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sondert Statthaltereien errichtet werden; derzeit wer­den für beide Punkte das oberste Civil- und Militär- Gouvernement vereinigt, und zwar ist für Matland Fürst Karl Schwarzenberg, für Venedig General Puch­ner bereits ernannt. Jenem wird Ministerial- und Statthaltereirath Karl Freiherr von Pascotini, diesem Graf Joseph Marzani zum Behufe der Civiladmini- stration an die Seite gestellt. Auch in der Statthal­terei soll der Grundsatz, die Civil-Angelegenheiten von den militärischen streng abgesondert zu behandeln, fest­gehalten werden. Von Seite der Regierung wird auf die beschleunigte Organisirung der Statthaltereien ge­drungen werden; so lange diese nicht erfolgt sein wird, bleibt der Wirkungskreis der Gouverneure von Mai­land und Venedig lediglich auf das Stadtgebiet be­schränkt, und werden die Delegationen in ihrer Wirk­samkeit fortfahren. Gleichzeitig werden alle jene Ar­beiten rasch in Angriff genommen werden, welche auf die Frage der Landesverfassung von entscheidendem Ein­flüsse sind.

Die neue politische Organisation von Triest, Istrien, Görz und Gardiska bestimmt: daß Triest abgesondert und unmittelbar dem Statthalter unter­steht. Das übrige Kronland zerfällt in zwei Kreise: 1) Görz und Gradiska 503/10 Q M. mit 193,263 Seelen (Bezirkshauptmannschaften Tollmein, Görz, Gradiska, Seßana). 2) Istrien, 86 Q $L mit 230,523 Seelen (Bezirkshauptmannschaften Capodistria, Mon- tona, Rovigno, Dignano, Pisino, Bolosca, Lussinpic- colo). Auch für dieses Kronland ist die Verwal­tung in der Hand des Militär-Gouverneurs vereinigt.

Die zum Theil an die genannten Reorganisatio­nen geknüpften Ernennungen von Militär- und Civil- Gouverneuren siud nach offiziellen Mittheilungen fol­gende: Joseph Graf Radetzky che Radetz, FM., zum General-Gouverneur und Statthalter des lombardisch- venetianischen Königreiches. Ignaz v. Gerhard:', FML., wird an dessen Seite gestellt. Zu Armee-Ober- ko mm and anten: Wilhelm Frhr. v. Hammerstein- Equord, G. d. K., in Galizien und der Bukowina, zu Lemberg. Eugen Graf Wratislaw, G. d. K., in Oesterreich zu Wien. Julius Frhr. v. Haynau, FZM., in Ungarn und Siebenbürgen, zu Ofen. Zu Ar- mee-Korpskommandanten: Franz Graf Schlick zu Bassano und Weißkirchen, General der Kavallerie, tu Mähren, zu Brünn; Ignaz v. Legedits, FML., in Voralberg, und Eduard Graf Elam-Gallas, in Rie- der-Oesterreich. Karl Gorczkowski v. Gorczkow, G. d. K., znm Festungs-Gouverneur in Olmütz. Anton Frhr. v. Puchner, G. d. K., zum Stadt- und Fe­stungsgouverneur zu Venedig. Ladislaus Graf Wrbna und Freudenthal, pens. FML., zum Stadt und Fe- stungs-Kommandanten zu Verona. Gustav Wocher, FML., zum Militär-Kommandanten in Görz. Bal­thasar Edler v. Simunich, FML., zum Festungs-Kom­mandanten zu Komorn. Stürmer, Karl Freiherr v., FML., zum Militär-Kommandanten zu Laibach. Karl Fürst Schwarzenberg, FML., znm Civil- und Mili­tär-Gouverneur zu Mailand. Paul Ritter v. Airoldi, FML., Oberlieutenant der königl. lombardisch-ventia- nischen adeligen Leibgarde, als Divifinär nach Italien. Eduard Graf Wengersky von Ungarschütz, FML., zum Militär-Kommandanten zu Linz. Franz Frhr. v. Cor­don, FML., als Divisionär nach Görz. (Rat.-Z.)

Berlin, 24. Oktober. (Westd. Ztg ) Hier geht das Gerücht, die Linke wolle aus der s. g. Kammer austreten. Der Geheime Ober-Revisions-Rath Esser ist verabschiedet worden.

Tilsit, 23. Oktober. DieDorfzeitung für Preu­ßen" theilt ein Ministerial-Reskript, welches unter den Offizieren der Armee zirkulirt, mit, dessen Eingang wörtlich so lautet:

Rach einer dem Königl. Kriegsministerium zuge­gangenen Meldung des hiesigen Königlichen Gouver­nements halten sich zum Oefteren dem Gardecorps nicht angehörige Offiziere aus fremden Garnisonen hier auf, ohne sich bei der vorgesetzten Behörde vor­schriftsmäßig zu melden, indem sie zugleich häufig an öffentlichen Orten in Civilkleidern erscheinen, ohne etwa zu den Mitgliedern der beiden hier tagen- > den Clubs zu gehören rc.

Berlin, 30. August 1849. Der Kriegsminister, v. Strotha.

Es ist kaum denkbar, daß mit jenen beiden Clubs andere Versammlungen gemeint sein sollten, als die beiden Kammern, denn allein die diesen beiden als Mitglieder angehörigen Militärs haben die Erlaubniß, in Civilkleidern zu erscheinen.

Breslau, 26. Oktober. Wer hat recht? Vor mehreren Monaten schrieb Bruno Bauer in seiner Geschichte der deutschen konstituirenven Rationalver­sammlung über die Politik der preußischen Regierung in der deutschen Frage:Und wenn der Bundesstaat am Ende nur eine glinde Umformung des bisherigen Bundesverhältnisses wird, so kann sie (die preußische Regierung) die Unzufriedenen auf ihre guten Absichten verweisen und mit ruhigem Gewissen sagen: es ist nicht meine Schuld; das hat Oesterreich, das ha­ben diemitverbündeten" Regierungen gethan. Ich wollte die Einheit und Selbstständigkeit Deutsch­lands aber tröstet euch mit mir und seid ruhig, Oesterreich und die mitverbündeten Fürsten wollten nicht, daß meine edlen und uninteressirten Ab­sichten zur Ausführung kämen."

Vor^einigen Tagen sprach der Vertreter der preu­ßischen Regierung, v. Radowitz, in der zweiten

Kammer über dieselbe Angelegenheit:Unsere Hoff­nungen haben sich leider geändert, nicht unsere Vor­sätze. Man hat nur bis zum Möglichen gehen können. Vie wissen, daß die Regierung dahin trachtete, durch fre:e Ueberemkunft Deutschland in einen Bundesstaat umzuwandeln, mit Oesterreich in ein Unionsverhältniß zu treten. Auch jetzt hatten wir den Vorsatz nicht aufgegeben; aber nach der bestimmten Ablehnung des kaiserlichen Cabinets, nach den Erklärungen von Würt­temberg, Bayern und Hessen-Homburg hat dies ge­schehen müssen. Ich lege die Aktenstücke auf der Tafel des Hauses nieder die Ration wird ihr Urtheil darüber sprechen."

Der prophetische Demokrat Brnno Bauet hat den ersten Anspruch auf die Herrn v. Rüdowitz gespendeten Bravo's, denn dessen Rede ist nichts, als eine matte Umschreibung obiger Prophezeiung. (O.Z.)

Trier, 26. Oktober. Bei der letzten Landwehr- controleversammlung auf dem Hofe der Marimiuka- serne wurde den Wehrmânnern ein Dekret vorgelesen, wonach das Prümer Landwehrbataillon seine Fahne verlieren wird. Das macht also im Ganzen: Eine Fahne verloren, drei Wehrmänner erschossen, einer lebenslängliches Zuchthaus und 52 zu mehr oder minderer Festungshaft (worunter der Major und der Premierlieutenant, jeder zu zwei Jahren). So behält es sich am leichtesten. (Tr. Z.)

Meiningen, 26. Oct. (F. 3 ) Höchst überraschend war es uns, als die allen unerwartete Nachricht sich verbreite», der Ministerpräsident v. Speß Hardt sey vom Herzogein Anerkennung seiner uneigennützigen Dienste" entlassen worden und auch sofort abgereist. Es läßt in dieser plötzlichen Beseitigung Speßhardt's das Walten der Hofcamarilla nicht verkennen, die in dem geraden und offenen Manne ein Hinderniß für ihre Octroyirungsgelüste erblickte. Der Herr v. Wech­mar ist als Nachfolger Speßhardt's designirt; doch ist darüber, wann er das Portefeuille definitiv über­nehmen wird, noch nichts Zuverlässiges bekannt.

Rastatt, 28. Okt. Gestern stand der hiesige Ad­vokat Greth er, der während der Revolution die Stelle eines Civilkommissärs versah, vor den Schran­ken des hiesigen Standgerichts. In einer fast drei­stündigen Rede vertheidigte G re th e r sich selbst. Das Gericht sprach die Verweisung vor den ordentlichen Richter aus, nachdem vorher der Staatsanwalt dem ehrenhaften Benehmen Greth er's ein sehr verdien­tes Lob gespendet. (Fr. I.)

Republik Frankreich

Paris. 21. Oktober. Die Kammer beschäftigte sich heute mit Petitionen, die kein Interesse haben.

Fallour begab sich heute in's Elysee um dem Prä­sidenten seine Entlassung zu geben, v. Persigny hatte den Präsidenten hiervon benachrichtigt. Fallour drückte den Wunsch aus, daß CorccUes sein Nachfolger werde. Montag wird Fallour nach Anjou reisen, um sich von da nach Nizza zu begeben.

Die Ministerkrisis ist jetzt eröffnet. In der Ver­sammlung der Depntirten, Conseil d'Etat genannt, sprach man gestern über diesen Gegenstand, v. Pis- catory meint, das Ministerium habe sich so ausgezeich­net in der römischen Frage benommen, daß es Unrecht sei, dasselbe anzugreifen, doch müsse man mit der An­stellung der Beamten vorsichtig sein. Man beschloß eine Manifestation in parlamentarischer Form, um das Ministerium zu zwingen, in Bezug auf die Beamten ein System anzutreten, das mehr mit der Meinung der Majorität übereinstimme. In der nächsten Siz- zung wird die Zeit der Manifestation bestimmt werden.

Das Journal des Debats gibt folgende telegraphi­sche Depesche in Bezug auf die ungarischeu Flüchtlinge: Der General Lamoriciere an den Minister des Aus­wärtigen. St. Petersburg, 18. Oktober. Der Graf v. Neffelrode hat gestern dem türkischen Gesandten die Mittheilung gemacht, daß der Kaiser, in Berücksichti­gung deS Briefes des Sultans, sich darauf beschränke, zu verlangen, daß die Flüchtlinge aus der Türkei ver­jagt würden. Fuad Effendi sieht die Angelegenheit als beendigt an. (Mz. Z)

Schweiz.

Bern, 26. Oktbr. (R. D. Z.) Dem Reichstags- Abgeordneten Herrn Karl Vogt von Giessen ist durch das hiesige Kriminalamt von dem Hofgerichte zu Gie­ßen die Ladung wegen indirekten Landesverraths zuge­gangen. Hr. Vogt hat darauf geantwortet, daß er nach dem Reichsgesetze vam 30. Septbr. 1818 zum Schutze der Abgeordneten und als Mitglied der blos faktisch und nicht rechtlich aufgelösten Nationalver­sammlung, jede Einlassung auf die gegen ihn erhobe­nen Beschuldigungen so lange verweigern müsse, alS nicht die Genehmigung zur strafrechtlichen Verfolgung durch die Nationalversammlung ertheilt sei, in welcher letzteren Beziehung er es den: Gerichte überlasse, sich an die zuständige Behörde (den Präsidenten der Na­tionalversammlung, Hrn. Dr. Löwe, derzeit in Bern) zu wenden. Allerdings ist in den: von Herrn Karl Vogt angezogenen Gesetze nur von dem Schutze der Abgeordneten des Parlamentes die Rede, dagegen ist Bezug zu nehmen auf den noch in Frankfurt gefaßten Beschluß der Permanenz der Versammlung und auf die Erklärung des Präsidenten Löwe in der letzten bis jetzt gehaltenen Sitzung, daß er sich vorbehalte,

den Tag und den Ort zu bestimmen, an welchem die Versammlung wieder zusammen zu treten habe. Die Versammlung ist daher noch als fortdauernd rechtlich anzusehen, wie in den Tagen, an welchen sie in Frank­furt keine Sitzungen gehalten.

(d r o st & r t f a st n t"e w.

London, 24. Okt. (Nat. Ztg.) Es zirkulirt jetzt eme vom Grafen Fitzwilliam entworfene Denkschrift an Lord Palmerston über Ungarn und die österreichi­schen Grausamkeiten daselbst zur Unterzeichnung unter den Pairs und liberalen Unterhausmitgliedern. Der Minister wird darin aufgefordert, alle Mittel, die in seiner Macht sind, anzuwenden, um diesen Grausam­keiten Einhalt zu thun und in Ungarn ein konstituti­onelles System wiederherzustellen. Schon hat dieselbe zahlreiche Unterschriften gefunden.

Die N e f o r m a g i t a t i o n fangt an sich immer wei­ter auszubreiwn. Eine Reihe von Meetings soll näch­stens in Norden Englands und in Schottland gehal­ten werden, und zwar: in Newcastle, Berwick-on-Tweed, Edinburgh, Glasgow, Dundee, und ein zweites in Aberdeen. Um die Zwecke der Agitation zu errei­chen, hält der Gesammtausschuß aller Vereine einen Fonds von 4 Millionen Schilling nothwendig, zu dem jedes Mitglied der Vereine 1 Schilling jährlich bei­steuern soll.

Ein jüngst gefälltes Todesurtheil hat wieder die Aufmerksamkeit auf die Nothwendigkeit der Abschaffung der Todesstrafe gelenkt. Das Urtheil trifft eine Frau, Ramens Charlotte Harris, wegen Ermordung ihres Gatten. Die Verurtheilte ist jedoch schwanger und pU nun im Gefängniß ihre Niederkunft abwarten, und dann erst hingerichtet zu werden. Wer nur einen Funken von Humanität besitzt, kann natürlich ein sol­ches Verfahren nur verabscheuen. In Britzgew â tet, dem Orte, wo die Hinrichtung stattfinden soll, ist nun dieser Tage ein Meeting gehalten worden , um die Königin um Umwandlung dieser Strafe zu bitten. Folgende Petition wurde von der Versammlung ange­nommen:Wir I M. treue Unterthanen , Bewohner von Bridgewater, in öffentlichem Meeting versammelt bitter ehrfurchtsvoll Ihre Aufmerksamkeit auf dcu Fall der Charlotte Harris zu lenken, die, im Zu­stande der Schwangerschaft, jetzt im Gefängniß liegt, mit der Sentenz deS Todes für den Mord ihres Gat­ten belegt. Die Gefangene soll während der Nieder- kunft gepflegt und die Todesstrafe erst dann vollzogen werden, wenn sie Kräfte genug hat, um von ihrem Schmerzenslager aufzustehen und einen gewaltsamen empörenden Tod zn ertragen. Die Unterzeichneten wünschen E. M. ihren tiefen Schmerz in Ansehung vieler unglücklichen Frau zu Gemüthe zu führen, und bitten E. M. dringend, die Todesstrafe in eine, die den gewöhnlichen Geboten der Menschlichkeit weniger widerspricht, zu verwandeln." Ein Redner bemerkte, wenn es sich hier um die Todesstrafe überhaupt han­dele, würde es leicht sein zu zeigen, daß Hinrichtun­gen die Zwecke der Justiz nicht beförderten noch vom Morde abschreckten, sondern daß sie im Gegentheil nur geeignet seien, daS öffentliche Gefühl zu demora- lisiren, daS Volk an Todten zu gewöhnen und den verdorbenen Geschmack der Massen an Scenen des Bluts und der Gewaltthätigkeit zu befriedigen.

Dieser Tage hielten die Londoner Chartisten eine Versammlung, um einen Fonds für die Wittwen zweier verurtheilten Chartisten, die kürzlich im Ge­fängniß an der Cholera gestorben waren, Joseph Wil­liams und Alerander Sharpe, aufzubringen. Es wurde ein Konnte niedergeseßt, welches die erforderlichen An­ordnungen treffen soll. Es leidet keinen Zweifel, daß ein reichlicher Fonds zu Stande kommen wird, da in England in solchen Fällen keine VolkSklasse zu fnati« fern pflegt.

Ungarn.

(Die Kinder Kossuths.) DaS Fremdenblatt berichtet ausbester Quelle" über das Schicksal der Kinder Kossuths: Sie sind auf dem Preßburger Schlosse mit ihrer Gouvernante der Obhut eines der Human­sten, feingebildetsten kaiserlichen Offiziere, des allgemein geachteten Hrn. Majors Ritter J. v. Haimerle anver- trant. Die ihnen angewiesene Wohnung ist ein ehe­maliges Offizier - Quartier, geräumig und bequem. Viele Stunden deS Tages bringen sie, mit andern Kindern spielend, im Garten zu. Was ihre Erziehe­rin an Speisen und Getränken bestellt, wird mit gro­ßer Bereitwilligkeit verabfolgt. Bis jetzt wurden "bin­nen zwei Monaten für die Kleinen verausgabt 250 fl. C. M., und für den Winter zweckmäßige Kleider an- geschaffll F.Z M. Baron Haynau hat den: genannten Herrn Staabsoffizier aufgetragen, die Kinder väterlich zu überwachen, und ihnen Alles zn verabreichen, was zu ihrer Zerstreuung zweckdienlich, zu ihrer Bequem­lichkeit nöthig ist. Sein Auftrag wird auf das Pünkt­lichste befolgt, und mit jener gemüthlich herzlichen Art ins Werk gesetzt, mit der die Oesterreicher sich an den Freuden, nicht aber den Martern der Kinder weiden. Einer gleich liebevollen Behandlung erfreuen sich die in Haft gehaltenen Frauen, unter denen jedoch Kos« snths Frau sich nicht befindet, da sie früher zu ent- kommen wußte."

R u st l a n d.

Ban der russischen Grenze, 18. Oktober. Als in Deutschland die Bereitung einer Art Baumwolle