um Beförderung der Wahl derjenigen Kandidaten, welche der reaktionäre Bürgerverein in den Kampf stellt.
Und ein großer Theil des Volkes läßt sich durch solche Einwirkung des Fürstenhauses wirklich blenden; es glaubt, daß es sich jetzt darum handele, den Herzog entweder zu halten oder gänzlich zu stürze».
Das Merkwürdigste ist indessen, daß die Staatsregierung über ihrer ganz unkonstitutionellen Haltung auch noch einen priuzipeUen Standpunkt ganz verloren zu haben scheint.
Das Ministerium behauptet, auf der Verfassung ; und auf der liberalen Seite zu stehen, folgt aber gan- i den Insinuationen der Reaktion. Der Staatsanzeiger i wird der liberalen Partei ganz verschlossen und enthält jetzt Artikel im Sinne der äußersten Rechten. Der Censor der Staatszeitung streicht in dem Blatte sogar die Bezugnahme auf die Selbstständigkeit Anhalts.
Das Ministerium verständigt sich einmal mit dem Landtage, widerruft gleich nachher und löst den Landtag gerade wegen derjenigen Beschlüsse auf, über welche man sich mit ihm verständigt hatte. —
Wir wollen zur Entschuldigung des Ministeriums (dem Schreiber dieses selbst seine Sympathien zugewendet hatte), anuehmen, daß cs nicht mehr kaun wie es will, aber es ist selbst Schuld daran, daß ihm die Reaktion in solchem Maße über den Kopf gewachsen ist. Bei seinem ersten Auftreten war es wohl genöthigt, sich auf die inländische und noch mehr auf die preußische Reaktions-Partei zu stützen, weil ohne diese ein Sturz des Ministeriums Habicht-Köppe unmöglich war, allein cs mußte zeitiger daran denken, sich diese gefährlichen Freunde wieder vom Halse zu schaffen und ihnen gegenüber eine feste Stellung einzunehmen. Das ist versäumt und jene verlangen jetzt für ihre Hülfe einen Lohn, den das Ministerium nicht erfüllen kann, ohne sich selbst zu stürzen. Dabei ist leider die Macht und der Einfluß desselben völlig untergraben. Es hat jetzt namentlich auch den großen Fehler gemacht, daß es bei de» Wahlen der ohnehin sehr »tüchtigen Reaktion zu Hülfe kam, ohne zu ahnen, l^y es auf der Partei des linken Centrums und sogar der Linken ganz sicher fußt, während, wenn die Pläne der Reaktion durchgehen, das Ministerium ohne Weiteres bei Seite geschoben wird.
Dessau, 26. November. Die Wahlen haben begonnen und werden in hiesiger Stadt ein für die liberale Partei ungünstiges Resultat liefern. Selbst Habicht, den der Volksvercin gerade in dem Wahlbezirk ausgestellt hat, wo eine liberale Wahl wegen des Uebergewichts der Reaktionspartei am meisten gefährdet schien, wird hier sicher nicht durchkommen.
Leipzig, 23. November. (Nat-Ztg.) Dem größten Theile Ihrer Leser ist jedenfalls die kritisch-philosophische Wirksamkeit des Dr. Hermann Ielli n eck bekannt, welcher heute vor einem Jahre in Gemeinschaft mit Becher im Stadtgraben zu Wien unter der Härte des Standrechts bluten mußte — erst 26 Jahre alt. So jung er war, so bedeutsam war sein Tod für Deutschland. Er hatte nicht wie Blum und Mef- senhanser mit de» Waffen in der Hand die.Oktober- Revolution mitgemacht, sein Körperbau war schwächlich und seine eigenen Freund riefen ihm davon ab; seine hauptsächlichste Wirksamkeit während der Oktobertage war vielmehr seine publicistische; er schrieb die Leitartikel für den „Radikalen". Gestern Abend, als in einem kleinen Kreise von persönlichen Freunden und Bekannten des Gefallenen der Vorabend seines Todestages gefeiert ward, lernte ich dieselben zum größten Theile selbst kennen, indem sie auf einem Tische nebst seinen sämmtlichen Werken zu unserer Ansicht auslagen. Die meisten sind in einem wahrhaft prophetischen Style geschrieben und sagen Alles beinahe vorher, was seit dem Falle Wiens geschehen ist. Eine eigene Fügung ist es, daß in denselben Sälen, wo der hiesige Volksverein, der bereits vergangenen Dienstag seiner ehrend gedachte, seine Versammlungen hält, Blum und Jellinek sich vor dem Ausbruch der Revolution scharf bekämpften, während sie heute auf demselben Kischhof dicht nebeneinander ruhen, beide gestorben für eine Sache. Nach der Schilderung des Geistlichen, der bei ihm war, so wie nach seinen letzten Briefen starb Jellinek so heiter und muthig, wie je ein glaubensstarker Märtyrer für seine Ueberzeugung in den Tod ging. — Nächstens erscheint hier eine kritische Zusammenstellung seiner Werke.
Dresden, 26. November. Unser Journal schildert das heutige Ereigniß der Kammereröffnung in folgender Weise: Die Kammern sind eröffnet, aber es lagerte sich, nach Anhörung der königlichen wie der ministeriellen Mittheilung, ein so trüber Geist der Nicht- befriediguug, der Unbehaglichkeit, ja wir möchten beinahe sagen der Trostlosigkeit — über die ganze Versammlung, daß wir für Hoffnungen, die man sonst so gern an ein solches Ereigniß knüpft, heute leider! feine Worte haben.
Hamburg, 22. Nov. (Bankerott der Gerechtigkeit in Hamburg.) Die Norddeutsche Freie Presse berichtet: Drei Anklagen waren vom Staatsanwalt gegen ein Hamburger Blatt „der Opponent", angebracht wegen mehrfacher Angriffe auf den Senat. Gegen die beiden ersten Klagen wurde die Redaktion durch Dr. Gallois vertheidigt. Die Sache hatte ihren gewöhnlichen Verlauf; bte Urtheile wurden ausgesetzt.
Die dritte Anklage gründete sich hauptsächlich darauf, daß ein Artikel des „Opponenten" dem Senat den Vorwurf des politischen Betrugs gemacht hatte. Der Staatsanwalt trug die Klage vor und beantragte wegen Beleidigung gegen den Senat eine Strafe von 400 Mark oder 80 Tagen Gefängniß. Ehe bem Vertheidiger, Herrn Dr. Tittau das Wort zur Erwiederung gegeben wurde, machte der Vorsitzende des Niedergerichts demselben folgende Eröffnung: er (der Vertheidiger) habe vor einigen Tagen eine Eingabe an das Niedergericht gemacht, worin er angedeutet habe, daß er zur Vertheidigung des Angeklagten die Einrede der Wahrheit vorbringen wolle, und zum Beweise derselben die Vorladung einer ganzen Reihe von Zeugen beantrage. Da diese Einrede eine Beleidigung gegen den Senat enthalte, so sei dieselbe unstatthaft und die Vorladung der Zeugen denn auch nicht erfolgt. Das Vorbringen der Einrede jetzt bei der Verhandlung sei ihm verboten. Der Vertheidiger entgegnete auf diese Eröffnung, „er sei hier nicht erschienen, um den Versuch der Milderung der beantragten Strafe zu machen. Der fragliche Artikel sei vielmehr in der Absicht geschrieben, um den jetzigen Zustand der Gesetzlosigkeit vor das Forum des Gerichts zu ziehe», und einen moralischen Sieg über die Feinde der Freiheit zu feiern. Der Senat werde des politischen Betrugs überführt werden, ober, wenn man die Führung des Beweises verbiete, werde es sich zeigen, daß auch das Gericht in das herrschende System bet Verderbniß mit hineingezogen sei " Der Vorsitzende, der den Vertheidiger schon mehrfach unterbrochen hatte, erklärte ihm jetzt nochmals, daß er ihm verbiete, die Einrede der Wahrheit vorzubringe».
Der Vertheidiger protestirte nun gegen das Verfahren des Vorsitzende», erklärte, daß er unter diesen Umständen die Vertheidigung nicht führen könne, und verlangte einen Bescheid des ganzen Gerichts über das Verbot der Einrede der Wahrheit. Dasselbe zog sich etwa auf eine halbe Stunde zurück und kam dann mit folgendem dürftigen Bescheide hervor:
„In Sachen Herrn C. L. Heise Dr. jur. als bestellten Staatsanwalts für Preßprozesse, Anklägers, contra L. Heckscher, Angeklagten, bescheivet das Niedergericht: da der inkriminirte Artikel die höchsten Staatsbehörden geradezu der Betrügerei bezüchtigt, demnach aber in der Vorbringung der Einrede der Wahrheit und in bem Verbuche, den Beweis dieser Einrede zu erbringen, unzweifelhaft eine schwere Eh- renkränkung gegen die gedachten Behörden gefunden werden muß — da auch bit von dem Angeklagten beantragte Vorladung sämmtlicher Mitglieder der con- stituirenden Versammlung als Zeugenausweife des schriftlichen Antrages des Vertheidigers den Zweck hat, den Beweis der gedachten Einrede zu erbringen,
daß die Einrede der Wahrheit und der darauf bezügliche Antrag auf Vorladung der aufgegebenen Zeugen als unzulässig zu verwerfen sei."
Der Vorsitzende fragte den Angeklagten nun, ob er sich selbst weiter vertheidigen wolle. Dieser lehnte es ab, da er nicht Jurist sei. Auf die Frage, ob er einen anderen Vertheidiger haben wolle, erklärte der Angeklagte, wenn sich unter den ihm bekannten anwesenden Anwälten einer finde, der die Vertheidigung übernehmen wolle, sei es ihm recht, und fragte den Dr. Bönningsen, ob er dazn bereit sei. Dieser erklärte, nach dem in den Annalen der Rechtspflege unerhörten Vorfall*), den er so eben erlebt, könne er in dieser Sache vor diesem Gericht die Vertheidigung nicht übernehmen. Der Angeklagte stellte die gleiche Frage an einen andern der anwesenden Advokaten. Da der Staatsanwalt aber, wie es schien, bemerkte, daß der Vorsitzende und das ganze Gericht sich bei dieser blamircnben Scene, so weit das ihnen überhaupt möglich, schämten, suchte er der peinliche» Verlegenheit desselben ein Ende zu mache», indem er sich bereit erklärte, in eine Aussetzung zu willigen.
Der Vorsitzende ging schleunigst in diesen ihm gezeigten Ausweg ein, und die Anssetzung erfolgte.
Tilsit, 21. November. (Nat. Ztg.) Die „Consti- tutionelle Corresp " bringt eine Notiz über unsern lit- thauischen Rinaldo, den Randons Crotinus, der in den Akten Veö Ragni ter Kreisgerichts Johns Woitkus, sonst auch Johns Wirschewski genannt wird. Ich will mir die Freiheit nehmen und dem ministeriellen Organ einige Irrthümer berichtigen, die um so leichter zu erklären sind, als der Redakteur jener Korrespondenz nicht im Stande ist, die ganz abnormen Zustande unserer Provinz zu beurtheilen, und daher auch nicht die größere und geringere Wahrscheinlichkeit der ihm aus dem literarischen Büreau zukommenden Nachrichten zu erkennen vermag. Zuerst hat man ihm eine falsche statistische Notiz mitgetheilt: der Ragniter (nicht Ragnitzer) Kreis gehört nicht zum Regierungsbezirk Königsberg, sondern Gtimbiuucn. Sodann ist die Stärke der Bande auf funzehn bewaffnete Ueber I aufer angegeben. Es ist merkwürdig, daß das literarische Bill kalt in Berlin die Stärke der Räuberbande genauer kennt, als wir an der Grenze und die Gendarmen def hiesigen Grenzvisirikte, die doch jeden einzelnen Mann ihres Beritts kennen und wissen, in welcher Weise er sich beim Schmuggel beteiligt. Uns ist aber
Nicht unerhört; der hohe Gerichtshof zu Versailles hat bei dem MMen dort verhandelten StaatS-Proreß das kncch- tßchc Vorbild geliefert.
Mit der großen Bestiinintheit von Augenzeugen verst- ö^rt, daß 25 Mann der Bande 10 Stunden lang in einem Kruge unter Anführung des Lieutenants Wena- tis zugebracht haben. Ihre volle Stärke kennt man blicht genau, indessen wird dieselbe von Männern, welche btc Verhältnisse an der Grenze ganz ganan kennen, auf circa 60 Mann angeaeben. Daß dieselbe nicht immer beisammen ist, sondern nur diejenigen, welche wegen anderweitiger Verbrechen oder als russische Ueberläufer verfolgt werden, das liegt in ber Natur unserer Grenzverhältniffe. 15 Mann bewaffneter Escorte reichen für keinen Transport von Schmug- gelwaaren aus. Außerdem ist die Begünstigung, welche Crotinus dem Schmuggelhandel angedeihen läßt, doch ganz eigenthümlicher Art. Denn jeden Waarentrans- port, an dessen Spedition er keinen Theil hüt, und der nicht durch seine Hände geht, denuncirt er entweder den russischen Grenzsoldaten, oder konsi'scirt ihn auch selber, wenn diese nicht sogleich bei der Hand sind. Auf preußischen Gebiet hat er weder Ercesse begangen, noch Drohungen ausgestoßen, da er ein viel wirksameres Mittel hat, sich die Sympathien der Bevölkerung zu erhalten; er bestraft nämlich jeden Erceß, den seine Leute in Preußen und in Rußland ohne seinen Befehl begehen, auf Vas Nachdrücklichste, ja man will sogar von einer standrechtlichen Erschießung wissen. Die Erzählung davon zirkulirt unter den Schmugg- lern an der Grenze, und den Leichnam des angeblich standrechtlich Erschossenen hat man im Jurawalde vor noch nicht 14 Tagen, am 12. b. M. gefunden.
Was nun die Gefangennahme des Rickczus, den die „Constitutionelle Correspondenz" eines der gefährlichsten Mitglieder der Bande nennt, betrifft, so ist sie bereits vor 2 Monaten erfolgt, schon 4 Wochen vor Flucht des Crotinus aus dem Gefängnisse zu Ragnit, war also längst geschehen, ehe Crotinus seine Bande wieder um sich gesammelt hatte. Denn schon vor einem Jahre trieb Crotinus sein Wesen im Juraforst, ohne daß er damals von den preußischen Behörden mit außerordentlichen Mitteln verfolgt wäre.
Die bei der Gefangennahme des Rickczus erfolgte Tödtuug des jungen Schweißinger hat nicht besonders abschreckend auf die „zuverläßigen Einwohner,, gewirkt, sondern diese sehen die Einfangnng des Cotinns, der sie ganz unbelästigt läßt, als "in 'alleinigem Interesse der rußßchen Regierung ^ersucht, an, und haben nicht das geringste Interesse an seiner Habhaftwerdung. Mit dem Rickczus dagegen war es anders; er hatte, wenn ich nicht irre, auf fremden Pferden reisen über die Grenze gemacht. — Daß die Verfolgung des Crotinus und bie Einfangung des Rickczus ' keinen Zusammenhang haben, konnte die „Const. Corr." aus ihren amtlichen Quellen wohl wissen; die Zusammenstellung, durch welche es scheint, als wenn die letztere ein Resultat der jetzt ergriffenen Maßregeln wäre, ist eine offenbare Unwahrheit.
Auch die Hoffnung der „Constitutionellen Corre- spondcnz, daß durch die Mitwirkung der russischen Grenzbehörde diese unangenehme Geschichte ihr baldiges Ende Ende erreichen wird, können wir durchaus nicht theilen. Es ist ein Anderes, was in Rußland der gemeine Mann will, ein Anderes, was die höheren Behörden wollen. Es liegt weder den russischen Soldaten, noch den niedern Klassen, noch auch den Kaufleuten in den Grenzbczirken daran, daß der Cro- Nnus wieder seine einsame Zelle in Naguit beziehe Die niedere Klasse der Bevölkerung sympathisirt mit ihm, weil er nur die reichen adeligen Gutsbesitzer mit seinen Raubzügen heimßicht; der gemeine Soldat theils aus demselben Grunde, theils weil Crotinus ihm Gelegenheit zum Konfiszircn auch für ihn brauchbarer Waaicn. giebt. So allein ist das Faktum erklärlich, daß Crotinus von jeder gegen ihn ergriffener M^nre- gel noch vor ihrer Ausführung Kenntniß erhält, daß er überall Verstecke findet, ja daß ihn die Besatzung eines rußigsten Cordouhauses mit Gewalt gegen die Verhaftung durch preußische Gensoarme» schützte unb baß unter 6 Gefangenen, welche auf russischem Gebiet seiner Bande abgenommen wurden, auch 2 russische Ovalen in Uniform und mit den kaiserlichen Waffen und Armaturstücken ausgerüstet, sich befanden. Den Schutz, welchen russische Soldaten dem Crotinus gewährten, ließen sie ihm wahrscheinlich gegen den direkten Befehl der Grenzbehörden zu Theil werben, beim die preußische Requisition war schon längst ab- gegangen und von russischer Seite in den üblichen Formen beantwortet.
Freilich haben solche Fakta, wie die beiden zuletzc angeführten, keine welthistorische Bedeutung; aber sie zeigen uns ganz deutlich, daß cs wenigstens nicht der Geist des unbedingten Gehorsams ist, welcher die russische Armee beseelt, sondern daß dieselbe, natürlich mit Ausnahme der Offiziere, die Sympathien und Antipathien des Volkes theilt. Es wäre gar nicht un- möglich, daß dieswal der gute Wille der russischen Behörden an brm passiven Widerstände seiner Werkzeuge scheiterte.
Brandenburg, 27. November. In der gestrigen Sitzung des Schwurgerichts, welche von 8 Uhr Morgens bis Nachts 11 Uhr dauerte, ist die Verurthei- lung des Ober-Bürgermeisters Ziegler ausgesprochen worden. Zwar sprachen die Geschworenen auf die Anklage wegen Hochverraths das N t cht- schuldig, auf die wegen Versuchs zum Aufruhr dagegen mit sieben gegen fünf Stimme» das Schuldig aus, welchem Urtheile der Gerichtshof bei-