Zf- Neuhaus bei Herborn, 12. Dezember. Eine große Anzahl von Forstmännern versammelte sich peilte ( hier, um den Regierungsentwurf über die demnächstige Forstorganijation zu berathen. Die mitunter sehr leb- ■ haften Debatten dauerten von Morgen bis Abend. Es muß überall Freude erwecken, wenn solche Versamm- | jungen ihre Reform angelegen heiten selbst in die Hand nehmen; nur durch das Vereinsweseu ist es möglich, die richtigen Reformen zu treffen.
B. Von der Dill. Unser evangelisches theologisches Seminar zählt in diesem Jahr ziemlich viele Candidaten. Einem derselben, dem im Anfänge die Aufnahme merkwürdiger Weise versagt wurde, ist später die Erlaubniß geworden, dennoch die Vorlesungen hören zu dürfen. Besonders wurde ihm bedeutet, daß j er sich ja recht gut aufführen solle. Man braucht nicht mehr gescheidte Staatsdiener, sondern gute, deshalb läßt man es sich auch hier, wo früher der Rationalismus eine Hauptwurzel hatte, angelegen sein, recht or- thodor zu erscheinen. — Als nämlich neulich bei einer muntern Gesellschaft einer der jungen, der Theologie beflissenen Candidaten eine BibelsteUe beim Austhcilen des duftenden Punsches citirte, glaubte man deshalb । eine Untersuchung einleiten zu müssen. Diese wurde in sehr väterlicher Weise geführt, man hörte Zeugen ab, und verurteilte auf diese A ussagen hin, obschon man keine Gotteslästerung erkennen konnte, den Candidaten von diesem eigenthümlich erceptionellen Gewichte aus, dazu, daß man ihn ein halb Jahr als nicht auf dem Seminar anwesend betrachten wolle. — So suchte man neulich auch ein altes Rcgierungs- reskript hervor, das den Candidaten den Besuch öffentlicher Vergnügungen untersagt, um sie dadurch vor der Theilnahme an dem Turnerballe zu warnen, während man ihnen die Tanzvergnügungen des Casino's gern gestattet.
§. Herborn, im Dezember. Es ist schon öfter die Rede von dem hier entlassenen Lehrer Becker gewesen. Auf vieles Petitioniren von Seiten desselben, von Seiten des Gemeinderaths rc. ist denn neulich eine Resolution gekommen, daß, wenn der Lehrer Becker das getreulich halten wolle, was er so häufig und so heilig gelobt, so wolle man ihn, wenn sich eine Vacanz ergäbe, provisorisch, aber nicht in Herborn, wieder anstellen. — Während die letzte Bittschrift große Erbitterung veranlaßte, indem man darin den sehr tüchtigen und allgemein geachteten Nachfolger Becker's zu verdächtigen suchte, was besonders von einem Geistlichen ausging, so erregte, das Bekanntwerden obigen Regie- rungsbeschlusses Unwillen bei Vielen im höchsten Grave über Becker, der es nicht verschmäht hat, zu kriechen und zu winseln, und von denen eine Gnade zu erbetteln, die er in seinem ehemaligen Feuereifer stets an den Pranger stellte, während er mündlich brnmarbasirle, daß er im Vertrauen auf sein gutes Recht, Regierung und Ministerium verklagen wolle ic.
Als Becker abgesetzt wurde, verwandte sich sein Schulinspektor sehr für ihn, indem er erklärte, er sei eigentlich Schuld an Beckers Richtung, indem er unter seinen Augen diese verletzt habe. Wenn Becker abgesetzt würde, so werde er seine Entlassung von der Schulinspektion nehmen, und sich den ihm dann gebührenden Verweis von der Regierung ausbitten. Illach einer Reise nach Wiesbaden ließ er übrigens die ganze Sache fallen: er ist noch Schulinspektor, und wie es mit dem Verweis aussieht, darüber haben wir nichts mehr gehört.
□ Äirberg. (Denunzianten-Unfug.) In unsern Mauern herrscht in der neuesten Zeit, wie auch anderwärts, Ruhe — Ruhe und nichts als Ruhe. — i Nur durch das unheimliche Gekrächze der Denunzianten und das unerquickliche Gestöhn der Delatoren wird anch hier zeitweise die schauerliche Stille unterbrochen. Nichts beweist mehr die Faulheit unserer Verhältnisse, nichts predigt mehr die Nothwendigkeit einer totalen
Rede des Angeklagten SSr» Jacoby
in der Schwurgerichtesiyung vom 8. Dezember.
(Fortsetzung.)
Ferner! In der Sitzung vom 30. April 1849 — unter dem Vorsitz des Herrn Simson ans Königsberg — kam es wiederholt zur Sprache, daß der Fall einer Verhinderung der Versammlung in dem Geschaftsre- gelement nicht vorgesehen" wäre. — Einige Mitglieder sprachen die Ansicht aus, daß
„in einem solchen Falle der Präsident für befugt angesehen werden müßte, die Versammlung auch an einem andern Orte als Frankfurt zu einer Sitzung eiuzuberuscn, — da die National-Versammlung zwar berufen worden, ihre Sitzung in Frankfurt zu beginnen, sie jedoch keine Verpflichtung kenne nur in dieser Stadt zu tagen."
Demnach wurde der Antrag:
„den §. 14 der Geschäftsordnung also zu ergänzen: „das Präsidium ist ermächtigt, zu jeder und Zeit und an jedem Orte, welche es zu wählen für zweckmäßig erachtet, Sitzungen der Nativnal-Versamm- anzuberaumeu,"
mit an Einstimmigkeit grenzender Majorität angenommen und zum Parlamentsbeschluß erhoben.
DieEr Beschluß, meine Herren Geschwornen, wurde
Reformation unserer gesellschaftlichen Zustände, als dieser Denunziantenunfug, der sich, einer pestartigen Krankheit gleich, von den Residenzen aus auch über die Provinzen zu verbreiten beginnt. Ich halte es aber, in Betracht dieses Unfugs, für eine Gewissens fache, die Namen der Denunzianten rücksichtslos^ dem Publikum zu denunziren, und deßhalb will ich Ihnen von folgendem Vorgang, der hier bereits viel i|t besprochen worden, kurze Meldung thun.
Als im Februar dieses Jahres der hiesige Gemeinderath die Wahl der Feldgerichtsschöffen vornahm, erklärte sich Gemeinderath Wilhelm Bender dagegen, daß Wilhelm Kuh und Philipp Wiegand zu Felv- gerichtsschöffen gewählt würden, und führte zugleich einige Thatsachen an, welche nach seiner Ansicht die beiden letztgenannten sehr gravirten und zum Dienst eines Feldgerichtsschöffen in seinen Augen als unbrauchbar erscheinen ließen.
Wenn .Gemeinderath Bender gegen die Wahl der beiden W. Kuh und P. Wiegand auftrat, so war er hierzu als treuer Gemeivdebeamter begreiflich nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet: vorausgesetzt, daß er, was wir bei diesem Manne nicht bezweifeln dürfen, von der Wahrheit des Vorgebrachten vollständig überzeugt war. Wollte man aber gestatten, den Gemeinderath für persönliche Urtheile, welche in seinem Schooße gefällt werden, allemal vor Gericht zu ziehen, so würde die Wirksamkeit des Magistrats in vielen Fällen heuchlerisch und illusorisch. Tiotz Vieser klaren Gesichtspunkte machten die beiden W. K u h und P. Wiegand eine Klage wegen Verläumdung bei dem Justizamt zu Limburg gegen Bender anhängig, und das letztere leitete auch gegen den leptern eine Untersuchung ein, welche als eine vermalen schwebende, noch nicht zum Abschluß gekommen ist.
Soweit ist das Verfahren der beiden Feldgerichtsschöffen noch erklärlich, noch entschuldbar. Was soll man aber dazu sagen, wenn dieselben die Schrift, in welcher die Verleumdung gegen Bender behauptet wurde, dazu benutzen, um dem Justizamt den Gemein- derath Bender als einen vermeintlichen Majestäts- beleiviger zu denunziren^ Die „angebliche" Beleidigung des Herzogs war jedoch so ganz und gar aus der Luft gegriffen, daß vaS Herzog!. Amt in dieser Sache gar nicht weiter vorschritt. So wurde also hier die Absicht der beiden Denunzianten vollständig vereitelt, und wir wünschen zum Schluß, allenthalben möchten die Bemühungen der Denunzianten, welche ihre Mitbürger in Noth und Elend zu stürzen gedenken, immer fruchtlos sein.
Mainz, 18. Dec. (Mainz. Z.) So eben ist unter Gendarmeriebedeckung der greise Prästdent M o h r von Oberingelheim, zur ersten und zweiten Kammer des (üroßperjoßtpum^ als Deputierter erwählt, hier eingebracht und ins neue Arreftsaus abgeführt worden. Der Grund seiner Verhaftung ist unbekannt; die Volksstimmung sucht ihn in seinem Ausharren bei der deutschen Nationalversammlung zu Stuttgart. — Mohr war unter denjenigen, welche an der Spitze des Zuges von dem Tode unter den Pferden der würtem- bergischen Reiter bedroht waren. — Es gibt so manchen Staatsanwalt in Deutschland, den die Lorbeern des Oberstaatsanwalts Sethe nicht schlafen lassen. . .
Dresden, 12. December. (Weftd. Z.) Graf von Waldersee, Oberst des preußischen Aleranver-Grenadier- Regimonts, hat ein Werkchen „der Kampf in Dresden im Mai 1849" geschrieben, in welcher die Ermordung wehrloser Gefangenen mit größter Unbefangenheit erzählt wird. Der Herr Graf erzählt:
„Wie alle Truppen, welche zum ersten Mal einen wirklichen Kampf gegen aufrührerische Bevölkerungen zu bestehen haben, nahmen anfangs auch die meisten sächsischen Truppen in dieses Verhältniß die Gewohnheiten der im vieljährigen Frieden ausgeübten polizeilichen Funktionen bei einzelnen Ausschreitungen, Wiver-
in Frankfurt a. M. — am 30 April — vor der Ab- berufungsordie der preußischen Regierung zu einer Zeit gefaßt, da noch über 2-50 anerkannte Mitglieder in Frankfurt anwesend waren, also zu einer Zeit, da — selbst nach der Ansicht der Staatsanwaltschaft — die Versammlung noch den vollen Charakter der Nativual- Vcrsammlung an sich trug. Kein Mitglied derselben — selbst die nicht, welche sonst stets die Kompetenz des Parlaments einstieligen und auf das beschränkende Mandat zu verweisen pflegten — bestritt das Recht zu diesem Beschlusse. Ebensowenig geschah dies damals von irgend Jemanden außerhalb der Versammlung, weder von der Centralgewalt, noch von der preußischen Regierung.
Auf Grund dieses Parlamentsbeschlusses und auf Grund des ferner in der Sitzung vom 30. Mai d. J. gleichfalls in Frankfurt gefaßten Beschlusses, der also lautet:
„die nächste Sitzung der National-Versammlung findet im Laufe der nächsten Woche auf Einladung des Bureaus — in Stuttgart statt; das Bureau hat sofort durch einen Aufruf sämmtliche abwesende Mitglieder sowie die Stellvertreter der Aus- geschiedenen bis zum 4. Juni nach Stuttgart einzu- berufen,"
auf Grund dieser beiden Beschlüsse hat das Präsidium die National-Versammlung nach Stuttgart einberufen, und habe ich als Abgeordneter, mich für verpflichtet gehalten, dem Rufe des Präsidiums Folge zu leisten. —
seimigen u. unbedeutenden Zusammenläufen mit hinüber das heißt, die mit den Waffen in der Hand gefange-' neu Aufrührer wurden als Arrestanten behandelt und zurückgeführt. Als die preußischen Truppen in das Gefecht kamen, glaubten sie unter den auf den Barrikaden ihnen gegenüber stehenden Kämpfern Manche wiederzuerkennen, welche sich ihnen vor wenig über einem Jahre (im März 1848) in Berlin in eben der Art entgesteUt hatten. Auch sie hatten damals die Ueberwundenen als Arrestanten zurückgebracht, um sie der gesetzlichen Strafe zu überliefern, aber oft gingen diese, wenige Stunden nachher, frei bei ihnen vorüber, weil sie wegen „mangelnden Beweises" wieder entlassen worden waren (als ob es im bereits völlig entbrannten Gefecht möglich wäre, gleich an der Stelle alle juristischen Beweismittel und nothwendigen Zeugen der Strafbarkeit jedes einzelnen Aufrührers aufstellen, konstatiren und bei der richterlichen Behörde namhaft machen zu können!) So waren denn die preussischen Soldaten (ohne alle Aufforderung von Seiten ihrer Vorgesetzten) gewissermaßen stillschweigend übereingekommen , sich bei dem hier wieder bevorstehenden Kampfe nicht auf das in seinen Resultaten so durchaus unsichere, jedenfalls langwierige gerichtliche Verfahren zu verlassen, sondern, nach altem Soldatenausdrucke, selbst „kurzen Prozeß" zu machen.
Diese Ansicht theilten sie nun ihren sächsischen Kameraden mit, als diese anfangs viele Arrestanten aus dem Kampfe zurückbrachten: „Was gebt ihr Euch diese unnölhigeMühe? Die werben doch bald wieder freigelaffen werden, und dann stehen sie Euch bei der nächsten Gelegenheit von Neuem gegenüber!" So oder- ähnlich soll mancher kameradschaftliche Nath gelautet haben. Hub wie es gewöhnlich zu gehen pflegt, daß Proselyten einer neuen Lehre diese eifriger und mehr mit allen Auswüchsen aufnehmen und ausüben als die Lehrer selbst, so auch hier. Während kein Beispiel bekannt geworden ist, daß preußischerseits Andre als wirklich bewaffnet Betroffene niedergemacht worden wären, so dehnten im ersten Eifer einzelne sächsische Soldaten den Grundsatz, „keine Gefangenen znrückzu- briugen," in einigen Fällen auch auf die bereits wehrlos auf dem Transporte Begriffenen aus, von denen Einige unterwegs von der Brücke in die Elbe gestürzt wurden. Freilich soll dies vorzugsweise ehemalige Mitglieder der einige Zeit vorher aufgelösten Garde-Division betroffen haben, gegen welche als Hochverräter und Ueberläufer eine doppelte Entrüstung bei den treugeblieben Soldaten der übrigen Truppentheile erklärlich war." — (Ein besonderes Aufsehen wird der Bericht des Grafen über die vielfach geleugnete und vielfach behaupte „Säuberung der Schuftergasse machen.) Beauftragt mit diesem Geschäfte waren nämlich Abtheilungen des 24. Infanterieregiments. (pag. 204.) Sie fanden in einem Hause 18 Insurgenten vor und machten dieselben nieder, ein Verfahren, das ganz dem am 8. Mai von Seiten des sächsischen Oberkomman- do's Zerlaßenen Tagesbefehl entsprach, in dem es hieß, die Staatsregierung ist nicht mit vielen Gefangenen zu belästigen."
Aus Sachsen, 13. Dezember. Aus dem englischen „Globe", dem Organe Lord Palmerstons erfährt man, daß die sächsische Regierung sich direkt an Oesterreich um Beistand gegen die Demokraten gewandt habe. Dabei habe die sächsische Regierung erklärt, daß der König keineswegs einen Unterschied zwischen seinen großmüthigen und uneigennützigen Verbündeten und Beiständen, Oesterreich und Preußen, mache; wenn er früher Preußen um Hülfe gegen die Wühler in seinem Laude angesprochen, so sei dies geschehen, weil Oesterreich sich damals nicht in der Lage befunden, diesen Beistand leisten zu können; jetzt sei es dies wieder im Stande und könne eine so bedeutende Truppenmacht nach Sachsen hineinwerfen, daß die Radikalen und Re- publikaner ihre Entwürfe zum Umsturz der Monarchie wohl bei Seite legen müßten. Diese Gründe hätten
Das Gesagte, denke ich, genügt, um die Befugniß der Versammlung darzuthun. Allein der Ober-Staats- anwalt hat nicht dies allein bestritten. Der bloße Kom- petenzmangel würde natürlich nicht hinreichen, um die von ihm unterstellte Voraussetzung zu rechtfertigen. Er geht weiter und behauptet, daß durch die Ausführung jener Beschlüsse, durch die Verlegung nach Stuttgart, der Charakter der National-Versammlung aufgehoben, sie mithin zu einer bloßen Privatgesellschaft oder — wie er sich ausdrückt — zu einem „politischen Klub" geworden sei. —
Und worauf stützt er seine Behauptung?
Die Bundestagsbeschlüsse vom 30. März und 7. April 1848 und die preußische Wahlverordnung vom 11. April 1848 bilden — dem Ober-Staatsanwalte nach — den gesetzlichen Boden, auf welchem die National-Versammlung beruhte. Der Bundestag aber und die preußische Regierung • haben — sagt er — den Abgeordneten das M a n d a t nach F r a n k f u r t ertheilt, nicht nach Stuttgart. Dadurch, daß die Versammlung — mit Ueberschrcituug ihres Mandats — sich nach Stuttgart begab, verließ sie den gesetzlichen Boden ihres Bestehens und hörte also auf, die deutsche National-Versammlung zu sein. —
Die Folgerung der Anklagebchörde ist durch und durch irrig: Sie könnte zunächst nur dann einen Anspruch auf Geltung machen, wenn in dem Mandate — die Stadt Frankfurt als der dauernde und ausschließliche