Jg 074, Wiesbaden. Sonntag, 18 November LKMU.
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= Preußens herrliches Kriegsheer,
(Schluß.)
Aller Glanz fällt aber von dem Preußischen Kriegsherr-, wenn wir fragen, ob auch bei ihm die hohen Züge einer edlen Humanität zu treffen seyen. Welche Bewandtniß es damit hat, das haben uns die Blut- und Gräuel , Scenen in Dresden, Iserlohn, in der Pfalz und in Baden gezeigt, das beweisen uns die Todeshügel, welche die Gebeine der in Rastatt und Mannheim unter gerichtlichen Formen erschlagenen Freiheitskämpfer bergen, das beweist uns die Verhaftung der Mädchen von St. Jörgen, welche deren Gräber zum Zeichen ihrer Verehrung mit Blumen bestreuen wollten. Wir haben schon genug an dem Einen, um zu wissen, wie traurig es mit der Humanität unter den Preußischen Kriegern aussteht, wenn wir hören, daß bei den standrechtlichen Hinrichtungen, welche von ihnen vorgenommen werden, Niemand commandirt, sondern die militärischen Nachrichter ans solchen gewählt werden, die sich freiwillig dazu melden, daß Officiere die Gewehre laden, und nicht alle, welche schießen, Kugeln in den Lauf erhalten, damit Keiner weiß, ob er oder ein Anderer den Tod gegeben hat. Seht, welche rafsinirte Menschenfreunde sich unter dem vielgepriesenen Kriegsheer der Preußen befinden. j|l es nicht entsetzlich, daß es noch Menschen gibt, welche sich freiwillig stellen, um Männer, um Brüder zu todten, welche weiter nichts gethan haben, als was die Durchführung der deutschen Reichöverfayung vom 28 März von ihnen forderte. Muß nicht auf diese Weise ein Heer gänzlich depravirt werden? Damit Keiner späterhin bei besserer Erkenntniß von den Furien eines bösen Gewissens geplagt werde, indem er sich den Vorwurf machen muß: „siehe, du hast unschuldiges Blut vergießen helfen", so laden Officiere die Gewehre und versehen nicht alle mit einer Kugel. Wir wüßten nicht, welch' andere Absicht bei solchem Verfahren obwalten sollte. Wie menschenfreundlich, wie schonungsvoll ist man doch gegen die Soldaten, welche man zur Theilnahme an diesen Thaten auffordert! Man will doch ihr Gewissen vor einer spätern Folter bewahren.
Es wird nun vielleicht mancher sagen: der böse Geist, welcher jetzt unter dem Preußischen Heere herrsche, beseele auch das Militär in manchen andern deutschen Staaten. Das ist wohl in manchem Betracht richtig. Allein es war hier unsere Absicht, zu zeigen, daß dem Preußischen Heere das Prädicat herrlich, welches ihm sein König beilegt, nicht gebührt, und daher keinen Vorzug vor den übrigen stehenden Heeren unseres Vaterlandes hat. In mancher Hinsicht sieht es noch tiefer als diese. Denn es ist eine allbekannte Sache, daß die Preußischen Soldaten sich vor allen durch Arroganz und Aufgeblasenheit, durch eitlen Stolz und Prahlerei auszeichnen, daß sie mit Uebermuth und
Brutalität dem Bürger begegnen. Daher der Preußenhaß, der besonders noch in der letzter» Zeit außerordentlich gesteigert worden ist.
Ueber das nassauische Bauwesen.
# Von der Lahn. Zu Anfang dieses Jahres hielten unsere Architekten eine Versammlung zu Limburg, um über nöthige Reformen im Baufache zweckdienliche Vorschläge zu machen. Der heiße Sommer dieses Jahres scheint diesen ohnehin zu ungünstiger Zeit ausgestreuten Samenkörnern wenig günstig gewesen zu sem, denn es ist jetzt später Herbst und wir haben noch keine Früchte gesehen. Von Reformen ist keine Rede und wie früher, so halten wir es auch noch jetzt für eine Reform, wenn es nicht schlechter wird.
Daß das Volk bisher so wenig Interesse an der Organisation des Bauwesens genommen, daß unsere Stänbekammer derselben gar feine Aufmerksamkeit geschenkt, ist eine Verkennung des Einflusses, welchen diese Branche auf das gesellschaftliche Leben ausübt. Oder ist eö etwa nicht von Einfluß auf den Verkehr, wenn eine neue Wasserstraße, anstatt der Schifffahrt Erleichterungen zu gewähren, dieselbe nur hemmt, oder wenn ein neuer Straßenzug mit übergroßem Geldaufwand das aller ungünstigste Terrain durchschneidet, anstatt mit geringerem Geldaufwand eine Ebene zu durchziehen ? Was den letzteren Punkt anbelangt, so bedarf es dieserhalb wohl keiner'weiteren Auseinandersetzung; man durchwandere einmal die meisten unserer Straßen, und man wird unwillkürlich aus den Gedanken kommen, als ob man mit großem Fleiße gerade die Berge aufgesucht habe, um die Straßen darüber wegzuleiten. Auch heute noch werden bei der Projectirung neuer Straßen theilweise die unverzeihlichsten Fehler begangen, wie wir an der neu Projektil teil Straße von Diez nach Nassau Nachweisen zu können glauben. Unseres Erachtens nach möchte es bedeutend vortheilhafter sein, die neue Straße unmittelbar bei Die; in den alten Weg nach Hirschberg — welchen sich das liebe Rindvle» selbst gesucht und der fast horizontal nach Hirschberg führt — zu leiten, als dieselbe, wie in dem Projekt beabsichtigt wird, über Altendiez, mithin über alle Steigungen zu führen, welche den bestehenden Weg so äußerst unbequem machen. Man würde durch das angedeutete Projekt auch der bei Anlage neuer Straßen (leider!) immer noch zu Grunde liegenden Bedingung, bestehende Wege möglichst beizubt halten, entsprechen, indem nach dem — wenn wir nicht irren, der Regierung eben zur Begutachtung vorliegenden — Projekt, der neue Weg sich oberhalb Altendiez nach Hirschberg windet und die Aquisition einer beträchtlichen Bodenflache zur Folge hat. — Weiter unten an der Lahn sehen wir die Straße vermittelst eines circa 40 Fuß tiefen Einschnitts die sonst so steile Strecke am i sogen. Hollerith etwas ermäßigen, anstatt dieselbe mit
ganz geringem Umweg horizontal zu umgehen, was einen Zeitverlust von wenigen Minuten verursacht, welcher zu der bestehen bleibenden Steigung in sehr gutem Verhältniß steht.
Was die Anlage der Wasserbauten anbelangt, so hat unser Ländchen hierin thenre Erfahrungen machen müssen und hat Monumente aufzuweisen, die ihren Gründern wahrlich nicht zum Ruhme gereichen. Wir wollen hier namentlich die Schleussen zu Limburg und zu Balduinstein erwähnen, deren ersterer in nicht all- zuferner Zeit wegen totaler Unbrauchbarkeit eine Erneuerung bevorstehen dürfte. Ueberhaupt hat man bei Correction der Lahn von vornherein gefehlt, indem man, anstatt dieselbe von der Mündung an in Angriff zu nehmen — wodurch man die Regulirung des Wasserspiegels in die Hand bekommen hätte, gerade umgekehrt verfahren hat.
Alle diese Mißgriffe rühren nicht sowohl von Einzelnen her, als sie vielmehr Folgen der Consequenzen eines Prinzips sind, welches in der Person des technischen Referenten des Wasser- und Straßenbaues verwirklicht ist. Welche Summen durch dieses System nutzlos verwendet worden, haben wir bereits angeden- tet und es folgt daraus zur Evidenz die Beseitigung eines Mannes von einem Posten, dem er in keiner Weise gewachsen zu sein scheint. Wir wollen keineswegs in Abrede stellen, daß derselbe in seinem Fache ein recht tüchtiger Mann ist, aber er möge uns erlauben, ihn für keinen guten Ingenieur zu halten. Wohl die meisten Techniker werden uns hierin beistimmen, wenn anders sie nicht selbst von der vorsündfluthlichen Ansichten eingenommen sind, die der Beurtheilung aller neueren Projekte zu Grunde liegen. Wir werden keineswegs durch Persönlichkeiten geleitet, sondern wir beurtheilen die Sachen nur nach vorliegenden Thatsachen.
Bei der Schläfrigkeit, mit welcher man alle Reformen einführt, oder vielmehr vermittelst deren man sie nicht einzuführen gedenkt, haben wir es für unsere Pflicht erachtet, die Aufmerksamkeit auf einen Punkt zulenken, welcher sowohl in finanzieller Beziehung sowie mit Rücksicht auf den Verkehr von der größten Wichtigkeit, namentlich bei der projektirten Eisenbahnanlage, welche eine Lebensfrage für unser Land ist und der sorgfältigsten Prüfung sachverständiger Männer bedarf. —
Ludwig Koffttths Abschied von Ungarn.
(Aus der Köln. Ztg.)
Orsova, 15. August 1849.
Gott mit dir, theures Vaterland! Gott mit dir, Land der Magyaren! Gott mit dir, Land der Qualen! Nicht mehr werde ich die Gipfel deiner Berge schauen, nicht mehr werde ich mein Mutterland den Boden nennen können, wo ich an meiner Mutter Brust
Anklageact wegen der auf dem Idsteiner Congrest begangenen Verbrechen.
(Fortsetzung.)
Der Angeklagte Lang hat in seinem Verhör zugegeben, daß er bei der Versammlung gewesen sei, wo die Zusammenberufung des LandeScongresses beschlossen worden sei, um wegen der Forderungen bezüglich der Durchführung der Reichsverfassung den Gesammtwillen deS Volks kennen zu lernen; daß er den Aufruf vom 6. Juni unterzeichnet habe, daß er in der Commission gewesen sei, welche das Programm für die Berathung in Idstein entworfen habe, daß er in der Vorversammlung in Idstein die Geschäftsordnung entworfen, daß er an der Hauptversammlung Antheil genommen habe; auf das Materielle der Beschlüsse habe er nicht einzuwirken gesucht, weil ihm die Sache einfach und klar geschienen: die Art und Weise einzelner Redner, die Sache zu behandeln habe ihm mißfallen.
Cr habe dahin gewirkt, daß die Beschlüsse nur nach reiflicher Ueberlcgung und mit ruhiger Besonnenheit gefaßt würden.
Zu verschiedenen Malen habe er die Versammlung aus Verdruß verlassen und derselben gegen daS Ende fast nicht mehr beigewohnt.
Bei der Wahl des LandesauSschusseS sei er nicht zugegen gewesen; er sei in denselben gewählt worden.
CS habe ihm der Beschluß mißfallen, weil man nicht gesagt habe, was der Ausschuß thun, und mit welchen Mitteln er agiren solle.
Den Aufruf vom 13. Juni habe er mit erlassen, es habe dadurch die Stellung deS Ausschusses dem Volk klar gemacht, und der Weg bezeichnet werden sollen, auf welchem das Volk auf friedlichem gesetzlichem Wege sein Recht erlangen könne.
Die Ansprache sei durch seine Veranlassung gedruckt und durch ihn und Andere verbreitet worden.
Einzelner auffallender Reden und Aeußerungen wollte der Angeklagte sich nicht mehr erinnern können.
Der Angeklagte Hehner gab in seinem Verhör an: er sei bei den Berathungen über Zusammenberufung eines Congresses nicht gewesen, habe die dcßfallsige 91 uf« forderung nicht unterzeichnet und nicht verbreitet.
Aus Interesse für die Sache, daß nämlich der größte Theil des nassauischen Volkes sich ausspreche, daß die Reichsregentschaft in Stuttgart als die höchste Reichsbc- Hörde anerkannt werde, sei er am 9. Juni nach Idstein gegangen, habe der Vorversammlung beigewohnt, es sei das Programm und die Geschäftsordnung berathen und dummes Zeug gesprochen worden, welches er bekämpft habe, wer es gesprochen, und der Redensarten erinnere er sich nicht mehr.
Ter Hauptversammlung am 10. Juni habe er bci- gewohnt und sei zum zweiten Vorsitzenden erwählt worden.
Während der Depatte habe er einige Male gesprochen, aber nur um unsinnig scheinende Anträge zu bekämpfen. Er sei in den LandeSanSschuß gewählt worden, warum man diesen gewählt habe, in welcher Weise und mit welchen Mitteln derselbe thätig sein solle, wisse er nicht, er habe den deßfallsigen Verhandlungen keinen Antheil geschenkt, weil er die Sache für nicht erheblich gefunden habe.
Bei dem Erlassen der Ansprache vom 13. Juni sei er nicht thätig gewesen, weil er von Wiesbaden abwesend gewesen.
Der einzelnen in der Versammlung gefallenen Aeußerungen will er sich nicht erinnern, er will einige Mal die Kirche verlassen gehabt haben.
Das Manuscript zu dem Druckblatt, wodurch die Beschlüsse bekannt gemacht worden, ,habe er unterzeichnet. Bei der Verbreitung desselben sich aber nicht be- thciligt.
Der Angeklagte Oppermann gab in seinem Verhör an: im Nerothale sei beschlossen worden, eine Versammlung ans allen Theilen des Landes zusammenzuberufen , um zu berathen , was wegen Durchführung der Reichsverfassung zu thun sei, man habe eine legale Versammlung, eine Vertretung des größten Theils des Landes gewünscht, der hiesige demokratische Verein Hale ihn zum Deputaten gewählt, er habe die Aufforderung vom 5. Juni in die „Freie Rettung* aufnehmen lassen,