Einzelbild herunterladen
 

Wiesbaden. Mittwoch, 17. Oktober

uSyMFwrajü

________ ___ 184s

DieFreie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. Der Abonnementsvr-ts beträgt N- TT ~ .....SWWMSS» vurch die Post bezogen mit verhältnismäßigem Aufschläge. - Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bet der aroSen Serbrei^ 9 ^Sbaden 1 fl. 45 fr., auswärts Erfolge. Die Jnserattonsgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer. 9 P detor.itung derFreien Zeitung" stets von wirksamem

-2 Wiesbaden, 16. Oktb. Unserm gestrigen Ver­sprechen gemäß, theilen wir heute das Verweisungs- erkeuntniß des Anklagesenats zu Wiesbaden gegen die wegen der Idsteiner Congreßangelegenheit in Unter­suchung gezogenen Personen mit.

2) daß, was die dem Angeschuldigten Dietrich zur Last, gelegte Handlung betrifft, in dem von ihm in der Versammlung zu Idstein gestellten Antrag des Inhalts, das Nassauische Militär aufzufordern, ent­weder in das Nassauische zurückzukehren , oder ohne Weiteres zu den Badensern oder zu Denen, die die Reichsverfassung anerkannt haben, überzugehen, der Thatbestand eines Verbrechens nicht begründet ist, da lediglich durch die Stellung eines solchen Antrags das Gebiet des strafbaren Versuchs einer Verleitung der herzoglichen Truppen zu dem Verbrechen des Landes­verraths noch nicht erreicht wird, indem bei diesem Verbrechen die allgemeinen Grundsätze über den Ver­such gelten, vorbereitende Handlungen aber nicht zu bestrafen sind;

3) daß dagegen in Betreff der übrigen Angeschul­digten hinsichtlich der unten näher bezeichneten Verbre­chen hinreichende Indizien ermittelt- worden sind, um gegen dieselben eine Anklage zu begründen, auch diese Verbrechennach §. 1, pos. l des Competeuzgesetzes vom 14. April I. I. zur Aburtheilung vor die Assifen zu verweisen sind; erkannt:

1. daß der Lehrer Friedrich Dietrich von Lützen­dorf, 31 Jahre alt, wegen des angeschuldigten Ver­suchs der Verleitung der Herzoglichen Truppen zum Verbrechen des Landesverraths außer gerichtlicher Verfolgung zu setzen sei;

11. daß dagegen gegen die übrigen Augeschuldig- ten: Carl Hermann Christian Friedrich Sch apper von Weinbach, 36 Jahre alt; Dr. M cyer von Catzenelnbogen; Dr. Gerau von Weilburg ; den guieseirten Hofgerichtspräsident und Volköabgeord- ueteu Adolph Ra h t von Dillenburg, 60Jahre alt; Amtssekretür und Volksabgeordneteii Heinrich Carl August Hehner von Rennerod, 33 Jahre alt; Prokurator und Volksabgeordneteii Friedrich Lang von Langeuschwalbach, 27 Jahre alt; Pfarrer und Voltsabgeordneten Friedrich Heinrich Snell von Langenbach, 36 Jahre alt; den frühern Amtsacces- sisteu und Volksabgeordneteii Müller von Nastät- ten, 26 Jahre alt; Liqueurfabrikant und Volksab- geordneten Gustav Justi von Idstein, 39 I. alt; den quieseirten Landoberschultheißen und Volksab- geordneten Ludwig Wenckenbach von Wehen, 45 Jahrez alt; Redakteur Julius Oppermann von Wiesbaden, 24 Jahr alt; die Anklage wegen der ihnen zur Last gelegten Verbrechen statthabe, welche darin bestehen,

1) daß die Angeklagten Justi, Lang, Müller, Naht, Snell, Wenkenbach und Hehner nachdem auf der am 10. Juni l. J. zu Idstein stattgefundenen Versamm­lung die Altsführung eines Angriffs gegen die Verfas­sung des Herzogthums beschlossen worden war, diese

In der Untersuchung gegen Carl Schapper von Weinbach, Oi. Meye r von Catzenelnbogen, Dr. @ er au von Weilburg, Lehrer Dietrich von Lützendorf, Hof- gerichtsprasident Raht von Dillenburg, Amtssekretär Hehner von Rennerod, Prokurator Lang von Lan- genschwalbach, Pfarrer Snell von Langenbach, den vormaligen Amtsaccessisten Müller von Maßâttey, Gustav Justi von Idstein, den vormaligen Landober­schultheißen Wenckenbach von Wehen, Redakteur Opper m a n n von Wiesbaden,

wegen Hochverraths, Landesverraths, Majestatsbeleidigung und Beleidigung auswärtiger Regenten jinb deren

Familienglieder, hat der Anklagesenat des Herzoglichen Hof- und Ap- pellatiousgerichts zu Wiesbaden, in seiner Sitzung vom heutigen, wobei zugegen waren der Herzogliche Hof­gerichtsrath v. Löw, Vorsitzender, die Herzoglichen Assessoren Preußer und Vizelins, nach Ansicht des Vertagungsuriheils vom 27. d. M. und nach hier­auf fortgesetzter Berathung in Erwägung:

I) daß die Anklage darauf gerichtet ist, daß sämmt­liche oben genannten Beschuldigten mit Ausnahme des Lehrers Dietrich schon vor dem 9. Juni d. I. einen Angriff zur gewaltsamen Abänderung der Verfassung des Herzogthums verabredet gehabt hätten, und in Folge dieser Verschwörung nicht allein Vorbereitungs- Handlungen zur Ausführung des Verbrechens vorge­nommen, sondern auch schon einen Angriff auf die Verfassung unternommen hätten, eventuell, daß, wenn auch den Verhandlungen in Idstein noch keine Hoch- verrätherische Verschwörung zu Gründe gelegen,die Beschuldigten doch dort durch die zur Gewalt auffor- dernveu und zur Aufreizung des Volks gehaltenen Reden, sowie durch die Wahl des Landesausschuffes und Annahme des übertragenen Amts einen Hochver­rath beabsichtigt und durch die von dem Landesaus­schuß am 13. Juni ausgegangene Aufforderung einen solchen realisirt hätten, daß der Beschuldigte Lehrer Dietrich sowohl an der Versammlung am 10. Juni tu Idstein in hochverräterischer Absicht thätigen An­theil genommen, als insbesondere den Versuch gemacht habe, das Nassauische Militär, welches gegen die Auf­rührer im Badischen stand, zum Aufstand und Ueber# lauf zu bestimmen; mithin des Versuchs des Verbre­chens des Landesverraths sich schuldig gemacht habe;

daß der Beschuldigte Meyer insbesondere der Ma- jestätsbcleidigung, der Beleidigung der deutschen Für­sten im Allgemeinen, insbesondere Seiner Majestät des Königs von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit

1.:*'J" N>'..»»BglKt»>... .»-.«M.I ,< ., >», ». Zia.» ..................

des Prinzen von Preußen sich schuldig gemacht habe, sowie daß der Beschuldigte Naht Gehülfe der von Dietrich und Meyer begangenen besonderen Ver­brechen sei;

Ausführung dadurch übernommen haben, daß sie in den auf der gedachten. Versammlung gebildeten soge­nannten Landesausschuß als dessen Zweck die auch ge­waltsame Durchführung der von der Versammlung ge­faßten Beschlüsse also lautend:

(Hier folgen die bekannten Idsteiner Beschlüsse.) insbesondere des §. 8 derselben bestimmt war, einge­treten sind, auch die Angeschuldigten Justi, Lang, Müller, Naht, Snell und Weilkenbach, den die nas­sauische Regierung als eine pflichtvergessene und volks­feindliche bezeichnenden Aufruf an das stassauische Volk de dato Wiesbaden, den 13. Juni also lautend:

^Dieser Aufruf ist abgedruckt in.Num. 141 der Freien Zettung l. Jahres.)

erlassen, und die Angeklagten Raht, Müller, Snell, Lang und Justi diesen aufreizenden Aufruf in Hochver- rätherischer Absicht verbreitet haben;

2) daß die Angeklagten Schapper, Gerau', und Meyer

a) den oben bezeichneten Angriff auf die Verfassung des Herzogthums mit beschlossen und demselben zugestimint haben, auch

b) in der Versammlung in Idstein öffentlich zu Hech- verrätherischen Handlungen und zwar die Ange­klagten Schapper und Meyer zur Vertrei­bung der deutschen Fürsten und Beide, sowie der Angeklagte Gerau zu GcHaltmaßregeln ge­gen die Herzogliche Regierung zum Zweck der Durchsetzung der von der Versammlung gefaß­ten ^e|d;lu|fe aufgefordert haben ;

3) daß der Angeklagte Meyer außerdem

a) in jener Versammlung öffentlich die Person Sr. Hoheit des Herzogs dadurch geschmäht, daß er denselben mit entehrenden Schimpfworten belegt hat, auch gleichzeitig

b) gegen Seine Majestät den König von Preußen und Seine Königliche Hoheit den Prinzen von Preußen öffentlich Beleidigungen ausgestoßen hat,

4) daß aber auch der Angeklagte Raht an den sub 2 erwähnten hochverrätherischen Aufforderungen der Angeklagten Schapper, Gerau und Meyer dadurch Theil genommen, daß er die darauf hinzielen­den Anträge zur öffentlichen Berathung und beziehungs­weise zur Abstimmung gebracht hat,

5) daß der Angeklagte Opperm a n n an den von den Angeklagten Justi, Lang, Müller, Naht, Snell, Wenckenbach und Hehner begangenen sub pos. 1 näher bezeichneten, strafbaren Handlungen da­durch Theil genommen hat, daß derselbe wissend, daß der Landesausschuß zur Ergreifung gewaltsamer Maß­regeln gegen die Herzogliche Regierung erwählt war, den von diesem Ausschusse erlassenen Aufruf vom 13. Juni I. J. in die von ihm redigirte Freie Zeitung ausgenommen und dadurch verbreitet, auch diese Zei­tung zum Organ für die Mittheilungen der weiteren Thätigkeit des Lanvesausschusses hergegeben hat.

Der Anklagesenat verweist sonach die Angeklagten

Der unschuldige Galeerensklave.

(Aus derAllgemeine Moden-Zeitnug".)

(Fortsetzung.)

Auslegcu und zu erklären ist unser Beider Stand," antwortete Carigniez kalt.Sie schließen von dem Symptome auf die Krankheit; mich führt das Anzeichen auf das Verbrechen, der Verdacht auf den Beweis."

Der königliche Prokurator stand auf, trat zu Arthur, welcher die Zeit über seine feste und schweigende Haltung behauptet hatte und sagte mit ernster Höflich­keit zu ihm:haben Sie, Herr von Allbian, einige Bemerkungen über das zu machen, was Sie gehört haben?"

Durchaus keine," entgegnete der junge Mann in einem Tone, in welchem man eine mit Mühe zu- rückgehaltene tiefe Bewegung erkannte;es kömmt mir nicht zu über die Anklage zu streiten, deren Gegenstand ich geworden bin, oder mich zu bestreben, den Irr­thum ves Herrn Gvrsaz zu zerstreuen' Ich habe in meiner Aussage die Wahrheit gesagt und brauche deß­halb nichts hinzuzuseycu. Unter meiner Würde aber ist es, meine Unschuld zu betheuern, an welcher Nie- mand der Anwesenden zweifelt."

Er warf einen ausdrucksvollen Blick auf das Bett des Alten der nur durch ein Lächeln antwortete, aus j

welchem die Siegesfrcnde eines unverlöschlichen Hasses und einer unversöhnlichen Rache sprach.

Er weiß alles," dachte Arthur,und er verlangt meinen Tod. Er soll befriedigt werden, wenn ich mich nicht anders retten kann, als daß ich Luciens, guten Ruf zerstöre-"

In diesem Augenblicke gingen zwei Geusdarmen, die von Revle kamen, an dem Fenster vorüber, ,durch welches sie neugierig hineinblickten. Bvnnemain erschrack bei ihrem Anblicke unwillkührlich; Aubian zog die Augenbrauen zusammen und biß sich auf die Lippe.

Kommen diese Leute um sich meiner Person zu versichern ?" fragte er den königlichen Prokurator?

Ich kann Ihnen einen Platz in meinem Wagen anbieten," antwortete Carigniez, der vor dem stolzen Muthe des jungen Angeklagten in diesem Augenblicke unwillkührlich Achtung fühlte.

Begleiten sie uns?" fragte Arthur weiter, der sich mehr mit der Schande als der Gefahr seiner Lage beschäftigte.

Nein, wenn Sic mir Ihr Ehrenwort geben, nicht zu entfliehen."

Arthur lächelte verächtlich.

Nur zweierlei Menschen fliehen," sagte er,der Feige und der Schuldige. Ich bin weder das eine noch das andere. Sie können deßhalb meinem Ehren­worte trauen. Nun erlauben Sic mir aber, noch um eine Gefälligkeit zu bitten."

Sprechen Sie."

Lassen Sie uns sogleich aufbrechen," sagte von Aubian, der diesen Ort zu verlassen wünschte, weil er fürchtete, Lucie könne wieder in das Zimmer treten und eine für beide so drohende Scene mit an sehen.

Ich stehe zu Diensten," antwortete der könig­liche Prokurator, der sein Protokoll geschlossen hatte und dessen Anwesenheit im Hause nicht weiter nöthig war.

Auf einen Wink des Beamten gingen alle ans dem Zimmer hinaus. Die beiden Gensdarmen warteten an der Thüre und nahmen als Physiognomen ihrem Stande zu Folge Bonnemain in die Mitte, auf dessen Gesichte sic sogleich das Verbrechen gewittert hatten.

Herr Prokurator," wendete der Züchtling sich an Carigniez,sagen Sie doch diesen Herren da, daß Sie sich irren. Da es so klar ist wiezwei mal zwei macht vier," daß ich bei der Sache unschuldig bin, so werden Sie mich hoffentlich freilassen. Ich habe in dem Garten zu arbeiten und kann mich nicht um meinen Tag bringen lassen."

Die allgemeine Stimme beschuldigt Sie," ant­wortete Carigniez,und ich muß Sie vorläufig in Haft nehmen. Liegen keine Beweise gegen Sie vor. so werden Sie in einigen Tagen frcigekassen werden."

Das ist eine Gerechtigkeit," sagte der Züchtling, als er Aubian in den Wagen des königlichen Prvktira- tors steigen sah,der erkannte Mörder kutschirt dahin