weil selbst die 'verblendesten Kabinette vor dem Ende eines solchen Kampfes besorgt sein müssen. (Nat.-Z.)
Berlin, 17. Dezember. (F. I.) Am 15. d. M. hat der Disciplinarhvf das Urtheil gegen diejenigen Mitglieder der Negierung in Düsseldorf gesprochen, welche wegen ihres Verhaltens im November v. I. zur Disciplinaruntersuchung gezogen waren. Dasselbe lautet gegen drei derselben dahin, „daß sie unter Verminderung ihres Gehalts und unter Verlust der Umzugskosten in ein anderes Amt von gleichem Range zur Strafe zu versetzen", gegen die übrigen drei auf Verweis.
Berlin, 17. Dezbr. (Westd Z.) Gestern wurde der Wirth Stephany zu 6 Wochen Gefängniß ver- urtheilt, weil er am 21. März 1848 beleidigende Aeußerungen über den Prinzen von Preußen gethan hat. Wie gesagt, die Beleidigung soll am 21. März 1848 geschehen sein, also zu einer Zeit, wo der Prinz noch nicht einmal den englischen Boden betreten hatte! Es wird wahrlich gründlich aufgeräumt.
Köln, 18. Decb. (Westd.Z.) Oie Freisprechung Walde ck's und Iacoby's hat gestern der demokratischen Partei in Köln zum erstenmal Veranlassung gegeben, von dem oktroyirten Versammlungsrecht Gebrauch zu machen. Im Eiser'schen Saale stand wieder die alte Rednerbühne, gzschmückt mit den Fahnen der demokratischen Gesellschaft und des Arbeitervereins. — Der Bühne gegenüber prangte die einfache rothe Fahne, deutsche und kölnische Fahnen bedeckten das Orchester. Die Bilder Walbecks und Jakobys waren mit Blumen geschmückt, zwischen denselben, aber er- höht, hing Kinkels Bild. Den Vorsitz führte der ehemalige Abgeordnete Schneider 2r.
Stuttgart, 17. Dez. In der heutigen Sitzung der verfayungberathenden Versammlung war außer dem Kriegsminister kein Minister anwesend. — Der Präsident theilt mit, daß durch königliches Nescript die schleunige Berathung des Finanzprorogationsgesetzent- wnrfs verlangt werde. Die Tagesordnung führt auf den Bericht der Verfassungskommission, betreffend die gegen den Abg. Ruoff von Heilbronn verfügte Haft. Der Eommissionsantrag lautet: Die Versammlung wolle der Fortdauer der gegen den Abg. Ruoff von Heilbronn verhängten vorläufigen Haft für die Dauer der Landesvcrsammlung, unbeschadet eines veränderten Beschlusses, wenn sich die Umstände verändern würden, ihre Einwilligung versagen, und mittelst Protokollauszugs hievon den Untersuchung -Commissär zu Hellbraun in Kenntniß zu setzen.
Fetzer, als Berichterstatter, führt aus, daß jeder Abgeordnete das Recht habe, seinen Sitz in der Versammlung einzunehmen. Die Versammlung habe ein Recht, vollzählig zu sein. Huck verliest den Verfassungsparagraph, welcher hierher gehört und welcher Bedenken errege, ob er Anwendung finde auch auf eine schon vorgängige Verhaftung. Ich glaube, sagt er, daß dieser Paragraph nicht zu beschränken ist. Das öffentliche Recht geht vor, wo es in Kollision kommt mit den Verhältnissen der Einzelnen; praktisch sind beide Fälle gleich, weil der Betreffende eben am Eintritt verhindert ist. Der Redner will aber, daß die Kammer sich an das Ministerium und nicht direkt an den Untersuchungsrichter wende. Rey sch er und Römer unterstützen ihn. Der Präsident theilt mit, daß Seeger vorschlägt, auch dem Ministerium Auzeige zu machen. Probst: Eine Verhaftung eines Abgeordneten ist nicht begründet, so lange die Kammer ihre Zustimmung nicht ertheilt; so lange uns der Untersuchungsrichter nicht wirkliche Gründe zur Verhaftung vorlègt, so lange verweigern wir unsere Zustimmung, gerade wie wenn jetzt erst ein Abgeordneter wollte verhaftet werden wollen.
Seeger: Ich war war verhindert, der betreffenden Sitzung der Kommission beizuwohnen, sonst hätte ich mein Amendement schon damals gestellt, weil ich der Ansicht bin, daß der Fall so wichtig ist, daß er es verdient, dem Gesammtministerium mitgetheilt zu werden. Ich wußte nicht, was nach des Abg. Römers Gegenantrag das Gesammtministerium uns mitzuthei- len hätte. Entweder findet die Bestimmung des §. 184 Anwendung, und dann muß der Abg Ruoff von dem Gerichte freigelassen werden, oder findet jener Paragraph keine Anwendung, dann können wir in der Sache gar nichts thun. Römer hat sich noch auf zwei Vorgänge bezogen. Nach einigen weitern Bemerkungen wird der Kommisionsantrag mit Seeger's Amendement mit großer Mehrheit angenommen. — Feil stellt den dringlichen Antrag, die staatsrechtliche Kommission mit der Begutachtung darüber zu beauftragen, ob die Gefängnißstrafe, welche gegen den Abg. L. Seeger erkannt ist, einen Grund abgebe, denselben von dem Eintritt in diese Versammlung länger abzuhalten. Dem Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt und derselbe auch an die bezeichnetete Kommission verwiesen. — Kap ff verliest seinen Antrag, betreffend die Bitte an die k. Staatsregierung, den Anschluß an den deutschen (preußischen) Bundesstaat einleiten zu wollen. Der Antrag wird unterstützt und an die Ver- sassungs-Kommission gewiesen.
Mo hl verliest seinen Antrag, betreffend die Revision der Verfassung. Der Antrag geht auf eine aus Einer Kammer bestehende Landesversammlung und verlangt an die Stelle des k. Geheimeraths einen Staatsrath, der zur Hälfte von der Landesversamm- zu ernennen und periodisch zu erneuern wäre; an die
Stelle des Staatsgerichtshöf einen Schwurgerichtshof. Die Grundrechte sollen so vollständig als möglich in die Verfassung ausgenommen, der §. 89 aus derselben entfernt werden. Der König soll ein absolutes Veto bei Verfassungsänderungen haben, wenn jedoch innerhalb acht Jahren von der Landesversammlung sechsmal der gleiche Beschluß gefaßt würde, so solle der König sich einem solchen Beschlusse nicht länger widersetzen können. Die Motion wird ^unterstützt und an die Verfassungs-Kommission gewiesen. Mit einigen weiteren Anträgen ist die Tagesordnung erschöpft; die Sitzung wird geschlossen. (Mz. Z.)
l' Stuttgart, 18. Dezember. Josef Fickl.er, gegen eine Kaution von 1000 fl. von Hohenasberg entlassen, ist gestern Abend hier angekommen, wird sich aber, dem Vernehmen nach, nur wenige Stunden hier aufhalten.
~ Stettin, 14. Dezember. Die „Neue Stettiner Zeitung", indem sie den der Demokratie oft gemachten Vorwurf, daß ihre Führer sich selbst entweder durch schlaues Verhalten oder feige Flucht zu erhalten wüßten, bespricht und auf das richtige Maß zurückführt, weist auf das Beispiel Johann Jacoby's hin, der sich auf die schwerste Anklage und mit der Aussicht auf ein Todesurtheil freiwillig dem Gerichte gestellt. „Das ist — sagt die Neue. Stettiner Zeitung — die hohe That eines erhabenen Charakters, eine That, welche als ein unvergängliches Denkmal des edelsten Muthes in der Geschichte der Völker glänzen wird.
Die Geschichte hat bis jetzt nur ein ähnliches Beispiel aufzuweisen — bie Rückkehr des Regulus von Rom nach Karthago/ Den Regulus aber verpflichtete ein Eid; während Jacoby aus völlig freiem Entschlusse handelte. Und was gab diesem den Muth, dem drohendsten Verhängniß furchtlos entgegenzutreten? — Wie fest auch die Zuversicht zu seinem guten Rechte sein mochte: er konnte doch nicht eben so fest auf seine Freisprechung rechnen. Ihn leitete ein höherer Gedanke. Er wollte dem Volke ein Beispiel aufstellen, wie der Mann handeln muß, welcher sich selbst vergißt in der Vertretung einer hohen heiligen Sache, in der Vertretung der Rechte des Volkes und des Vaterlandes. Wäre er auch verurteilt worden: er war der Mann, um jegliches Geschick mit starker Seele zu tragen, und er hatte dem Volke gezeigt, was der Mann vermag, welches Opfers der Mann fähig ist, den die Idee des Rechtes und der Wahrheit in keinem Augenblicke seines Lebens verläßt.
Solche Männer, wie Jacoby, die in jedem Sturm mit ruhiger, edler Seele dastehen, die in dem Bewußtsein ihres reinen Strebens nimmer wanken und weichen, die Freund und Feind mit demselben klaren Auge, als den Spiegel ihres' Gewissens und ihrer Thaten anschauen — solche Männer sind die Säulen der höch- |ten Tugenden des Volkes. An ihrem Beispiel erhebt sich das ganze Volk zu neuer Kraft, zu neuem Muthe, und das Beispiel solcher edlen, sittlichen Naturen fordert dazu heraus, ihr Wesen zu dem Inhalt des Volksgeistes zu machen.
Wenn man aber stets die Fehler Einzelner aus der Partei dieser anrechnete, wird man auch billig in den Tugenden Einzelner das Wesen der Partei suchen müssen."
— Aus Olmütz schreibt man: die Nordbahn-Direktion habe das Aviso erhalten, sich zum Transport großer Truppenabtheilnngen bereit zu halten. Hieran, sowie an das Vorrücken der Spitzen unserer Colonnen bis an die äußerste Gränze (Peterswaldau) knüpfen sich fortwährend Gerüchte einer bevorstehenden Occu- pation Sachens. Minder glaubwürdig, obschon stark verbreitet, erscheint dasjenige, welches 8000 Mann russischer Truppen zum Armeekorps in Böhmen stoßen läßt. —
Prag, 13. Dezember. Der „Wanderer" schreibt: Die Zusammenziehung einer starken militärischen Macht an der Nord- und Westgrenze Böhmens nimmt unter dem Erzherzoge Albrecht einen klareren Charakter an. Nicht nur, daß der kurze Besuch des Erzherzogs in Dresden scharf betont werden muß, zeigt sich auch aus den immer fester werdenden Gerüchten über den Inhalt des Armeebefehls an den Erzherzog, daß man sich zum nächsten Frühjahre auf jeden Fall gegen etwaige Bewegungen rüsten will.
Wien 15. Dezember. Gestern wurde nicht allein unsere Finanzwelt, sondern die ganze Bevölkerung der Stadt durch eine Mittheilung des „Lloyd" in panischen Schrecken versetzt. Es hieß nämlich in diesem Blatte: „die Büreaur und Kaffen der Nationalbank sind von Morgen an für Parteien (?) geschlossen; die Wiedereröffnung beginnt erst am 7. Januar 1850." Man war nach dieser Anzeige allgemein der Meinung, die Bank habe ihre Zahlungen provisorisch suspendirt. Zwar legte der panische Schrecken sich sehr bald, indem noch an selbem Tage durch Plakate, Zirkulare und durch die „Wiener Zeitung", eine Berichtigung der Nachricht des „Lloyd" erfolgte. Aber dennoch sind unsere Geldverhältnisse seit dem letzten Bankausweise wirklich erschreckender Art. Seit drei Tagen sind die Kourse des Goldes täglich um 1% pCt. gestiegen, so daß kaiserliche Dukaten mit 20% pCt. Agio bezahlt werden. Auf Banknoten werden gegen Silber 13% pCt. verloren, so daß der Kours derselben fast dieselbe Baisse erreicht hat, wie in den Zeiten, wo die siegreichen Ungarn Wien bedrohten. Die Folge davon ist, daß alle Lebensmittel, da man hier blos
gegen Papier zu kaufen gewohnt ist, nicht um 13 sott/ dbrn um 20 bis 25 Prozent gestiegen sind. Die ärmeren Klassen und die kleineren Beamten leiden natürlich am meisten darunter. Wer z. B. 600 Gl. Gehalt bekommt, hat in Wirklichkeit 78 Gl. weniger, ba ihm sein Gehalt in Banknoten ausgezahlt wird, und obendrein muß er seine Lebensbedürfnisse noch theurer und hoher bezahlen. Wenn das Sinken der Bankvaluta so fortgeht wie seit drei Tagen, so sehen wir keine Mittel mehr, wie dem Ruine der Bank vorgebeugt werden soll.
Unser polyglottes Gesetzblatt hat das Schicksal erlitten, welches ich ihm prophezeihte. Es ist an der Unmöglichkeit gescheitert, und der Herr Justizminister gesteht es jetzt ganz naiv in der „Wiener-Zeitung," daß er als verantwortlicher Minister unmöglich einen Gesetzestert unterzeichnen könne, den er selbst nicht ver- stehe. Mann ist auf die Annahme des deutschen Ter- tes als Grundtert wieder zurückgekommen, worüber natürlich die czechischen, ruthenischen, walachischen, slovakischen Patrioten ein großes Zetergeschrei erheben werden.
Aus Pesth werden uns wieder eine Menge von Kriegsurtheilen gemeldet; zwei protestantische Priester, Michael Toth aus Debreczin und Ludwig Hajdu aus Csongrad wurden zur Konfiskation des Vermögens und zum Tode durch den Strang verurtheilt, aber durch Haynau auf 20jährigen Festungsarrest in Eisen begnadigt, Drei Andere, darunter ein junger Notar, ein k, k. Kämmerer und ein Eisenbahningenieur, wurden zu mehrjähriger Festungsstrafe, und der Graf Georg Karoly, weil er durch öffentliche Demonstration dem Rebellen Kossuth in ungeziemender Weise Huldigungen dargebracht, zum dreimonatlichen Profoffenar- rejt und zu 150,000 Gulden Strafe verurtheilt. Haynau hat dem edlen Grafen den Arrest erlassen, aber nicht die 150,000 Gulden, während der Graf wahrscheinlich sehr gern das Umgekehrte gesehen hätte. — In merkwürdigem Kontraste zu dieser kriegsrechtlichen Strenge steht eine Kundnlachung des FZM. Haynau, worin er anbefiehlt, daß die für die verwundeten Krieger eingelaufenen Unterstützungsgelder zur Hälfte unter die Fnvaliben der kais. Armee, zur andern Hälfte unter die Verwundeten der Insurgenten vertheilt wer- den sollen, und zwar so, daß letztere sogar noch begünstigt werden sollen. Bei diesem unerwarteten Zuge von Haynau'scher Humanität muß man aber wohl bedenken, daß bis jetzt für die sogenannte Hayna ustiftung nur 9100 Gulden freiwilliger Beiträge eingelaufen find, und daß nach einer vollkammen richtigen Berechnung, da alle öffentliche Sammlungen und Unterstützlingen für verwundete ungarische Soldaten standrechtlich verboten sind: die Beiträge von jetzt an reichlicher ausfallen werden.
Hamburg, 15. Dez. Die Handelsbeilage zur hie sigen „Börsenhalle" ändert sich:
„Die Principien des freien Handels erfreuen sich noch vor dem Schluß des Jahres eines neuen glänzenden Sieges. Die Regierung der Niederlande hat nämlich bei den Kammern darauf an- getragen, alle Vorzüge und Privilegien der niederlan- düchen Flagge im eigenen Land bis auf die Küstenfahrt aufzuheben und die Flaggen der andern Nationen, welche Gegenseitigkeit gewähren, mit keinen höheren Abgaben zu belasten, als ihre eigenen Schiffe. ES wird ferner auch in den Kolonien den fremden Nationen bis auf wenige Beschränkungen, Gleichstellung mit dem Mutterlande eingeräumt; endlich wird darauf angetragen, die Zölle auf dem Rhein und der Maas aufzuheben, so weit sie niederländisches Gebiet berühren. _ Hamburg wünscht Holland Glück zu dem weisen Entschluß seiner Regierung, obzwar es recht wohl fühlt, wie sehr dadurch die Concurrenz des niederländischen Handels dem hanseatischen gegenüber an Ausdehnung und Kraft gewinnen wird. Solche Ereignisse können doch im Rathe der deutschen Regierungen nicht übersehen werden. Die zähe niederländische Regierung, d.e 35 Jahre hindurch den Bemühungen der deutschen Regierungen widerstand, wenn es galt, der Schifffahrt auf dem Rhein bei seinen Ausmündungen oder sonst wie, dem deutschen Handel Zugeständnisse zu machen, diese nämliche Regierung, besser belehrt und angeregt durch Englands hochherziges Beispiel, entsagt, im wohlverstandenen eigenen Interesse, ohne Aufforderung von Außen, dem Schutz- und Differential-System. Wenn die Zölle auf dem Rhein fallen, wenn ein nichtdeutscher Staat auf dem Rhein den Anfang damit macht, wenn die Concurrenz des Rheins mit der Elbe dadurch immer überwältigender wird, können und dürfen dann die Elbzölle fortbestehen, zum Hohn der Beschlüsse des Reichstags von Frankfurt, und müssen wir nicht der sächsischen Regierung Dank wissen, daß sie mit Kraft auf gänzliche Aufhebung derselben ganz neuerlich angetragen hat? Nicht Jamburg erntet davon den hauptsächlichsten Gewinn: die schweren Elbzölle werden von den Consumenten und von der Industrie im Jnlande fast ausschließlich getragen."
Italien.
Rom. Ein Brief aus Neapel vom 4. Dezember im „Univers" widerruft die Nachricht, daß die Rückkehr des Papstes auf den 15. Dezember festgesetzt sei. „Noch" — heißt es — „ist kein Tag für dieses Er- eigniß bestimmt. Der Papst will, wie mit Gewißheit behauptet wird, nicht eher nach Rom znrückkehren, als bis er seine Unabhängigkeit daselbst gesichert weiß. —