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Wiesbaden. Mittwoch, 5. December
„ Freiheit «ab Neeht!"
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B. Herr Dr. Geiger und das Nassauische
Regierungsblatt.
Wiesbaden, 3. Dec. Herr Dr. Geiger hat neulich bei seiner Begründung der von Wenckenbach und Tchapper gegen das Urtheil des Anklagesenats wegen Hochverrath erhobene Cassationsklage über das zu Recht bestehen einer Verfassung im Herzogthnm Nassau verschiedene Ansichten ausgesprochen und be- griinbet, dwzwar der Nass. Allg. Ztg. nicht-neu sein konnten, deren Geltendmachung aber von Seiten des Herrn Dr. Geiger sie in ein Delirium versetzte, von dem sic sich noch immer nicht erholen kann. Als dieselben Ansichten von Seiten der Linken in der Kammer ausgesprochen wurden, nannte das Regierungsblatt die Mitglieder der Linken Unwißende, Narren, Anarchisten, Wegelagerer re. und wie die sauberen Epitheta alle heißen mögen, mit denen die Geistesarmuth zu fechten pflegt, sobald ihr die Gründe mangeln. Nun spricht Herr Dr. Geiger, den man der Allgemeinen zum Herget leider ebenfalls nicht für einen Narren hält, dieselben Ansichten aus und beweist aufs Neue und schlagend deren Richtigkeit und die Nass. Allg. Ztg. beginnt ähnliche plumpe persönliche Angriffe und kann sich bis jetzt noch nicht beruhigen. Die juristischen Kenntnisse und die Urtheilsfähigkeit des Hrn. Dr. G e i- ’ ßer werden jetzt bestritten und seine Aeußerungen und Erklärungen verdreht. Wir begreifen den Veitstanz, den die gute Allgemeine jetzt tanzt. Sie glaubte mit ihrem reaktionären Wischiwaschi das Land in ihrem Sinn belehrt zu ,haben und mnß statt dessen sehen, daß die Männer von Ueberzeugung in ihren Ansichten nicht wankend werden und daß die Wahrheit fortwäh- mid mehr Boden gewinnt und Wurzel faßt. Wir be- Meifen, daß die Nass. Allg. ganz besonders ergrimmt ist, daß ein Mann wie Hr. Dr. Geiger, für den die Regierungspartei, und, wenn wir nicht irren, gerade der /X Correspondent der Allgemeinen bei der letzten Deputirtenwahl in Hochheim Stimmen zu werben suchte, die ihr unangenehmen Ansichten verfocht. Wenn die Herren klug wären, so würden sie gerade Hrn. Dr. Geiger, von dem hier Jedermann weiß, daß er sich immer gleich geblieben ist, nicht mit so stumpfen Waffen angreifen. Gerade aus der Art des Angriffs aber ersieht man, wie erbärmlich es aussieht mit den Gründen der An- grdfenben.
v Einen Mohren kann man nicht weiß waschen und mit Demjenigen, der die Prinzipien leugnet, kann man nicht streiten. Der ganze Streit dreht sich, wie schon Ost in diesen Blättern nachgewiesen ist, einfach um die jrage, ob wir eine . Revolution gemacht und eine Reichsgewalt gehabt haben oder nicht. Wir nehmen um das erstere an und kommen deßhalb natürlich zu , pn$ anderen Resultaten als diejenigen, die, wie die i Hass. Allgem., die Revolution und ihre Consequenzen ' eugnen. Durch die Revolution ist ein ganz neues i
Marschen und Halligen.
Erinnerungen a u $ S ch l e s w i g.
(Schluß.)
Es war die höchste Fluthwclle, die der Sturm vor ch her trieb und sie zusammengeballt hatte, gleich einem mgeheurcn Keil, den er mit unwiderstehlicher Gewalt egen alle Küsten und Deiche schleuderte, Und ihm voraus öhlte sich die Tiefe vor seiner Macht und bildete ein hwarzes Thal , aus welchem die Wogen sich ausbäumen, kämpfend gegen einander stürzten und zerstäubten, m wieder znsammenznfließcn und mit erhöhter Kraft ns uns zu fallen. Schmetternd schlugen sie gegen die Sollseite des Hauses; die Sturzseen flogen über uns in, die Bretter des Bodens wurden unter unsern Füßen ufgerisscn, das Wasser quoll darunter hervor, der ganze 3au wankte und krachte und mit dem Gefühl der Ver- ichtung schloß ich die Augen unb umkammerte den Bal- en, an welchen ich mich gelehnt hatte. — Aber es war licht so. 9?od) hielten die Bänder, nur an bcii Seiten Daten die Pfähle sortgerissen und westlich hatte sich das )ach schief herabgesenkt. Aus meiner Betäubung wurde h durch Jensens Stimme geweckt, die das Gekreisch er Weiber übertönte, und wie ich die Augen aufschlug, ch ich den kühnen Mann rasch über das sinkende Dach uifcn. Sein Dienstmann folgte hm und beide waren
Prinzip an die Stelle des alten getreten, die alteVer-
Eigentliche Rechte der Ge-
fassung war ein Geschenk des „unbeschränkten" souveränen Herzogs, der es zufällig für gut fand, den Adel unb den Reichthum hier und da einmal anzuhöreu, und daß das geschehen solle, in eine sogenannte Verfassung schreiben zu lassen. Eigentliche Rechte der Gesa m m t h e i t d e s V o l k e s sind in dieser sog. Verfassung gar nicht enthalten. Den Anspruch anfVerbricfung seiner ewigen unveräußerlichen Rechte hat sich das Volk durch die Revolution errungen^ ES hat das Recht erworben, sich selbst seine Verfassung zu geben oder doch bei Feststellung derselben ein entscheidendes Wort mitzusprechen. Dadurch sowohl, als durch die Unterordnung des Her- zogthums unter die Reichsgewalt ist eine ganz andere Ordnung der Dinge eingetreten, der zu Folge der Herzog selbst der Reichsgewalt Unterthan geworden ist. Eine zufällig bestehende alte Verfassung ist daher burd) die Revolution natürlich aufgehoben und erst eine auf den neuen Prinzipen beruhende Verfassung zu Recht beständig. Sobald das oberste Prinzip eines Gesetzes gefallen ist, fällt nach der Ansicht der bewährtesten Rechtslehrer, W. Jugenheim, C. R. §. 25 und Hufeland Abhnd., die Anwendung des Gesetzes selbst weg. „Wenn ein Gesetz durchaus nur eine Folgerung aus einem andern bestehenden Rechtssatze ist, so muß mit dem Wegfällen dieses Rechtsatzes auch jenes Gesetz Wegfällen, weil mit der Aufhebung eines Prinzips auch die bloßen Eonsequenzen desselben als aufgehoben betrachtet werden müssen" — sagt Vang e r o w p. 45 B. 1. seines Leitfadens zu Pandektenvorleslingen. — Vor der Märzrevolution bestand als oberstes Prinzip des deutschen und nassauischen Staatsrechts, das der „Ungetheiltheit der fürstlichen Souveränität", das des sog. Gottesgnadenthums; nach der Märzrevolution kam, wenigstens bei uns in Nassau unzweifelhaft, das Prinzip der Volkssouveränität zur praktischen Geltung, dem zufolge alle Souveränität im Volke ruht und von ihm ausgeht. Hub nachdem so das alte Prinzip abhanden gekommen ist, will man noch behaupten, die Eonsequenzen dieses abgestorbenen Prinzips, b. h. die vormärzlichen verfassungsmäßigen Bestimmungen, seien noch ungeschwächt und in voller Kraft!!
— Bliebe auch nach einer Revolution die alte Verfassung in Wirksamket, so wäre es in der Regel ge.adezu unmöglich, zu einer neuen Verfassung zu gelangen, indem die Formen der alten Verfassung die Verwirklichung einer neuen gar oft nicht zulassen; man denke z. B. an die häufigen Bestimmungen über Erschwerung der Verfassungsänderung, das absolute Veto mit seinen Consequenzen.
Es ist daher sehr natürlich, daß die ganze Reaktion sich jetzt festklammert an die alte Verfassung, die sie früher nicht beachtet hat, weil sie weiß, daß, wenn dieselbe gilt, die Revolution vernichtet ist und Alles wieder von dem „guten Willen" abhängt. Diese schon oft wiederholten, für jeden, der die Sache einsehen kann und will, sehr verständlichen Sätze wiederho-
geschäftig, bie Schafe von den Sparren zu lösen, an welche sie gebunden waren. In, diesem Augenblick schäumte --
bet ungeheure Fluthberg heran, unb von Todesangst zusammengestürzt, getrieben, floh ich gegen die feststehende Ostseite. Da lag die . Dieme stand, i y- v..... — ^- , ivmuu micy
Frau auf ihren Knien, ihre bcidcir jüngsten Kinder fest an j aufgehoben und in das wilve Meer geschlendert, hatte ihr Herz aedrückt. bie om,-^» >,c>.,,»ci^>,.>">.>>-« -^ -'...... mich hierher geworfen, wo ich in krampfhafter Starrheit
mich an den Pfahl klammerte. — In solcher Noth scheint der schwache LebenSfunken sich vor seinem Erlöschen zu entsetzen unb mit verzweifelnder Stärke eine letzte Anstrengung zu seiner Erhaltung zu machen. Ich hing auf dem abschüssigen, mit Schlamm und Schaum bebeeften Hcu, ohne loszulassen und doch hätte eine einzige Biegung meiner Finger hingereicht, mich in bie Wellen herunterglciten zu lassen, welche mit weißen Zähnen meine xFüße packten. Das Gefühl des Lebens kehrte zurück und mit diesem Augenblick zugleich das volle Bewußtsein meiner Lage und meiner Gefahr. Der Mond war unter stufte tu Wolken verschwunden, tobte Nacht rings umher. Ich sah nichts von dem Hause, ich wußte, daß eS mit Allen, die mit mir darin gelebt und gelitten zerschmettert und versunken lag, daß triumphirende Wogen sich jetzt nur Leichen und Trümmer zuschlenderten, und ich hörte nichts, als das wilde Brausen der Fluthen, bie unter mir vvrüberstürztcn, deren bleiches Leuchten mich erkennen ließ, wo ich war. — Eine Minute lang faßte mich die Angst, ich könnte nicht länger mich festhalten, meine Finger könnten die Last nid t tragen, dann kam bie neue Lebenshvffnung mit ihrer wunderbaren
, ____________ ““ ihr Herz gedrückt, die Augen vcrzwcifluugsvoll auf ihren Mann gerichtet. Zurück, Jeus, zurück! schrie sie ihm zu unb getrieben von ihrer Angst sprang sie auf und lief ihm entgegen. Ich wollte sic hindern und vermochte eS nicht, ich wollte ihr zuschreien und wurde durch einen Schlag von ihrer Seite gerissen, wollte mich halten und konnte nichts ergreifen. Die Woge bäumte sich schwarz über uns und stürzte vernichtend nieder. Ein Fallen und Brausen mischte sich mit wildem Gekreisch, ich verlor das Bewußtsein.
Hier schwieg der alte Mann und setzte gemächlich seine erloschene Pfeife von Neuem in Brand. — Jedenfalls , sagte einer meiner Begleiter lächelnd, mildert sich unser Entsetzen, da wir gewiß sind, Ihre Sinne schwanden nicht für immer.
Nicht für immer, erwiederte er; aber welch ein Erwachen war es. Zehn Schritt vom Hanse , am Rande der Warft, stand, wie cs Sitte ist auf den Hall-gen, der Heuvorrath in einem hohen Haufen fest zusammengepackt, und dies geschieht mit solcher Gewalt, daß nur mit Mühe und mit Hülfe großer eiserner Gabeln das Heu, wenn cs gebraucht werdet soll, heransgestochen werden kann. Die Mitte der Heudieme, wie sie ge-
S,^ TJV W™' 'â lächerlich ein Streit wäre ”' ' ' :1' ^'t'"«" über diesen Gegenstand
Herr Dr. Geiger hat bei der Gründung der Cassationsklage behauptet, daß die frühere Verfassung des Herzogthums, wie solche in der Verfassungsurkunde ■ enthalten sei, aus dem Grunde als rechtsbestäudig nicht mehr zu erachten sei, weil sie in ihren Grundprinzipien erschüttert und ihr das Fundament, das Zweikammersystem und die Gliederung des Volkes nach Ständen, entzogen und eine neue Verfassung, oder, wie er in Uebereinstimmung mit dem bekannten Rechtslehrer Kl über, öffentl. Recht §. 216 b. au führte, der Inbegriff der durch eine Verfaffungsnrkunde verbrieften und durch Grundverträge festgesetzten Rechte zwischen der höchsten Staatsgewalt und dem Volke, zur Zeit des Idsteiner Landeskongresses nicht an bereit Stelle gesetzt worden war; daher beim von einer Verfassung, als einem bestimmten Ganzen, worauf ein gewaltsamer Angriff gemacht werden könne, unmöglich die Rede sein könne.
Der Vertheidiger suchte, wenn wir ihn recht verstanden haben, hierdurch die höchst vage Anklage zu entkräften, daß auf die Verfassung überhaupt, in ihrer Gesammtheit, ein Angriff gemacht worden sei, indem er weiter darauf aufmerksam macht, daß ein Angriff auf ein bestimmtes verfassungsmäßiges Recht gar nicht behauptet sei. Dies Alles ist so einfach und so klar, daß die „Nassauische Allgemeine" nur dann sagen kann als sehe sie es nicht ein, wenn sie die Worte des Herrn Dr. Geiger verdreht. Nur dann kann man etwa begreifen, wie sie zu der Behauptung kommt, der Defensor habe in seiner Rede Anarchie gepredigt und behauptet, es gäbe gar kein Recht der höchsten Staatsgewalt — oder des Volks. Wir sind übrigens die Anwendung solcher Waffen von Seiten der „Nass. Allg." so sehr gewohnt, daß dieselben uns schon längst nicht mehr befremden kann.
Es wäre hiernach fast lächerlich, wenn Herr Dr. Geiger den Streit mit dem bekannten Corresponden- ten des Negierungsorgans fortführen und sich cinlaffen wollte auf eine Widerlegung ihrer Angriffe, die nicht gemacht werden zur Aufklärung und Widerlegung, sondern lediglich in der Absicht, den Herrn Dr. Geiger in der öffentlichen Meinung herabzusetzen und den Eindruck seiner Vertheidiguirg zu schwächen. Solchen Angriffen muß mau das Schweigen der Verachtung entgegensetzen.
Der öffentlichen Meinung muß es überlassen bleiben zu beurtheilen, was von einem Regierungsblatt zu halten sei, das fortwährend mit Persönlichkeiten und groben Unwahrheiten zu Felde zieqt, wie z. B. mit der Behauptung, die Linke habe im Jahre 1848 die oben erwähnten Ansichten in der Verfassungsfrage auf- i gestellt, im Jahre 1849 aber, bei Gelegenheit der Co- disikation, dieselben verläugnet, während doch die Linke
nannt wird, bildet ein starker Pfahl, der sie hält, und hier war es, wo ich mich wieder fand. Das Haus war xnflimm<’n/i»nr.ro, die letzte Stütze gebrochen, aber die und die ungeheure Woge, welche mich