£SM
Wiesbaden. Freitag, 7. December
180
|^BnF>wgr»w^8^.wwwsiWiiW^ .......... !■■■■! I ■ nimnrm -- --------— — m„ ---------------
Nreir Reituna" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. — Der AbonnementSpniS beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 fl. 45 fr, auswärts 6 die Post bezogen mit verhäünißmäßtgem Aufschläge. - Inserate werden bereitwillig aufgencmmen und find bei der großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stets von wirksamem — Die InserattonSgedühren betragen für die vierspalttge Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.
E^-^^j^^...... tu "ü-r-ü---.^-..^.--.^^^-^ ............ rsirrr t, . 1 ■ ii-iu^_jai^_^j..UL' t-kt-i M m, lemmn
§ Ueber die Wahlen zur Erfurter Versammlung.
11 Einem, der nie den dummen Glauben
-abt, die Adler könnten.je die Krallen d die Schlangen die Falschheit verlieren.
Der ganze Inhalt der Märzbewegung war bekannt- der Ruf nach der Einheit und Freiheit Gesammt- tschlands.
Es ist nun aber leider zu bekannt, auf welche Art durch wen die Freiheit Stück für Stück preisge- m wurde.
Preußen, unterstützt von einer Anzahl Schwätzer, in sich der Begründung einer partiellen Ein- , ohne die Freiheit jedoch und nicht frei von Ne- »bstchten, an, und sucht endlich, nachdem der Drei- gsbund auf einen Einkönigsbund herabgekommen eine Art Reichstag, oder richtiger einen Vereins- m den Wällen und unter den Kanonen der Preußen Festung Erfurt zu Wege zu bringen, welcher, n die Witterung nicht jbl's dahin umschlägt, mög- rweise nach Beendigung des Monats Januar 1850 unnentreten kann oder soll.
Nachdem nun auch dem Vernehmen nach in nu- n Lande in diesen Tagen von der Regierung die Anordnung Behufs Ausschreibens der Wahlen er- 11 worden ist, so ist es jetzt an der Zeit die Frage «rühren: Wird und kann die Demokratie den Wahlen ju diesem Reichstag Theil m e n ¥
Die Politik Preußens ist bekannt, nur zu bekannt Kriegssührung desselben in Schleswig-Holstein, zu bekannt die einseitig abgeschlossenen Schleswig- Mn preisgebenden und die Ehre der deutschen Ration Renten Waffenstillstände, nur zu bekannt die Art Durchführung der Waffenstillstandsconvention mit rdrückung der Schleswig-Holsteiner, eines echt scheu Volksstammes, ferner die Occupation der Für- hümer HohenzoUern-Hechingen und Sigmaringen, mt sind die standrechtlichen Hinrichtungen in Ba- bekannt die Mediatisirungsgelüste Preußens, lech zum Zwecke der Erlangung der Suprematie in tÄ)Iand.
Achon des Prinzips willen kann die mit dem Wohle Vaterlandes es ernstlich meinende Partei nicht für andekommen eines Bundesstaats mitwirken, wel- eine Trennung, eine Theilung, eine Zersplitterung deutschen Vaterlandes nach sich ziehen, welcher die monie Preußens und seine absolutistischen Gelüste tu wird und fördern muß; diese Partei kann sich auch nicht bei den Wahlen für Erfurt betheiligen. i nun noch das zu Berlin octroynte Wahlgesetz, Census, sogar gegen rückständige Steurrdebenten otet, mit indirekten Wahlen, mit offener Abstim-
wung und deßhalb die Spionage und Augendienerei, zumal bei jetzt ohnedies maßlos gewachsener Reaktion, möglichst fordernd und nur zu sehr geeignet, eine Versammlung von Männern zusammen zu bringen, wie sie den preußischen Sonderbundsbestrebungen förderlich sind. Dreß Alles erwogen, kann das Volk von dem durch die von ihm erwählte deutsche Reichsver- sammlung beschlossenen Reichswahlgesetz nicht abgehen; es wird, es kann das Werk der von ihm erwählten Vertreter, ohne seine eigne Ehre mit Füßen zu treten, nicht aufgeben.
Die Demokratie wird also schon vom prinzipiellen Standpunkte aus sich nicht bei den Wahlen betheiligen können.
Selbst wenn es aber auch möglich wäre, daß die Volkspartei in dem Vereinstage zu einiger Stärke gelangen könnte, so wird gleichwol, Dank dem octroyir- ten Wahlgesetze, die überwiegende Mehrzahl im Ver- einstage in jedem Falle aus Bureaukraten, Aristokraten, Pietisten, und für das Wohl und die Leiden des Volkes unempfindlichen Geldmenschen bestehen, welche zumal durch die nahen Kanonen ganz kopfscheu gemacht werden; jedenfalls würde die Opposition in der Minderheit bleiben und nur eine fruchtlose, eine Da- naiven-Arbeit, versuchen; das Volk würde sich vielleicht allzusehr auf die Thätigkeit und die Erfolge der Opposition im Parlamente verlassen und, in Sicherheit eiiigelullt, das Wirken seiner Vertreter allein für hinreichend erachten , wahrend ihm über Nacht die Binde über die Augen gezogen werden kann, es auch Jue günstigen Momente, sich zu kräftigen und auszubilden, nicht wahrt.
Die Grundlage der einheitlichen und freien Verfassung beruht aber zunächst nicht im Parlamente, sondern in der Intelligenz und sittlichen Kraft des Volkes.
Jedenfalls wird der Kern des Volkes in den be- tieffcuden Laudern in dem nochlnuligen Ueberdordwer- fen der Reichsverfassung keine Heiligachtung gegebener früherer Worte, keinen Akt der Treue finden. Der Einwand, daß die Volkspartei durch die Nichlbethelli- gung an den Wahlen den Absolutisten angeblich Vorschub leiste, mag richtig sein, und hat sich insbesondere an der preußischen zweiten Kammer bestätigt, welche so übervoll des Absolutismus ist, daß sie die Beeidigung des Heeres auf die Reichsversassung, und das wichtigste Recht der Volksvertretung, das Steuer- verweigcrnngsrecht, in die Schanze schlägt. Diese scheinbare Begünstigung des Absolutismus qt aber nur eine vorübergehende und nicht von Bedeutsamkeit. Der Absolutismus wird sich durch seine überstarken Gelüste überstürzen und bald zum Fall kommen.
Die entschiedenen freisinnigen Blätter haben sich denn auch insgesammt gegen die Betheiligung an den Wahlen nach Erfurt ausgesprochen.
5 Der Rechtsstreit des Hof- und Appell«. iLonsgerichtS-Präsidenten Naht gegen das Herzogl. Staatsministerium.
(Fortsetzung.)
In dem unerschütterlichen Vertrauen, daß die Gerichte auch in dieser schweren Zeit ihren hohen Beruf, der Schutz der Unterdrückten gegen jede Beugung des Rechts, komme sie auch von den Gewaltigsten, zu sein, und die durch Anerkennung und Beschwörung der Reichsversassung und der darin enthaltenen Grunde rechte übernommene besondere Verpflichtung zu wahren wissen werden, stellt der Kläger die Bitte, auf vollständige Wiedereinsetzung in den Besitz seines Richteramts, eventuell die petitorische Bitte, um Aufhebung der gegen ihn erlassenen Verfügung und volle Anerkennung seiner Rechte aus der Anstellung, endlich weiter eventuell, auf Auszahlung des vollen Gehalts vom I.Zuli l. I. an und Wiederherstellung der Briesporto- freiheit.
Nach einem aus sehr unklaren und inkonstutitio- neUen Begriffen über die Stellung des Ministeriums, den Gerichten und der Landesregierung gegenüber, hervorgegangenen Versuch des Ministeriums, sich der Prozeßführung durch Ueberweisung derselben an die Landesregierung zu entziehen, welcher, Äs den Grundbegriffen des Prozesses und dem gesetzlichen Geschäftskreis der Landesregierung widerstreitend, wie verdient von dem H. Justizamt zurückgewiesen wurde, eigentlich aber wegen Versäumung der bestimmten Frist von Seiten des Beklagten ein Contumacialerkenntniß zur Folge hätte haben müssen, ging die Klagebeantwortung des Ministeriums ein, nachdem dem Vernehmen nach ein ehrenwerther Anwalt Die ihm angetragene Führung dieses Rechtsstreites, als seiner Ueberzeugung widerstreitend, nach § 133 der Prozeßordnung gewissenhaft abgelehnt hatte.
Zn dieser Erklärung wird zunächst mit Beziehung darauf, daß die Anstellung eines Richters zu den Hoheitsrechten gehöre, die Unstatthaftigkeit der Klage behauptet. Wenn die Ausübung jenes Hohritsrechtes an gewisse Normen gebunden sei, so würde eine Ueber- tretung dieser Wonnen nur als VerfassungSverletzung zu betrachten und zu behandeln sein. Sodann wird die Zuständigkeit des in dem Gesetz vom l.Okt. L 3. erwähnten Schieds- ober Bundes- (?) geriete; zu Erfurt mit Ausschluß der Ländesgesetze behauptet.
Aus der ausgestellten Unzulässigkeit einer Klage wegen Entziehung des Richteramts, wird weiter auch die Statthaftigkeit einer Klage auf den Gehalt und überhaupt aus der Anstellung bestritten, und hierauf die Bitte um Abweisung der Klage nach §. 10. der Prozeßordnung gegründet. Eventuell wird denn im Wesentlichen die in der „Nass. Allg. Ztg." Nro. 150 I vorgebrachte und bereits in der Klageschrift ausführlich
«Heinrich V.
Skizze von Hermann Scharf von Scharffenstein.
(Aus dem „Rheinischen Echo".)
3ci den täglich stärker hervortretenden Agitationen cgitimisteu in Frankreich, in einem Augenblicke, wo icn bereits in der Kammer so mächtig sind, daß ; Abstimmungen beherrschen, dürfte es wohl an der sein, sich mit dem Manne zu beschäftigen, welchen Partei an die Spitze von Frankreich bringen will, gleich wir nicht glauben, daß sobald der Wunsch legitimen Wühlet in Erfüllung geht. Eigentlich Unrecht, wenn man eine Schrift besprechen will, Publikum gegen den Verfasser desselben von vorn- ungüustig zu stimmen, allein diesmal ist Jue außer- ; NicherFall unbZso hoffen wir, daß man es nicht vcr- ! wenn wir den Verfasser und fein bisheriges Wir- 1 twas näher in's Auge fassen.
Bis erinnern uns nicht mehr genau, ob es 3 oder ! ire sind, daß sämmtliche Journale von einer Tragödie * )cn, deren Verfasser ein gewisser Scharf von Scharffen- war und die nur auf einigen Theatern, und nur die unsäglichen Bemühungen des Autors zur Auf- ug kommen sonnte. Diese unsäglichen Bemühungen er Lärm, den der Verfasser machte, waren ^^h^ gige Ursache, daß die Journale sich mit dem Stücke stigten, denn nach kurzer Zeit sprach kein Mensch
von der Tragödie mehr. Plötzlich, ungefähr ein Viertel- Jahr nach der Aufführung, war alle Welt voll dieser Tragödie und in allen Journalen prunkte der Name Scharf von Scharffenstein und wcßhalb? — weil man zufällig gefunden, die ganze Original-Tragödie des Scharf sei eine Bearbeitung eines alten französischen Dramas. Wicht nur Idee, Situationen und Personen waren jenem französischen Stücke entnommen, sondern mehrere Seiten sogar wörtlich übersetzt, wie besonders die Blätter für literarische Unterhaltung bewiesen. Es versteht sich von selbst, daß nach diesem großartigen Skandal Scharf von Scharfenstciu vernichtet war und man sich der Hoffnung hingeben durfte, nie ferner etwas von ihm zu hören. Doch so glücklich sollten die Zeitgenossen nicht sein, denn im Jahre 1847 erschien in Mainz eine Gedichtsammlung, auf der als Verfasser Hermann von Scharffenstein prankte. Sei es, daß der Name des Verfassers noch vom früheren Skandal bekannt war, oder die Qualität der Gedickte (über die Quantität konnte man sich bei dem verhältnismäßig niedrigen Preise nicht beklagen) die Schuld trug; genug, diese Erscheinung ging spurlos vorüber und ihr Verfasser war gottlob eben so spurlos verschwunden. Im Spätsommer dieses Jahres befand ich mich in einem Gasthofe des Babs Ems an der table tobte. Da ich am obern Ende saß, somit die übrigen Tischgenossen nicht recht beobachten konnte, so warf ich meine Aufmerksamkeit hauptsächlich auf zwei Damen, welche dein Aeußern und ihren Manieren nach zu schließen,
die Frau unO Schwägerin eines Börsenhelden zu sein schienen und zwei Herren, mit denen die Damen auf vertrautem, wenn auch nicht verwandtschaftlichem Fuße zu stehen schienen und von dem Der eine als „Herr Doktor tltulirt wurde, welcher Titcl jedoch wohl eher auf juristische als meoicinifcbe Eigenschaft Bezug zu haben ' schien. Das Gespräch dehnte sich wie gewöhnlich in Badeorten um seichte Sachen, als Puy, Musik und ober« i fläebhebe Besprechung und Kritisirung der neuesten Lire- I raturerscheinungen, zu welchen zu meiner größten Be- ! lustigung auch Tocqueville's „la democratie en ame- rique", (in Werk, welches in den dreißiger Jahren erschienen, gezählt wurde, — wahrscheinlich, weil man sich um diese Zeit viel mit Togucville in den Zeitungen beschäftigte. Das Gespräch wurde gar zu langweilig, um demselben noch ferner zuzuhören, als dasselbe plötzlich für mich wieder Interesse gewann, indem die eine Dame zu dem „Herrn Doktor" sagtet: „Ich möchte gerne heute Mittag etwas Scharf von Scharffenstein haben." Der „Herr Doktor" blickte auf die Uhr und erwiederte: „Es ist schon ein halb 3 Uhr, freilich etwas spät, aber fügte er spöttisch lächelnd hinzu, „Scharf von Scharffenstein kann man ja immer haben, ich will ihn nachher auf suchen."
(Fortsetzung folgt)