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ihre Rüge auszusprechen. Ist sie es nicht, dann liegt es sicher im Interesse der Regierung die Gründe, welche sie zu dieser auffallenden Versetzung Lorsbachs von hier nach Idstein und Habels von Idstein hierher bestimmten, offen darzulegen, damit die öffentliche Mei­nung eines Bessereu belehrt und das Vertrauen des Volkes auf eine strenge Handhabung bestehender an­erkannter Gesetze nicht untergraben und der Glaube an Sparsamkeit im Staatshaushalte nicht wankend werde.

Berlin. Für die Elementarlehrer ist endlich ein Hoffnungsstern seltsamer Art aufgegangen. Der Un­terstützungfond pro 1849 ist um 14,000 Thlr, gegen 1848 geschmälert worden und als Ersatz wird ihnen die Ehre zu Theil, 1850 56,000 Thlr. Klassensteuer bezahlen zu dürfen! Das dankbare Vaterland hat hier wirklich eine sinnreiche Art von Belohnung ausge­dacht! (P. C.)

Berlin, 30. Oktober. Neber die Kalifenrolle, die der Minister Manteuffel spielt, erzählt dieVossische Zeitung" in aller Gravität komische Dinge. Ihr zu­folge gehr Herr v. Manteuffel nicht unter dem fremden Namen Harun al Raschid, sondern unter einem volks­mäßigen echt deutschen Namen um. Er nennt sich Müller. Niemand erkannte ihn!Wer konnte auch ahnen, daß der Minister des Innern sich herablaffen würde, im buchstäblichen Sinne des Wortes unter das Volk zu treten."Der Herr Müller schlechtweg trank seine Weiße, wie jeder Andere, er mischte sich in das Gespräch über Konstitution und konstitutionelle Frei­heiten" u. s. w.Als er sich endlich zum Abgänge anschickte, erhob sein Begleiter das Bierglas und rief: Hoch lebe die gesetzliche Freiheit! hoch lebe das Mini­sterium , welches diese Freiheit kräftig schirmt und schützt! Hoch lebe Se. Ercellen; der Minister v. Man­teuffel, der es nicht unter seiner Würde hält, in den Kreis des schlichten Bürgers zu treten und darin nicht als Minister, sondern als schlichter Bürger zu erschei­nen ! Da fielen den politischen Zinngießern die Schup­pen von den Augen" u. s. w.Der Herr Minister dankte, er sei nicht gekommen, um zu horchen, sondern um zu hören, nicht als Minister, sondern als Bürger." Diese nackte Thatsache macht", wie die Vossische sagt, jeden Comentar überflüssig. Der Minister ist ein Mann des Volkes geworden." Von diesem denkwür­digen Abende ab wird wenn der Mythus der Vossischen Zeitung einst zur geschichtlichzn Wahrheit geworden der künftige Hystoriker die Ueberzeugung des Herrn Manteuffel herschreiben :er habe die unge­heure Majorität des Volkes hinter sich.

Hamburg, 2. Nov. Gestern Mittag ist zu Kiel die Sitzung der wieder einberufenen schleswig-holstei­nischen Landes-Versammlung, deren Mitglieder sich fast vollzählig eingefunden hatten, mit einer Rede des Präsidenten Bargum eröffnet worden. Die Regie­rung hat unter anderen Vorlagen auch den Budget- Entwurf für 1850 der Landes-Versammlung zur Prü­fung übergeben. Die Gesammt-Einnahme ist berechnet mit 14,129,582 Mark Ct. 1 Sch, die Ausgabe mit 11,068,395 Mark Ct. 8 Sch., wonach ein muthmaß- licher Ueberschuß von 3,061,186 Mark Et. 9 Sch. angeführt wird. Das 2. Bat. des 12. preuß. In­fanterie-Regiments ist am 30. Oktober von Eckernförde verlegt werden. (K. Z.)

Schwerin, 31. Oktbr. (D. Z.) Der König von Preußen hat, wie wir soeben aus zuverlässiger Quelle erfahren, nun auch gegen unsere Verfassung protestirt. Ob derselbe sich dabei stützt auf den Wittstocker Ver­trag, oder auf welchen Rechtstitel sonst, das ist uns unbekannt, so wie uns der Zweck dieses Einmischens in die innern Verhältnisse eines andern Staates nicht recht klar werden will. Wir hoffen aber, daß das Ministerium jenes Auftreten mit all' der Entschieden­heit zurückgewiesen hat, welche die Ehre unseres Lan­des erfordert.

Wien, 31. Okt. Die Wiener Zeitung bestätigt die Nachricht, daß in Folge des vom österreichischen General von Hauslab in Widdin verkündigten Par­dons, welcher sich auf die gesammte Mannschaft vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, dann auch auf die nach dem Uebertritte zu den Insurgenten zu Of­fizieren Vorgerückten erstreckt, die Mehrzahl der unga­rischen Flüchtlinge, etwa 23000 Mann, sich zur Rück­kehr meldeten. Sie wurden sogleich in österreichische Verpflegung genommen und auf Dampfschiffen am 22. oder 23. d. M. in Orsowa erwartet.

Das Wichtigste, welches uns die heu­tige und gestrige Post aus Wien bringt, beschränkt sich auf die Veröffentlichung eines motivirten Gesetzes über die schon mit Anfang des Jahres 1850 ins Leben tre­tende Einkommensteuer für alle Länder des öster­reichischen Kaiserstaates.

Die Einkommensteuer wird vom Finanzminister als das Gebot dreifacher Nothwendigkeit dargestellt : das Gebot der Gerechtigkeit, der materiellen Noth­wendigkeit und der richtigen staatswirthschaftlichen Be­rechnung.Auch dürfte es kaum einen finanziellen Gegenstand geben, über welchen sich die öffentliche Meinung mit solcher Entschiedenheit ausspricht, als über die Nothwendigkeit einer umfassenden Besteuerung aller Art von Einkommen," Der Gesammt- Inhalt des sehr weitläufigenkais. Patentes" läßt sich etwa in Folgendem zusammenfassen: Von Grund- u. Haus­besitz, dem hypothezirten Schuldeinkommen ist die Ein­

kommensteuer bereits in der neuen Steuerordnung vom 10. Okt, welche wir zur Zeit im Auszuge mittheilten, enthalten, indem ein Aufschlag von einem Drittel ge­gen die frühere Steuer augeordnet war, und die Gläubiger dem Capitalisten 5 pCt. von den Zinsen, der auf ihren Häusern und Grundstücken lastenden Kapitalien abzuziehen berechtigt würden, was also einer Steuer der hypothezirten Kapitalien von 5 pCt. gleich­kommt, während ein Drittel Zuschlag auf die Haus- und Grundsteuer bei einer Höhe von durchschnittlich 16 pCt. des Brutto-Ertrages schon mehr als 5 pCt. vom Einkommen aus dieser Quelle beträgt. Alle an­dere Arten des reinen Einkommens werden in drei Klaffen getheilt: 1) Einkommen von Gewerben (östr. Gewerbsteuer) incl. Fabriken, Berg-, Hütten-, und Pachtbetrieb; 2) Einkommen von Gehältern aller Art, selbst Pensionen, Offiziers-Gagen und Pfründen geist­licher Orden; 3) Zinsen von Schuldforderungen und Leibrenten. Eine Besteuerung der Coupons der Staatspapiere wird nicht stattfinden. Die Steuer der 1. und 3. Klasse ist auf 5 Prozent, die Gehalte und Pensionen werden in steigender Progression von 3 10 pCt. bestimmt; jedoch sind Gehalte unter 600 Fl. CM., sowie die Pensionen und Gagen der unteren Offiziere steuerfrei. Die Bezahlung der Steuer findet vierteljährlich statt.

Wien, 6. Okt. Wie großdieThätigkeitdesFinauzmini- sters einer Seits, und das Geldbedürfniß des Staats anderer Seits ist, davon liefert uns abermals ein neues Steuerpatent" den Beweis, welches in der heu­tigenWiener Zeitung" veröffentlicht wird. Es wird nach demselben die gleichmäßige Grundsteuer und das allgemeine Grund-Kataster auch über Kroaten, Slavo­nien, das Küstenland und das Gebiet von Fiume aus­gedehnt; da jedoch die Herstellung eines solchen Ka­tasters viel Zeit erfordert, provisorisch der Gesammt- betrag der Kriegs- und Domestikal-Steuer des Jahres 1847 auch fürs Jahr 1850 erhoben, jedoch mit einer derartigen Vertheilung, daß die in diesen Ländern so zahlreichen Steuerbefreiungen wegfallen und eine gleich­mäßige, dem Grunderträgniß möglichst proportionelle Steuer schon vom Jahre 1850 an erhoben werde. Da ein Aehulichcs für Ungarn ungeordnet ist (durch das Gesetz vom 9. Oktober), so kann in Folge davon von jetzt an die Zollgrenze zwischen den übrigen Ländern der Monarchie und Ungarn sammt Kroatien wegfallen indem ihrem Wegfalle bisher die durchaus ungleiche Besteuerung der Bodenprodukte am meisten im Wege stand. Die Kroaten werden sich übrigens über eine solche Belohnung ihrer Treue nicht sonderlich freuen.

Ein zweites Gesetz, welches die heutigeWie­ner Zeitung" enthält, betrifft die Besoldung der Uni­versitäts-Professoren. Die Motivirung dieses Gesetzes durch den Unterrichtsminister, Grafen Leo Thun, ist in der That in so konstitutioneller Form und in so liberalem Geiste abgehalten, daß man versucht wäre, zu glauben, es sei für England bestimmt, oder unter Lamartine's humanistischer Direktion der französischen Staats-Angelegenheiten geschrieben. Die Gehalte der ordentlichen Professoren werden in diesem Gesetze auf ein Minimum festgesetzt, dagegenbei dem unschätzba­ren Werth einzelner Kapazitäten" kein Marimum des Einkommens festgesetzt. Sodann wird auch ein Un­terschied zwischen weltlichen und geistlichen Pro­fessoren gemacht, indem das Gehalt der erstern in Rücksicht ihrer Familie und der höheren Bedürfnisse" durchschnittlich um ein Drittel höher angesetzt ist. Das Einkommen eines ordentlichen Professors in Wien an der rechts- und staatswissenschaftlichen, medizinischen und philosophischen Fakultät wird auf das Minimum von 1600 fl. CM. (= 1200 Thlr.); in Prag auf 1300 fl; in L-mberg und Krakau auf 1200 fl; in Olmütz, Gratz und Jnspruck auf 1000 fl. bestimmt. Jede 10 Dienstjahre steigt das Einkommen in Wien um 300 fl., an den übrigen Universitäten um 200 fl. CM (Nat.-Z.)

Die Weigerung der Pforte, die unglücklichen Flüchtlinge auszuliefern, hat als erste Folge die öster­reichische Regierung bewogen die Unabhängigkeit des Bey's von Tunis anzuerkennen und so das Beispiel England's und Frankreich's nachzuahmen. Die seit 1846 ununterbrochene Handelsverbindung zwischen Oesterreich und Tunis ist wieder ausgenommen und ein österreichischer Generalkonsul ohne vorherige Einholung eines Fermans der Pforte ernannt worden.

Am 18 d. sind in Clausenburg wegen politi­tischer Vergehen Major v. Tamas und Ladislaus San­dor hingerichtet worden. Auch die neueste Lemberger Zeitung bringt über dreißig Kriegsrechts-Urtheil we­gen politischer Vergehen, meistens an Studirenden, die jedoch nur auf kurze Strafdauer lauten.

Man spricht allgemein von einer Amnestie, welche zur Feier der silbernen Hochzeit der Eltern des Kaisers gewährt werden soll.

Aus Pesth trifft heute die authentische Nach­richt ein von der Sistirung der Todesurtheile und von der freudigen Sensation, welche dieselbe dort her- vorgebracht hat.

BreSlau, 1. November. Jntellectuelle Urheber­schaft heißt der Kunstausdruck preußischer Staatsau- walte, wenn sie den objektiven Thatbestand der Urhe­berschaft bei politischen Prozessen nicht nachzuweisen vermögen. Die gefährliche Vieldeutigkeit dieser Be­zeichnung ist nicht in Abrede zu stellen, wenn man be­denkt, daß sich die Regierung das Vorrecht ertheilt hat, die Geschworenen nicht nur auszuwählen, sondern auch

die Ausgewählten nochmals durch den Staatsan­walt in ihrem Sinne sichten zu lassen. Nicht sowohl Dafür, was derintellektuelle" Urheber gethan , geschrieben oder gesprochen hat, wird er in der Anklage vor den Geschworenen verantwort­lich gemacht, sondern die Auslegung und die Deutung Anderer, sei es seiner Anhänger oder Widersager, zieht ihm den Vorwurf und die Anklage der Staatsanwalt­schaft zu. Wird die Anklage auf intellektuelle Urheber­schaft als Grundsatz festgehalten, so gerathen wir in eine neue Phase der Inquisition, deren sich die wil­deste Reaktion mit eben demselben Erfolge, wie der Convent des Gesetzes der Verdächtigen, bedienen kann. Rach diesem Grundsätze ist die Religion intellectuolle Urheberin unzähliger Gräuel und Bürgerkriege gewe­sen, und man hat recht gehabt, dem Reformator Luther die Entstehung der Bauernkriege, Friedrich dem Großen, als Mitarbeiter der Encyklopädisten, die französische Revolution Schuld zu geben. Je schwie­riger die Grenze zwischen der moralischen und recht­lichen Zurechnung zu bestimmen ist, desto behutsamer sollten öffentliche Ankläger in einer Zeit verfahren, wo Partei-Ansichten und Vorurtheile nur zu leicht die Stimme des Rechts unterdrücken. (9t. O.-Z.)

Ungarn.

Pesth, 25. Oktbr. Georg Klapka, in klugem Zaudern, langem Bedenken, aber raschem Ausfuhren ein Stück ungarischer Wellington, ward im März eiu Omen des Jahres 1820 zu Temesvar gebo­ren, steht also gegenwärtig in seinem dreißigsten Le­bensjahre. Sein Vater ist der emeritirte um Temes­var hochverdiente Bürgermeister Joseph Klapka, seine Mutter war aus Werschec im Banate gebürtig und hieß Julie Kehrer. Er vollendete seine phi­losophischen Studien in Szegedin, erhielt dann in Ka- ransebes Unterricht in der Mathematik und kam spä­ter zur Artillerie nach Wien. Rach einem Jahre wurde er in das Bombardierkorps ausgenommen und absolvirte in dritthalb Jahren den ganzen Kurs. Von hier ging er zur adeligen ungarischen Leibgarde, ver­weilte fünf Jahre und legte dann die Prüfung in den Genie-Wissenschaften so glänzend ab, daß ihm Seine Maj. Kaiser Ferdinand ein eigenes schmeichelhaftes Handschreiben hierüber zustellen ließ Im Jahre 1844 erhielt er einen Ruf als Artillerie-General nach La­hore, doch wurde seine deshalb eingereichte Quittirung nicht angenommen und er zum Ober-Lieutenant des deutsch - banaler Gren; - Infanterie - Regiments beför­dert. Im Nachmärz avancirte Klapka zum Haupt­mann in der Weßprimer Honved und machte als sol­cher alle Stürme auf das unbezwingliche Bollwerk Szent Tomas mit. Später wurde er mit Hajnik von dem Ministerium nach Siebenbürgen geschickt, um den Szekler Landsturm aufzubieten und zu organisircn. Hier­auf ging er mit Majtheny nach Komorn, um diese Festung von dem k. k. Feldmarschall-Lieutenant Merz zu übernehmen und in Vertheidigungszustand zu setzen, worauf er zum Major im ungarischen Generalstab befördert wurde. Als General kommandirte er mit Glück bei Turczul und Tokai gegen den kühnen Feld- marschall-Lieutenant Grafen Schlik, der sich jedoch spä­ter bei Raab glänzend an seinem Gegner revangirte. Klapka befehligte hierauf das erste Armee-Korps unter Görgey, nahm an der April-Kampagne glänzend An­theil, wurde zwar bei Tapio-Bicske von dem k. k. General Rastic geschlagen, sammelte jedoch seine Leute bei Nagy-Kata, und schlug nun seinerseits, von Dam- janic unterstützt, die feindliche Brigade. Bei dem Ent­sätze von Komorn am 26. April l J. verrich­tete er Wunder der Tapferkeit und eistürmte bei An­bruch des Tages O-Szöny mit gefälltem Bajonett. Nach dieser Affaire begab sich Klapka nach Debreczin und übernahm provisorisch das Portefeuille des Kriegs­ministers, unterstützte aber Görgey bereits wieder bei der Belagerung von Ofen und zeichnete sich dabei na­mentlich durch seine zweckmäßige Anleitung bei Errich­tung einer Breschbatterie aus. Görgey trat nach der Einnahme dieser Festung wirklich an die Spitze des Kriegsministeriums, während Klapka jum Oberkom­mandanten der Festung Komorn und der daselbst be­findlichen Truppen ernannt wurde. Die unglückliche Affaire bei Raab, der zweifelhafte Kampf bei Komorn am 11. Juli Görgey ward verwundet und Klapka kommandirte en chef waren die Schattenstellen, sein brillanter Ausfall am 3. August und die ehren­hafte Kapitulation Komorns am 27. September lie­fern die letzten Lichtpunkte seiner kurzen, ab^r glän­zenden militärischen Lanfbaun. (C. Bl. a. B.)

Pesth, 26. Okt. Vom hiesigen f. k. Kriegsgerichte wurden laut Kundmachung vom 25. d. kriegsrechtlich verurtheilt: Fran; Eonforto, 29 Jahre alt, wegen versuchter Falschwerbung zu 6jähriger Schanzarbeit in schweren Eisen: Eduard Zerdahelyj, 25 Jahre alt, Musiker, und Julius Fidler, 25 Jahre alt, Mediziner, wegen versuchter Ueberbringung einer Geldsumme von 29,000 fl. C M, von der Rebellenrcgierung zu Re- volutionszweckeu für Breslau bestimmt, zu 2jähriger Festungsstrafe; Carl Kohr, 73 Jahre alt, pensionirter Magistratsbeamter, wegen Schmähungen gegen die a. h. Dynastie und Beschimpfung des k. k. Militärs, zu 1 jährigem Festungsarrest; Franz Dederki, 22 Jahre alt, wegen Hülfelelftung beim Arrestbruche eines schwe­ren Verbrechers zu Smonatlichem Stockhausarreft in Eisen; Joseph Elias, 30 Jahre alt, wegen Waffen­verheimlichung zu 6monatlichem Stockhausarrest in