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• Wiesbaden. Samstag, 16. Februar
1S5O.
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Asfise «Verhandlungen zu Wiesbaden.
Sechzehnter Proceß.
Anklage gegen Correktor und Sprachlehrer- Carl Schupp er von Weinbach, Bergmann Dr. Joy. Baptist Mayer von Katzenellenbogen, Hofgerichtspräsident Adolf Raht von Dillenburg, Amtssekretär Karl Aug. Heyner von Rennerod, Prokurator Friedrich Lang von Wiesbaden, Pfarrer Friedrich Heinrich S n e l l von L a n g e n b a ch, Advokat Friedrich Müller von Nastätten, Liqucur- fabri kant Gustav Iusti von Idstein, Landoberschultheiß Ludw. Wenkenbach von Wehen und Redakteur Julius Oppermann von
Wiesbaden, wegen Hochverraths.
(Fortsetzung )
$ Wiesbaden, 14. Febr. Wir kommen, ehe wir weiter fortfahren, auf die Vertheidigungen von Iusti, Snell und Meyer zurück.
Iusti will in dieser „schönsten Stunde seines Lebens" einige Worte an die Geschworenen richten. Er überläßt nach Hinweisung auf des Dekan Keller sich selbst widersprechende Aussagen und auf die Aussage des Zeugen Bartel, daß der Decan selbst zur Weiterbenutzung der Kirche aufgefordert, den Geschworenen das Urtheil über die Sache und den Charakter des Zeugen.
Der Redner, weit entfernt, in dem konstitutionellen System die beste Staatsform zu finden, will die ganze Anklage als constitutionelle Sünde nachweisen. Als obersten Grundsatz dieses Systems stellt er hin, daß die Regierung des Volkes willen da sei, und daß die nothwendige Vermittelung zwischen beiden durch Repräsen- tativsysteme, Vereinignngsrecht, Petitionsrecht und Preßfreiheit herzustellen sei. Die volle Anerkennung dieser Rechte sei daher die heiligste Pflicht einer wahrhaft constitutionelle» Regierung, besonders in einer Zeit, wo der Staatsorganismus neu umgestaltet werden sollte. Dieser Zeitpunkt sei eingetreten, als das deutsche Volk durch die Reichsverfaffung und Grundrechte gesprochen habe, Oestreich und Preußen aber die Fahne der Reaktion aufgesteckt hätten. Damals habe die Regierung die Kammer vertagt und trotz Eidschwurs auf die Reichsverfaffung gleichzeitig in Berlin über das Drei- königsbündniß unterhandelt. Statt zum Volke zu^yal- ten, und mit den übrigen reichsverfaffungstrcnen Staaten eine Macht zu bilden, sei sie dem verzauberten Vogel gleich in den Rachen der Schlange geflogen, die sie verschlingen würde. Er erinnert die Geschwornen an jene erste Zeit, wo die gefährdete Reichsverfaffung jeden Patrioten anfeuerte, die constitutionelle» Rechte im vollsten Umfange in Anspruch zu nehmen. Diese heilige Pflicht hätte Abgeordnete nach Wiesbaden, geführt, die nach Verabredung einzig und allein
zur Erkundigung des- Willens des nassauischen Volkes und zur Aufklärung der Regierung über denselben, den Landescongreß nach Idstein berufen hätten. Der Anklage sei diese Uebung des VeremsrechteS Verschwörung und Empörung. Eine Anklage sei durchaus unhaltbar, die allein durch bloße Zusammenstellung tpcilS unrichtiger, theils durchaus unzusammenyängenvcr Ereignisse ' mit dem Congresse eine Scheinbegrünsung zu gewinne» suche und die Strafbarkeit der Beschlüge auS einzelnen gehaltenen Neven und Floskeln geleite. Er appellirt au den gesunden Verstand der Geschwornen, die, ungetäuscht durch schwarzweiße Brillen, in dem Landescongresse und seinen Consequeuzen die Ausflüsse des Vereinigungs- und Petitionsrechts nicht verkennen würden. Er weist nach, daß der Aufruf des als Vermittlung zwischen dem Congresse und der Regierung i nothwendigen LanveöauoschusscS vom 13. Juni nur die - gesetzlichen Wege betreten habe, wodurch die Regierung ; in die verlassene Bahn des CoWtuttonalismus zurück- ' gelenkt werden sollte. Sie hätten die Wahrheit dem Volke und der Regierung gegenüber zu sagen für Pflicht ! gehalten, der Regierung aber gelte es als Verbrechen.
Er zeigt klar, wie alle Punkte ves Aufrufs vollständig ' auf dem durch Vie Grundrechte uno die Proklamation vom 5. März 1848 gegebenen Rechtsboden sich bewegten. Er sehe deshalb dem Aussprüche der Geschwornen mit dem ruhigen Bewußtsein, seine Pflicht gethan zu haben, entgegen.
Snell bedauert, daß die Geschwornen durch solche Prozesse so lange belästigt werden, aber die Angeklagten seien nicht Schuld daran; die Geschwornen würden jedoch verlangen, daß Jever ver Angeklagten nun auch sich selbst vor ihnen rechtfertige. Der Angeklagte geht sodann auf Vie Vorbereitungen zum Idsteiner Landescongreß, auf den ganzen Verlauf desselben, sowie auf vie Tyätigk.lt des Landesausschusses kurz ein. Die Beschlüsse des Landescongresses seien nichts als eine Petition gewesen; dieselbe könne aber weder als solche, noch wegen ihres Inhalts ein Verbrechen begründen, sonst würHen auch wohl die meisten der Geschwornen und selbst die Assisenrichter Verbrecher sein, da dieselben s.Z. auch Petitionen für die Durchführung der Reichsverfassung und zwar für die gewaltsame Durchführung derselben, für die Durchführung mit „Gut und Blut" unterzeichnet hätten. Der einzige Unterschied bestehe darin, daß die Angeklagten zu einer Zeit, wo viele jener Herren der Reichsverfassung schon den Rücken gekehrt hatten, unabänderlich an derselben festgehalten. Von Anwenvung der Gewalt sei wohl die Rede gewesen, aber nicht gegen dieRegierung des Herzogthums, sondern Gewalt gegen die Feinde der Reichsverfassung. Nein, d le Zeit, wo man Revolutionen habe machen können und dafür noch mit Ministerstellen belohnt worden sei, sei vorbei gewesen. Der Angeklagte habe es für Pflicht gehalten, dein 'Gebot der Nationalversammlung zu folgen und so an den Bestrebungen seiner Mitangeklagten für die
Durchführung der Reichsverfassung nach besten Kräften Theil zu nehmen, wobei er nur bevauern müsse, durch öftere Kränklichkeit gehindert gewesen zu [etnA Alles zu thun, was er gerne hätte thun mögen. — Am Schluffe seiner Vertheivigungsreve geht Pfarrer Snell noch auf scineSteUung als Geistlicher ein und sagt, als Prediger des Evangeliums, das die Heilig- Haltung ves Eides fordert, habe er es noch für seine besondere Pflicht gehalten, für Vie feierlich beschwöre n e Reichoverfagung nach Kräften zu wirken, anstatt, wie viele Andere gethan , Dieselbe feig im Stiche zu lassen; denn er wolle lieber im Zuchthaus Marmor sägen, denn als ein eidbrüchiger Mensch etc Kanzel entweihen. Und daß er mit diesen seinen Ansichten nicht als einsamer Schwärmer allein siehe, das beweise unter Anderem eie Nichtbecyeiligung der Mehrzahl des Volkes an den Erfurter Wahlen, wodurch gerade das Volk ihm und seinem Wirken für die Reichsverfaffung vollkommen recht gebe. „Oes Volkes Stimme aber sei Gottes Stimme uno das Schwurgericht ves Volkes Gericht!"
Ur. Meyer, bemerkend, haß er sich eines jeden Wortes über Zweck und Wesen des Idsteiner Congres- ses, sowie über Grundsätze uno Folgerungen bezüglich ver Entstehung, ves Bestandes, ver Rechte unv Be- fugniye des gesprengten Parlamentes enthalten werde, und das Recht ver uneingeschränkten freien Rede in Anspruch nehme, stattet hinsichtlich dessen, was die Staatsbehörde bezüglich seiner früheren Verurtheilung in Preußen als Burschenschaftler vorgebracht habe, seinen Dank ab; er sei stolz darauf, als ganz junger Mensch Mitglied der Burschenschaft, Mitglied des Vaterlandsvereins gewesen und an seiner Sache, an seinen Freunden nicht znm Schurken und Verrätyer ge- worden zu sein. Ec entwickelt dann in längerer Ausführung vie politische Gestaltung Deutschlands vom März 1849 bis jetzt, als éeren Resultat er hier nochmals frei und offen behaupten müsse: so lange den Forderungen und dem Geiste deS Volkes von 1848 nicht Rechnung getragen würde, so lange die Revolution nicht beendet, so lange stünden wir auf keinem Rechtsboven, sondern trotz allen uno allen Occroyirun- gen auf einem Unrechtsboven. — Der Angeklagte, im Begriffe, die ihm zur Last gelegten Satze, daß das Volk seine Sache ohne die 32 oder 34 gekrönte Schurken vollenden könne, und daß man namentlich einem Champagnerkönige und Kartatscheuprinzeu mit Gewalt entgegentrelen muffe, zu erläutern, wird vom Präsidenten unterbrochen, da die Art und Weise seiner Ver- theioigung in diesem Punkte unstatthaft sei und belei- digend erscheine. Er muß deshalb diesen Theil seiner Vertheidigung fallen lassen unv geht zum folgenden Theile des Anklageaktes über, aus welchem man absolut den Vorschlag zur Anwendung von Waffengewalt devuziren wolle. Mit großer Gründlichkeit beleuchtet er diesen Theil der Anklage, ebenso Vie weiteren, wo cs heißt: „mit den Waffen in der Hanv" und „Mit-
Lebeu und Abenteuer des John Davys.
BonrAlexauder Dumas.
(Fortsetzung.)
Unser Capitain hatte alles erzählt, was vorgegangen war und daß das Schiff gegen seinen Willen Widerstand geleistet hatte, auch bewiesen, daß in dem entscheidenden Augenblicke er alle gerettet habe, indem er das Pulver- naß gemacht. Apostoli hatte Diese Aussage bestätiget und so war Dem Capitain das Leben geschenkt worden. Nach- Dcm ich so beruhiget war, legte ich mich niever und schliss bald ein.
Uni zwei Uhr erwachte ich, dachte aber sogleich an meinen Verwundeten, stand, obgleich man mich nicht verlangt hatte, auf und ging in Die Kajüte des Capitains. Er saß am Bette seines Sohnes, Den er selbst pflegte und dessen Wunde er von Minute zu Minute befeuchtete. Sein im Kampfe so hartes und schreckliches Gesicht hatte einen unglaublichen Ausdruck von Zärtlichkeit unv Besorgnis; angenommen; er war nicht mehr ein Scc- räubcrcapitain, sondern ein besorgter Vater. Sobald er mich bemerkte, reichte er mir die Hand und winkle, ganz ruhig zu sein, Damit sein Sohn nicht erwache.
Der junge Mann schlief, ermattet Durch den Blutverlust, ruhig und fieberlos. Ich hörte auf seinen Athem ; er war schwach aber ruhig; übrigens hatte ich nie ein
schöneres Gesicht als das (einige gesehen. Alles ging also besser und ich beruhigte den Varer , Der jedoch von Dem Bette Fortunatos nicht weichen wollte.
Ich kehrte in mein Gemach zurück unv schlief bis acht acht Uhr, dann ging ich wieder zu Fortunato. Er war erwacht und hatte Fieber; Vas gehörte zur Heilung ich ängstigte mich deßhalb nicht darüber, verordnete einige kühlende Getränke und begab mich zu meinem andern Kranken.
Ach, hier war ein ganz anderer Fall! Während des Kampfes durch die Aufregung erhalten, hatte Apostoli seine Schwäche überwunden, aber eine solche Anstrengung hatte ihn auch völlig erschöpft. Einen Augenblick, nachdem ich ihn in der Nacht verlassen, hatte sich ein heftiger Bluthusten und dann vas Fieber eingestellt. Jeyt am Morgen, war er so schwach, daß er nicht versuchen konnte, aufzustehen.
Meine Kenntnisse in Der Medicin waren erschöpft und ich getrauete mir nichts mehr zu wagen. Ich blieb Ven ganzen Tag über bei ihm; er sprach nur von seiner Mutter, seiner Schwester und seinem Vatcrlanve; sein Herz hatte noch keine andere Liebe kennen gelernt; er war eine schöne Lilie, Die sich öffnet voll Duft und Frische.
In der Nacht stellte sich ein heftiger Sturm ein, wie er in Dem Meere des Archipels so häufig ist. Ich ging von dem Bette Apostvliü zu dem Fortunatos; beide wurden durch Die Bewegung des Schiffes sehr angegriffen
und ich tagte Constantin, dem Capitain der Piraten, er müsse der beiden Kranken wegen durchaus landen. Er besprach sich einen Audenblick mit seinem Sohue, dann ging er auf das Verdeck, ohne Zweifel, um zn sehen, wo wir wären. Er entschlsß sich am andern Tage zu Nicaria zu landen. Ich brachte Apostoli Die Nachricht, Der sie mit stimm gewöhnlichen Lächeln aufnahm unv sagte, am festen Lande werde er sich besser befinden.
Am folgenden Tage mußte Der Verband Fortunatos abgenommen werden und ich wollte dies thun ; aber Constantin hielt mich zurück und bat miet), zu warten, bis er sich entfernt habe. Dieser Mann des Blutes und Kampfes, dieser Meeradlcr, dessen ganzes Leben ein Kampf war) trauere sich die Kraft nicht zu, Dem Ver« binden seines Sohnes beiivohiicn zu sönnen. Er ging also auf das Verdeck und ich blieb allein mit Fortunato und einem jungen Piraten, den man mir als Gehilfen gegeben hatte. Als ich fertig war, ging ich ebenfalls auf das Verdeck, um dem Vater zu sagen, daß fehl Sohu sich aus Dem Wege der Besserung befinde.
Unterdeß näherten wir uns unserm Ziele und gelangten in einen kleinen Hafen, wo die beiden Schiffe sicher waren. Sogleich brachten die Piraten zwei Zelte ans Land mit Kissen und Teppichen und schlugen um dieselben ihr Lager auf.
(Fortsetzung folgt.)