„âeiheit und Neeht!"
^g IAO. Wiesbaden. Samstag, 20. Oktober IMS*
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D.T. Einige Bemerkungen über die ersten Asstfenverhandlungen zu Wiesbaden.
Wenn ich in Nachstehendem die Aufmerksamkeit der verehelichen Leser dieses Blattes von Neuem auf die Verhandlungen vor den hiesigen Assisen zu lenken suche, ! so geschieht dies weniger der verhandelten Gegenstände wegen, alS hauptsächlich deßwegen, um durch diesen kleinen Beitrag dahin mitzuwirken, d.rß Dieses für die Demokratie so wichtige Institut der Schwurgerichte nach und nach ins rechte Licht gesetzt werde.
Es ist dies um so nothwendiger, als es eine ausgemachte Wahrheit ist, daß dieses Institut, wie schon in diesem Blatte bemerkt worden, ein ganzes Heer von Feinden hat, die eben mit der Demokratie nicht verbündet sind, und die, bei den Mißständen, welche jedem menschlichen Institute, und also auch den Schwurgerichten, ankleben und da, wo, wie bei uns, die Sache noch neu ist, in erhöhtem Grade hervortreten, nicht ermangeln werden, auch diese Errungenschaft zu verdächtigen. Ja es sollte mich sehr wundern, wenn nach Ablauf unserer Assisen nicht eine gedruckte Bittschrift im Geiste und Sinne wie die in Betreff des Bürgerwehrgesetzes zur Unterzeichnung aufgelegt würde.
Das Schwurgericht ist aber offenbar eine rein demokratische Einrichtung, die in ihrer ferneren vollständigen Entwickelung in Verbindung mit der freien Presse, dem Vereinigungsrechte und der Volksbewaffnung alle die furchtbaren Uebel, welche Aristokratie und Bürokratie im Schlepptau führen, gänzlich zernichten wird, und wenn uns die Revolution von 1848 nichts Weiteres gebracht hätte, sowäre das schon allein etV hinreichender Grund, uns zu den Folgen derselben Glück zu wünschen.
Die Behauptung aber, daß das Schwurgericht ein demokratisches Institut sei, ergibt sich klar aus dem Grundgedanken, auf welchem dasselbe ruht, und da der Grundgedanke einer Einrichtung zugleich der Maßstaab dessen ist, was sie sein und werden soll, so lasse ich hier die Entwickelung der Grundidee des Schwurgerichts eines scharfsinnigen und gelehrten Mannes folgen, der sich durch die Kritik dieses Instituts einen großen Namen erworben hat.
Dr. Paul us , früher Professor der Theologie an der Universität zu Heidelberg, sagt in seiner „Warnung vor Justizmorden durch Besserung der Kriminalnntcr- suchung und deS Schwurgerichts":
„Möglichster Schutz gegen willkürliche Gewalt ist die Grundidee, welche die Verständigen suchen, indem sie sich zu einer Staats- gcscUschaft verbinden, oder aus Nachdenken und Ueberzeugung darin bleiben. Wird ein Staatsmitglied eines V e r b r e ch e n s ( d. h. eines die gesellschaftliche Ordnung mit einem Bruch bedrohenden Unrechts) angc- schuldigt, so kömmt es in Gefahr, jene Beschützung von Seiten der ganzen Gesellschaft zu verlieren, ja, die das
Recht schützende Macht der ganzen Gesellschaft wider sich gekehrt zu sehen.
Das eines Verbrechens angeschuldigte Staatsmitglied will dann aber, eben deßwegen auch, gegen Will- kührgewalt im Richten, seiner Schuld oder Nichtschuld, geschützt und gesichert sein. Wie ist diese Sicherung möglich? Soll der Staatsgenoffe für eine Verbrechensschuld büßen (d. i. an der ihm sonst gebührenden Beschützung durch die Staatsgesellschaft viel — an Gut, Freiheit, Leben — verlieren); so müssen alle Staatsmitgenossen Grund haben, tyn für schuldig zu halten. Sie müssen ihn der Anschuldigung überführt und überwiesen zu erkennen bewogen sein.
Eigentlich also müßten sie alle selbst sich von der Gewißheit seiner Schuld überzeugen. Wäre die Gesellschaft klein genug, so wurde die ganze Staatsgesellschaft, d. h. alle, welche verständiger Weise berechtigt wären, (wie in manchen alten Staaten), das einzelne Mitglied zu richten haben. Weil dieses meist nicht thunlich ist, so hat die Staatsgesellschaft nur zwei Mittel vor sich.
Entweder vertraut sie geprüften, unabhängig gemachten Rechtsverständigen alles; die Erforschung, Untersuchung, Anklage sowohl als die Aburtheilung der Anschuldigungen, und macht dieselben zu bleibenden Beauftragten (Mandatarien), der ganzen Gesellschaft; und dieses ist der Grundgedanke, auf welchem die gewöhnliche r i ch t e r l i ch e V e r fa ssu n ß beruht. Oder I die Staatsgesellschaft theilt das Geschäft. Sie vertraut Verbrechens-Erforschung, Untersuchung, Anklage gewissen, in ihrem Namen angestellten, als Mandatarien. Zum Aburtheilen der Schuld oder Nichtschuld aber stellt sie, weil das Aburtheilen durch die gesaminte Gesellschaft nicht wohl ausführbar wäre, picht Mandata- rien, sondern Stellvertreter der ganzen Bürgerschaft selbst, ihre Repräsentanten.
Dieses ist der Grundgedanke, ane welchem das Wesentliche der Deschworengericht, als Ge- richte vor Gleichen hervorgeht. Deswegen, weil die Geschworenen selbstgewählte Volksstellvertreter sind, muß bei den Verhandlungen dieser Gerichte die möglichste Oeffentlichkeit stattsinden." So weit unser Gewährsmann.
Es geht daraus zugleich hervor, daß alle, welche bei einem solchen Gerichte, im Namen der «LtaatSge- scUschaft öffentlich auftreten, sich der öffentlichen Beurtheilung nicht entziehen können, und daß es ^flii^t der Presse ist, die Geschworenen, den Gerichtshof, den Staatsanwalt und die Vertheidiger des Angeschuldigten vor ihr Forum zu ziehen, wie es auch schon in Betreff unserer Assisenverhandlungen geschehen ist, wobei ich jcdoch die Bemerkung nicht unterdrücken kann, daß in dieser Beziehung von einer gewissen Seite her Ausstellungen in einer Weise gemacht worden sind, wie sie gerade von dieser Seite bisher der demokratischen Partei, wiewohl mit Unrecht, vorgeworfen wurde.
Folgendes mochte ich hier noch den Lesern dieses
Blattes als das Ergebniß einer vorurteilsfreien und unbefangenen Beobachtung unserer ersten Assisen mittheilen: Das Lokal ist im Ganzen sehr zu seinem neuen Zwecke geeignet, auch die ganze Einrichtung im Allgemeinen zweckmäßig. Es ist mir nur aufgefallen,
Angeklagte im Schatten sitzt, wodurch es für die Geschwornen unmöglich wird, etwaige Veränderun- gen in den Gesichtszügen des Angeklagten, welche möa- lccherweise durch die Verhandlungen hervorgerufen werden können, genau zu beobachten, ein Umstand, der mir nicht unbedeutend erscheint.
sihe ferner den Grund nicht ein, warum der ^taatöproknrutor einen höhern Sitz als die Veethei- biger, ja selbst als die Geschworenen einnimmt.
„ Soll dadurch vielleicht indirekt daS Ansehen des öffentlichen Staatsanklägers unterstützt und seinen Worten ein höheres Gewicht gegeben werden, als denen des Vertheidigers?
Das kann und darf nicht sein. Der Staatsankläger klagt im Sinn und Geist der Staatsgesellschaft. Zu dieser gehört der Angeschuldigte, wie der Verletzte und der Staatsänkläger verkennt seine Stellung, wenn er dieses aus den Augen läßt. Der Staatsprokurator Reichmann hat indessen in seiner ersten Anklage die unrichtige, aber sehr verbreitete Ansicht, alS sei der Staatsankläger nur dazu da, den Angeschuloigten um jeden Preis zur Strafe zu bringen, selbst durch eine klare und offene Aeußerung widerlegt, und was M3 Wichtigste ist, durch sein Auftreten in den ersten Fällen gezeigt, daß er seine Stellung nicht verkennt und seiner Aufgabe vollkommen gewachsen ist. Allerdings kam ihm bei den vorliegenden Fällen seine frühere Wirksamkeit zu Statten; ob er aber auch in den zu verhandelnden politischen Fragen seine Unbefan- genheit behaupten und den von ihm selbst an gedeuteten Forderungen an den öffentlichen Ankläger entspechen werde, muß der Zukunft zur Beurtheilung überlassen bleiben.
Was die Leitung der Verhandlungen betrifft, so ist nicht zu verkennen, daß hier noch Manches zu wünschen übrig bleibt und daß vielleicht dieser oder jener unserer Juristen, wie gefast worden ist, sich besser dazu eignen möchte. Indeß hat jeder Mensch, also auch der Präsident Flach seine Eigenthümlichkeiten, welche um so mehr in Anschlag gebracht werden müssen, wo, wegen Mangel an bestimmten Vorschriften, denselben ein weiter Spielraum gelassen ist. So ist nur ganz besonders aufgefaUen, daß der Stellvertreter des Präsidenten Alles sitzend abmacht und sogar die Vereidigung sitzend vernimmt, während an andern Orten in diesen Fällen sich nicht nur die Mitglieder des Gerichtshofs, sondern alle Anwesenden erheben.
Wenn auf der einen Seite bei dem Präsidenten Flach der parlamentarische Takt vermißt wird, so nillß auf der andern Seite sein humanes und unpar- theiisches Benehmen gegen die Angeschuldigten ganz besonders anerkannt werden, was indessen auch von
Der unschuldige Galeereusclave.
(Aus der „Allgemeine Moden-Zeitung".)
(Fortsetzung.)
Alle Augen in der zahlreichen Versammlung waren auf die Angeklagten gelichtet, die neben einander hatten Play nehmen müssen. Eine zweimonatliche Gefangenschaft, deren Ziel das Schaffet sein konnte, hatte in den Zügen Arthurs sichtbare und tiefe Spuren zurück- gelassen; doch blieb er ruhig und ernst, ohne, wie es schien, an dem, was um ihn her vorging, Antheil zu nehmen.
VII.
Seit zwei Monaten hatte die Rachedurst, in welchem sich die letzte Energie des alten Gvrsaz couceutrirte, nicht nachgelassen, aber allmählig die Veränderungen erfahren, welche Zeit, und Nachdenken immer mit. sich bringen. Der leidenschaftlichen Heftigkeit war eine kalte, geduldige, unversöhnliche und deßhalb um so schrecklichere Entschlossenheit gefolgt.
Gvrsaz hatte die Nothwendigkeit cingeschen, seine Rache zu regeln, um sie wirksamer zu machen. Als er in den Saal der Geschwornen eintrat, war sein Ge. sicht und seine ganze Haltung mit einer Kunst studirt, welche dem vollendetsten Schauspieler Ehre gemacht haben würde; statt den Haß zu verrathen , der sein Herz zerfraß, drückten seine Augen, als sie auf Arthur blickten nur ein schmerzliches Mitleid aus, das einen tiefen
Eindruck auf die Anwesenden machte. Aubian errieth aus diesem Blicke, daß cs unrettbar verloren sei.
Die tiefste Stille herrschte, als Gvrsaz auf die gewöhnlichen Fragen antwortete, die ihm der Präsident vvrlegte; dann wiederholte er buchstäblich dieselbe Auslage, die er am Tage des Mordversuchs zu Protokoll gegeben hatte.
„Betrachten sie die Angeklagten," sagte der Präsident zu ihm: „sind sie überzeugt, daß der, welchen Sie cr- kannteu, Arthur von Aubian war?"
D^r Alte richtete auf den Liebhaber Luciens einen Blick, in welchem die Siegcssrcude kunstvoll durch erheucheltes Mitleid verhüllt war.
— „Er ist cs," sagte er mit einem Seufzer; „ich sträube mich vergebens, ihn nicht wiederzuerkenuen."
Diese Erklärung machte allgemeine Sensation; nur Arthur blieb unerschüttert und begnügte sich mit einem verächtlichen Lächeln.
(Fortsetzung folgt.)
*△ Heulerportrats, in.
Motto: Ich sei, erlanbt mir die Bitte In eurem Bunde der dritte.
3>ttre Du Babel — heule Du Sodom, siehe der Herr will Dich züchtigen, siehe der Herr will Dich
schlagen vor den Völkern der Erde, wandle hier in ter Finsterniß und vergehe in Deinem Jammer, siehe nach Dir jubelt die Hölle und der Teufel reibt sich vergnügt die Hände, ja der Tag wird Dir werden zur Nacht und Trübsal wird jein auf Deinen Gassen — und die Gestirne des Himmels werden abweudcn ihren Schein, gleich wie Du Dich wandest von mir d e m Gesalbten des Herrn.
Aber zu euch erhebe ich meine Stimme und zu euch schreit durch mich der Herr, ihr Gläubigen sintemalen ihr einfältigen Herzens seid. Sehet viele sind berufen aber wenige habe ich mir auserwählt, so tretet denn her zu mir ihr Schafe, daß ich euch scheide von den Böcken die euch stoßen, o duldet, duldet nur geduldig, denn euch ver;prcche ich das Himmelreich, und damit ihr sehet wie ich zur Erkenntniß gekommen und zum Schild meines festen Glaubens, und welches Wundiv der Herr an mir gethan, so horchet meiner Rede m.b vernehmet meine Worte.
Sehet auch ich bin gewandelt in der Finsterniß , wie jene Böcke, sehet auch ich lag unbewußt in Leu Armen des Satanas der da ist der Beelzebub , ja auch ich w»r ein Kind der Erde und des Fleisches, ja auch ich kannte den Herrn nicht mehr und trank sehr viel Bier (state dessen ich jetzt Rothwein trinke ivegen der E'hoicra- ja auch ich trumpfte die Karten und saß auf den Bänktn bei den Ungläubigen , war fröhlich und guter Duige, genoß das Gute der Erde mit leugnete gar Gott