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Minder erhebliche Theilnahme an der Rebellion zog eine geringere Aburtheilungen nach sich.

Oesterreich zählt gegenwärtig ohne Ungarn 61,888 Priester und Nonnen; die Geistlichkeit in Un­garn wird auf 2000 Individuen geschaßt. Im Gan­zen gibt es 703 Mönchs- und 113 Nonnenklöster, ohne die beträchtliche Zahl in Ungarn und seinen 9ie- benländern zu zählen.

Die am 15. d. durch Brünn gelangten Husaren werden ihren Standort in Troppau haben, woselbst das Regimint neu organisirt wird. Es sind viele un­garische Cavaliere bei deinselben als Gemeine assentirt worden, darunter ein 22jähriger Neffe des Hingerich­teten Premierministers Grafen Batthyanpi.

Kassel, 18. Oktober. Der Kurfürst hat den (bei der letzten Ministerkrists viel genannten) Regierungs- rath und vortragenden Rath im Ministerinin des In­nern, Philipp v Wintz ingerode, provisorisch zum Borstande des Ministeriums der auswärtigen Angele­genheiten mit der Bezeichnung Legatiousrath ernannt.

AsfLseirverhairdjuugen zu Wüsbudctt.

Anklage gegen den Redaktclir Jul. Opper- iii a n n, den B u ch h ä n d l e r -Gehülfen F r i e d r i ch Fra ii eu holz und de n Buch Händler- Geh ü l fen Chr ist ia n V t in barth, wcge n Aufreizung zu h o di verrät h erischc n Handlungen ii n b B e- leidig u ii g a u 6w ä r t i g e r Regent en.

(Fortsetzung.)

Ebenso enthalte No. 120 vom 22. Mai ein Gedicht: Wird's Euch nicht bangV", und zwei Ansprachen des badischen Landesansschnsscs , der Bollzugsbkhörde und dreier Mitglieder der deutschen Reichsversainmlnug (Raveaur, Trützschler und Erbe), worin unzweideutig zum Kampfe gegen die Regierung aufgefordert werde. - In No. 123 vom 25. Mai befinde sich eine Recht­fertigung deS badischen Aufstandes und wiederholt der Aufruf, zu den Waffen zu greifen. Dieselbe Ten­denz habe der in No. 157 enthaltene Artikel:Die nächste Aufgabe der Demokratie." Die königl. pr. Regierung so fährt der Anklageakt fort hat be­kanntlich den Aufständen in den verschiedenen deutschen Ländern mit Waffengewalt ein Ziel gesetzt. Sie lenkte dadurch den ganzen Haß und Ingrimm der anarchi­schen Partei auf sich, und auch Oppermann machte diesem Hasse durch Schmähungen des Königs von Preußen in der Freien Zeitung Luft. Er nennt ihn daselbsteinen verrätherischen Fürsten",einen Heuch­ler",einen Schauspieler" re., wirft ihmVerrath", Wortbruch",Unverschämtheit" re. vor. Die preußi­sche Regierung hat deßhalb ausdrücklich die gerichtliche Verfolgung beantragt.

Nach beendeter Vorlesung wiederholt der Präsident den Angeklagten den wesentlichen Inhalt des Anklage­akts, sagt ihnen:Das ist cs, dessen Sie angeschuldigt sind; Sie werden nunmehr die Beweise hören, welche man gegen Sie Vorbringen wird" und verstattet alsdann den Staatsprokurator zur Entwickelung des Anklage-Gegenstandes. Staats-Prokurator Fl a ch: Sie haben bisher, meine Herren Geschworenen, nur über Verbrechen gegen die Person und das Eigen­thum entschieden, heute handelt es sich um ein Verbrechen gegen den Staat. Der Sprachgebrauch der neuen Jett spricht vonpolitischen" undgemei­nen" Verbrechen. Dieser Unterschied ist der Wissen­schaft fremb, und beruht in Betreff der Bedeutung po­litischer Agitationen auf einer Begriffsverwirrung, welche von denen ausgebeutet wird, die unter einem solchen Deckmantel Verbrechen zu verüben be­absichtigen. Nur dann wäre der Unterschied halt­bar, wenn man etwagemeine" denbe­sondern" Verbrechen gegenüberstellte, die Jemand nur in einer besondern Lage (z. B. Unterschlagung öffentlicher Gelder durch einen Beamten) verüben kann. Es wird nicht schwer fallen, zu beweisen, daß die Verbrechen gegen den Staat die gefährlichsten und strafbarsten sind, da sie die größte Summe von Rechts- und Intcreffen-Verletznngen enthalten. Je­der Bürger kann eine Abänderung der staatlichen Ver­hältnisse anstreben, aber nur auf gesetzlichem, verfas­sungsmäßigem Wege. Wer diese Abänderung, sei es mm, daß der Angriff gegen das Staatsoberhaupt, oder gegen das Staatsgebiet, oder gegen die Staatsverfas­sung gerichtet war, gewaltsam durchführt, begeht das Verbrechen des Hochverraths, der aber auch schon dann strafbar ist, wenn auch nur die Vorbe­reitungen dazu getroffen werden." Die weitere Ausführung des Staatsanwalts bewegt sich in dem speziellen Inhalte der inknnürten Flugblätter und Zei­tungsartikel, aus denen nachzuweise» der Versuch ge­macht wird, daß die Anklagen gegen die Angeschul­digten gerechtfertigt seien.

Es erfolgt nunmehr der Aufruf der Zeugen, welche sich in das für sie bestimmte Zimmer begeben müssen, und nach der vollständigen Verlesung der der Anklage unterworfenen Schriftstücke die Vernehmung der Ange­schuldigten. Präsident: Angeklagter Opper­mann! Haben Sie die Flugblätter, d.d. Karlsruhe, den 21. Mai l. I. in Empfang genommen und zu deren Verbreitung Auftrag ertheilt V O p per in ann: Das ist wahr! Es wurde mir Morgens früh, als ich noch im Bette lag, durch meinen Mitangeschuldigteu Limbarth ein Post-Paket zugebracht, welches an den März-Verein" addressirt war. Obschon nun der hie­sige demokratische Verein nichtMärz-Verein", sondern Verein zur Wahrung der Volksrechte" heißt, so hielt ich mich doch für berechtigt, das Paket für denselben

in Empfang zu nehmen, da seine Tendenz "von der des März-Vereins" nicht verschieden ist. Ich sah nun, daß das Paket einen Aufruf der badischen Regierung enthielt, und beauftragte Herrn L i in b a r t h, ohne den Inhalt näher zu lesen, mit der Verbreitung. Erst später las ich den Aufruf und es hat mich nicht ge­reut, den Auftrag zur Verbreitung ertheilt zu haben, da es der Erlaß der legitimsten, vom Volke einstimmig berufenen, und an die Spitze gestellten Regierung war. (Lautes Bravo im Publikum; der Präsident verweist die Beifallsbezeugungen als ungehörig.) P räsi - deut: Welche Bewaudniß hat es mit den angeklagten Artikeln derFreien Zeitung? Oppermann: Ich habe zwar nur zwei derselben selbst verfaßt, über- nehme aber für alle die volle Verantwortlichkeit. Präsident: Was haben Sie auf die Anschuldigung der Beleidigung Sr. Maj. des Königs von Preußen zu erwidern? Opperman u: Vorläufig nichts, als daß ich dies Verbrechen im Sinne des nassauischen Strafgesetzes so wenig, als das der Aufreizung zum Hochverräthe begangen habe. Ich werde das später näher beweisen. P räs ident: Angeschuldigter L im- barth! Was haben Sie auf die Ihnen bekannte An­klage zu sagen? Limbarth: Ich habe die fraglichen Flugblätter verbreitet, nachdem ich sie vor­her gelesen hatte; hielt mich übrigens nicht al­lein für berechtigt, sondern auch für verpflichtet dazu, zumal ich als Bürgerwehrman» der Reichsver­fassung den Eid der Treue geleistet und die Pflicht übernommen hatte, für deren Durchführung wirksam zu sein. Präsident: Angeschuldigter Frauen- h o lz! Bekennen Sie sich ebenfalls zur Verbreitung des Flugblattes? Frauen Holz: Ich kann nicht läugnen, daß ich einige der Proklamationen vertheilt habe. Der Geschäftsführer der F i s ch e r' scheu Buchhandlung, Wolff *), hatte mir aber dazu Auftrag gegeben, und ich selbst las die Proklamation nicht. Der Präsident schreitet jetzt zur Vernehmung der geladenen 24 Zeugen. Es sind düs größtentheils Soldaten, wenigstens solche, die im Monat Mai d. I. Soldaten waren. Durch diese Zeugenvernehmung wird das, was die Angeschul­digten zugegeben haben, nämlich die Verbreitung des Flugblattes, d. d. Karlsruhe, den 21. Mai l. I., be­stätigt. Im klebrigen bietet dieselbe kein Interesse. Mit ihr wurde gegen Mittag die Verhandlung abge­brochen.

*) Auch Wolff war in Aukagcstaud versetzt, hat sich aber der Verfolgung durch eine Reise nach Amerika entzogen.

Aum. d. Red.

(Fortsetzung folgt.)

Verantwortlicher Redakteur: J. Oppermann. )

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700 Fuß Gcwehrrcchcn, 700 irdene Por- tionschüsselcheu, 700 irdene Portionteller, 28 Holzkästen, 28 Feucrschippen, 28 Schür­haken, 54 Hängelaternen, 35 Wasserkübel, 35 kleine Tische mit Schubladen, 70 Stühle, 70 Roßhaarmatratzen, 25 Oefen von circa 2j0 Pfund per Stück nebst Rohr,

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