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Großbritannien.

London, 12. Dezember. Allgemeines Interesse er­regt in diesem Augenblick der Prozeß des Geistlichen Gorham gegen den Bischof von Ereter, der gestern i i zweiter Instanz vor demPrivy-Council" zur Ver­handlung kam. Herr Gorham war 40 Jahre Geist­licher der Kirche Englands; von allen Seiten geachtet und geliebt. Im Jahre 1847 erhielt derselbe von der Regierung das Anerbieten einer neuen Stelle in Bramp­ton Speke, das zur Diözese von Ereter gehört; er sollte aber zuerst ein Zeugniß seiner Rcchlglanbigtcit vor drei Geistlichen und dem Bischof von Ereter'bei­bringen. Drei der angesehensten Priester stellten willig ein solches Zeugniß aus aber der Bischof v. Ereter weigerte sich cs zu unterzeichnen , weil Herr Gorham in Wort und Schrift Lehren geäußert habe, die dein Buchstaben und dem Geiste der Hochkirche widersprä­chen. Er forderte Gorham zu einem Verhör auf; und es folgte eine Eramination von so unerhörter Länge, wie sie in den Annalen der Kirchengeschichte selbst zu den Seltenheiten gehört; dieselbe zog sich Monate lang hin, und währte im Ganzen nicht weniger als 52 Stunden; die Zahl der vorgelegten Fragen belief sich auf 149.

Nach Beendigung dieser Prüfung fand sich der Bi­schof von Ereter bewogen, ohne Angabe spezisizirter Gründe, die Rechtgläubigkeit Gorham's zu verneinen. Dieser referirte an das Ministerium, welches ihm den Weg des Rechtens eiuzuschlagen rieth. So kam der Fall vor die Oeffentlichkeit. Hier ergab es sich, daß die Hauptketzerei Gorham's in seiner Abweichung von dem recipirten Begriffe der Taufe liegt. Dieser lau­tet:Die Kinder werden ohne Bedingung in und durch das Sakrament der Taufe neu geboren;" dagegen ist die Ansicht Gorham's:daß in der Taufe keine geist­liche Gnade liegt, außer für würdige Empfänger; und da die Kinder von Natur unwürdige Empfänger sind, so können sie durch die Taufe keine Segnung erhal­ten, wenn nicht ein Akt der Gnade vorhergeht, der sie würdig macht."

Es wird leicht erkannt werden, daß sich hier die Lehren der römischen Kirche und des Ealvinismus in ziemlicher Annäherung gegenüberstehen. Nun entschied der Richter in erster Instanz für die Auffassung des Bischofs von Ereter. Herr Gorham, sich bei diesem Urtheil nicht beruhigend, stand demnach gestern seinem Widersacher von Neuem gegenüber. Alo Mitglieder des Appellationshofes waren zugegen; der Erzbischof von Canterbury, der Erzbischof von Vork, der Mar­quis von Lansdowne, der Bischof von London, Lord Langdale u. A. Die ganze Sitzung wurde durch die Darstellung des Sachverhältnisses und die Art der .

vorgelegten Fragen Pon Seitens des Vertheidigers Gor- Ham's ausgefüllt. Die Sitzung wurde auf heute ver­tagt. Jeder fühlt hier, daß dieser Prozeß eine Krisis in der Hochkirche im Gefolge haben kann; eine Krisis, die dem Bischof von Ereter und feinen Anhängern gefährlicher werden mag, als die Anstellung eines Geistlichen, der mit ihm über die Lehre von der Taufe diffentirt.

S ch w e i z.

Aus der Schweiz, 6. Dez. (Beob.) Die zweite Reihe vonschwergravirten" Flüchtlingen, welche auf Verlangen der ausländischen Reaktion vom schweizeri­schen Bundesrath durch Beschluß vom 19. vor. Mon. dienstwilligst ausgewiesen worden, enthält folgende 34 Namen: 1) Betheiligte bei der badischen Revolution: Die Mitglieder des Landesausschusses Kiefer, Hof f, Thibaut, Rotteck, Richter, Stay, Stein­metz, Barbo, Ziegler (zugleich Civilkommissär von Karlsruhe), Peter (auch Mitglied der Provisor. Regirrung), Torrent (zugleich Generalauditor) und Damm (zugleich Präsident der konstituirenden Ver­sammlung; ferner die Eivilkommiffäre Ganter, Rinde schwend er, Willmann, Küchling und Gallus Meyer, dann Eichfeld, Kriegsminister, Mördes, Minister des Innern, Schlöffel, Ober- kriegskommissär, Kaiser, Oberkommandant im See­kreis, Comlossy, Bürgerwehr-Offizier aus Rastatt, und Raveaur, Civil -Commissär bei der Neckar­armee. 2) Betheiligte bei der pfälzischen Nevolu- tiou: die Mitglieder der Provisor. Regierung Rei­chardt, Schmitt, Greiner, Fries; der Civil­kommissär d 'Ester und die Offiziere Sznayde, Raquillet, Fenner, Schimm el pfenuing, Te- chow, Rochow. Von diesen 34 sind aber 10 schon längst ans der Schweiz abgereist, nämlich Kiefer, Thibaut, Richter, Ziegler, Ganter, Mordes, Kaiser, Diaveaur, Reichardt und Schmitt. Bekanntlich haben sich gegen diesen abermaligen Ausweisungsbeschluß des Bundesraths viele und kräftige Stimmen im Natio- nalrathe erhoben, ebenso tritt die schweizerische demo­kratische Presse, besonders die Berner Zeitung, mit allem Eifer gegen die unwürdige Nachgiebigkeitspolitik der obersten Bundesbehörde auf. Unter solchen Um­standen hofft man mit Grund, daß der Beschluß vom 19. Nov. entweder gar nicht, oder doch erst spät zur > Vollziehung kommen werde. Es hieße wahrlich auch der Menschheit in's Gesicht schlagen, wollte man jetzt, mitten im harten Winter, Männer lind ganze Fami­lien, die sich in keiner Weise des Asyls unwürdig ge- zeigt haben, über oas Meer hinüberjagen.

T ü r k e L.

Bukarest, 23. November. Wie die Rechtspflege in diesem Fürstenthume gehandhabt wird, geht aus einem Berichte des Justizministeriums an den Fürsten über die Monate Juli bis September hervor, während welcher von 448 Prozessen, welche bei den sieben Ge­richtshöfen des FürstenthumS angestellt worden, nur 278 abgeurtheilt wurden, wovon 101 allein auf den Criminalgerichtshof kommen. Der Fürst hat in Folge dieses Berichts eine Resolution an das Jnstizministe- rium erlassen, in welcher er sein tiefes Bedauern auS- drückt, daßwährend die Parteien vor den Thüren der Tribunale auf Gerechtigkeit warten, wodurch sie Geld und eine kostbare Zeit verlieren, einige Beamte der Gerichts­höfe sich in einem Zeiträume von drei Monaten nur sieben, andere zehn Mal bei den Sitzungen eingefunden ha­ben, und daß die zweite Section in Krajowa keinen einzigen Prozeß verhandelte, weil drei Mitglieder der­selben nur an sechs Tagen erschienen und die übrigen gar nicht." Der Fürst weist dann das Justizministe­rium an, dem Criminalgerichtshofe seine Zufriedenheit zu erkennen zu geben, weil er allein mehr als den dritten Theil von allen den Prozessen abgeurtheilt hat, die bei sieben Gerichtshöfen anhängig gemacht wurde», dem Handelsgerichte aber seine Unzufriedenheit wissen zu lassen, weil cs in dein ganzen Zeiträume nur fünf Sachen verhandelt hat. Das Justizministerium muß dem Fürsten künftig am 10. jedes Monats das Na- mensverzeichniß der Justizbeamten vorlegen, welche m Laufe des vorigen Monats bei den Sitzungen ge- ehlt haben. (D. A. Z.)

Amtliche Nachrichten.

Der bei der Korrektionshaus-Direktion zu Eberbach angestellte Aeccssist Hehn er ist zum Accessisten bei der Receptnr Limburg ernannt worden.

F r u ch t p r e i s e.

Diez, 15. Dcc. 1r. Preis.

Rother Waizen.....10 ff. 8 kr.

Weißer Waizen......9 ff. 46 fr.

Korn.........7 ff. 12 fr.

Gerste ........5 ff. 25 fr.

Hafer ........3 40 fr.

Griffen........10 ff. fr.

2r. Preis.

10 ff. 25 fr.

10 ft. 7 fr.

7 ff. 37 fr-

5 ff. 37 fr.

Verantwortlicher Redakteur: J. Oppermann.

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Bekanntmachungen.

(iss« DasFrankfurter Journal"

wird auch in dem bevorstehenden neuen Jahre seinem Grundsätze, der gesetzlichen Fortentwickelung, der Wahrheit und dem Rechte zu dienen, treu bleiben/ und deß­halb keiner einseitigen Richtung folgen, vielmehr für Alle gerecht, unparteiisch und unabhängig seyn, und in dem Bestreben, die Parteien zu versöhnen, nur diejenige Politik in Schutz nehmen, von welcher sich erkennen läßt, daß sie "t der That das Wohl und die Einheit und die Eintracht des Vaterlandes fördern will.

Die ausgebreiteten Verbindungen des Blattes, sowie drei durch Dampfkräfte getriebene Schnellpressen setzen es in den Stand, dem Publikum alle Nachrichten aus der Nähe und Ferne auf'S Schnellste und in möglichster Vollstän­digkeit mitzutheilen.

Der Preis für dasFrankfurter Journal" und dieDldaskalia" ist hier halbjähr­lich 5 fL, vierteljährlich 2 fl. 30 kr. Die in dem fürstl. Thurn und Tariè'schen Verwaltungs­bezirke (Kurhessen, dem Großherzogthum Hesse», Nassau, den sächsischen Herzogthümern und den Hansestädte») wohnenden Abonnenten beziehen diese Blätter zu demselben Preise; im ganzen König­reich Würtemberg, den Hohenjvllern'schen Fürsienthümern und dem Kanton Schaffhausen zu 2 ff. 45 fr. vierteljährlich. Im Königreich Preußen und den übrigen Staaten ViorddentschlaudS, in Bayern und Baden kosten diese Blätter vierteljährlich 3 fl. 8 kr., in der österreichischen Ätonarchie 6 ff. 24 fr. einschließlich aller Nebenspesen.

Bestellungen auf diese Blätter sind auswärts (in Deutschland, Belgien und der Schweiz) bei den zunächst gelegenen Postämtern möglichst bald zu machen. Für Frankreich, England, Spa­nien und die überseeischen Länder nimmt Herr G. A. Alexandre (rue Brulée No. 28 in Stras­burg und rue notre da nie de Nazareth No. 23 in Paris) Bestellungen an. Auch bei Herrn J. j. Ewer et Comp., 72 Newsgate Street, in London kann man abonuiren.

Durch die ungemein starke Auslage desFrankfurter Journals" genießen die ihm über­machten Bekanntmachungen der verschiedensten Art die nützlichste und weiteste Verbreitung.

33ic Expedition des ^frankfurter Journals.

(1303) Der neu gedruckte Anhang zum katholischen Gesangbuch ist bei mir sowohl einzeln, als dein Ge- sangbuche beigebunden zu haben und empfehle letztere, fein und ordinär gebun­den zu billigen Preisen.

AL. FiliuS.

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1) ein gelblicher rauhhaariger Pünsche, ge­nannt Grogk,

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entkommen. Wer diese Hunde oder auch einen derselben in daS Gasthaus zum Grünen Wald" zu Wiesbaden zurückbringt, erhält eine angemessene Belohnung.

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NB. Bestellungen können in der Expedition dieses Blattes gemacht werden.

Aufforderung an sämmtliche Bader im Herzogthnu» Nassau.

(1305) Im Einverstaudniß mit dem zum KreiSamtsbezirk Wiesbaden gehörigen Badern haben wir hinsichtlich unseres Gewerbezweigs beschlossen, sofort eine Anfrage an das hiesige Kreisamt zu richte», warum wir zu der Be­gründung der Einrichtungen der gegenwärti­gen neuen Gewerbeordnung, welche nament­lich Priifungscommissioncn vorschreibt, nicht unberufen worden seien. Wir halten eS für unsere Pflicht, die auswärtigen Bader darauf aufmerksam zu machen, daß sie im Interesse unseres Geschäfts ein Gleiches thun möchten.

Wiesbaden und Biebrich, im Dezbr. 1849. Die Mitglieder der Commission: _____Cumpfc. Földncr. Hipp. (1307) Ein braver, starker, junger Mann sucht eine Stelle als Hausknecht. Näheres in der Expedition d. Bl.

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verschiedener Größe liegen gegen doppelte ge­richtliche Sicherheit zum Ausleihen bereit durch das GeschäftSbureau von Carl Leyendecker, Marktplatz Nr. 38. (1287)

Rhein- und Mosel-Zeitring.

(1308) Die Nheirr- und Mosel-Zeitung, die jetzt wieder in fester und consequenter Haltung vom Standpunkte des Christenthums die socialen, politischen und kirchlichen Interessen deS christlichen unt> namentlich des katholischen Volkslebens in unserer so unruhig bewegten Zeit zu vertreten sich die Aufgabe gestellt hat, wird auch im neuen Jahre diese Interessen sowohl gegen einen leeren, drückenden Bureau- kratismus einerseits, als gegen die Ausbrüche einer Alles verwildernden Anarchie andernseits frei, offen, wahr und entschieden zu vertheidigen fortfahren.

Indem wir das geehrte Publikum zu dem Abonnement der Nheiu- und Mosel-Zeitting einladen, finden wir uns veranlaßt, die Bitte beizufügen, die Bestellungen möglichst frühzeitig machen zn wollen. Die Nheiu- und Mosel- Zeitung erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage; das mit ihr verbundene Unterhaltlingsblatt, die Zeitschwingen, zweimal wöchentlich. In Cobleu; kostet die Zeitung per Quartal 1 Thaler, bei allen inländischen Post- Aemtern 1 Thlr. 7% Sgr. Einrückungsgebühren berechnen wir nur die Petit­zeile zu 1 Sgr.

Coblenz, im Dezember 1849. M. F. «^»ergt.

(1295) Einladung zum Abonnement

auf die

Mainzer Zeitung.

Die Mainzer Zeitung wird im Jahre 1850 in der biJ' herigen Weise erscheinen. Ihre Politik ist die des Volkes, ihr Ziel: Wahrung der uns gebliebenen Errungenschaften, Verthei­digung der gefährdeten, Wiedergewinn der entzogenen.

Eine besondere Aufmerksamkeit wird sie den Verhältnissen des Großherzog- thilmS widmen. Ihre Verbindungen mit den Führern der demokratischen Majori­tät des hesstschen verfassungsrevivirenden Landtags setzen sie in den Stand, die schleunigsten und uinfassendsten Berichte und Besprechungen über dessen Thätigkeit zu bringen.

Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Quartal - Abonnement. Bestellungen werden auf allen Postämtern Deutschlands gemacht, für Frankreich bei G. A. ALEXANDRE in Strasburg, Brandgasse Nr. 28, und bei demselben in Parie. Rue Ndtre-Dame de Nazareth 23; für Großbritanien bei WILLIAM THOMAS, 21 Catherine Street, Strand London.

Der vierteljährige Pränumerationspreis beträgt für Mainz 2 Gulden. Im Großherzogthum Hessen, dcr Grafschaft Hanau, in Nassau, Hessen-Homburg und Frankfurt erlassen die Postämter das Blatt zu 2 fl. 30 fr. vierteljährig, während in entfernteren Gegenden der Postanfschlag sich verhältnißmäßig erhöht.

Ankündigungen werden mit 4 Kreuzer für die vierfpaltige Petitzeile oder deren Raum berechnet.

Der Vollständigkeit der Landtags Verhandlungen wegen er­halten bei rechtzeitiger Bestellung untere neu zugehenden Abon­nenten gratis dieNumMerN vom 20. Dezember ab, dem Eröffnungs­tage deS hessischen Landtags.

Druck und Verlag der 6. Ritter'schen Buchdruckern,