich: Wie kam der frofcbMürge Weit­ling , der berechnende Glücksjäger in den Bcsiy eines Wesens, das er unmöglich würdigen kann, das ihm weder Reichthum ind Daus brachte noch Ehrcnstcllen verschaffte? Wenn er sie aber liebt, wie vermag er, ohne vor Eifersucht zu sterben , Beatrice den anbetenden Blicken der italienischen Jugcnd fortwährend auozu seyen ? Ich ersah auS dem Gespräch wie früher auS dem Be­richt Matev's, daß sein Haus in Neapel, Rom. und Florenz sämmtlichen Patrioten und Künstlern von Rang und Namen ein Wallfahrtsort war; und daß unter den Pilgern Niemand ungerührt bleiben konnte, war so klar wie der Mondschein, der aus der duftigen Abendlust in daS malt erleuchtete Zimmer fiel. Ein solcher Pilger stand am Fenster und während ich ein Gespräch mit Beatrice an knüpfte, hing sein Aug' und jede seiner Miene mit unverstellter Gluth an ihren Lippen, und wenn er zuweilen ein Wort dazwischen warf, galt eS ihr und ihr allein. Es war ein noch bartloser junger Mann von feiner Haltung und ausdrucksvollen Zügen, den eine Wunde, die ihn den Arm in der Binde zu tragen zwang, doppelt interessant machte. Er wurde mir als Mar­chese M. vorgestellt und gehörte, nach seinen Aeußerungen zu den Exaltados. Daß er, trotz seiner Jugend, bereits eine politische Rolle spielte und nebenbei Verse »rächte, sonnte ihm in Beatrices Augen gewiß nicht schade«.