Getränke hingebe, dies dann sein ganzes Leben lang an ihm hafte und seinen Verstand schwäche. ES Jei bekannt, daß solche Leute sich immer in einem gewissen Taumel befänden und selten wüßten, ob sie betrunken so T oder nicht, ja bisweilen zu in größten Zorn ge- r werden könnten, wenn man ihnen sage, sie seien . ^on. Dieses sei auch auf den Angeklagten an- ; reu, der außerdem auch noch an Gicht und Schwin- ; .eidèt. Er geht nun näher auf die Sache ein und - ro: zu rem Resultate, daß kee Angeklagte nicht der Meineide bezücht-gt werden könne, indem Dieselbe f.. em geistigen Zustauve gemäß, gar nicht hatte vereidigt werden dürfen Der Angeklagte habe die Ueberzeugung gehabt, nicht betrunken gewesen zu sein und habe sie auch heute noch, wissentlich habe er jedoch die Unwahrheit nicht gesagt. Er habe sich in einem Zustande befunden, in welchem man ihm nicht zutrauen konnte, ein richtiges Urtheil über sich selbst abgeben zu können, er trage daher auf Freisprechung an. Nach einem kurzen Refüme des Präsidenten und nach einer schnell beendigten Berathung erkennen die Geschworenen das „Nichtschuldig" und Friedrich Mantua wird sofort in Freiheit gesetzt.
Neunter Proceß.
Anklage gegen Wilhelm Hucke von Ober- Ursel, wegen Brandstiftung.
(Schluß.)
§ J^ Wiesbaden, 27. Januar. Der Angeklagte hat bei diesem Verhöre Alles, vollständig cingestanden. Es ist ungefähr Folgendes: Am 9. März 1845 ging Wilhelm Hucke, damals bei dem Drechsler Johann Kappus von Oberursel in der Lehre, nach dem Nachtessen in ein Wirthshaus. Nachdem er da etwas getrunken hatte, wollte, er nach Hause zu seinem Vater gehen und kam auf diesem Wege durch das sogenannte Schlänkergäßchen. In einem Gefache der hier stehenden Scheuer deS Philipp Kappus befand sich eine Oessnung. In diese Feuer zu legen, das war schon seit acht Tagen seine Absicht und der Grund dazu bei der allgemeinen Verwirrung ansraumen zü helfen und aus der Theke im Laden des Besitzers sich einige Gulden zu stehlen, damit er Geld habe, Abends inS Wirthshaus gehen zu können, denn sein Vater sowohl, als auch sein Lehrmeister ließen ihm solches nicht in reichem Maaße zu kommen. An dem genannten Abend nun führte er seinen Plan aus. Er nahm scme brennende Cigarre, strich die Asche ab und legte sie mit drei chemischen Zündhölzchen in die Oessnung, hinter welcher Heu und Stroh aufgeschichtet lag. Als dieses in Brand gerathen war, ging er weiter und stellte sich in einiger Entfernung hin, um seinem Werke mit zuzusehen. Sein weiterer Plan wurde ihm jedoch vereitelt; das Feuer wurde gleich wähl genommen und ehe eS recht zum Ausbruche kommen konnte, wieder gelöscht. Der Schaden betrug nach der gerichtlichen Aufnahme 16 fl. Der Thäter konnte damals nicht ermittelt werden und so blieb die Sache auf sich beruhen, bis der Angeklagte sich selbst als Thäter angab. Wie schon bemerkt, hatte er im ersten Verhöre Alles eingestanden, im zweiten modificirte er seine Angaben in vieler Hinsicht. Erst gab er an, die Cigarre und die Zündhölzchen habe er absichtlich in d.e Scheunegeworfen, dann es sei aus Unvorsichtigkeit
geschehen, sie sei ihm mit den Zündhölzchen hineinge- . fallen; e r ft gab er an, er habe sich schon acht Tage ! mit diesem Gedanken herum getragen, dann, j er habe erst mit selbigem Abende den Entschluß j gefaßt und sei erst während dem Brande auf den ; Gedanken gekommen zu stehlen; erst gab er an, er ! sei vollkommen nüchtern gewesen und habe gewußt, j was er gethan , dann, er sei betrunken gewesen, habe sich sehr übel befunden und in seinem Schwindel das Verbrechen verübt; kurz: er stellte in mehreren Verhören am Justizamle zu Königstein sowohl, alS auch im hiesigen Kriminalgerichte Vieles wieder in Abrede, was er erst zugcftandeu hatte und gestand cs dann später immer wieder ein. So auch heute. — Ueber seine sonstigen LebenSverhältnisse ersähet man Folgendes: Er hatte nie große Luft zup Arbeit, war von jeher sehr dumm uns konnte nichts begreifen. Nach der Cousirmation trieb er sich lange Zeit umher, ohne etwas zu lernen, er kam zu verschiedenen Malen zu Drechslern in die Lehre, blieb aber nicht lange und ging in eine Cigarreufabnk nach Bockenheim als Ei- garrenmacher, von da ging er nach Coblenz ohne Lc- gilimatiouspapiere, trieb sich dort vagabuuRreud umher und verbüßte deshalb eine vierteljährige Gefängnißstrafe, worauf er per Schub nach Königstein abgc- hefert wurde. Sein Vater soll ein braver Mann (ein und ihn sehr strenge gehalten haben, er hat noch 5 Geschwister.
Der Staatsanwalt weist kurz auf das Gefährliche des Verbrechens der Brandstiftung hui; während man bei allen anderen Verbrechen die Folgen voraus sehen könne, so sei bei diesem Verbrechen dies am wenigsten möglich. Daß der Angeklagte es vorsätzlich begangen habe, das habe er bereits zugestanden, Beweise dafür lagen freilich nicht vor, doch würden die vorhandenen Beweise wesentlich zur Aufklärung des zugcftandenen Thalbesiauoes beitragen.
Es beginnt nun das Zeugenverhor, es sind 16. Hr. Medizmalrath 0r. Haas von hier, über den Sce- ienzustand des Angeklagten befragt, gibt an, daß die intellektuelle Ausbildung des Angeklagten weit zurück, aber Geistesschwache nicht vorhanden >«; Begriffe von Recht und Unrecht, Ursachen und Folgen habe er vollständig. Die Veugluucn Margarethe Müller und Eva Ruppel von Oberursel haben im Vo:übergehen den Angeklagten an der Scheuer stehen sehen, kurz vorher, aw der Brand ausbrach. Fünf andere Zeugen waren die ersten am Brause und bestätigen alle, daß das Feuer in der Ecke angegangen sei, wo Die Oessnung war. Dasselbe bestätigen auch der frühere Sladt- schulthcis Kürtel uno der jetzige Bürgermeister, Kunz. — Ersterer kennt den Angeklagten als einen bösen Buben, mit dem der Vater schon viele Last gehabt habe, Legitimationspapicre habe er ihm deshalb nie gegeben, weil sein Vater dagegen gewesen sei. Der Letztere kann ipm auch seine guten Zeugnisse geben , beffatigt aber, daß er von Natur etwas dumm und schwachsinnig sei. Dieses bezeugen auch zum Theil feine früheren Lohnherren und ihre Frauen.
Der Staatsanwalt geht die einzelnen Anklagepunkte durch; sich stets an die eigenen Aussagen des Angeklagten haltend, Die Stoss genug bieten, die Anklage aufrecht zu erhalten. Der Vertheidiger Herr Prokurator Großmann, hat eine schwierige Ausgabe; Die verschiedenen Aussagen des Angcschuloigtcn können sie natürlich nicht erleichtern. Indessen gibt er sich
alle mögliche Mühe, eine größere Strafbarkeit von ihm abzuwälzen, sich beziehend auf die Jugend, die Noth und die schlechte Behandlung seines Clienten. Den Geschworenen werden vier Fragen vorgelegt; in der ersten wird Vorsatz, in der zweiten Fahrlässigkeit vorausgesetzt, Die dritte bezieht sich auf Unzurechnungsfähigkeit, die vierte auf Trunkenheit. Die erste wird bejaht, mithin fällt die zweite weg, die dritte und vierte werden v c r n e i n t.
Der Staatsanwalt beantragt hieran f 6 Jahre Zuchthaus, 5 Jahre polizeiliche Aufsicht noch der Erlassung aus der Strafanstalt, die Vernrtheilnng in die Untersuchungskosten und die Entschädigung des Benach- theiligten als Strafe. Die Vertheidigung beantragt solche gelinder. Der Gerichtshof gibt jedoch ersterem Anträge Folge, nur mit dem Unterschiede, daß statt 5 Jahren pol. Aufsicht nur 2 Jahre bestimmt worden. Die Kosten betragen 156 fl. 55 kr. Der Veruitheilte ist sehr ergriffen, sein vorheriges gleichgültiges Wesen ist verschwunden.
N a ch t r a g.
Berlin, 27. Jan. (Fr. I.) Die Nachtsitzung wurde um 12 Uhr beendigt; beschlossen, das Finanz- gesetz und den Etat von erster Kammer nur im Ganzen anzunthmen ober zu verwerfen. Pairie nach Ar- nim's Amendement angenommen mit 161 gegen 149 Stimmen. Fideikommisse verworfen gegen 145 Stimmen. Anstatt Staatsgerichtshof besonberen Schwurgerichtshof für Staatsverbrecher durch 224 gegen 101 Stimmen angenommen.
Frankfurt, 27. Januar. (Fr. I.) Die bis jetzt angenommenen Punkte sind: 1) Streichung des Art. 26 in Betreff der Verantwortlichkeit für Preßvergehen; 2) Landsturm; 3) Bürgerwehr; 6) Fristen für Einberufung der Kammern; 9) Wahlbezirke; 10) Staatsgerichtshof; 11) gerichtliche Verfolgung gegen Beamte auch ohne Genehmigullg der vorgesetzten Behörde; 12) Wahlorganisation für die zweite Kammer; 13) Rcchts- gültigkett gehörig verkündigter Verordnungen; 14) Ver« fassungseio; 15) provisorische Aufrechthaltung der Wahlverordnung vom 30. Mai v. I Verworfen wurde: Punkt 5 (MinistelVerantwortlichkeit.) Ueber folgende Punkte liegen die Abstiinmuugsresultatt noch nicht vor: 4. (Fiveicommisse); 7. «.Polizei) und 8. (Finauzgesetz).
Herr N e b a k t e u r!
In cinem Artikel der „Nass. Allg. Ztg." vom 19. Januar, zweite Ausgabe, aus Herborn, der durch die gehässigsten Ersinouugeu meine dienstliche Stellung zu untergraben strebt, kommt eine Stelle vor, wo eines in Nro. 12 der „Freien Zeitung" enthaltenen Aufsatzes aus Herborn „Schauerliche Consequenz" Erwähnung geschieht. Im Zusammenhang mit den vorhergehenden Verdächtigungen muß und soll wohl jeder auf den Gedanken kommen, daß ich der Verfasser jenes Aufsatzes sei, Ich ersuche Sie öffentlich erklären zu wollen, daß jener Aufsatz in Nro. 12 der „Freien Zeitung" nicht von mir *) herrührt.
Dillenburg, den 23. Januar 1850.
Dr. Nossek.
w Wird hiermit bescheinigt. Die Redaktion, Verantwortlicher Redakteur: J. Oppermann.
G e L a r» n è m a ky u K g e n.
Geborne, Proclamirte, Getraute und Gestorbene in der Stadt Wiesbaden.
Geboren: Am 22. Dez. dem h. HV u. Schloffermetster Heinrich Aoam Georg Philipp
Schoit ein Sobn, N. Philipp Georg Emil. Am 28. Dez. Dem Schreinermersier Georg Theo» tot Sari Mühl, B zu Jcstem, eine Tochter, N. Anne Maria Theresia. Am 2. Jan. dem h. L u. Schahmachcrmttster PPUpp Friedrich Bind ein Sopn, N. Wilhelm Leonhard. Am 7. Ion tem ). <. u. Muhiarzt Georg Philipp Adam Rauschenberger zu Claren that eine Tochter, $r 5 - .tue Ehninane Henriette Justine. Am 8. Jan. dem Ebausseewarter MaihâuS Damm, L. ; gfamnilein, ein Sohn, Jl. Heinrich Otto Am 9. Jan. Dem h. B. u. «chuhmachcr- Ti.lier W>l. lm Opel eine Tochter, 31. Sophie Franziska. Am 13. Jan. dem h. B u. Pofa- aent ■•. Pellr Moriz Schaffer eine Tochter, N. Anne Susanne Katharine. Am 13 Jan. Dem He^ze J Probate, Nikolaus G.ünrhaier eine Tochter, N. Sabina Clara Veronica. Am 20. Ji:. Dem h. B. u. Kaufmann Lorenz Petri ein lodtgeborner Sohn
P roclamirt: Der Diurnist Karl Heinrich Becher, ehl. leb. Sohn des Kanzlisten Heinrich Karl y chcr, und Johanne Jacodine Charlotte Sophie Schafer, chl. led. Tochter des Herzogl. Rev fionerathcS Heinrich Adolf Schafer.
Gestorben: Am 19. Jan. Johann Wilhelm Friedrich Christian, deS h. B. u. Gärtners Johann Georg Letzerud Sobn, alt 5 M. Am 19. Jan. der Scribcnt Joseph Coudray, alt 49 J. Am 19. Jan Ernestine Withelmine, geb Dormann, des Herzog!. Kritgs-CommiffärS Karl Theodor Ritter Wu'wc, ^It 5s I. 2 M. 9 T. Am 20. Jan. der h. B. u. Landwirth Martin Peter Erke«, alt 59 I. 6 M. 16 T. Am 24. Jan. Katharine Henriette, geb. Löw, des Gc- tangenwârterS Andreas Friedrich Schwalbach Writwe, alt 66 I. 4 M. 1 T. Am 24. Jan. Heinrich Ist el, Kaufmann, des Hoflakeien H.innch ZAel Sohn, alt 19 J. 8 M 28 T. Am 24. Jan. Eusebius Fritz, Schuhmachergeselle aus Jorcndorf in Würtemberg, alt 66 J. Ain 24. Jan. Der Sergeant Wilhelm Ludwig Wahcmund, alt 23 I 5 M. 24 T. Am 25. Jan. Heinrich, des Sergeanten Heinrich gisset Sohn, alt 4 M. 12 T.
(77) G;nc friste Sendung acht Münchner Bier ist anqekommc» bei
C. Christm««™.
(>2) Es sind Kapitalien in jeder Große steig zu haben durch Friedrich Schauß in Wiesbaden, Marktplatz Rr. 12.
(1301) Feste und gut getrocknete Lohkuchen f.unco ii.'s Haus geliefert per Taufend 0 fl bei August Her; im Aerothal.
NB. Bestellungen können in der Expedition dieses Blattes gemacht werden.
(1) G. Aßmann, Langgajso, kauft fortwährend Fässer verschiedener Große.
ES) TaunttSstraße Nr. 32 ist der zweite Stock, bestehend ans 6 Pieren, Küche, Dachkammern :c. auf den I. April d. I, sowie die Parterre-Wohnung gleich oder auch später zu vermic-hen.
Theater zu Wiesbadens
Dicustag, den 29. Jan. Das Nachtlager in Granada, Nv- mantischJyrische Oper in 2 Aufzügen. Musik von C. Krentzer.
Einladung zur Snliscription 1
Vor einigen Tagen haben die Quartulutzungen der Assiseil des Herzogthums wieder ihren Anfang genommen und im Laufe dieser Sitzungen wird auch die Angelegenheit des
Idsteiner Landes - Cougrefscs, welcher sich bekanntlich die Aufgabe gesetzt hatte, durch gesetzliche Mittel die Dur^- führung der deutschen Reichsverfassung vom 28. März zu bewirken, — zur Verhandlung kommen.
Da die unterzeichnete Buchhandlung sich überzeugt hält, daß die den Idsteiner Landescongreß betreffenden Verhandlungen mit großem Interesse nicht allein innerhalb des Herzogthums, sondern auch außerhalb der Grenzen desselben verfolgt werden möchten, und da es gewiß auch Vielen erwünscht sein wird, wenn ihnen diese Verhandlungen nicht allein sehr rasch, sondern auch in erschöpfender Vollständigkeit zugänglich gemacht werden: so hat die Verlagshandlung sich dazu entschlossen, die Ässiseiivcrhandlungen, welche die wegen des Idsteiner Landescongresses Angeklagten (die Abgeordneten: Hof- und Appellationsgerichts-Präsident Rah t von Dillenburg; Advokat Müller II. von Nastätten; Prokurator Lang; Ligueurfabrikaut Ius^i von Idstein; Amtssekretär Hehner von Rennerod; Pfarrer Snell von Langenbach; Landoberschultheiß Wenkenbach von Wehen; — und Carl Schapper, Corrector der früher erschienenen „Neuen Rheinischen Zeitung" in Cöln; Dr. Meyer von Catzen ellnbo gen und I. Oppermann, Dtebaftcur der „Freien Zeitung" in Wiesbaden.) betreffen, stenographircn und in einem besonderen Abruck in gr. 8° erscheinen zu lassen.
Der Subskriptionspreis beträgt 4 kr. per Bogen und dürfte nach vorläufigem Ermessen das ganze Werk nicht über 8 —10 Bogen stark werden. Die unterzeichnete Buchhandlung erlaubt sich daher zum Abonnentent aus diese stenographische Abdrücke einzuladen und die Bitte auszusprechen, die Subskriptionslisten baldigst franco zurückzuschicken; da die bedeutenden Kosten des Unternehmens das Erscheinen desselben nur dann niöglich machen, wenn eine genügende Betheiligung an der Subskription erfolgt — zu recht zahlreichem Unterzeichnen ladet deßhalb ein die
Wiesbaden, den 16. Januar 1850.
H. W. Ritter'sche Buchhandlung.
Druck und Vertut Der E Ritter'scheu Buchdrnckeret.