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âeiheit und Neehl!"
WieSbaden. Samstag, 27. Oktober
Veit Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. — Der AbonnementSpretS beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 ff. 45 fr., auswärts die bezogen mit verhältnismäßigem Aufschläge. - Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bet der großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stets von wirksamem ^gg _ Die Jnserattonsgebühren betragen für die vierspalttge Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.
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1839
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2!^ifciiV er handlu n^en zu Wiesbaden.
Limbarth, wegen Aufreizung zu und Be-
Anklage gegen den Nedakteur Iul. Oppermann, den Buchhändler-Gehülfen Friedrich Fraue n holz uud den Buchhändler -C e hiil fen Christian ' . '-"" °*” ....... hochverrätherischen Handlungen
l e i d i g u tt g auswärtiger 3i e g c n t en.
(Fortsetzung)
Dienstag den 23. Oktober, Nachmittags 3 Uhr, eröffnet Präsident Trepka von Neuem die Sitzung. Zn der Erwartung, die Angeschuldigten selbst zu hören, ßvömt das Publikum noch zahlreicher wie am Morgen ^^hiat^rofurator Flach: Die Thatsachen, welche der Anklage zum Grunde liegen, sind sowohl durch das Zugestäudniß des Angeklagten, wie^durch dw Zeugenaussagen unzweifelhaft festgestellt. Sie m. H. Geschw haben nun zu beurtheilen, ob denn ein Verbrechen, und zwar das Verbrechen vorliegt, worauf die Anklage gc- Stct .st - Bei der Besprechung und Verlesung der einzelnen Drucksachen hebt Hr. Flach namentlich her-
Wem man zur Nachahmung des schmählichen Treibens des badischen Heeres aufgefordert hat, ist Der QWecf offenbar ein hochverräthertscher gewesen. Denn der Treubruch des badischen Heeres trägt an der badischen Revolution die Hauptschuld. -dieses hat cen Großherzog vertrieben und das Land der Anarchie überliefert Im Mai d. J. sind die nassauischen Truppen in der Lage gewesen, jeden Augenblick gegen die Pfalz und Baden Einschreiten zu müssen. Die „Frew Zeitung" hat sie deßhalb zum Ungehorsam veileiten wollen - Wenn aber allen diesen Aufforderungen zu hochverrätherischen Handlungen der Zweck untergelegt wird „für die Reichsverfassung thätig zu sein', so ist die es nur ein Vorwand. Ueberall leuchtet cs zwischen den Zeilen hervor, daß man die Staatsmaschine hat in Verwirrung bringen wollen. — In Betreff der Beleidigung des Königs von Preußen enthalten die gebrauchten Ausdrücke solch grobe Schmähungen, daß darüber kein Zweifel entstehen kann. Einen jeden seiner Anklagepunkte sucht der Staatsprokurator durch die Worte" der inkriminirteu Artikel der „Fr.Ztg." zu begrünten. „ „ , _
Nach ihm ergreift der Angeklagte Oppermann das Wort zu seiner Vertheidigung:
Sie haben, m. H. Geschw., die Anklage, welche der ^err Staatsanwalt gegen mich schleuderte, gehört, ich werde nun vor Ihnen Nichts verhehlen und alle Thatsachen welche der Herr Staatsprokurator in Betreff meiner Person behauptet, stelle ich keineswegs in Abrede. Sic haben ein so bündiges Gestäudmß, wie es nur immer gewünscht werden mag, und deßhalb kann ich auch nicht begreifen, was man mit den vielen Zeugen hat bezwecken wollen, welche schon heute Morgen vorgeführt worden sind. - Ich muß aber, ehe ich zur Erörterung der Sache selbst schreite, Einiges zur Berichtigung dessen, was der Hr. Staatsanwalt vorge- bracht hat, vorausschicken. Der Herr iLtaatsanwalt hat Ihnen, in. H. Geschw., gesagt, alle Verbrechen seien entweder gegen den Staat, die Person, oder das Eigenthum gerichtet. Die gegen den Staat unternommenen Verbrechen seien die politischen, welche ebenso strafbar ja strafbarer als die übrigen Verbrechen seien. — Diese Eintheilung der Verbrechen, wenn gleich sie sich in nicht wenigen Lehrbüchern findet, ist falsch und unlogisch. Alle Verbrechen sind entweder gerichtet gegen die Persönlichkeit selbst, und ihre Voraussetzungen — also Leben, Ehre, Freiheit, oder gegen die Dumme der äußeren Glücksgüter, über die eine bestimmte Person zu gebieten vermag; und alle Verbrechen sind weiter entweder gerichtet, gegen einen Einzelnen, gegen Mehrere oder die Gesammtheit aller Staatsangehörigen. Alle Verbrechen sind stets Verbrechen gegen den Stâat, Verstöße gegen das ausgesprochene Gesetz, Abweichungen von der gezogenen Linie des Rechts. — Die Verbrechen, welche gegen die Gesammtheit aller Staatsangehörigen gerichtet sind, sind zweifelsohne diejenigen, welche der Hr. Staatsanwalt im Auge hatte, als er von „politischen Verbrechen" zu Ihnen sprach. — Bei d-eseu Verbrechen gegen die Gesammtheit entsteht aber stets die Frage, ob"das, was Einer scheinbar gegen dieselbe unternahm, nicht vielmehr den Nutzen und den Vortheil der Gesammtheit bezweckte. — In meiner und meiner Angeklagten Sache ist es aber sogar ganz überflüssig, diese Frage aufzuwerfen, weil wir bei den Handlungen, derentwegen wir hier als
Angeklagte vor Ihnen stehen, nie auch nur ein Haar breit von dem Boden des Rechts, des geschriebenen papiernen Rechts abgewichen fnw. Ich werde Ihnen sogleich beweisen, daß ich damit die Wahrheit rede. Denn diese Anklage selbst ist in der That weniger eine Anklage, als eine Erzählung, ohne logische Folgerungen und ohne bewiesene Voraussetzungen; sie ist ein Berg ohne Fundament, ein wahres Kartenhaus, zu dessen Zertrümmerung es nicht vielmehr eines heftigen Windstoßes, sondern nur eines leisen Hauches bedarf. — Auf der einen Seite hat der Herr Staatsanwalt Behauptungen gewagt, welche er, da er sich von ihrer Richtigkeit unmöglich selbst überzeugen konnte, besser unterlassen hätte. So hat er z. B. gesagt, ein Theil der Mitglieder des Märzkongresses habe die Reichs- Verfassung nicht gewollt. Woher hat der Ankläger diese Ansicht? Wodurch hat er sie begründet? Ich selbst war Mitglied des fraglichen Cougresses, und weiß bestimmt, daß die Versammlung durchaus die Reichsverfassung gewollt hat. Auf der andern Seite hat der Herr Staatsanwalt Dinge behauptet, die offenbar unrichtig sind, von deren Unhaltbarkeit ihn aber eine sorgsame Prüfung der thatsächlichen Verhältnisse hätte überzeugen müssen. — So versetzt er sich in seinem Anklageakte, gleich von vorn herein mit einem kühnen Schwünge in die unbewiesene Anschauung, „die Pfälzer und Badenser seien Aufrührer gewesen." Die Pfälzer und Bavenser waren aber nicht die Aufrührer, sie wollten sich vielmehr gegen Len Aufruhr von Oben vertheidigen, und die Reichsverfassung gegen die Angriffe der mächtigern Fürsten schützen, und damit also
Ich selbst
den Rechtsboden wahren.
Der Anklageakt spricht weiter viel von Anarchisten, Freunden des Umsturzes u. s. w» Diesen Phrasen über revolutionäre unv anarchistische Gelüste stelle ich entgegen, daß es allerdings Männer gibt, welche meinen, daß ein Körper, welcher faule Flecken hat, die den ganzen Körper anzufressen und der Verwesung zu überliefern drohen, nur dadurch ganz und gar gesunden kann, wenn diese faulen Flecken radikal, von der Wurzel heraus, ausgeschnitten und ausgebrannt werden. Diese Männer aber sind nicht Zerstörer, sondern vielmehr Erhalter der Gesellschaft. — In Betreff der „Freien Zeitung" erlaubt sich die Anklage zu sagen, dieselbe habe sich die Verbreitung hochverräthertscher Aufreizungen zum Zwecke gesetzt. Hiergegen verwahre ich nuch feierlichst. Die „Freie Zeitung" vertritt die Interessen der Demokratie, welche letztere ihre volle Berechtigung hat, wenn man dieselbe auch merkwürdiger Weise an manchen Orten immer noch nicht anerkennen will. Aber es ist einmal nicht zu leugnen, es besteht eine sehr starke demokratische Partei in Deutschland, über deren Stärke man sich freilich nicht sehr verwundern darf, wenn man erwägt, was die Demokratie will. — In Bezug auf die deutsche Frage verfocht sie aber den so einfachen Satz, „wenn wir nicht mit den Königen fertig werden können so müssen wir wol zuseheu, wie wir ohne sie fertig werden" — und im klebrigen tritt sie für die Gleichberechtigung aller Menschen, welche sie alle zu einem menschlichen Dasein erheben will, in die Schranken.
Nachdem ich diese durchaus nothwendigen Berichtigungen vorausgeschickt, wende ich mich nunmehr zu der Betrachtung^ der einzelnen gegen mich erhobenen Anklagen selbst. Hierbei fordere ich Sie, m. H. Geschw., aber selbst auf, bei der Beurtheilung meiner Sache nicht der Stimmung eines ergreifenden Augenblicks nachzugeben: ich ersuche Sie vielmehr, die Gründe, welche ich vorbringe, genau und sorgfältig zu prüfen, und nach Abwägung dieser Gründe gegenüber dem von der Staatsanwaltschaft Vorgcbrachten, Ihren Spruch zu fällen. Ich selbst aber werde mich in schlichten Wendungen ausdrücken: denn eine Sache, welche sich nur auf klare Gründe und auf das gute Recht stützt, bedarf keiner blendender Bilder. Die Anklagen, welche gegen mich erhoben worden sind, zerfallen in zwei Classen: sie sind entweder „Aufforderung zu Hochverrath", oder „Beleidigung des Königs von Preußen". Ich wende mich zuerst zur Betrachtung der angeblichen Aufforderungen zu hochverrätherischen Handlungen. — Vor allen Dingen muß ich vorausschicken, daß das nassauische Strafgesetzbuch, welches mit dem 1. Juli d. I. gesetzliche Kraft erlangt hat, — und ich berufe mich hier auf das nassauische und nicht das gemeine Strafrecht — daß, sage ich, dieses Gesetzbuch nur dann einen Hochverrath annimmt, wenn ein Angriff in hoch- verräthischer Absicht 1) auf die Person des Herzogs, 2) das nassauische Staatsgebiet, oder 3) endlich gegen
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die nassauische Verfassung gerichtet ist. Das bitte ich Sie, m. H. Geschwornen, besonders festzuhalten. Denn alle Artikel der „Freien Zeitung", welche angeschuldigt sind, enthalten durchaus nicht die in dem 8- 128 des nassauischen Strafgesetzbuchs, welcher vom Hochverrath handelt, vorgesehenen Angriffe: sondern lediglich nur Angriffe gegen diejenigen, welche sich der Durchführung der Reichsverfassung vom 28. März b. Z widersetzten und die letztere nicht anerkannten, ^wz, gegen die sogenannten renitenten Regierungen. Alle angeschuldigten Artikel meiner Zeitung sollten eine Waffe sein, um die von dem deutschen Parlament endgültig beschlossene und unzweifelhaft zu Recht bestehende Reichsverfassung durchzuführen und zur Geltung zu bringen. Von diesem meinem Rechtsboden, der zu Recht bestehenden Reichsverfassung des Parlaments, mußte ich gegen die Feinde der Reichsverfassung, als Rebellen gegen die letztre ankämpfen. Unb ich kämpfte gegen diese Reichsfeinde, und weil ich gegen diese Rebellion angekämpft habe, muß ich jetzt hier, der Rebellion selbst angeklagt, vor Ihnen erscheinen.
Freilich besteht der einfache Unterschied: daß ich, den der Herr Staatsanwalt anklagt, nur ein einfacher Bürger bin; während hingegen, diejenigen, deren Rebellion ich bekämpfte, sehr mächtige und hochangesehene Personen sind. Jede That ist nun nicht bloß zu beurtheilen, wie sie sich in ihrer nackten Erscheinung her- ausstellt: man muß auf ihre Voraussetzungen eingchen. Wie die Pflanze nämlich erst durch deu belebenden Strahl der Sonne aus dem Schooße der Erde an's Licht gelockt wird: so wird auch der in die Tie'e des Gemüths eingesenkte Saamen der That, der klare Gedanke, erst durch die äußern Verhältnisse, durch begleitende Umstände, in das Leben, in die Außenwelt hinausgezogen, und zur wirklichen That —Wenn Sie also meine Herren Geschworenen, die angeklagten Auf- sätze richtig und Vorurteilsfrei beurtheilen wollen, so müssen wie sich in jene Stimmung zurückversetzen, welche die deutscheNationzu derZeit ergriffen hatte, alsdiese Artikel, ächte Kinder ihrer Zeit, das Licht der Welt erblickten. — Diese Artikel nun sind fast alle im Monat Mat d. J. erschienen; erlauben Sie mir daher, daß ich Ihnen die Geschichte dieses Monats mit einigen Strichen schildere. Nach einem langen mühseligen Kampfe, nach vielen Schwankungen und bedeutenden Concessionen, zu welchen man sich auf beiden Seiten des Parlaments verstand: — war endlich die Reichsverfassung vom 28. März zu Stande gekommen. Friedrich Wilhelm IV, König von Preußen, wurde zum Kaiser von Deutschland gewählt, und eine Deputation des Parlaments begab sich nach Berlin, um demselben die Krone anzutragen. Aber die Hoffnungen, daß eine Annahme erfolgen würde, verschwanden bald. Das Parlament faßte trotzdem am 11. April den Beschluß (bei wcl- chem auch die Linke, namentlich Vogt und Ludwig S t m o n, energisch mitwirkte) „an der Reichsverfassun i, wie sie beschlossen und zu Recht bestand, unabänderlich fest- zuhalten." Auch die Demokratie außerhalb des Parlaments, söhnte sich mit der Reichsverfassung aus und war bereit, im Jntcreffe der Volkssouveränität für dieselbe einzustehen. Ich selbst war in dieser Lage. — Unterdessen beeilten sich die kleineren Staaten die R ichs- verfassung anzuerkennen, und der König von Württemberg wurde durch das kräftige Auftreten der württem- bergischen Kammer (22. April) und die entschiedene Haltung des gesummten Württembergischen Volkes, zur Anerkennung gezwungen. (25. April.)
Das Parlament, durch die Gefahr des Vaterlandes zu energischen Beschlüssen dringend aufgeforvert, beschloß am 30. April: daß die Versammlung schon mit 150 Mitgliedern beschlußfähig sein soll, und daß der Präsident das Recht haben solle, zu jeder Zeit, und an jedem Ort, wie er es für zweckmäßig finde, eine Versammlung, deS Parlaments zu berufen. — Am 28. April lehnte indessen der König von Preußen, die ihm angetragene Kaiserwürde definitiv ab, und lud zugleich durch eine Circularnote die deutschen Regierungen ein, einen Regierungskongreß in Berlin zu beschicken. Das war der erste, offene, feindselige Schritt Preußens, gegen die Volksherrlichkeit der deutschen Nation, gegen die konstituirende Nationalversammlung, und ihr Werk, die Reichsverfassung vom 28. März, das oberste Grundgesetz des deutschen Volkes.
Das Parlament antworte der preußischen Zirkular- note durch seine Beschlüsse vom 4 Mai, von welchen der erste des Inhalts ist: „Die konstituirende Nationalversammlung fordert die Regierungen, die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden, das ganze deutsche