Mit Zeitung.
„âeiheil «ob Reeht!"
^U 258. Wiesbaden. Dienstag, 30. Oktober 1849.
Die Freie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. — Der AbonnementSpretS beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 ff. 45 fr., auswärts nur* die Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. — Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bet der großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stets von wirksamem infolge. — Die JnserattonSgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.
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Assisenverhandlungen zu Wiesbaden.
Anklage gegen den Redakteur Jul. Oppermann, den Buchhändler-Gehülfen Friedrich Frauenholz und den Buchhändler-Gehülfen Christian Limbarth, wegen Aufreizung zu hochverrätherischen Handlungen und Beleidigung auswärtiger Regenten.
(Schluß.)
Der Advokat von der Nahmer, als Vertheidiger des Angeklagten Frauen Holz, tritt, was die Beurtheilung der vorliegenden Handlungen betrifft dem von Lang und Oppermann Gesagten bei und macht nur darauf aufmerksam, daß weder durch Ge- ständniß noch durch Zeugenaussagen sein Client überführt sei, den Inhalt des Flugblattes, mit dessen Verbreitung er durch den Geschäftsführer Wolf beauftragt wurde, gekannt zu haben. Zugleich rügt der Vertheidiger, daß man den Frauen Holz, einen jungen Mann von 18 Jahren, zehn Tage lang eingesperrt gehalten habe, weil derselbe ein „Ausländer", — nämlich ein „Hessen. Homburger" — sei.
Staats-Prokurator Flach: M. H. Geschw.! Die Vertheidigung hat mir die weitere Ausführung zur Begründung der Anklage leicht gemacht, da besonders der Angeschuldigte Oppermann mit dem Bekenntnisse seiner revolutionären Absichten offen hervor- aetreten ist. Wenn derselbe indessen wegen seiner Ansichten, die ibn leiteten, sich Anspruch auf Anerkennung erworben zu haben glaubt, so schließt das die von mir behaupteten Verbrechen nicht aus. Cs kaun 2 B. Jemand der Ansicht sein, daß „Diebstahl" kein Verbrechen, sondern eine Art der Ausgleichung der Lebensgenüsse sei; — derselbe würde aber doch nicht straflos sein, wenn er diese Ansicht praktisch ins Leben führte. — Es sind mir nun seitens der Ver- theidignng persönliche Verfolgungs-Motive uutergelcgt. Ich wüßte aber nicht, daß ich jemals zu Herrn Oppermann in persönlichen Beziehungen gestanden hätte. Auch scheint man zu übersehen, daß die Verweisung vor das Schwurgericht durch ein Erkenntniß des Anklagesenats erfolgt ist. — In der Sache selbst ist das entscheidend, daß die Herzoglich nassauische Regierung die Reichsverfassung offen und ehrlich anerkannt hatte, daß also für die Angeschuldigten jeder Anlaß dazu fehlte, für die Reichsverfassung im Her- zoathum zu agitiren. Geschah dies dennoch, so mußten dabei andere Zwecke vorwalten. Was den Beschluß der deutschen Nationalversammlung vom 4. Mai d.J. betrifft, so empfahl derselbe dem deutschen Volke allerdings die Durchführung der Reichsverfassung, aber doch nur mit gesetzlichen Mitteln und im eigenen Lande. Ersteres ergibt sich daraus, daß nach gefaßtem Beschlusse mehrere Abgeordneten denselben ausdrücklich dahin interpretirten und erklärten, nur in ^em Sinne für den betreffenden Antrag gestimmt zu
Köln, 26. Ost. Letzte Briefe deS am 20. Oktober früh 7 Uhr in Rastatt standrechtlich erschossenen Jean Jansen aus Köln am Rhein:
Rastatt, den 19. Oktober 1849.
Meine theuern Geschwister!
Zum letzten Male halte ich die Feder in der Hand, um au Euch, meine Lieben, zu schreiben. Es ist das letzte Lebewohl Eures Bruders Jean, das Ihr hiermit empfanget, denn morgen bin ich nicht mehr; morgen ruhe ich, ein gefallenes Opfer der Revolution, bei den Andern auf dem Friedhöfe zu Rastatt.
Es ist zehn Uhr Abends jetzt; — so eben verließen mich der Adjutant des Kommandanten, und der Offizier der die Untersuchung gegen mich geleitet. Sie kamen mir zu sagen, daß mein Gesuch nm Begnadigung — hierunter versteht man lebenslängliche Zuchthausstrafe — abgeschlagen sei. —
Seid versichert, meine Theuern, daß ich diesen letzten Gang mit all' der Ruhe gehen werde, die bis jetzt meine Schritte geleitet hat. Mein Leben ist rein, es gibt für mich Nichts, das mich vor dem Tode zittern machen könnte. Nur der Gedanke an meine arme, edle Braut, läßt mich weinen, weinen tief im Innersten meines Busens wenn auch mein Auge trocken bleibt. Die Treue wird diesesmal, und einen solchen Schlag für sie, nicht überleben. Ich breche hiervon ab, denn der Gedanke an sie könnte mich schwach machen. —
Noch Eins: ein letztes Lebewohl an Vater und
haben. Sofern der Beschluß aber nur zur Durchführung der Reichsverfassung im eignen Lande das Recht gibt, sind die Angeschuldigten weit darüber hinausgegangen. Dieselben suchen freilich den Glauben geltend zu machen, daß das Anerkenntnis) der nassauischen Regierung nicht ehrlich gewesen sei. Ich weise diese Verdächtigung entschieden zurück! Nassau hat die Vereidigung des Heeres auf die Reichsverfassuug vorgenommen, sobald die Reichsversainmlnug einen darauf gerichteten Beschluß gefaßt hatte. Eher lag dazu keine Veranlassung vor, zumal noch am 4. Mai ein Antrag auf Vereidigung der deutschen Heere in dem Parlamente selbst verworfen war. Außerdem sind auch die Bestimmungen der deutschen Reichsverfassung, so weit als eben möglich in die Codisikation der nassauischen Staatsgrundgesetze ausgenommen worden. — Was sollte Nassau zur Geltendmachung der Reichsverfassung thun? Sollte es gegen die größern Staaten zu Felde ziehen? Das wäre thöricht gewesen. Nassau hat aber keineswegs seine Truppen gegen Baden geschickt. Dieselben sind vielmehr auf Befehl der Central-Gewalt dahin marschirt. — „Das Recht der Revolution", wovon die Vertheidigung gesprochen hat, ist dem nassauischen Strafgesetze, welches hier zur Anwendung kommt, fremd. Welcher Unsinn sollte auch herauskommen, wenn ein solches Recht eristirt? Der Eine wollte aus diesem, der Andere aus jenem Grunde eine Revolution machen, und so würden wir in einem beständigen Wirrwarr sein, es könnte kein geordneter Staat bestehn. — Herr Oppermann hat angedeutet, daß, wenn der Aufruhr in Baden ein republikanischer gewesen sei, ihn doch einiger Verdacht treffe, zu hoch- verrätherischen Handlungen provozirt zu haben. Ich aeceptire dies bestens, und bitte Sie, m. H Geschwornen, zu erwägen, ob nicht z. B. die Offenburger Beschlüsse den revolutionären und republikanischen Charakter der badischen Bewegung deutlich bezeichnen. — (Der Staats-Prokurator verliest die Beschlüsse.) — Oppermann nennt die badische Revolution eine vom Volke ausgegangene und deshalb legitime. Was ist aber das Volk? Es scheint fast, als ob man nur die Demokraten darunter verstehe. Wo bleiben dann aber die andern Bürger?" —
„Ich komme jetzt zum zweiten Theile der Anklage, welcher die Beleidigung Sr. Maj. des Königs von Preußen betrifft. Der Angeschuldigte Oppermann hat sich in dieser Beziehung mit denselben Ungesetzlichkeiten vertheidigt, die ihm tte Anklage zur Last legt. Bedenken Sie, m. H. Geschw., daß diese Schmähungen demselben Fürsten gelten, der vom deutschen Parlamente zum Kaiser Deutschlands gewählt war, und welche Verlegenheiten daraus entstehen. Kein Preuße wird ohne die tiefste Entrüstung vernehmen, daß solche Beleidigungen ungestraft Vorfällen können." — Was Limbarth und Frauenholz betrifft, so sind dieselben in keiner Weise entschuldigt. Ersterer hat die Proklamation aus Carlsruhe mit Bewußtsein verbreitet, und
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i meinen Bruder Peter zu schreiben, fehlt es mir an Papier; — schreibe Du, Jakob, ihnen also meinen letzten Gruß , und sage ihnen, daß meine letzten Gedanken auch noch bei ihnen waren.
Nicht wahr, ich hatte Recht, als ich in meinem Briefe von gestern Dir sagte: „die Vernunft gebietet mir, noch immer auf das Schlimmste gefaßt zu sein!"
Den einliegenden Brief an meine geliebte, theure Henriette, bitte ich Dich, zu besorgen, wie Du es für gut finden wirst; sei der Armen ein freundlicher, milder Todesbote. —
Lebt wohl, meine lieben Geschwister, und behaltet mein Andenken lieb! —
Noch einmal küsse ich Dich, Jakob, und Dich mein Traudchen, und Dich, Mina.
Lebt wohl! — — — — —
Anch im Tode
Euer treuer Bruder
Jean Jansen.
Rastatt, den 19. Oktober 1849.
Meine innigstgeliebte, theure Henriette!*)
Ich kann mir die bittere Freude nicht versagen, Dir, meine treue Jetta, mein letztes Lebewohl zu sagen, ja es ist sogar meine Pflicht, dies zu thun. „Die Revolution verschlingt ihre Kinder;" anch ich werde morgen fallen.
*) Die Braut Jansens lebt in Straßburg.
Frauenholz brauchte den Aufträgen des Wolff, wenn dieselben ungesetzlich waren, nicht zu gehorchen. — Es handelt sich nicht um einen Tendenz-Prozeß, in. H. geschw-, sondern um die Verfolgung wirklicher Ungesetzlichkeiten. Allerdings sind größere politische Ver- brechen vorgefallen, als worum es sich jetzt handelt. Allein dieie ^wurden mit der Amnestie vergessen gemacht. Die Staatsanwaltschaft weiß sich frei von den ihr in dieser Beziehung gemachten Vorwürfen." —
Angeklagter Oppermann: M. H. Geschwornen, der Herr Staatsanwalt hat versucht, die Löcher, welche ihm die Vertheidigung in das Rüstzeug seiner Anklage geschlagen, in etwas zuflicken. Es ist ihm aber schlecht gelungen, diese Rüstung als eine helle, spiegelklare hin- zuftellen. Voraus inuß ich schicken, daß, wenn der Herr Staatsanwalt meint, ich halte mich für meine politische Thätigkeit einer „Anerkennung" für würdig, dies von mir nie behauptet worden ist. Den Lohn der guten That finde ich in mir selbst. Wenn der Herr Staatsanwalt weiter erklärt, er habe die Tendenz der „Freien Zeitung" nicht beleidigen wollen, und er sei weit entfernt von Persönlichkeiten, so nehme ich diese Erklärung mit Dank hin.
Der Herr Staatsanwalt spricht nun in einer mir durchaus unerklärlichen Weise von der Strafbarkeit der Absicht, im Gegensatze zur Strafbarkeit der Ansicht Ansicht und Absicht sind aber die unzertrennlichen Glie der einer Kette: ersteres ist „Verstand" — letztere. „Wille". Die Absicht folgt nothwendig aus der An sicht. Uebrigens hat die Sache, welche der Hr. Staatsanwalt hier angeregt hat, ihre zwiefache Seite, die moralische und die juridische. Es kann jemand moralisch überzeugt sein, nichts Unrechtes zu thun, wenn er stiehlt und doch wird er nach den Gesetzen des Staats als strafbar erscheinen. Der heilige Crispin hat z.B. Leder gestohlen, um den armen Leuten davon Schuhe zu machen: und dennoch verehrt ihn die katholische Kirche. . ^. . . . — Präsident: Herr Angeklagter! ^ch habe Sie schon gestern darauf aufmerksam machen wollen, daß Sie hier keine Beleidigung vorbringen dürfen. Ich sage dieß in ihrem eigenen Interesse. — Angeklagter Oppermann: Ich wüßte nicht, daß ich Jemanden beleidigt hätte, nehme übrigens die Hinweisung dankbar an. Es thäte mir leid, wenn ich Jemanden beleidigt hätte.
Zur Begründung der Anklage kommt der Staatsanw. wiederholt darauf zurück, daß die Agitation in Nassau für die Reichsverfassung eine völlig unnütze gewesen sei. Ich glaube aber nachgewiesen zu haben, daß die nassauische Negierung trotz des formellen Anerkeunt- lußes der Reichsverfassung, es doch nicht aufrichtig mit ihr meinte, wenigstens nicht aufrichtig für sie handelte. ' Das deutsche Parlament faßte den Beschluß oer Vereidigung des deutschen Heeres auf die Verfassung erst am 12. Mai, weil sich dies eigentlich von selbst verstand. Die nassauische Regierung hätte deßhalb dieselbe auch schon vorher anordnen, und es nicht
Ich falle, aber ich falle wie ein Mann , ruhig und gefaßt. Du weißt es, daß ich so gelebt habe, daß mir der Tod nicht furchtbar ist; o nein, meine Hand zittert nicht, indem ich diese letzten Zeilen schreibe. —
Dein Portrait liegt neben mir; es soll mich auch im Tode nicht verlassen; ich will, daß es an meinem Herzen ruhend, mit mir hinabgesenkt werde ins kühle Grab. —
Noch einmal, ich sterbe ruhig, wenn mir auch der Gedanke wehe thut, all Deine treue aufopfernde Liebe Dir im Leben nicht vergelten zu können, — wie ich so oft mit so herrlich geträumt. — Ich weiß, meine Jetta, Du bist stark, — Du wirst den Kummer tragen in Deinem kindlich frommen Gemüthe, ohne ihm zu erliegen. Erhalte Dick) Deiner Familie, Deiner mir so theuern Familie! Dies ist mein letzter Wille, mein letzter Wunsch, ein anderes Vermächtniß, als meine Liebe, kann ich Dir nicht hinterlassen. Weißt Du noch, o gewiß, Du erinnerst Dich noch, wie ich Dir so oft vorgesungen: „mourir pour la patrie, c’est le sort le plus beau, le plus digne dans cette viel“ — Nun, heute fühl' ich es, daß es in Wahrheit nicht bitter ist, für'6 Vaterland zu sterben. Ja, wahrhaftig, mein Streben war, wenn auch ein unglückliches, doch kein unedles; ich sterbe nicht als ein Verbrecher!-----
Lebe wohl, meine Jetta! Ich sterbe, Dein Bild in meinem Herzen, Deinen Namen auf meinen Lippen.