Einzelbild herunterladen
 

Echo dieNass. Allg." melden, denn ihre Candidaten gehen durch, wenn sie auch den zwei, in erstgenannt tem Blatte angeführten, die Herren Regierungsrath Schenk und Kreisamtmanu Feiger hinzufügten. Die Demokratie wird zeigen, daß noch ein Theil des deutschen Volkes an Eid und Treue festhält, das sie wenigstens den absolutistischen Gelüsten nicht tv/z ein schwankes Rohr sich fügt, damit sie »rein und keusch auf dem Kampfplatz erscheinen könne, wenn dereinst die Götter dem armen Deutschland wieder freundlichere Blicke zusenden.

Seh. Vom Lande. DieFreie Zeitung" hat zwar die Frage: Ob wählen oder nicht? ausführlich beant­wortet; dcmohngeachtet scheint es uns nicht überflüssig, wenn wir dieselbe Frage nach unserer ländlichen Auf- fassung zu beantworten suchen. Eine Zeitung soll Stunde geben von der öffentlichen Meinung, dazu ge­hört auch die Meinung vom Lande.

Die Beleuchtung der Frage in derFreien Ztg." kommt zu dem Resultat, daß die Demokratie nicht wählen könne. Wir aber , meinen, keine Partei, die auf Ehre Anspruch macht, könnte wählen. Wir wol­len das Wählen weder empfehlen, noch abrathen, wir wollen bloß aussprechen, was wir von den verschiede- den Parteien glauben.

Die Parteien stimmten seit dem März 1848 dar­in überein, daß das Volk aus Staatsbürgern, also aus großjährigen Menschen bestehe. Diese Staatsbürger hatten im Jahr 1848 eine Versammlung berufen, welche ihre Angelegenheiten ordnen sollte. An dieser Berufung hatten alle, der Proletarier wie der Besitzende, der ichlichte Bürger wie der Beamte, Theil genommen. Jene Versammlung hat ihre Aufgabe gelöst: die Reichs- verfassung vom 28. März besteht zu Recht. Vorausge­setzt, daß großjährige Menschen, daß Männer, die Ver- sammlung beriefen, besteht dieselbe zu Recht, sonst müßte man die conventionelle BezeichnungLandes- kinder" buchstäblich nehmen, das Volk für Kinder, die Wähler von 1848 für Buben erklären. Alle, welche an der Berufung des Parlaments Theil genommen, wären Buben, die ein Spielchen gemacht.

Wie verächtlich erscheint ein Volk in allen seinen Parteien, das sich kindisch benimmt!!!

Wahrhaftig, das Volk wäre nicht werth, wenn es wählte, daß man auf die unschuldigste Weise Parla­ment mit ihm spielte; man müßte sagen: Kindern ge­hört kein scharfes Messer.

Das Wählen für das Erfurter Stelldichein wäre daher der schlagendste Beweis, daß auch die beschränk­teste constitutioneUe Freiheit für das deutsche Volk nicht passe.

Es würde den Fürsten zum Vorwurfe gereichen, wenn sie aus irgend einem Parlament Ernst machten; wer wollte es ihnen zur Pflicht rechnen, einmal Ernst zu machen? Vernünftiger Weise müßten sie es mit dem Erfurter Machwerk machen, wie mit der Frank­furter Reichsverfassung.

Der Demokrat kann nicht wählen, das ist Trecks 3<3oyt, ucun oas Volk wurde vurch das Wählen für willenlos erklärt.

Aber die Constitutionellen? Wenn sie eine Con­stitution wollen, so dürfen sie den Constitntionakismus nicht lächerlich machen, sie müssen entweder die ganze Revolution verleugnen, sich auf die alte Constitution stützen, oder es mit der neuen Constitution versuchen; sie müssen einfach auf dem Particularismus stehen blei­ben oder die Reichsverfassung anerkennen, lind die Absolutisten von reinem Wasser können in der Beru­fung des Erfurter Parlamentsspiel nur ein gefährliches Spiel sehen, das ihnen ein Gräuel sein muß. Man soll den Teufel nicht an die Wand malen. Ein Spiel Mit revolutionären Institutionen heißt für sie den Teufel Herausforderin

Wir kämen nun zu einer dritten Partei, den 11U tramontanen. Diese Partei hat zwar seit der März- revolution, die sie überraschte, unvorbereitet fand, viel

l^fl»www' -iLM'^,1-Mwjy-zgaieuMr..-e -^^. m a1.-* bj w^-L»^r^^tn^w3,'.j,^i,-L'" ^"^-^^gcg^P*^- <-/JTVJ_k usy s^, j»?

Rede des Angeklagten ISr. Jacoby

in der Schwurgerichtssitzung vom 8. Dezember.

Meine Herren!

Ich stehe vor Ihnen, des schwersten politischen Ver­gehens , des H v w v e r ra l h s angeschuldigt.

Schon zweimal hat man vordem wegen politischer Vergehen Anklage gegen mich erhoben: in beiden Fallen bin ich nicht von Geschwornen, sondern voll den da­maligen Gerichten des Landes freigesprochen worden. Damals habe ich als Publizist das Anrecht des Preußischen Volkes auf eine Repräsentativ-Verfassung ausgesprochen, und schon Die nächsten Jahre recht- fcrtigttn meine Forderung, im vorliegenden Falle habe ich als Nei chstagSa bg c ordne ter das Recht des deutschen Volkes auf ein einiges und freies Vater­land vertreten, und so trostlos sich auch die Gegen­wart gestaltet, es wird der Tag kommen, wo man auch dieser Forderung wird Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Sie haben die Anklage-Akte gehört! I» Den Be­schlüssen der deutschen Nationalversammlung zu Stuttgart in meiner Theilnahme an diesen Beschlüssen soll das Verbrechen des Hochverraths liegen!

Es kann hier nicht meine Absicht sein, die in Stutt­gart gefaßten Beschlüsse zu vertheidigen. Das Urtheil über jene Beschlüsse kommt nicht Ihnen, kommt keinem Gerichtshöfe der Erde zu, die Geschichte allein hat zu

von dem alten Ruhm ihrer eisernen Consequenz und feinen Klugheit eingebüßt, aber so aus allen Fugen gerissen glauben wir sie doch noch nicht, daß sie den Handlanger zu einem absolutistisch-protestantischen Kai- serthum abgeben würde. Ihr Hort ist das Haus Oestereich, mit diesem fällt und siegt sie in Deutsch­land. Und sie sollte die Suprematie Preußens, des verhaßten, erstreben helfen? Das ist nicht möglich. Die Ultramontanen hasien Preußen, trotz seiner protestantischen Orthodoxie, mehr als die Demo­kratie. Und welche Partei bliebe nun noch? Die Partei der Farblosigkeit, der Lauzkuechte, die sich Je­dem verdingen, die außer dem Dienst kein Vaterland haben, deren ganzer Jdeenreichthum im Akkomobiren liegt, die zu allem ja sagen, deren Politik heißt: Diene Gott, aber mache keinen Verdruß mit dem Teufel!" Das gebe derhinkende" Reichstag, weil nur solche, die nach beiden Seiten hinken, ihn betreten könnten.

Leipzig, 13. Dezember. Der Belagerungszustand in Dresden, Werdau und Krimmitschau wird also nicht aufgehoben werden, trotz des beinahe emstimmi- gen Beschlusses der zweiten Kammer. Warum kaun man billig fragen hat man denn eigentlich die Volks­vertretung nach Dresden berufen, wenn man deren Ansichten und Aussprüche unberücksichtigt lassen will, wenn ein Minister den unglücklichen Versuch machen darf, zu beweisen, daß der Ausnahmezustand nothwen­dig sei, und endlich, als er mit alledem Nichts auszu­richten vermag, rund heraus erklärt, daß die Regie­rung trotz der Kammern ihren Willen ourchietzeu werde? Ist dieser Konstitutionalismus etwas Anderes, als ein Puppenspiel, welches man vor dein Volke aufführt, um ihm die bösen Grillen zu vertreiben? Achtet man so die Stimme des Volkes? Sicher wird es auch mit der Amnestiefrage so gehen, obgleich der betreffende An­trag von der Rechten ausgegangeu ist: man will nicht ver­geßen, verzeihen und bestehen die Kammern auf ihrem Willen, nun, so schickt man sie nach Hause und ok- troyirt den bereits vorgelegten Entwurf zum definitiven Wahlgesetz; und daS nennt man Konstitution! (W.Z.)

Berlin, !3. Dezember. Die9t Pr. 3" nennt heute die Freisprechung Jakoby's einenBeweis für das Darnlkderliegen der Moralität und des RechtS- gefühls". Der Gesammtausschuß der hiesigen Volks­partei hat gestern als obersten Grundsatz der VereinS- statuten ausgestellt:Der Zweck der Berliner Volks- partei ist: Die Wiedererlangung der Grundrechte und Freiheiten des Volkes, welche demselben durch Die Ver­heißungen und Gesetze des Jahres 1848 verbürgt sind, besonders aber des allgemeinen Wahlrechts und Die Erreichung einer auf diese Rechte gegründeten Verfas­sung für ganz Deutschland und für Preußen." Man hatte vorgeschlagen, einen demokratischen Kongreß zur Erörterung der Frage, ob man zum Erfurter Reichs­tag wählen solle auszuschreiben; da aber wohl anzu- nehmen ist, daß die Partei über das Richtwählen be­reits überall einig ist, so wird aus dem Congresse schwerlich Etwas werden. Und das ist gut, denn un­ter Den jetzigen Umständen, wo sich Die Partei eben erst wieder konsolidirt, kommt bei solchen Kongressen, besonders in Berlin, wenig Gescheidtes heraus. Bei Hofe ist die bevorstehende Okkupation Sachsens durch Oesterreicher Gegenstand ernster Betrachtungen. Sach­sen hat erst vor Kurzem einen Versuch, es von dem Bündnisse mit Oesterreich abzuziehen, entschieden zurück­gewiesen. Eine Partei am Hofe fordert jetzt, daß, so­bald Oesterreich intervenire, auch preußische Truppen in Oesterreich einrücken sollen. Als Vorwand solle das Bundniß vom 26. Mai dienen.

Hamburg, 12. Dezember. Die Statthalterschaft zu Kiel scheint auf Die Antwort des Königs von Dä­nemark eingehen und Vertrauensmänner nach Kopen­hagen zur Schlichtung der schleswig-holsteinischen Frage senden zu wollen. Die Sendung des jungen Grafen

richten zwischen der deutschen Nanoual-Versammlung und deren Gegnern, die Geschichte allein hat zu entscheiden, ! nach welcher Seite Wahrheit und Recht, auf welcher : Seite Untreue und Verrath gewesen.

Eben so wenig, wie die Beschlüsse selbst werde ich i mein Verhalte n bei denselben, die Motive meiner ; Abstimmungen hier vertheidigen. Darüber bin ich einzig ! und allein dem eignen Gewissen und den Wählern Rechen- ; schaft ichnldig, die mir das Mandat zur NationastVer- sammlung ertheilten. Endlich werde ich Die Angriffe, welche die Anklage-Behörde theils offen, theils versteckt gegen mich und andere Personen gerichtet, mit Still­schweigen übergehn; auch Die Aeußerung , die heute Der Oberstaatsanwalt in seiner Rede mit besonderem Nach­drucke hervorgehvben, daß ich zu der Partei der äußersten Opposition gehöre. Ja, meine Herren, ich gehöre zur äußersten Oppouton" gegen Unrecht und gegen ll n w ahrhei t.

Der Anklage habe ich nur Eins entgegenznsetzen: ! Dies Eine genügt aber vollkommen, um auf Ihr 'Nichtschuldig" festbegründeten Anspruch zu machen.

In allen Ländern, in denen eine Rcpräsentativ-Vcr- fassung besteht, sind die Vertreter des Volks in Betreff ihrer parlamentarischen Wirksamkeit vor jeder gericht­lichen Verfolgung Durch das Gesetz geschützt. Zu dem Ende hat Die Reichsvcrsammlrng für ganz Dentsch- i das Gesetz vom 30. Septbr. 1848 erlassen, es lautet : wörtlich also:

von Baudisfin-Bostel scheint Bezug hierauf zu haben. Jedenfalls aber hält sie sich auf alle Eventualitäten gefaßt, worauf die erst in diesen Tagen stattgefundene Anstellung vieler auswärtiger Offiziere in der schles­wigholsteinischen Armee hinzudellten scheint. (Fr. I.)

Breslau, 11. Dezember. Das Abendessen zu Eh­ren Waldeck's, welches am vorigen Sonnabend im Liebich'schen Garten stattfinden sollte, war untersagt worden, weil Die Unternehmer der Polizei nicht recht­zeitig Anzeige gemacht hatten. Das war nun später geschehen, und gestern Abend hatten sich einige hun­dert Theilnehmer in dem erwähnten Lokale eingesun­den. An den mittlern Pfeilern des Saales lehnten die beiden Polizei-Offizianten, welche dieses Abendes­sen beaufsichtigten. Es war ein eigenthümlicher An­blick, wie ein Paar hundert konstitutionelle Staats­bürger mit Erlaubniß und unter Beaufsichtigung der Polizei ihre Suppe und ihren Rinderbraten nebst Sa­lat verzehrten. Mit Ausnahme eines in etwa 20 Worten zusammengefaßten Toustes auf Waldeck wurde Nichts gesprochen. Wegen dieser 20 Worte also muß­ten die beiden Polizei-Offizianten bis nach 11 Uhr im Saale verharren. (N. O. Z.)

Berlin, 13. Dezember. Das Erfurter Parlament wird also das deutsche Vaterland retten! Glückauf! Es wird das Vaterland retten trotz aller österreichischen schweren Noten. Abermals Glückauf!! Inzwischen erzählt man sich hier von Mund zu Mund, die preu­ßische Negierung habe dem Fürsten Schwarzenberg eine konfidentielle Note des Inhalts übersandt, dsß der Reichstag in Erfurt kurz nach seinem Zusammen treten aufgelöst und eine Proklamation erlassen werden würde, Preußen habe Alles aufgeboten, um das Werk der deutschen Einigung zu vollführen, unbesiegbare Hinder­nisse seien aber der Vollführung des Werkes entgegen« getreten rc." Und zum dritten Mal Glückauf!!!

Wien, 12. Dezember. DiePresse", heißt es, wird schon dieser Tage wieder erscheinen. Das große Aufsehen, welches das Verbot derselben, besonders in den Provinzen, hervorrief, soll die Regierung zur Zu­rücknahme des Verbotes bewogen haben. Dagegen ist ein Mitarbeiter derPresse", Herr Otto Hübner, aus dessen Feder die schärfsten Artikel herrührten, aus Wien durch die Militärbehörde verwiesen worden. Er mußte das Sühnopfer sein, auf dessen Haupt man die Sünden des Blattes legte, um desHerrn Zorn" zu versöhnen.

Gestern sah man halb Wien hinauswandern aus dem Neuthore, um ein Schauspiel zu sehen, welches seit Menschengedenken hier nicht stattfand. Cs war die in Effi igle - Hinrichtung K u ch e n b ä ck ers. Da wohl wenige Leser Ihrer Zeitung sich noch jener Zei­ten erinnern, wo solche Schauspiele häufiger waren, so erlaube ich mir Ihnen diese wieder anfgefrischte mittelalterliche Sitte in wenig Worten zu beschreiben. Um 7 Uhr gestern Morgen rückte eine kleine Abthei­lung Infanterie durch das zu einer traurigen Berühmt­heit gekommene Neuthor auf das Glacis. Ein Pro- foß, umgeben von Bedeckung, ging derselben voran, und trug eine kleine ovale, grün angestrichene Blech­tafel, auf welcher die Worte ui lesen waren:Eduard Kuchenbäcker wegen Aufruhr und meineidiger treuloser Entweihung" (das letzte Wort sollte Entweichung heißen). Auf derselben Abtheilung des Glacis, auf welcher vor einigen Monaten die Theilnehmer an dem Morde des Grafen Latonr gerichtet waren, wurde ge­rade gegenüber der Stelle, wo vor 13 Monaten Mes­senhauser fiel, Halt gemacht. Das Glacis vor Wien ist in dem Augenblicke das Depositorium des ans der Stadt geschafften Schnees lind mit einer Unzahl Schnee­hügeln bedeckt. Zwischen diesen Schneehügeln, ragte aus der Mitte eines eigens zu diesem Zwecke reinge- fegten Platzep ein Galgen mit den dazu gehörigen 6

Kein Abgeordneter darf zu irgend einer Zeit wegen seiner 21 bst imm ungen in Der Reichsversainmlung ober wegen Der bei Ausübung seines Berufs ge- thanen Aeußerungen gerichtlich verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Untersuchung ge­zogen werden."

Dies Gesetz ist am 14. Oktober 1848 in der preu­ßischen Gesetzsammlung als auch für Preußen gültig pub- lizirt worden.

Die Anklagebehörde selbst kann die Gültigkeit des Gesetzes nicht in Abrede stellen.

Worauf stützt der Ober-Staatsanwalt seine Be­hauptung ?

Drei Gründe hat er angeführt!

1) Mangel der erforderlichen Anzahl von 350 Ab­geordneten ;

2) Abberufung der preußischen Abgeordneten durch die preußische Regierung;

3) Verlegung der Reichsversammlung von Frankfurt

a. M. nach Stuttgart.

1) Was den ersten Grund anlangt, den die An­klageakte als besonders wichtig bezeichnet, so hätte der Ober-Staatsanwalt sich die mühsame statistische Berech­nung ersparen können; sie ist selbst Die Richtigkeit vorausgesetzt- ohne den mindesten Werth für die vor­liegende Sache.

Der Ober-Sraatsanwalt beruft sich auf die in der 9. Sitzung (vom 29. Mai 1848) angenommene Ge-