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K ZO2. Wiesbaden. Donnerstags 2V. December 18LS.
Die „Freie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. — Der AbonnementSpr-iS beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 45 kr auswärts durch die Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. - Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bet der großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stets von wirksame« Erfolge. - Die Jnseratgebühren betragen für die vierfpattige Petitzrile oder deren Raum 3 Kreuzer. 0 wirksamem
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GmèaLuAg zum Abourkelnent.
Mit dem Ende dieses Monats beginnt ein neues Abonnement, auf welches wir die Aufmerksamkeit der Volkspartei, und insbesondere derjenigen in Nassau lenken wollen. Jetzt, da der demokratischen Partei zur Abwehr der auf sie gerichteten Angriffe und zur Verfechtung ihrer Grundsätze fast nur noch das eine Mittel der Presse übrig geblieben , gebietet es geradezu die Pflicht der Selbsterhaltung, daß die Volkspartei die freie Presse, soviel es nur immer möglich ist, unterstützt und zwar um so mehr, als auf der Seite der Gegner Alles aufgeboten wird, um die freisinnigen Blätter zu Grunde zu richten. ' '
Wir können uns daher wol der Hoffnung hingeben, daß die Demokraten unseres Landes, deren Vermögensverhältnisse es zulasten, die Freie Zeitung nicht bloß lesen, sondern durch Abonnement auch thatkräftig unterstützen werden. — Gau; besonders sollten die Demokraten, ehe sie sich zur Bestellung von halben farblosen Nettigkeitsjournalen, oder gar von reaktionären Tagesblättern entschließen, erst auf die Anschaffung der demokratischen Zeitungen bedacht sein. 7
Die Verhandlungen der Landstände sowie des Schwurgerichts zu Wiesbaden werden so schnell wie möglich mitgetheilt werden. , .
____________________________________ «Cie wvatnpii.
Der Preis der Freien Zeitung bleibt der bisherige. Bestellungen auf das mit dem 1. Jaunar 1850 beginnende Quartal beliebe man hier in Wiesbaden in der H. W. Ritter scheu Buchhandlung, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern, zu machen.
Mehrfachen Wünschen zu begegnen, geben wir den resp. Abonnenten, welche jetzt für das nächste Quartal eintreten, die Nummern dieses Monats vom Tage der Bestellung an unentgeldlich. Die Gxpedttèon.
fällen und bei unzureichender Erwerbsfähigkeit wird ihnen aus Rücksicht auf Humanität bei gewissenhafter Erfüllung jener Bedingung Unterstützung nicht verweigert.
Der Schweiz, von einer Bevölkerung von zwei Millionen, von der nur ein Drittel ernährungsfähig ist und Hilfsbedürftige unterstützen kann, zuzumnthen, den in großer Masse eingewanderten Flüchtlingen aus der Pfalz und Baden dauernde Beschäftigung oder Unterhalt zu geben, ist ungerecht.
Nur eine ganz allgemeine Amnestie kann die Flüchtlinge vollkommen von ihrem Elend, und die Schweiz von einer Last, deren Uebernahme ihre materielle Kraft nicht erlaubt, befreien. Eine standrechtliche Behand- lung ohne Appellation von dem Urtheil der zu diesen Ausnahme-Gerichten kommandirten Soldaten, welche so oft die Wünsche und Winke ihrer Vorgesetzten als Befehle betrachten und über den Tod oder die Verstümmelung ihrer Kameraden erbittert sind, kann für eine unparteiische StrafgerechtigkettSpflege nie erachtet werden.
Abgesehen von den Gründen des Rechts nnd der Billigkeit, kann die Verweigerung der allgemeinen Amnestie, wegen der natürlichen Folgen, eine unpolitische Maßregel genannt werden, wodurch die Erbitterung gesteigert und ein Heer von Denuncianten und Syko- fanten in Thätigkeit gesetzt wird.
Das Ansinnen, welches Oestreich und Rußland in der bekannten Flüchtlingsfrage an die Türkei stellten, verletzte ein heilig gehaltenes Gewohnheitsrecht auf bas Tiefste und mußte um so standhafter verweigert werden, da durch Verletzung dieses Naturgesetzes' die ■ am meisten gravirten Flüchtlinge zum voraus mit der ■ schimpflichsten Todesstrafe -bedroht waren. Oesterreich i und Rußland haben in einem ähnlichen Fall türkische ' Flüchtlinge nicht ausgeliefert. Hier sammt daher der 1 moralisch-religiöse Grundsatz zur Anwendung: „Was du willst, daß Andere dir tyun, das thue auch ihnen."
wZ. ^ a ^ Asylrecht.
Bei den Völkern des Alterthums wurde das Asyl- recht heilig gehalten, aber weiter ausgedehnt, als zu rechtfertigen war. Beinahe innerhalb dieser weiten Ausdehnung hat sich dasselbe bei den Nomadenstäm- men der Araber und in der Union der Nordamerikaner, mehr aber eingeschränkt in England und Frankreich erhalten. In Deutschland fand und findet es aber keine Geltung. Sogar wurde im Jahr 1831 den flüchtigen Polen die Durchreise nach den: gastlichen Frankreich nur erlaubt. Äs Beweis jener Behauptung führe ich an, daß die Juden tu Palästina sechs Städte als Asyle erklärten, welche ausschließlich von Priestern bewohnt, für heilig galten und in welchen sogar Mörder Zuflucht fanden, wenn sie nach einer summarischen Untersuchung dieser würdig befunden wurden. War dieses der Fall, so blieben sie bis zum Tode des hohen Priesters im Asyl und konnten in ihre Wohnorte zurückkehren, ohne die Blutrache der Verwandten des Ermorderten zu fürchten. (4 B. M. 35 V. 2) *
Mahoincd verordnet, (in der vierten Sure des Korans:) „daß der Nachbar einem Fremdling und den Reisenden erbarmende Güte zuweude, denn Gott liebe keinen Menschen, der stolz sei und sich aufwerfe."
DaS Asylrecht war so tief als eine heilige in dem Naturinstinkt liegende Pflicht in den Herzen der Völker des Alterthums gewurzelt, daß MoseS und Mohamed, welche beide, Andcrsglaubende für unrein und verworfen hielten, es nicht nöthig fanden, hierüber positive Vorschriften zu erlassen. Die Uebung der [ Gastfreundschaft, geübt gegen Bekannte, Freunde und ' Verwandte, wurde im alten und neuen Testament nur { als moralische Pflicht nachdrücklich empfohlen (I B. ! Moses 18, V. 21 und 25, 19) und im neuen dieses , wiederholt. Die Verletzung dieser Pflicht wird jetzt ! noch mit allgemeiner Verachtung bestraft.
Uebelverstanden und ' die Strafgcrc^tigkcitSpflege hemmend war das in Europa von Klöstern, Kirchen und andern profanen Lokalitäten usurpirte Asylrecht für gemeine Verbrecher, sogar Mörder, welches in neueren Zeiten abgeschafft wurde. Wegen der wechselseitigen Auslieferung der Verbrecher fand man nö- ! thig mit auswärtigen Staaten Verträge abzuschließen, | Von diesen soll hier keine Rede sein. Der Verfasser ■ beschränkt sich auf das Asylrecht politischer Verbrecher ' im Ausland, welches besonders in jetziger Zeit von I praktischer Bedeutung wird und in naher und ferner ■ Zukunft öfters vorkommen kann. Bürger, welche die bestimmte Existenz eines Staatsigefährdten, ohne zugleich gemeiner Verbrechen sich schuldig zu machen, werden, wenn sie schwere Ahndung u. Vermögens-Konfiskation zu fürchten hatten, auch nicht Amnestie in sicherer Aussicht steht, in einem auswärtigen Staat Zuflucht suchen, wo ihr politisches Glanbensbekenutniß nicht Anstoß oder solches allgemeine Anerkennung findet. Wird stillschweigend oder ausdrücklich den politischen Flüchtlingen der erbetene Schutz gewährt, stören sie nicht den Frieden, verletzen sie kein Gesetz des sie schulenden Staates, so ist es Verletzung der heiligen Treue, oder Feigheit, dem requirirenden Staat die Flüchtlinge auszuliefern.
, Der Schutz der politischen Flüchtlinge wird ausdrücklich oder stillschweigend unter der Bedingung gewährt, daß sie den Gesetzen des schützenden Staates gemäß, friedlich und so viel ihre Kräfte vermögen für ihren eigenen Unterhalt sorgen, weil sie, die Hände im Schooß, einen lebenslänglichen Panisbrief durch den gewährten Schutz nicht erlangen können. In Noth-
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II 2Aesdnden, 17. Dez. (Eine Interpellation) ! — I" dem „Wanderer, Beiblatt zur Nass. Allg. Ztg. , brachte der Herr Archiv Director Friedemann durch i mehrere Blätter fortlaufend eine Abhandlung über die ! Klosterarchive in Nassau. — Da darin Vieles im Ju- I treffe der Wissenschaft und der Landesgeschichte für ! Druckfertig bezeichnet, dann aber beklagt wird, daß der Nass. Landtag nicht einmal 150 fl. für den Anfang eines Urkunden-Buches verwilligt habe, so erlaubt man sich daran die Frage zu knüpfen ob auch die Nass. beziehungsweise die Nass. Saarbrückeuschen Urkunden-Archive in ihrer Bearbeitung, Ordnung soweit vorungeschritten sind, wie andere namhaft ge- machte deutsche Archive, aus denen solche Urkunden Bucher hervorgegangen sein sollen? — In sämmtlichen, bis jetzt theils in selbstständigen Heften, theils in Zeit- schrlsten nnd Zeitungen erschienenen Aufsätzen und Ab- Handlungen des Herrn Archiv - Direktors Friedemann über die Nass. Archive und ihre Beziehungen 511 dem Verein für Alterthumskunde und Geschichtsforschung studet man zwar gelieferte Nachweise anerkennenswerther Liberalität für Förderung wissenschaftlicher und historischer Zwecke, aber in allen diesen Mittheilungen vermißt man eine nähere Bezeichnung und Ausführung dessen, was er selbst praktisch für die nächste und zu- gleich w ulkigste Aufgabe die Ordnung und Bearbei- uug des Urkunden Archives, besonders Wallramischer Linie geleistet hat. Aufklärung darüber dürfte schon im ^nteresie der Bache selbst wünschenswerth erscheinen.
. -^■i????' (Eine Beichte.) „Religions gscichgultigkeit, Verachtung der heiligsten kirchlichen Anstalten I" ist noch immer das nie verhallende Zeter- aeschrei der Pharisäer zu Pius des IX. Zeiten. Die Pharisäer zu Christi Zeiten machten es bekanntlich nicht viel anders. Welche scheußliche Larven aber hinter diesen frommen Larven steckten, das zeigte uns Christus in einfachen, nackten Wahrheiten und in vorzüglich qe- trossenen Bildern. Gegenwärtig wandelt freilich kein Christus mehr unter uns, welcher die geheimsten Falten deS menschlichen Herzens zu durchschauen vermag: es ist aber stets Pflicht eines jeden offenen, wahrheitsliebenden Christen, den Pharisäern seiner Sphäre soviel als möglich die fromme Maske herunter zu reißen damit jeoer sehe, welche schreckliche Gestalt unvermerkt ihn angrinzte:
„Von dem ernsten Gedanken beseelt, meiner Christenpflicht durch eine reumütige Beichte zu genügen, eilte ich in die Kirche des nahen Städtchens . . .
Nach den üblichen Vorbereitungen trat ich in den Beicht- fluhl, sagte^ meine Beickjtgebete und nach diesen die mir bewußten Sünden. Statt der erwarteten priesterlichen Mahnungen wurde um, folgende Frage an mich gerichtet: Pr.: „Haben Sie Bekanntschaft?" Beicht.: „ckff, und zwar eine sehr ansgedehntc, indem mich mein Benik schon mit vielen Menschen zusammenführtel" r.: „Bie verjtehen mich wahrscheinlich nicht: es ist hiermit Bekanntschaft im engern Sinne gemeint!" verstehe Sie recht gut, nur läßt dieser Ausdruck beiderlei Deutungen zu. Um nun der letzten Deutung zu genügen, muß ich bekennen, daß Eltern und Geschwister zu meiner speziellen Bekanntschaft qe- hcaen." Pr.: „Sie verstehen mich noch nicht, indem uv ntcptö von Beiden! hieruntermeinte!" Beicht.: „Da reden Sie denn deutlicher!" Pr.: „Lieben Sie ein Mädchen?" Beicht.: „Ja, meine Schwester- Pi. (ärgerlich): „Man meint, Sie wären von heute!" B eicht.: „Nichtsdestoweniger; auf eine allgemeine Frage paßt auch eine solche Antwort!" Pr.: „Fühlen Sie geschlechtliche Liebe zu irgend einem Mädchen?" Beicht.: „Jai" Pr.: „In solchen LiebesverhäAnif- jeu ist es öfters der Fall, daß gewisse heimliche Sünde!, begangen werden, welche junge Leute im Richtcw- im.’.e der Buße absichtlich verschweigen. Sind Sie sich vielleicht,olcherbewiißt?" Beicht.: „Ich bin in die- sii Hinsicht keiner Sünde schuldig; Sie müßten denn am Ende die Liebe selbst für eine Sündehälteu!" Pr.: „Allerdings, die fleischliche Liebe!" Beicht.: „Ich kenne iane fl ei schliche Liebe; die reinsten Gefühle knüpfen mich an den geliebten Gegenstand!" Pr.: „Es dürfte erste-
vielleicht doch jem. Um dieses zu erfahren, beantworten Sie mir nun genau die einzelnen nachfolgenden Fragen: (Es folgte nun eine Reihe Fragen, die ich alle mit „Nein" beantworten mußte.) Zuletzt gingen dieselben sogar auf Dinge ein, die mein Schaingcfühl förmlich verletzten und mich zur gerechten Wiith einpör- ten. Ich entgegnete deßhalb mit Nachdruck: „Verschollen Slc Mich mit Fragen über Dinge, woran mein pH) »och nie gedacht, und bei deren Nennung ich schon erröthen mußt" Pr: „Wenn Sie nicht aufrichtig sind, ,0 kann seine Absolution erfolgen I" B eich t.: ,,-oon einem Geistlichen, der im GenM'nst'nnlichen so lokalkundig ist, mag ich nicht absolvirt sein; und alle bisherigen 0,ragen werfen auf Sie bezüglich dieser Sünden ein durchaus ungünstiges Licht!" -- Ich entfernte »uch hierauf unverrichteter Sache voll Abscheu gegen den da sitzenden Pharisäer in einem sehr aufgeregten Zustande. .Ich überlaße nun jedem geehrten Leser zu unter- Men, wer die meiste Schuld trägt, wenn nach solchen Vorkommnissen Kalte, Gleichgültigkeit, ja Abscheu gegen heilige, kirchliche Anstalten eintreten?! — —