die bisherigen Beschlusse der deutschen Nationalversammlung, deren fernere Beschlüsse auch bei der vorzubehaltenden Revision zu beachten sein werden, sorfaltig berücksichtigt.
IV.
Auszug a n s d e in K ö n i gl ich e n O c tr oy i r un g S- Patente vom 5 Dezember 18 !8.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Kö- ; nig von Preußen ?c. rc., haben durch Unsere Verordnung vom heutigen Tage die zur Vereinbarung einer Staatsverfassung berufene Versammlung aufgelost.
Zugleich haben Wir, in der Absicht, Unser getreues Volk sogleich der von demselben ersehnten Segnungen der verheißenen constitutiouellen Freiheiten theilhaftig werden zu lassen, die Regelung der Letzteren nicht von dem in ferner Aussicht stehenden Ergebniß der Vereinbarung mit einer anderweitigen Volksvertretung abhängig machen wollen, dieselbe vielmehr durch die heute von Uns vollzogene Verfassungsurkunde dauernd ge- i sichert.
Bei der Feststellung dieses Staatsgrundgesetzes ist der von der Regierung vorgelegtc Entwurf, welcher nach Maßgabe der von der Verfassungs-Commission der zur Vereinbarung berufenen Versammlung ausge- gangenèn Vorschläge und der übrigen Vorarbeiten derselben, so wie in gebührender Berücksichtigung der Beschlüsse der deutschen Nationalversammlung in Frankfurt a. M. modifizirt wurde, zum Grunde gelegt worden.
Wir glauben Uns daher der zuversichtlichen Hoffnung hingeben zu dürfen, daß jene Verfassung den Wünschen Unseres getreuen Volkes entsprechen werde. Im Artikel 110 ist überdies eine Revision auf dem Wege der Gesetzgebung durch die nächste Volksvertretung Vorbehalten. Unmittelbar nach erfolgter Revision werden Wir die von Uns verheißene Vereidigung des Heeres auf die Verfassung veranlassen.
Der Vorbehalt der Revision der Verfassung gewährt zugleich die Möglichkeit, die Verfassung des preußischen Staates mit dem im Ausbau begriffenen deutschen Ver- fassungswerke in Einklang zu bringen.
Auszug aus der Königlichen Botschaft vom 7. Jan.
1850.
I. Art. 26 (29.)
(Ist der Verfasser einer Schrift bekannt und im Bereiche der richterlichen Gewalt des Staates, so dürfen Verleger, Drucker und Vertheiler, wenn deren Mitschilld nicht durch andere Thatsachen begründet wird, nicht verfolgt werden. Auf der Druckschrift muß der Verleger und der Drucker genannt sein), zu streichen.
V. Zu Art. 42 (46).
Den Satz „die Minister des Königs sind verantwortlich" hier zu streichen und vor Art. 58 (62) folgende Artikel einzuschalten: Die Minister sind dem Könige und dem Lande (Art. 59) verantwortlich.
VIII. Art. 62 und 63 (67.) Die erste Kammer besteht:
1) aus den großjährigen Königlichen Prinzen, insoweit der König sie auffordert, in der Kammer Sitz zu nehmen;
2) aus den Häuptern der ehemals reichsunmittelbaren Häuser in Preußen und den Häuptern derjenigen Familien, welchen durch Königl. Verordnung das nach der Erstgeburt und Linealfolge zu vererbende Recht auf Sitz und Stimme in der ersten Kammer bcigclegt wird;
3) ans solchen Mitgliedern, welche der König durch Verordnung auf Lebenszeit ernennt. Ihre Zahl darf den zehnten Theil der zu 1 und 2 genannten Mitglieder nicht überschreiten;
4) aus 60 Mitgliedern, welche anteilig von den 200 höchstbesteuerten Grundbesitzern in jeder Provinz durch direkte Wahl nach Maßgabe des Gesetzes gewählt worden;
5) aus 30 Mitgliedern, welche von den Gemeindevorständen (Magistraten) der größeren Städte nach Maßgabe des Gesetzes gewählt worden;
6) aus 6 Mitgliedern, deren eins von jeder der 6 Landes-Universitäten durch die ordentlichen Professoren gewählt wird.
Eine Auflösung der ersten Kammer bezieht sich nur auf die aus der Wahl hervorgegangenen Mitglieder.
IX. Art. 66 (70).
Die zweite Kammer besteht aus 350 Mitgliedern.
Die Wahlbezirke werden durch das Gesetz festgestellt. — Sie können aus einem oder mehreren Kreisen oder aus einer oder mehreren der großen Städte, welche mehr als 10,000 Einwohner haben, bestehen.
X. Neuer Artikel nach.Art. 93 (95).
Es kann im Wege der Gesetzgebung ein besonderer Gerichtshof errichtet werden, dessen Zuständigkeit die Verbrechen des Hochverraths und andere Verbrechen gegen die innere und äußere Sicherheit des Staats begreift. Inwiefern über diese Verbrechen alsdann auch von den gewöhnlichen Strafgerichten erkannt werden kann, bestimmt das Gesetz.
XIII. Nach Art. 105 (106).
Die Rechtsgültigkeit gehörig verkündeter Verordnungen kann nur von den Kammern zur Erörterung gezogen werden.
XIV. Art. 107 (108).
Die Mitglieder der beiden Kammern und alle Staatsbeamten leisten dem Könige den Eid der Treue
und deS Gehorsams und beschwören die gewissenhafte Beobachtung der Verfassung. Eine Vereidigung deS Heeres auf die Verfassung findet nicht statt.
Düsseldorf, 24. Jan. Heute haben die Wahlen der Wahlmänner zum deutschen Volköhause in spe stattgefunden. Wie vorauszusehen, war die Betheili. gung eine, sehr gelingt. Im 13ten Bezirk war von der ersten Klasse Niemand erschienen.
Erfurt, 22. Jan. Die „N. Erf. Ztg." hat den Töpfermeister A. Sturm als Mitglied des Treubundes bezeichnet. Hr. Sturm hat hieraus Veranlassung genommen, den Redakteur wegen Verläumdung zu verklagen.
Man erwartet den Durchzug mehrerer aus Süd- westen herkommender preußischer Militärabtheilungen, sie in der Umgegend kantonirt werden sollen. Man spricht von einem 30,000 Mann starken Armeekorps, welches um die neue Parlamentsstadt mobilisirt werden soll. In Erfurt liegen 4000 Mann und an den Hauptstationen der Thüringer Eisenbahn ist eine mobile Brigade unter dem Kommando des Generals Lobe ausgestellt. (Westv.Z.)
Münster, 26. Jan. — Gestern ist hier Robert Blum zum zweitenmal hingerichtet, nämlich sein Bild auf einem Pfeifenkopf. Von versammelten Heerhaufen wurde einem Soldaten der betreffende Kopf abgenommen und unter üblen Worten sofort geviertheilt.
Karlsruhe, 21. Jan. — (Hornisse.) Die Erfurter haben ein Lebenszeichen von sich gegeben. Das Reichsbierfaß Soiron und circa 30 Genossen haben getagt.^ Deutschland wird frei! Die Lakaien haben beschlossen, nur selbstständige, unabhängige Männer zur Kammer vorzuschlagen, d. h. sich selbst und ihre „deutschen" Kollegen, als da sind Soiron oderGa- gern 11. selbst, Mathy der Spitzel, Bassermann der ^eher, Welcker der Traumdeuter u. s. w. Alle diese Helden sind für ungesäumte Herstellung des Bundesstaates en bloc; die furchtbare Angst vor neuen Botschaften brächte sie dazu, sechsmal en blo« anzunehmen.
Kanstatt, 23. Januar. Wie durch einen Zauberschlag aufgetaucht, fanden sich heute hier überall Maueranschläge mit der gedruckten Aufschrift: Kein Preussen! Kein Oesterreich! Ein einiges freies Deuschland! Die Grundrechte und die Reichsverfassung! (Beob )
Koblenz, 24. Januar. Ungeachtet der vereinten Anstrengungen unserer Preußenvereinler und Piusmän- ner war Oie heutige Wahl sehr erbärmlich. Ungefähr ein Zehntel der Wahlfähigen nahm Theil daran. In dem bestgesinntesten Bezirke wurde sie im Büffet des Schenkzunmers gemüthlich abgemacht; sogar Die Pen- sionirten, die die Zuchtruthe des aktiven Dienstes nicht mehr fühlen, ließen sich zuuv Theil eine sehr sträfliche Nachlässigkeit zu Schulden kommen. Zum großen Jubel der Demokraten wurde der PiuSverein vollständig geschlagen und verließ sogar an einigen Orten das Schlachtfeld vor jedem Kampfe. In andern war ihm jedoch das Loos günstig, nämlich der einzige Urwähler erhielt die absolute Majorität- In unsern Nachbarorten ging es noch besser. In Neuendorf wartete der Wahlkommissär mehrere Stunden auf Urwahlen ohne Erfolg, vielleicht wartet er noch. In Weiß, zu dessen Bezirk auch noch andere Dörfer geschlagen waren, fanden sich außer dem königl. Kastellan von Stolzenfels drei Personen ein. In der dritten Klasse wählte der Lehrer den Pastor, in der zweiten der Pastor den Schöffen nnd in der ersten der Schöffe den Lehrer. (W.Z.)
Berlin, 24. Jan. (Westd. Z.) Das Bedeutsamste was jetzt geschehen ist, möchte wohl für diejenigen, welche einen Blick in das Nest der Neupreußtschen pietistischen Clique gethan, sein: daß in dem Lager dieser Partei Zwiespalt ausgebrochen ist. Hengenften- berg, eine Säule der Partei Gerlach, hat sich nicht nur förmlich von der „Neuen Preußischen Zeitung" losgcsagt, indem derselben auf jeder Seite eine Sünde gegen die 10 Gebote nachgewiesen werden könne, sondern er geht noch weiter nnd fordert offen dasjenige in seiner Kirchenzeitung, was Gerlach von der Tribüne bekämpft, nämlich die Erfüllung der Märzverheißungen aus christlichen Rücksichten. Er betrachtet diese Verheißungen als ein großes Unglück, und würde es als einen Beweis der über uns waltenden Gnade Gottes erblickt haben, wenn der König solchen Zumuthungcn gegenüber geantwortet hätte: „Alle Heiden umgeben mich, aber ich will sie zerhauen u. s. w." Was aber einmal geschehen, spricht er unumwunden aus, kann und darf nicht mit Gewalt rückgängig gemacht werden, die Verheißungen, die dem einmal als eine nebenstehende Macht anerkannten Volke gegeben worden, müssen, wenn das Volk selbst sie nicht aufgibt, erfüllt werden. Das Gegentheil würde heißen: „gegen Gott streiten." Man erkennt darin den schlauen Pfaffen, welcher sehr wohl weiß, was die Zeit fordert, und was geschehen muß, wenn man das eigene Gebäude nicht selbst über den Haufen werfen will.
Republik Frankreich.
Paris, 24. Jan. Es ist nunmehr kein Zweifel, daß die Regierung ein militärisches Korps nach La Plata schicken werde. Der „Constitutione!" meldet heute, daß das 2. und 3. Infanterie-Regiment zu diesem Expeditionskorps ihr Kontingent liefern werden. Auch eine Artillerie-Kompagnie wird eingeschifft werden.
— Die legitimistische „Gazette de France" ist gestern neuerdings, wegen eines Angriffes auf die Re
publik vor die Jury gestellt, freigesprochen würden. ' — Der „Courrier de la Gironde" vom 22. meldet I zahlreiche Unglückfälle durch großen Schneesturz in den Pyrenäengegenden. Zu Bagnère haben 2 Lawinen einen Schaden von 40,000 Frc. veranlaßt, in St. Girons zeigten sich die Wölfe schaarenweise auf den Straßen. — Die „Gazette des Tribunanr" meldet, I daß Die 15 wegen Der in der Rue Rumfort entdeckten ' legitimistischen Zusammenkünfte in Verhaft gebliebenen j Personen durch einen gestern erfolgten Ausspruch der I Anklagekammer unter der Beschuldigung Der Theil- Nahme an einer geheimen Gesellschaft vor den Assisen. i Hof gestellt werden. — Gestern hatte der berühmte ! National-Oekonom Michael Chevalier in seinem Vorträge im College de France, von der Februar-Revo- hitton sprechend, den Ausdruck „die Katastrophe des Februar" gebraucht. Sogleich entstand ein Pfeifen, Lärmen und Schreien, welche ihn nöthigten, seine Vorlesung zu unterbrechen. — In Bezug auf die Transportation der Juni-Insurgenten, wurden einige . Amendements vorgelegt, vondenen.das von Lamoricièrc also lautet: „Jede Maßregel, welche die Dauer der Transportation abkürzt, muß der National-Versamm- ' hing zur Billigung vorgelegt werden." Ein Mitglied der Montagne, Herr Sautcyra, will in seinem Amendement, daß Die Transportation mit dem 1. Januar 1853 endigen solle. (Westd.Z )
Assisenverhaudlungen zu Wiesbaden.
Achter Proceß.
Anklage gegen Friedrich Mantua von WürgeS, wegen Meineids.
(Schluß.)
$ Wiesbaden, 26. Jan. Der Staatsanwalt macht bei Der Begründung der Anklage darauf aufmerksam, in welcher glaubwürdigen Weise der Angeklagte seine Angaben vor dem Justizamte zu Idstein gemacht habe. Es sei bei solchen Gelegenheiten Pflicht der Behörden den Verbrechern. nachzugehen, um das Verbrechen an 1 das Licht zu ziehen. Hier sei Diebstahl und Mißhandlung denuncirt worden und das Justizamt habe schon um deßwillen keinen Anstand genommen, die Untersuchung einzuleiten, weil Friedrich Mantua deutliche Spuren Der Verletzung an sich getragen habe Er sei vor Meineid auf die übliche Weise verwarnt worden und habe darauf den Eid geschworen. Die Untersuchung aber habe seine Angaben nicht bestätigt. Du ch das Zeugenverhör würde es sich Herausstellen, daß ter Angeklagte des Meineids schuldig sei. Nachdem der Angeklagte nochmals ausführlich, seine vor Amt abgegebenen Aussagen wiederholt hat und die Trunkenheit entschieden in Abrede gestellt, beginnt das Zeugenverhör. Die Aussagen von 17 Zeugen geben voll- i ständigen Aufschluß über den damaligen Zustand des ! Angeklagten und über das, was mit ihm geschehen. Wesentlich zu seinen Gunsten sind die Aussagen von 5 weiteren Zeugen. Der Zeuge Amtsaccessst Schwab von Idstein hat den Angeklagten öfter gesehen nnd so viel an ihm bemerkt, daß seine Ver- ftandeskräfee nicht weit her, man könne sagen, vertrunken seien, doch sei er aber sonst zurechnungsfähig jedoch glaube er nicht von ihm, daß er die Wichtig, feit des Eidzs ermessen könne. Er würde ihn nicht vereidigt haben. Der Zeuge Lantoberschultheis Herber von Langenschwalbach kennt den Angeklagten von St. Govrshausen her, wo er zur Zeit, als dieser dort Amtsdiener gewesen, Justizbeamter war. Er kenne ihn zwar nicht als unzurechnungsfähig, wohl aber als einen sehr schwachsinnigen Mensche», der zwar seinen Dienst immer pünktlich versehen, doch aber in der Zeit in Folge seiner Trunksucht manche Störungen verursacht habe. Der Zeuge, Gerichtsvollzieher Lands- rath von hier, der ihn schon lange Jahre kennt, sagt von ihm geradezu, daß er ein „Schussel" ein „überspannter Narr" sei, von Dem er glaube, daß man ihn nur seiner „narrigen Streiche" wegen pen- siottirt habe. Wenn er Beamter gewesen sei, so würde er ihn nicht haben schwören lassen. Der Zeuge AmtS- accesist Thomä von hier, früher in Idstein, sagt, daß Mantua nicht gleich vereidigt worden sei. Man habe ihn erst vollständig ausgefragt und dabei bemerkt, daß er auf eine und dieselbe Frage sehr oft verschic- dene Antworten gegeben habe. Dies sei demselben vorgehalten und er vor Meineid verwarnt worden, er habe sich aber nicht bestimmen lassen, seine Aussagen zurückzunehmen. Darauf habe man ihn vereidigt. Er würde jedoch Anstand genommen haben, ihn zu vereidigen. Der Zeuge Steueraufseher Krämer von Biebrich schildert den Angeklagten, als einen „halben Narren," als einen Menchen, der entweder einen „Sparren zu viel oder zu wenig" habe. Solche Aussagen sind freilich sehr geeignet, andere Ansichten von der Sache zu erzeugen. Auch der Hr. Staatsanwalt, obwohl er die Anklage nach allen Seiten hin, wie sie von dem Zeugenverhöre unterstützt ist, begründet, sagt am Schlüsse seiner Rede: „Wenn Sie sich übrigens, meine Herren Geschworenen, von dem, was Ihnen die Zeugen über Unzurechnungsfähigkeit und Geistesschwäche des Angeklagten gesagt haben, überzeugt halten, dann sprechen Sie das „„Nichtschuldig"". Der Vertheidiger, Herr Procurator Kramer hebt zuvörderst das Alter und die geleisteten Dienste des Angeklagten hervor; wie sich ein Mann, der die Stra- patzen des Krieges zu tragen, leicht dem Genusse geistiger