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287. WissbadeK. Sonntag, 2. December ZGâV.
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$ Der Rechtsstreit des Hof- und Appell« ° tionsgerichts-Prästdenten Naht gegen das
Herzog!« Staatsmrnisterinm.
II.
(Fortsetzung.)
Neben der etwas unvorsichtigen Eröffnung des Präsidenten V. Wintzingeroda, daß er dieser Handlung seine Wiederansiellung verdanke, die übrigens bei der Wiederkehr der Marschall'schen Zeiten schon als äußeres, wenn auch nur vorläufiges, Zeichen zu der eingetretenen Restauration hinlänglich motivirt war, nahmen sich die als Staats- Raisons mitgetheilten Ausfälle auf die politische Wirksamkeit des Präsidenten Naht, welche diese Maaßregel nothwendig gemacht haben sollten, gar sonderbar aus! Ans dem Ganzen ging nur die traurige Gewißheit hervor, daß man sich mit der Confiskation des VolksrechtS auf unabsetzbare Richter nicht begnügen, sondern zur Vollendung auch bei der Besetzung der untern und obern RichtersteUen, ebenso wie bei der Entfernung ans dem Dienst, keine „unnützen" Rücksichten mehr nehmen würde. Ist der Mann redlich, ist er fähig, ist er rechtskundig^ — Fragen: deren Beantwortung der Präsident Raht unbedingt selbst seinen Femden überlassen kann, — das darf „vernünftigerweise" Alles vielweniger in Betracht kommen, als die wünschenswerthe Gewißheit: bekennt sich der Mann vollständig zur ministeriellen Politik, besitzt er die erforderliche Geschmeidigkeit und innere wie äußere Abhängigkeit, um auch bei dem raschesten Umschlag der Politik durch Dick und Dünn mitzugehen, und'dem Ministerium eine Stütze zu werden nicht blos in der Vollziehung des Amts, sondern auch durch Begutachtung beliebig vorgelegter Fragen im Sinne der Politik des Ministeriums, und sich nö- thigenfalls selbst in der öffentlichen Meinung zu Grunde zu richten, wenn der Minister für gut fiudet, den Antrag auf eine allzuunpopuläre Maaßregel durch Gutachten der Gerichte zu unterstützen, oder das Odium einer solchen gar auf jene abzuladen. Nicht der leiseste Tadel der richterlichen Wirksamkeit des Präsidenten Naht floß in die ministerielle Motivirung seiner Entlassung ein.
Nur anstößig sollte seine Thätigkeit als Abgeordneter sein; nur weil er dieselben Sätze, die er fortwährend laut und offen als Mitglied der Linken in der Kammer verfochten, auch in dem Programm zum Idsteiner Kongreß und in den Beschlüssen desselben unterschrieben hatte, sollte sein Verbleiben auf feiner Richterstelle unthunlich sein. Offen war hiermit der Marschall'sche Grundsatz ausgesprochen, daß man einem Ministerium nicht zumuthen könne, einen Richter, der nicht unbedingt sich der Politik des Ministeriums auschließe, der wohl gar volkSthümUch sei, das Vertrauen des Volks genieße und Einsicht nnd Gefühl für Volksrecht und Freiheit habe, im Amte zu
Marschen und Halligen.
Erinnerungen ans S ch l e 6 w i g.
(Forts tz nig.)
Wir sahen freilich nichts davon, denn die Läden waren dicht vor die Fenster gelegt, aber wir wußten es und hatten die feste Hoffnung eines Wetterwechsels, der unsre Gefahren beenden mußte. Plötzlich kam ein Weinen aus der Kammer, wo die Kinder schliefen. Ein kleines Mädchen von 7 Jahren lief schreiend aus dem Schlaf zu ihrer Mutter und faßte mit beiden Hän- pelsi das Knie der Frau. Mutter, liebe Mutter , rief cs jammernd, wir müssen alle sterben in dieser Nacht, cs ist vorbei mit uns, cs ist Alles vorbei!
Die Mutter gab dem Kinde einen Schlag auf die Finger uud sagte halb lachend, halb erzürnt: Gel- schlafen und träume nicht, Du schnacksche Dirne, es hat keine Noth. Draußen scheint der Mond hell und morgen springst Du mit den Schafen im Sonnenschein.
O nein, nein! schrie das Kind, sich fester klammernd. Wie weht es draußen so stark. Es kommt naß in mein Bett.
Bist ein Narr, sagte der Vater rauh, indem er den Blick nach der alten holländischen Gehäuseuhr richtete. Es hat noch nicht zehn geschlagen, hohe Fluthzeit ist um zwei, also geh. — Hier hielt er inne, denn plötzlich war eS als 'schüttle sich das Haus. Die Tassen und
lassen, wenn auch in einer 27jährigen Verwaltung des Richteramts kein Schatten von Parteilichkeit seine Wirksamkeit getroffen habe. Es müssen eben „vernünftigerweise" die durch die Schwurgerichte, durch die Aufhebung der Polizei- nnd Verwaltungsjustiz, durch die freiere Gemeindeverfassung und das freiere Wahlsystem etwas geschwächten Ressorts der Regierung auf einer andern Seite wieder verstärkt werden, und was liegt da näher und ist einfacher, ratsamer und dazu gesetzlicher, als daß man die Gerichtsbehörden mitunter der „dankbaren" Rolle von Verwaltungsbeamten würdigt.
Der einzige charakteristische Unterschied zwischen den beiden Hauptarten der Staatsbehörden ist freilich nach einer „andern" Theorie: daß für die Verwaltungsstellen die Zweckmäßigkeit, d. h. die Beförderung der jeweiligen Absichten der Regierung das höchste Gesetz ist; für die Gerichtsbehörden dagegen letzter und einziger Zweck ihrer Thätigkeit die Herrschaft des Gesetzes und der Rechtsidee über Willkür und Ungerechtigkeit, komme sie woher sie wolle, fein soll. Für Erstere ist also die Rechtsprechung und die Strafgewalt, wenn ihnen eine solche übertragen ist, wie es bei uns bis zur neuen Gesetzgebung in so ausgedehntem Maaße der Fall war, daß die Strafgerichtsbarkeit der Gerichtsbehörden als die Ausnahme erschien, — blos Mittel zu dem Zweck der ausgedehntesten nnd bequemsten Herrschaft der Regic- rungsgewalt. Daher ist diese Übertragung der Tod der Freiheit; und deßfallö wurde in dem 8 49 der Grundrechte die Verwaltungsrechtspflege und die Strafgerichtsbarkeit der Polizei für aufgehoben erklärt und dieselbe den Gerichten überwiesen.
Da aber die Verfasser der Grundrechte wohl wußten, daß der Hebel aller Selbstständigkeit der Behörden in der Unabhängigkeit der Mitglieder von der jeweiligen ministeriellen Politik liegt, so hatten sie vorher in H. 44 durch Verfügung der Unabsetzbarkeit der Richter dafür gesorgt, daß die Gerichte ihrem Beruf, ein Bollwerk der Rechte nnd der Freiheit des Volkes zu sein, entsprechen können. Nimmt man diese hinweg, gibt man einem Ministerium nicht nur freie Hand in der Besetzung der Gerichte, und der Beförderung der Gerichtsmitglieder, wodurch allein schon der Einfluß eines nicht im Geiste der demokratischen Neprâsentativverfassnng , sondern nach unbedingten Gelüsten handelnden Ministeriums dem Rechtözn- stand des Volks höchst verderblich werden kann, sondern gestattet man den Ministerien überdieß die beliebige Entfernung jedes Richters von seiner Stelle ohne Form und ohne angegebenen Grund, so ist die Recht- sprechung in die Hand des Ministers gegeben, der durch seine Gehülfen bald eben so unter den Bürgern wird maßregeln und Gnaden wie Strafen verteilen lassen können, wie es ihm unter den GcrichtSmitglie- derii selbst gestattet ist.
Ohne die Unabsetzbarkeit der Richter, ohne den
Teller in den bunten Schränken klapperten hin und her und klangen gegen die Gläser lind das Kupfer bewegte sich an der Wand.
Was ist das? rief der Mann und wir alle sprangen von den Stühlen und eilten ihm nach zur Thür. Er riß sie auf und stand einen Augenblick wie gelähmt. Der Sturm fuhr wild durch die blitzende Nacht, welche vor uns lag in ihrer ganzen Pracht und Herrlichkeit. Der Himmel hing darüber wie eine unendliche Sternen- decke und vor uns wälzte sich das Meer in dunkeln Thälern und leuchtenden Bergen, deren Gipfel das blendende Licht des Mondes feenhaft überstrahlte.
Gott fei uns gnädig in dieser Nacht! murmelte Jens, indem er die Hände znsammcnschlug und auf die weißen Wellenkämme hinaussah, die hoch über die Warft herauf- schlugen, uns mit Schaum und Wasserstau!) bedeckend. Dann aber mit der Entschlossenheit eines Mannes , der in Gefahren alt geworden ist, faßte er Weib und Kind mit seinen nervigen Armen, drängte sie und uns Alle ins Haus zurück, schlug die Eichenthüren zu, schob die Riegel davor und den Qucrbaum und schrie mit mächtiger Stimme: Bringt die Schafe auf den Boden, rettet die Lade und den Schrank, die Betten und die Kinder. In einer Viertelstunde werden wir das Wasser im Hause haben und Alles wird zu spät sein.
Nnn gab es ein Laufen und ein Schreien. Es waren drei Männer da, zwei Frauen und drei Kinder und jeder suchte die steile Bodenleiter hinaufzuschleppen, was er
8. 44 ist der §. 49 und damit die ganze Gerichtsverfassung eine 5**y.
Gleichwohl wurde die Versammlung der Abgeordneten aus ihrem Vertrauensschlummer durch die Maßregeln gegen den Abg. Naht nicht aufgeschreckt lind sie überließ im blinden Parteieifer den Betroffenen und mit ihm das kostbarste Recht des Volkes der Meinung des Ministers. Für die Vertheidigung beider, auf der Grundlage der Grundrechte, blieb nur der Weg des Civilprozeffes übrig.
In der Voraussicht dieses Resultats hatte der Präsident Raht, unmittelbar nach Zustellung des Entlastungsdekrets, hinter dem 18. August l. 3. eine Klage gegen das H. Staats - Ministerium bei dem Justizamt zu Dillenburg, als dem Sitz des RichtercoUegiums, an welchem die durch das Anstellungsdekret begründeten Verbindlichkeiten zu erfüllen sind, eingereicht, worauf nach eingezogener Klagebeantwortung des Ministeriums das bereits in Nro. 285 dieses Blattes abgedruckte Urtheil ergangen ist.
Da der Verlauf und Ausgang dieses Ncchtstreites nicht blos für sämmtliche Richter, sondern auch für den ganzen politischen Nechtsrnftand unseres Landes von der größten Wichtigkeit ist, indem in diesem Falle zum erstenmale die Geltung der Grundrechte als höchstes Gesetz mit der Wirkung der Aufhebung entgegenstehender Landesgesetze, und zwar in der Lebensfrage der Unabhängigkeit der Rechtspflege vor den Gerichten des Herzogthnms zur Entscheidung kommt, so ist es uns angenehm, unsern Lesern eine ausführlichere Darstellung geben zu können , welcher eine Betrachtung über die Gründe und die Wirkung des Urtheils folgen wird. (Forts, f.)
0 Biebrich, 1. Dezember. Aller Orten ist bekannt, daß seit dem Bestehen der Tannus-Eisenbahn nnd der dadurch vielseitig erwachten Intelligenz, der Freihafen Biebrich auf überraschende Weise im Zunehmen begriffen ist und der Staat mit ständischer Zustimmung hiersei bst bis jetzt schon einen Theil jener Ein- richtungen hat vollenden lassen, die den Aufschwung zu befördern ganz geeignet sind.
Nach veröffentlichen statistischen Notizen über die Personen- nnd Waarenfrequenz dahier, die nicht widersprochen worden sind, ist der Beweis erbracht, daß es im Interesse des Staats sowohl, als anch speziell vieler Staatsangehörigen liegt, die begonnenen Hafencin- richtungen sofort so zu vervollständigen, wie es der längst anerkannten Zweckmäßigkeit entspricht und in dem vorliegenden Plane gelegen ist. — Namentlich gehört nunmehr hierhin in erster Reihe, daß die zum Zweck des Ablegens und gebotenen Erweiterung des Hafens schon längst durch den Staat angekauften Gebäude nun auch wirklich niedergelegt werden. —
fassen konnte. Aber die Fluch war schneller, als wir meinten. Nach wenigen Minuten schon sahen wir daS Wasser in leisen kleinen Bächen geräuschlos durch die Fugen und Ritzen der Thür rieseln, so quoll es auch aus dem Gestein und aus den Dielen hervor und breitete sich immer rascher und eiliger aus. Plötzlich schoß eine hohe Welle gegen die Läden vor den Fenstern und drinnen klangen die Scheiben. Die kleinen Gefäße, Kisten und Kasten fingen an zu schwimmen und zu treiben und nun schmetterten die Wogen gegen die ganze Breitseite deS Gebäudes, jede wilder uiiD mächtiger als ihr Vorgänger. Thür und Fenster klirrten und ächzten, daS Haus zitterte in seinen Grundfesten , die Weiber und Kinder flohen zum Boden hinauf, wir Männer aber saßen auf dem Tisch, zwischen uns die Lampe haltend, die mit ihrem trüben Flämmchen unsre angstvollen Gesichtern und daS dunkle, immer höherwachsende Wasser beleuchtete.
Gesprochen wund nichts, und was sollten wir auch sprechen? Alle unsere Aufmerksamkeit war auf das Brausen der Wellen und ihre furchtbaren Schläge gerichtet, die mit stets erneuter und größerer Gewalt das Haus erschütterten. Zuweilen war das Toben der berstenden Wasser und daS Geheul des Sturmes, der sie begleitete, so arg, als würden draußen Kanonen gelöst, deren Donner uns umtönte, dabei wuchs die Fluth von Minute zu Minute um unsere Füße. Bald war von dem Bett in der Wand und von dem Heerdsteine nichtS mehr zu sehen; finster sich kräuselnd, kroch eS zu lins