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Wiesbaden. Freitag, 23. November
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*§* Der rechtswidriges Schulvorstand der Schnlkommission.
Eine Tochter der Volkserhebung hat die Freie Zeitung seit ihrem Dasein ihre Mutter geehrt, die Rechte des Volkes vertheidigt und die Freiheit und Wohlfahrt zu befestigen gesucht. Das erste aller Heilmittel, ohne welche nie bas Himmelreich der Freiheit und Brüderlichkeit erreicht werden kann, aber ist die Schule. Daher denn auch die Freie Zeitung mit Vorliebe die Rechte der Sämle stets vertheidigte. Indessen, trotz aller Anstrengungen der Lehrer und der ganzen demokratischen Presse, ist noch nichts errungen, denn die Reaktion haßD die Schule, wie Der Fürst der Finsterniß das Licht; deßhalb gilt es, auszuharren und nicht zu ermüden in dem Kampfe mit den Mächten der Finsterniß. In Nassau zwar ist eine gewählte Schulkommission beisammen gewesen, und ihre Arbeiten sind veröffentlicht. Wenn auch einzelne Bestimmungen in dem Entwürfe Beifall erhalten, so ist es doch nicht das Ganze; denn das Ganze bildet kein Ganzes, weil es nicht aus einem Prinzipe geflossen, aus widerstreitenden Theilen zusammengesetzt ist, die sich untereinander aufheben. Besonders gilt dieses von den §§. 105—108 des Entwurfs für die Volksschule. Merkwürdigerweise sagt eine Anmerkung, baß grade bie Mitglieder der Commission aus dem Volksschul- lehrerstaude sich von aller Verantwortung über diese Paragraphen lossagen. Also ist die Sache von den Nichtschullehrern oktroyirt, damit die Proletarierin sich nicht zu kühn erhebe. Diese verderbenschweren Paragraphen machen denn auch die gmize Organisation, wenn sie zu Stande kommt, illusomch.
Diese Ueberzeugung veranlaßte die Lehrer bei der allgemeinen Lehrerversammlung in diesem Herbste zu Diez den Gegenstand zu besprechen. Da übrigens die Einheit der Ueberzeugung vorher schon feststand, so wurde eben nicht viel darüber gesprochen; denn wer würde die Gefahr noch auseinander legen, wenn sie Jedem bekannt ist. Die Freie Zeitung hat bereits berichtet, daß jene Versammlung die Erklärung unterzeichnete, daß sie einstimmig den Ansichten der beiden Vertreter der Volksschule über diesen Gegenstand bei- stimme. Es. wurde ferner berichtet, daß grade die Verletzung der 9icd;te des Volkes die Lehrer bestimmte, diese Paragraphen zu verwerfen. Mithin sind diese Paragraphen nicht nur für die Lehrer, sondern besonders für das ganze Volk von höchstem Interesse; denn es gilt ja den Rechten des Volkes. Wir wollen deßhalb mittelst der Freien Zeitung dem Volke eine Beleuchtung der reaktionären Sätze geben; zuvor aber müssen wir die in Diez ausgesprochenen Ansichten der beiden Vertreter der Volksschule in der Commission kurz darstellen, damit man sieht, welche Ansichten die Lehrer einstimmig theilten.
„Wir wollten — sagten sie — die Schule mitten ins Leben bauen! Kein Staat im Staate, aber auch kein Geisteszwinger, keine Dienstmagd einer Kaste, sollte die Schule sein, sondern ein Organ des Staates, so frei und so abhängig vom Staate, wie das einzelne Organ des Menschen von seinem Gesammt- organismus. Die Schule sollte im Leben und in der innigsten Wechselbeziehung mit demselben stehen.
Als Organ der Bildung muß sie ein in sich geschlossenes Ganze, einen lebendigen Organismus bilden, welcher vor allen störenden Einflüssen geschützt und befreit sein muß. Aber dieser Organismus lebt im Staate, breitet seine Wurzel ins Gemeinde- und Staats- leben aus, sangt also Nahrung ans diesem Boden, setzt aber auch Säfte ab, die sie gebildet; denn sie saugt auch den reinen Aether, das Licht des Geistes, ein, und verbindet die flüchtigen Kräfte mit den festeren Säften. Die Schule besindet sich, mit einfachen Worten gesagt, im Staate, in einer Gemeinde, — also haben Staat und Gemeinde je nach der Natur des Verhältnisies Rechte, aber auch Pflichten an die
Schule. — — —
Alles Technische gehört der Schule und ihrer Verwaltung; denn dieses macht das Eigenthümliche des Organes, um dessentwiUen cs da ist, aus, kann also durch andere Organe nicht erfaßt werden. Der Ge- sammtorganismus aber steht durch seine Nervenfäden, die Verwaltung, mit dem Organ in Verbindung. Kurz, die Schule wird vom Staate durch den Verwaltungs- organismus controllirt. Gilt dieses doch bei allen andern Organen des StaateS, gilt eS doch bei Zünften und Gewerben. Hierdurch wäre die Freiheit der Schule gewahrt, nicht aber das Recht der Gemeinde, der Bürger, an diese Schnle als Mittel zu ihrer Bildung.
Wer nicht Schneider ist, kann keinen Schneiderlehrling prüfen, wie ein Rock zu machen; aber am fertigen Rocke kann er sehen, ob und wie er dem Körper paßt, kann erfahren, ob die Nahte halten. So kann auch der Bürger nicht urtheilen über Lehrweise, Mr- tho de und Lehrgang, dieses überlaßt er den Sachverständigen; hingegen kann er beurtheilen, ob die Kinder verständig sind und ob sie das nöthige Können und Wissen erworben. Der Bürger, und vor Allem der Gemeinderath, achte deßhalb auf die Resultate der Schule, er soll darüber urtheilen, und der letztere soll bei der Prüfung um sein Urteil gefragt werden. Das gefährlichste, nicdcrschlagendste Gift für die Schule ist die Gleichgültigkeit der Bürger. Oeffentliche Critlk Über Lehrer und Schüler ist die Lebenslust des Gedeihens; denn durch die Oeffentlichkeit werden die Em-
fettigfetten aufgelöst.
Die Schule darf kein dunkeles Allerheiligste sein, das kein Gedanke dürfte zu erforschen wagen; sondern ein lebendiges Volksinstitut, belebt vom < olksgeiste und in innigster Wechselbeziehung mit dem ganzen Leben.
Die Schule ist Erziehungsanstalt, ist sittliches In-
Die Schule qt Erzteyungsanftati, qi juuuyiv . uu^um iwuni. mummin«? juhuuu
ßitut, mithin muß sic mit dem sittlichen Leben der Ge- > ist der vollständige Mißcredit, dem die gemäßigte
meinte verbunden sein. Aber die Schule bedarf zu äußeren Einrichtungen auch äußerer Mittel, welche die Gemeinde beschaffen muß; folglich muß die Gemeinde auch über diese äußeren Mittel uud deren Beschaffenheit berathen. Nach der Natnr der Sache und dein nassauischen Gemeindegesetz wird die Gemeinde vertreten durch den Gemeinberath; mithin übt der Gemeln- derath die Rechte der Gemeinde an der Schule, ist Schulvorstand. Die Sache gestaltet sich also ganz einfach so: das Innere der Schule bleibe den Lehrern nnd der Schulbehörde überlassen, die Rechte der Gemeinde an die Schule. |übe der Gemeinderath. Bei Berathungen des Gemeinderaths über zuständige Gegenstände muß der Lehrer als Referens, als Sachverständiger, gehört werden; aber mitstimmen darf er nicht, falls er nicht Gemeinderath ist. Der Rekurs der Schule gegen Gemeindebeschlüsse geht an den Kreisrath, wo der Schulinspektor der Referent ist. Weitere Rekurse würden also an die Centralverwaltung gehen, wo der Referent des Schulwesens die Schule vertritt. Auf diese Art wäre die Schnle der ganzen Staatsverwaltung einverleibt, ohne ihre Selbstständigkeit zu verlieren. Jede abnorme und exceptionelle Stellung eines Staatsorgans führt zum Verderben."
Gemäß diesen Prinzipien waren dann die betreffenden Paragraphen in den Vorschlägen dieser beiden Mitglieder abgefaßt.
Aber die Majorität hat's anders beschlossen. Welche Gründe sie zu ihren Beschlüssen gehabt hat, ist unbekannt geblieben. Wir wollen indeß die möglichen Schein- gründe bei der Betrachtung der angezogenen- Paragra- graphen zu erörtern suchen.
(Siu englisches Nrtheil über deutsche Zustände.
Wir haben uns — sagt Daily News — seit einiger Zeit damit begnügt, die Tagesereignisse Deutschlands zu verzeichnen. In der That sprechen sie für sich selbst; sie bedürfen keines Commentars. Fortdauernde Creeutionen, neue Steuer Projekte, Aufkündigung der Einheit selbst durch die Könige, die sie beschworen, kleinliches Gezänk zwischen Königen und Dynastien über ihre Privat-In ter essen, lächerliche Versuche der großen Mächte, den Na- men und Schein ohne ein Atom der Reali - sirung einer Constitution herzustellen — das ist die Geschichte Deutschlands iinIahre 1849. Wir fühlen um so größeres Widerstreben, diese Thorheiten aufzudecken, da wir zu denen gehörten, die auf die deutschen Fürsten vertrauten und die Volks- aufstände in Dresden, in der Pfalz und Baden tadelten Wir müssen aber gestehen, wir sind grausam ge-
täuscht worden.
Ein noch schlimmeres Resultat aber
und
Industrielles.
(Fortsetzung und Schluß.)
Feruer sind die Staaten Weimar und Gotha bei dem Anlage-Kapital der Thüringischen Eisenbahn zusammmcn mit 1,440,000 Thlr., und die Staaten Mccklcnbnrg-Schwe- rinund Hamburg zusammen mit 3 Millionen Thlr. an Der Berlin-Hamburger Eisenbahn betheiligt.
Außerdem hat Der preußische Staat für 31,650,000 Thlr. des Anlage-Kapitals eine Zinsen-Garantie von 3% pCt. übernommen, und für fernere 11,179,700 Thlr. eine Zinsen-Priorität eingeräumt.
Die Bahnen, deren Ansführung unmittelbar auf Staatsrechnung bereits begonnen, sind:
Die Saarbrücker Bahn, welche Die pfälzische Ludwigsbahn mit Der Bahn nach Paris über Metz zu verbinden bestimmt ist, die Wcstfählische Bahn (Haueda-Lippstadt-Hamm)
a)
b)
und, die Ostbahn, vom Kreuzpunkt der Stargard-Posener Bahn unweit Driesen bis Königsberg, mit einer Abzweigung von Dirschau nach Danzig.
Einige andere projektirte Bahnen werden der Zukunft vorbehalten ; zu mehreren derselben werden die Vorarbeiten bereits auf Staatskosten besorgt. Die Länge und Kosten derselben sind in den oben mitgetheilten Zahlen nicht
c)
enthalten.
Eine Vergleichung mit Dem Stande des Eisenbahnwesens in anderen Ländern ergiebt, daß Preußen hierin nicht zurückgeblieben ist. Es besitzt gegenwärtig von allen Staaten des europäischen Kontinents Die meisten Eisenbahnen. In Oesterreich (ausschließlich Ungarn, Galizien und Italien) waren am Schluffe des vcflosse- nen Jahres ungefähr 148 Meilen Lokvmotiv-Eisenbahnen dem Betriebe eröffnet; ungefähr 52 Meilen waren im Bau begriffen; das zur Herstellung dieser 200 Meilen bestimmte Anlage-Kapital beträgt in runder Summe 84,000,000 Tblr. bei welcher die Privat-Gesellschaften mit 2,9000,000 Thlr., der Staat mit 55,000,000 Thlr. betheiligt ist *). Die übrigen deutschen Bahnen haben einschließlich der noch im Bau begriffenen Strecken und einschließlich der oben erwähnten, Den in Preußen domi- lizircndcn Bahngesellschaften zugehörigen 42% Meilen eine Gesammtlânge von ungefähr 508 Meilen, nnd erfordern einen Gesammt-Aufwand von ungefähr 199,000,000 Thlr., bei denen Die Privat-Gesellschasten mit etwa 65,000,000 Thlr. betheiligt sink
Davon waren am Schlüsse des vorigen Jahres 336 Meilen in Betrieb gesetzt.
Hiernach haben Die sämmtlichen deutschen Eisenbahnen, sd weit solche bis jetzt in der Ausführung begriffen sind, eine Ausdehnung von 1148 Meilen, zu deren
*) Außerdem befinden sich in den deutschen Staaten Oesterreichs 33% Meilen Pferdebahnen, welche ein Anlage-Kapital von 2,327,000 Thlr. erfordert haben.
Herstellung im Ganzen ein Anlage-Kapital von 453 Millionen Thlrn. (und zwar 235 Millionen aus Staatsmitteln und 218 Millionen ans Privatmitteln) erforderlich ist.
Hiervon waren bis Ende 1846, 806 Meilen (ausschließlich 38 Meilen Pferdebahn) dem Betriebe übergeben, und nach einem Ueberschlage ist anznnehmen, daß bis zu dieser Zeit Deutschland wenigstens 350 Mil. Honen Thlr. auf die Erbauung der Eisenbahnen verwendet hat.
Es nehmen hieran Theil:
an den Gesammt-
Preußen mit.... Oestreich mit. . . Die übrigen deutschen Staaten zusammen mit . . .
Kosten 37% pCt. 18% pCt.
44 pCt.
an der ganzen Bahnlänge
38% 17%
pSt. pCt.
an der imBetrieb befindlich. Bahnlänge.
40 pCt.
18% pCt.
4t
pCt.
41% pCt.
Belgien besaß am Schlüsse
des Jahres 1848 rot.
106 Meilen Eisenbahnen mit einem Anlage-Kapitale von rot. 60,000,000 Thlr., Frankreich beabsichtigt zur Zeit im Ganzen 734 Meilen Eisenbahnen mit einem Gesammt- Aufwande von 557,600,000 Thlr. (308,600,000 Thlr. aus Staatsmitteln, 239,000000 Thlr. ans Privatmit- teln) herzustellen, von denen bis Ende 1848 erst 289 Meilen dem Betriebe übergeben, worauf im Ganzen aber bereits 325,000,000 Thlr. verwendet waren. Hierbei ist noch zu bemerken, daß sich englische Kapitalisten an den französischen Eisenbahnen sehr beträchtlich bc-