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Freiheit «nb Recht!"

Wiesbaden. Dienstag, 13. November

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DieFreie Bettung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Soaen D» --____.

vur» die Post bezogen mit verhaltmßmaßigem Aufschläge. - Inserate werden bereitwillig ausgenommen S flnf -ter in Wiesbaden 1 st 45 J

Erfolge. - Die InserattonSgebuhren betragen für die vierspalttge Petitzeile oder deren Raum 3 K^uzrr * M 6 b großen Verbreitung derFreien Zeitung" stet" von w?â"^

1849.

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= Ueber die Betheiligung des Geistlichen an den politischen Bewegungen der

Gegenwart.

I. Artikel.

Wie bekannt, werden die demokratischen Geistlichen vielfach chikanirt und verfolgt. Zwar ist die oberste Kirchenbehörde im Nassauischen, welche eine getreue und dienstfertige Handlangerin des Conservatismus ist, noch nicht soweit gegangen, daß sie dieselben ihres Dienstes entsetzt, allein einen von ihnen, den wackern Pfarrer Snell von Langenbach, hat sie bereits sus- pendirt und in eine Disziplinaruntersuchung gezogen, den übrigen mit Suspension und zuletzt Cayation ge­droht, wenn sie fortfahren sollten, sich an den politi- «ewegungen der gegenwärtigen Zeit im Sinne lofrahe zu betheilige».

Sowohl der protestantische, als auch der katholi­sche Clerus, welcher bis auf wenige Ausnahmen dem Absolutismus oder Coustitutionalismus huldigt, be­hauptet: ein politisches und namentlich ein demokrati­sches Wirken von Seiten des Geistlichen vertrage sich weder mit seinem Berufe, noch mit seiner Würde. Derselbe habe sich bloß mit der Religion, nicht aber mit der Politik zu beschäftigen, nicht das Diesseits, sondern das Jenseits, nicht die weltlichen, sondern die übersinnlichen Angelegenheiten des Menschen müßten die Gegenstände seiner Berufsthätigkeit sein und was dergleichen abgedroschene Redensarten mehr sind. Die­selbe Sprache führt auch die antidemokratische Bour­geoisie, aus ihrem Munde hört man so oft:Der Pfarrer hat sich um die Bibel, nicht aber um politi­sche Sachen zu bekümmern." Es gehört aber in der That wenig Nachdenken dazu, um zu begreifen, daß der Geistliche seine Wirksamkeit nicht bloß auf das Gebiet der Religion in dem Sinne des Worts, in welchem cs die servile Orthodoxie und die reactionäre Hoftheologie anfzufassen pflegt, sondern auch auf das Gebiet des politischen Lebens auszudehncu hat.

Schon als Mensch soll und darf er das. Denn Jeder, der die Wahrheit erkannt hat, darf dieselbe durch Wort und Schrift Andern mittheilen, mag die­selbe eine politische oder religiöse fein, das ist gleich­viel. Er ist sogar zu deren Bekanntmachung ver­pflichtet, da Alle zur Erkenntniß der Wahrheit kommen sollen. Besonders aber ist deren Veröffentlichung un­ter dem deutschen Volke nothwendig, welches seit so vielen Jahrhunderten durch den absolutistischen und konstitutionellen Despotismus in Absicht auf politische Dinge in der Finsterniß erhalten wurde. Liegt das bürgerliche Leben im Argen, ist die Verfassung des Staates eine vernunftwidrige, dient sie zur Entsittli­chung des Volkes, so hat Jeder, der dies einsieht, den innern Beruf, es aller Welt bekannt zu machen. Kein äußerer Beruf gibt hierzu ein besonderes Privilegium. Es ergibt sich hieraus die Alternative:Entweder sind I

Anklageact wegen der auf dem Idsteiner Congrest begangenen Verbrechen.

# Wiesbaden. Einestheils das Interesse, welches das gesammte Land an dem Verlauf der Anklagen, die in Folge des Idsteiner Congresses von Der Staatsan­waltschaft erhoben worden sind, nimmt, Andertheilö die gebieterische Pflicht, die Bürger des Landes nicht länger über die großen Verbrechen, welche in Idstein angeblich verübt worden sind, in Unkenntnis; zu lassen: bestimmen uns dazu, den von Herrn Staatsprokurator Reichmann in dieser Sache gefertigten Anklageakt der Oeffentlichkeit hiermit zu übergeben.

Anklageact,

gefertigt durch den Herzoglichen Staatsprokurator für den Hofgerichtsbezirk Wiesbaden, in Gemäßheit eines die Anklage gegen:

1) Carl Herrmann Cristian Friedrich Schapper von Weinbach, 36 Jahre alt, ohne Gewerbe, 2) Dr. Meyer von Catzcnclenbogen, 3) Dr. Gerau von Weilburg, 4) den quiescirten Hof- und Appellativns- gerichts-Präsidenten und Volksabgevrdnetcn Adolph Raht von Dillenburg, 60 Jahre alt, 5) den Amtssecretär und Volksabgevrdneten Heinrich Carl August Hehner von Rennerod, 133 Jahre alt, 6) den Prokurator und Volksabgevrdneten Friedrich La ng von Langcnschwalbach, 27 Jahre alt, 7) den Pfarrer und Volksabgeordneten

die Geistlichen, welche sich einer politischen Wirksam­keit zum Besten des Volks enthalten, politische Finster­linge, oder sie verschweigen theils aus Menschenfurcht, theils aus Gleichgültigkeit gegen das Wohl und Wehe ihres Vaterlandes, theils endlich aus Niederträchtigkeit die von ihnen erkannte Wahrheit. Uno wer den Geistlichen verbietet, das Volk aufzuklären und zur Erringung seiner Rechte nach Kräften beizutragen, der ist ein großer Frevler, weil er ihm ein angebornes Menschenrecht entziehen und die Ausübung einer heili­gen Menschenpflicht untersagen will.

Nicht bloß als Mensch, sondern auch als Lehrer der christlichen Religion (wir haben hier zunächst den christlichen Geistlichen im Auge) darf und soll der Geist­liche an den politischen Bewegungen der gegenwärtigen Zeit und in dem Lande, in dem er lebt, thätigen An­theil nehmen. Die konservative und rcaktwnae Geist­lichkeit stellt dies in Abrede, indem sie sich auf den Stifter des Christenthums und die Apostel beruft. Sie wendet ein: Jesus habe nicht politisch wirken wollen, sondern ausdrücklich erklärt, er sei nicht gekommen, eine neue politische Schöpfung ins Leben zu rufen, sondern bloß ein Reich des religiösen Glaubens, der Tugend und Frömmigkeit zu gründen. Zum Beweis führt sie unter andern den bekannten Ausspruch an:mein Reich ist nicht von dieser Welt." Sie legt aber in diese Worte einen Sinn, den sie durchaus nicht haben. Of­fenbar wollte der Erlöser damit weiter nichts sagen, alsdas Reich, das ich auf Erden stiften will, soll nicht beschaffen sein, wie die weltliche» Reiche, wie die gegenwärtige» Staaten, in welchen der Despotismus und die Tyrannei auf dem Throne sitzen." Zwar hat sich Jesus eben so wenig mit ausführlichen politischen Erörterungen, als mit der Aufstellung eines Moral­und Rcllgionösystems befaßt, allein in seinen Evange­lien sind alle die Grundsätze enthalten, nach welchen ein Staat eingerichtet sein muß, wenn er ein vernunft­gemäßer, ein freier sein soll. Diese Grundsätze, d. h. die ewigen Ideen von Recht, Freiheit und Gleichheit der Menschen vor Gott uno jedem gottgefälligen Ge­setze weiter auszubreiten und auf das Bürgerleben an­zuwenden, das überließ er den Männern der Nachwelt, welche von seinem Geiste durchdrungen die Staaten neu zu gestalte» berufen sind. Wer da behauptet, Jesu sei die Beschaffenheit des Staates und seiner Institutionen gleichgültig gewesen, er habe nicht darnach gefragt, ob Freiheit oder Knechtschaft das Loos der Völker fei, der kennt weder ihn, noch sein Evangelium. Denn wie konnte er einem politischen Jndifferentismus huldigen, da er vor allem wissen »rußte, daß die Ve>fassung eines Staates von einem tief eingreifenden Einfluß auf das sittlich-religiöse Leben eines Volkes ist? Wollen wir uns eine richtige und würdige Vorstellung von ihm machen, so müssen wir ihn als einen Reformator des menschlichen Lebens nach seinen verschiedenen Richtun­gen und in seinen verschiedenen Sphären betrachten. Und durchlesen wir unbefangen die Evangelien, uber-

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Friedrich Heinrich Snell von Langenbach, 36 Jahre alt, 8) den früheren Amtsaccessisten und Volksabge- ordneten Friedrich Müller von Nastätten, 26 Jahre alt, 9) den Ligueurfabrikanten und Volksabgeordneten GustavJust i von Idstein, 36Jahre alt, 10) den quieS- eilten Landvbcrschultheißcn und Volksabgevrdneten Lud­wig Weil fc n b a el) vvn Wehen , 45 Jahre alt, 11) den Zeilungsredacleur Iulius Oppermann in Wiesbaden, 24 Jahre alt, erkennenden Verwcifungsui theils des An­klagesenats des Herzvglichen Hof- lind Appellationsge- richts in Wiesbaden vom 29. September 1849.

Die Hindernisse, welche sich der Durchführung der von der Nationalversammlung in Frankfurt beschlossenen Reichsverfassung entgegensetzen, gaben, wie allgemein bekannt ist, in einigen deutschen Ländern die Veranlassung zu neuen Volksanfrcgungen, cs wurden unter dem Vor­wand , daß die Regierungen der Durchführung der Rcichs- verfassung Hindernisse chtgcgeii|hlltcn, von Volksvereinen Forderungen an die Regierungen gestellt, welche diese zwingen sollten, Handlungen nach dem Willen dieser Vereine vorzunehmen, wenn auch die Negierungen dieses nicht thun konnten.

Unter dem Vorwand, die Reichsverfassung durchzu- führen, sollte eine Revolution herbeigeführt werden.

Nachdem in der baierischen Pfalz ein Aufstand aus- brochen war, weil die königlich baierische Regierung die

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Haupt die neutestamentlichen Schriften, so finden wir, daß in denselben das politische Element mit dem re­ligiösen verschmolzen ist. Wir könnten dafür hier eine Menge von Beweisstellen anführen, allein es würde uns dies zu weit führen.

Deutschland.

Mainz, 9. Nov. Der angebliche Attentäter von Oberingelheim, der auf den Prinzen von Preußen ge­schossen haben soll, sollte heute vor den Assisen erschei­nen: da verkündete der Präsident, daß derselbe auf Antrag des Staatsanwaltes erst vor die nächsten Assisen kommen solle. Allgemeine Ueberraschung, wa- uin der Staatsanwalt von dieser noch nie zur Aus­führung gekommenen Befugniß Gebrauch macht, wo­durch der Angeklagte % Jahr länger im Kerker bleibt. Die Regierung hat laut Versicherung derD. Z." gar kein Interesse an der Bestrafung diesestäppischen, kaum zurechnungsfähigen" Bauernburschen, wenn er unschuldig ist.Aber die Zusammensetzung der Juri läßt die gesetzlichen Strafandrohungen für politische Ve. brechen als Spuck erscheinen,"es haben sich Spu­ren von blinder politischer Parteisucht gezeigt"-- und die vielen Freisprechungen in Prozessenmit po­litischer Verbrämung" ist der Regierung doch so fatal und nachtheilig gewesen, daß sie lieber ihr Glück noch einmal bei einer neuen Jury versuchen will, obgleich sie gar kein Interesse an der Bestrafung hat. Aber man soll politische Verbrechen nicht durch sichere Aus­sicht auf Freisprechung verherrlichen!"

Gestern wurde Buchdrucker Böninger aus Worms von der Anklage, Dein Dr. v. Löhr Mittel und Wege zur Verbreitung seines Aufrufs an die Starkenburger verschafft zu haben, freigesprochen.

Frankfurt, 10. Nov. Gestern wurde im Lokale des VolkSvereins eine Feier zum Gedächtniß Robert Blum's abgehaltcn. Im Montagskränzchen wird sie erst am Dienstag stattfinden. In Sachsenhausen wa­ren zwei große schwarze Fahnen aufgezogen. Die Po­lizei ließ sie wegnehmen. Aus welchem Grunde ? Mit welchem Rechte?

Worms, 9. Nov. (N. Z.) Seit gestern werden bei uns wieder neue Verhaftungen vorgenommen. Ge­stern wurde nämlich ein junger Mann Namens V. Korn von hier auf dem Markte arretirt, geschloffen und gleich darauf nach Mainz abgeführt; die Ursache weßwegen, ist noch in Dunkel gehüllt. Heute Mor­gen wurden 10 Andere verhaftet und geschlossen avge- führt; ebenfalls unbekannt warum. Man sieht doch gleich, wenn die Assisen zusammen sind, daß es Platz gibt für Andere Auch geht das Gerücht in hiesiger Stadt: der landesflüchtige Carra sei von bairischem Militär eingebracht worden und zwar mit verstümmel­tem Angesichte.

Reichsverfassung nicht anerkannt hatte, wurde am 13. ' Mai 0. J. in Offenburg im Großherzogthum Baden, dessen Regierung die Reichsverfassung anerkannt hatte, eine sogenannte Landcsvcrsammlnng gehalten, welche erklärte:

Deutschland befände sich im Zustand voller Revolution, hervorgerilfen, durch Die Angriffe der größeren deutschen Fürsten auf die endgültig beschlossene Rcicbsvclfassung und die Freiheit überhaupt. Die deutschen Fürsten hätten sich zur Unterdrückung der Freiheit verschworen und ver­bunden, die Deutschen müßten sich verbinden, um die Freiheit zu retten, sie müßten dem Angriff der fürst­lichen Rebellen bewaffneten Widerstand entgegensetzen.

Das badische Volk werde daher Die Volksbewegung in der Pfalz mit allen ihm zu Gebot stehenden Mitteln unterstützen.

Die Landcsvcrsammlnng in Offenburg habe daher nach vorhergegangener Berathung Der Anträge in dem Landcscvngressc der Volksvereine beschlossen:

1) Die Regierung müsse Die Reichsverfassung, wie sie nun nach der durch die Ereignisse beseitigten Ober- Hauptsfrage fcststche, unbedingt anerkennen und mit der ganzen bewaffneten Macht deren Durchführung in andern deutschen Staaten, zunächst in der baierischen Pfalz unterstützen ; 2) das gegenwärtige Ministerium sei sogleich zu entlassen rc.; 3) cs müsse alsbald unter sofortiger Auflösung der jetzigen Slândckammer eine verfassung­gebende Landcsvcrsammlnng berufen werden, welche in