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âeiheit und Neehl!"

WieSbaden. Samstag, 27. Oktober

Veit Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. Der AbonnementSpretS beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 ff. 45 fr., auswärts die bezogen mit verhältnismäßigem Aufschläge. - Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bet der großen Verbreitung derFreien Zeitung" stets von wirksamem ^gg _ Die Jnserattonsgebühren betragen für die vierspalttge Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

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1839

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2!^ifciiV er handlu n^en zu Wiesbaden.

Limbarth, wegen Aufreizung zu und Be-

Anklage gegen den Nedakteur Iul. Opper­mann, den Buchhändler-Gehülfen Friedrich Fraue n holz uud den Buchhändler -C e hiil fen Christian ' . '-"" °* ....... hochverrätherischen Handlungen

l e i d i g u tt g auswärtiger 3i e g c n t en.

(Fortsetzung)

Dienstag den 23. Oktober, Nachmittags 3 Uhr, eröffnet Präsident Trepka von Neuem die Sitzung. Zn der Erwartung, die Angeschuldigten selbst zu hören, ßvömt das Publikum noch zahlreicher wie am Morgen ^^hiat^rofurator Flach: Die Thatsachen, welche der Anklage zum Grunde liegen, sind sowohl durch das Zugestäudniß des Angeklagten, wie^durch dw Zeugen­aussagen unzweifelhaft festgestellt. Sie m. H. Geschw haben nun zu beurtheilen, ob denn ein Verbrechen, und zwar das Verbrechen vorliegt, worauf die Anklage gc- Stct .st - Bei der Besprechung und Verlesung der einzelnen Drucksachen hebt Hr. Flach namentlich her-

Wem man zur Nachahmung des schmählichen Treibens des badischen Heeres aufgefordert hat, ist Der QWecf offenbar ein hochverräthertscher gewesen. Denn der Treubruch des badischen Heeres trägt an der ba­dischen Revolution die Hauptschuld. -dieses hat cen Großherzog vertrieben und das Land der Anarchie überliefert Im Mai d. J. sind die nassauischen Trup­pen in der Lage gewesen, jeden Augenblick gegen die Pfalz und Baden Einschreiten zu müssen. DieFrew Zeitung" hat sie deßhalb zum Ungehorsam veileiten wollen - Wenn aber allen diesen Aufforderungen zu hochverrätherischen Handlungen der Zweck untergelegt wirdfür die Reichsverfassung thätig zu sein', so ist die es nur ein Vorwand. Ueberall leuchtet cs zwischen den Zeilen hervor, daß man die Staatsmaschine hat in Verwirrung bringen wollen. In Betreff der Be­leidigung des Königs von Preußen enthalten die ge­brauchten Ausdrücke solch grobe Schmähungen, daß darüber kein Zweifel entstehen kann. Einen jeden sei­ner Anklagepunkte sucht der Staatsprokurator durch die Worte" der inkriminirteu Artikel derFr.Ztg." zu begrünten. , _

Nach ihm ergreift der Angeklagte Oppermann das Wort zu seiner Vertheidigung:

Sie haben, m. H. Geschw., die Anklage, welche der ^err Staatsanwalt gegen mich schleuderte, gehört, ich werde nun vor Ihnen Nichts verhehlen und alle That­sachen welche der Herr Staatsprokurator in Betreff meiner Person behauptet, stelle ich keineswegs in Ab­rede. Sic haben ein so bündiges Gestäudmß, wie es nur immer gewünscht werden mag, und deßhalb kann ich auch nicht begreifen, was man mit den vielen Zeu­gen hat bezwecken wollen, welche schon heute Morgen vorgeführt worden sind. - Ich muß aber, ehe ich zur Erörterung der Sache selbst schreite, Einiges zur Be­richtigung dessen, was der Hr. Staatsanwalt vorge- bracht hat, vorausschicken. Der Herr iLtaatsanwalt hat Ihnen, in. H. Geschw., gesagt, alle Verbrechen seien entweder gegen den Staat, die Person, oder das Eigenthum gerichtet. Die gegen den Staat unternom­menen Verbrechen seien die politischen, welche ebenso straf­bar ja strafbarer als die übrigen Verbrechen seien. Diese Eintheilung der Verbrechen, wenn gleich sie sich in nicht wenigen Lehrbüchern findet, ist falsch und unlogisch. Alle Verbrechen sind entweder gerichtet ge­gen die Persönlichkeit selbst, und ihre Voraussetzungen also Leben, Ehre, Freiheit, oder gegen die Dumme der äußeren Glücksgüter, über die eine bestimmte Per­son zu gebieten vermag; und alle Verbrechen sind wei­ter entweder gerichtet, gegen einen Einzelnen, gegen Mehrere oder die Gesammtheit aller Staatsangehöri­gen. Alle Verbrechen sind stets Verbrechen gegen den Stâat, Verstöße gegen das ausgesprochene Gesetz, Ab­weichungen von der gezogenen Linie des Rechts. Die Verbrechen, welche gegen die Gesammtheit aller Staatsangehörigen gerichtet sind, sind zweifelsohne die­jenigen, welche der Hr. Staatsanwalt im Auge hatte, als er vonpolitischen Verbrechen" zu Ihnen sprach. Bei d-eseu Verbrechen gegen die Gesammtheit ent­steht aber stets die Frage, ob"das, was Einer scheinbar gegen dieselbe unternahm, nicht vielmehr den Nutzen und den Vortheil der Gesammtheit bezweckte. In meiner und meiner Angeklagten Sache ist es aber so­gar ganz überflüssig, diese Frage aufzuwerfen, weil wir bei den Handlungen, derentwegen wir hier als

Angeklagte vor Ihnen stehen, nie auch nur ein Haar breit von dem Boden des Rechts, des geschriebenen papiernen Rechts abgewichen fnw. Ich werde Ihnen sogleich beweisen, daß ich damit die Wahrheit rede. Denn diese Anklage selbst ist in der That weniger eine Anklage, als eine Erzählung, ohne logische Folgerun­gen und ohne bewiesene Voraussetzungen; sie ist ein Berg ohne Fundament, ein wahres Kartenhaus, zu dessen Zertrümmerung es nicht vielmehr eines heftigen Windstoßes, sondern nur eines leisen Hauches bedarf. Auf der einen Seite hat der Herr Staatsanwalt Behauptungen gewagt, welche er, da er sich von ihrer Richtigkeit unmöglich selbst überzeugen konnte, besser unterlassen hätte. So hat er z. B. gesagt, ein Theil der Mitglieder des Märzkongresses habe die Reichs- Verfassung nicht gewollt. Woher hat der Ankläger diese Ansicht? Wodurch hat er sie begründet? Ich selbst war Mitglied des fraglichen Cougresses, und weiß be­stimmt, daß die Versammlung durchaus die Reichsver­fassung gewollt hat. Auf der andern Seite hat der Herr Staatsanwalt Dinge behauptet, die offenbar un­richtig sind, von deren Unhaltbarkeit ihn aber eine sorgsame Prüfung der thatsächlichen Verhältnisse hätte überzeugen müssen. So versetzt er sich in seinem Anklageakte, gleich von vorn herein mit einem kühnen Schwünge in die unbewiesene Anschauung,die Pfäl­zer und Badenser seien Aufrührer gewesen." Die Pfäl­zer und Bavenser waren aber nicht die Aufrührer, sie wollten sich vielmehr gegen Len Aufruhr von Oben vertheidigen, und die Reichsverfassung gegen die An­griffe der mächtigern Fürsten schützen, und damit also

Ich selbst

den Rechtsboden wahren.

Der Anklageakt spricht weiter viel von Anarchisten, Freunden des Umsturzes u. s. w» Diesen Phrasen über revolutionäre unv anarchistische Gelüste stelle ich ent­gegen, daß es allerdings Männer gibt, welche meinen, daß ein Körper, welcher faule Flecken hat, die den ganzen Körper anzufressen und der Verwesung zu über­liefern drohen, nur dadurch ganz und gar gesunden kann, wenn diese faulen Flecken radikal, von der Wur­zel heraus, ausgeschnitten und ausgebrannt werden. Diese Männer aber sind nicht Zerstörer, sondern vielmehr Erhalter der Gesellschaft. In Betreff derFreien Zeitung" erlaubt sich die Anklage zu sagen, dieselbe habe sich die Verbreitung hochverräthertscher Aufreizun­gen zum Zwecke gesetzt. Hiergegen verwahre ich nuch feierlichst. DieFreie Zeitung" vertritt die Interessen der Demokratie, welche letztere ihre volle Berechtigung hat, wenn man dieselbe auch merkwürdiger Weise an man­chen Orten immer noch nicht anerkennen will. Aber es ist einmal nicht zu leugnen, es besteht eine sehr starke demokratische Partei in Deutschland, über deren Stärke man sich freilich nicht sehr verwundern darf, wenn man erwägt, was die Demokratie will. In Bezug auf die deutsche Frage verfocht sie aber den so einfachen Satz,wenn wir nicht mit den Königen fertig werden können so müssen wir wol zuseheu, wie wir ohne sie fertig werden" und im klebrigen tritt sie für die Gleichberechtigung aller Menschen, welche sie alle zu einem menschlichen Dasein erheben will, in die Schranken.

Nachdem ich diese durchaus nothwendigen Berich­tigungen vorausgeschickt, wende ich mich nunmehr zu der Betrachtung^ der einzelnen gegen mich erhobenen Anklagen selbst. Hierbei fordere ich Sie, m. H. Geschw., aber selbst auf, bei der Beurtheilung meiner Sache nicht der Stimmung eines ergreifenden Augenblicks nachzugeben: ich ersuche Sie vielmehr, die Gründe, welche ich vorbringe, genau und sorgfältig zu prüfen, und nach Abwägung dieser Gründe gegenüber dem von der Staatsanwaltschaft Vorgcbrachten, Ihren Spruch zu fällen. Ich selbst aber werde mich in schlichten Wendungen ausdrücken: denn eine Sache, welche sich nur auf klare Gründe und auf das gute Recht stützt, bedarf keiner blendender Bilder. Die Anklagen, welche gegen mich erhoben worden sind, zerfallen in zwei Classen: sie sind entwederAufforderung zu Hochver­rath", oderBeleidigung des Königs von Preußen". Ich wende mich zuerst zur Betrachtung der angeblichen Aufforderungen zu hochverrätherischen Handlungen. Vor allen Dingen muß ich vorausschicken, daß das nassauische Strafgesetzbuch, welches mit dem 1. Juli d. I. gesetzliche Kraft erlangt hat, und ich berufe mich hier auf das nassauische und nicht das gemeine Strafrecht daß, sage ich, dieses Gesetzbuch nur dann einen Hochverrath annimmt, wenn ein Angriff in hoch- verräthischer Absicht 1) auf die Person des Herzogs, 2) das nassauische Staatsgebiet, oder 3) endlich gegen

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die nassauische Verfassung gerichtet ist. Das bitte ich Sie, m. H. Geschwornen, besonders festzuhalten. Denn alle Artikel derFreien Zeitung", welche ange­schuldigt sind, enthalten durchaus nicht die in dem 8- 128 des nassauischen Strafgesetzbuchs, welcher vom Hochverrath handelt, vorgesehenen Angriffe: sondern lediglich nur Angriffe gegen diejenigen, welche sich der Durchführung der Reichsverfassung vom 28. März b. Z widersetzten und die letztere nicht anerkannten, ^wz, gegen die sogenannten renitenten Regierungen. Alle angeschuldigten Artikel meiner Zeitung sollten eine Waffe sein, um die von dem deutschen Parlament end­gültig beschlossene und unzweifelhaft zu Recht bestehende Reichsverfassung durchzuführen und zur Geltung zu bringen. Von diesem meinem Rechtsboden, der zu Recht bestehenden Reichsverfassung des Parlaments, mußte ich gegen die Feinde der Reichsverfassung, als Rebellen gegen die letztre ankämpfen. Unb ich kämpfte gegen diese Reichsfeinde, und weil ich gegen diese Re­bellion angekämpft habe, muß ich jetzt hier, der Rebel­lion selbst angeklagt, vor Ihnen erscheinen.

Freilich besteht der einfache Unterschied: daß ich, den der Herr Staatsanwalt anklagt, nur ein einfacher Bürger bin; während hingegen, diejenigen, deren Re­bellion ich bekämpfte, sehr mächtige und hochangesehene Personen sind. Jede That ist nun nicht bloß zu be­urtheilen, wie sie sich in ihrer nackten Erscheinung her- ausstellt: man muß auf ihre Voraussetzungen eingchen. Wie die Pflanze nämlich erst durch deu belebenden Strahl der Sonne aus dem Schooße der Erde an's Licht gelockt wird: so wird auch der in die Tie'e des Gemüths eingesenkte Saamen der That, der klare Gedanke, erst durch die äußern Verhältnisse, durch begleitende Umstände, in das Leben, in die Außenwelt hinausgezogen, und zur wirklichen ThatWenn Sie also meine Herren Geschworenen, die angeklagten Auf- sätze richtig und Vorurteilsfrei beurtheilen wollen, so müssen wie sich in jene Stimmung zurückversetzen, welche die deutscheNationzu derZeit ergriffen hatte, alsdiese Ar­tikel, ächte Kinder ihrer Zeit, das Licht der Welt erblickten. Diese Artikel nun sind fast alle im Monat Mat d. J. erschienen; erlauben Sie mir daher, daß ich Ihnen die Geschichte dieses Monats mit einigen Stri­chen schildere. Nach einem langen mühseligen Kampfe, nach vielen Schwankungen und bedeutenden Concessio­nen, zu welchen man sich auf beiden Seiten des Par­laments verstand: war endlich die Reichsverfassung vom 28. März zu Stande gekommen. Friedrich Wil­helm IV, König von Preußen, wurde zum Kaiser von Deutschland gewählt, und eine Deputation des Parla­ments begab sich nach Berlin, um demselben die Krone anzutragen. Aber die Hoffnungen, daß eine Annahme erfolgen würde, verschwanden bald. Das Parlament faßte trotzdem am 11. April den Beschluß (bei wcl- chem auch die Linke, namentlich Vogt und Ludwig S t m o n, energisch mitwirkte)an der Reichsverfassun i, wie sie beschlossen und zu Recht bestand, unabänderlich fest- zuhalten." Auch die Demokratie außerhalb des Par­laments, söhnte sich mit der Reichsverfassung aus und war bereit, im Jntcreffe der Volkssouveränität für die­selbe einzustehen. Ich selbst war in dieser Lage. Unterdessen beeilten sich die kleineren Staaten die R ichs- verfassung anzuerkennen, und der König von Württem­berg wurde durch das kräftige Auftreten der württem- bergischen Kammer (22. April) und die entschiedene Haltung des gesummten Württembergischen Volkes, zur Anerkennung gezwungen. (25. April.)

Das Parlament, durch die Gefahr des Vaterlan­des zu energischen Beschlüssen dringend aufgeforvert, beschloß am 30. April: daß die Versammlung schon mit 150 Mitgliedern beschlußfähig sein soll, und daß der Präsident das Recht haben solle, zu jeder Zeit, und an jedem Ort, wie er es für zweckmäßig finde, eine Versammlung, deS Parlaments zu berufen. Am 28. April lehnte indessen der König von Preußen, die ihm angetragene Kaiserwürde definitiv ab, und lud zugleich durch eine Circularnote die deutschen Regierungen ein, einen Regierungskongreß in Berlin zu beschicken. Das war der erste, offene, feindselige Schritt Preußens, gegen die Volksherrlichkeit der deutschen Nation, gegen die konstituirende Nationalversammlung, und ihr Werk, die Reichsverfassung vom 28. März, das oberste Grund­gesetz des deutschen Volkes.

Das Parlament antworte der preußischen Zirkular- note durch seine Beschlüsse vom 4 Mai, von welchen der erste des Inhalts ist:Die konstituirende Natio­nalversammlung fordert die Regierungen, die gesetzge­benden Körper, die Gemeinden, das ganze deutsche