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WLeSbadsn. Dienstag, 16. Oktober
Die „8rele Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des mont^ä TTTT^ —" """“*"".........."-»u^«»^.»^.^-._______
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Die Consequenz des Anklagefenats zn Wiesbaden.
» Wiesbaden, 15. Oktober.
Wir haben unsern Lesern die erfreuliche Kunde zu bringen, daß an demselben Tage, an welchem Präsident N a H t zur Haft gebracht wurde (3. Oktober), er auch wieder gegen die Stellung einer Cautkou von 2000 fl. auf freien Fuß ge etzt wurde. Ob diese schnelle Freilassung mit dem Wechsel des Präsidium's des Anklagesenat's (Hofgerichtsrath Ebhardt ist an die Stelle von Low's als Präsident eingetreten —) in Verbindung zu bringen sei, wird zwar vielfach behauptet; ob mit Recht oder Unrecht müssen wir jedoch, in Ermangelung einer ganz zuverlässigen Quelle dahin gestellt sein lassen. Wir können es nun bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen, den Anklagesenat des Hof- gerichtsbezirks Wiesbaden auf einige auffallende Inkonsequenzen, deren sich derselbe nach unserem Dafürhalten bei der Beschließnng der Haft gegen „Hochver- räther" hat zu Schulden kommen lassen, .aufmerksam zu machen. Zuerst ist cs gewiß für jeden sehr überraschend, daß der Anklagesenat von allen Personen, welche wegen der Idsteiner Vorfälle vor die Assisen verwiesen worden sind, — außer dem schon längere Zeit inhaftirten Carl Schupp er und den abwesende» Dr. Meyer und Dr. Franz Gerau neuerdings nur über den Präsidenten Naht die Haft erkannt hat. Nach dem §. 85 der nassauischen Strafprozeßordnung „hat der Anklagesenat im Falle (einer Verweisung vor die Assisen), wenn dieses zur Sicherung der Fortsetzung dcs Verfahrens nothwendig erscheint, auf sofortige Verhaftung des Angeklagten oder wenn derselbe bereits verhaftet ist, auf Fortdauer der Haft, oder über etwaige Anerbietung zur Leistung einer Caution Behufs Abwendung der Haft zu erkennen, sowie er auch auf Aufhebung der Haft oder Rückgabe einer geleisteten Cantion erkennen kann." Nach dem uns heute zuge- gangtnen Vcrweisungsurtheile deS Anklagefenats, welches wir in der morgigen Nummer unsern Lesern mit- theilen werden, hat nun zwar „der Anklagesenat die Fortdauer der gegen den Angeklagten Schapper bereits von dem herzoglichen Criminalgericht zil Wiesbaden erkannten Haft verfügt, und weiter angeordnet, daß die Angeklagten Gerau, Meyer und Naht sofort zu verhaften und in das Criminalgefängniß ab- zuführen seien: zur Sicherung des Verfahrens und wegen der Größe der denselben nach den ihnen angeschuldigten Verbrechen drohenden Strafe und daraus entspringenden Fluchtverdachts": allein wir wollen einmal untersuchen, ob die Strafen, welche die vier genannten Personen möglicherweise treffen können, so bedentend größer sind als die Strafen, welche möglicherweise über die andern, der Idsteiner Angelegenheit wegen Angeschuldigten, verhängt werden könnten, ^ß "tau,
^g^^^^^t-WW^^j^^^^^'^yj*.“^! j ^ g^g-- ■ - -y -;--. 1 l". ^c^^rji^itcny^w«/^ während diese letzter» nicht verhaftet werden, die vier Erstgenannten zur Haft zu bringen, sich genöthigt sehen könnte.
Die Abgeordneten M u l l e r ll., L a n g, Iusti, Hehne r, Snell unO Wenckenbach, sind eines Verbrechens angeklagt, welches im Falle der Verurtheilung eine Strafe Mwn 2—8 Jahren Zuchthaus zur Folge hat, und wir setzen hierbei voraus, daß die Anklage sie nicht als Anstifter des Angriffs auf die Verfassung und nicht einen „hochverrätherischen realisirten Angriff auf die Verfassung" annimmt, welche Realisirung des hochverrätherischen Angriffs der §. 129 des nassauischen Strafgesetzbuchs mit lebenslänglichem Zuchthaus bedroht; Opper m a n n ist eines Verbrechens angeklagt, welches im Falle einer Verurtheilung eine Strafe von 2 — 6 Jahren Correktions- oder Zuchthaus nach sich zieht. Schapper und Gerau müßten im Falle einer Ver- urtheilung Strafen von 6 —12Jahren (im ungünstigsten Falle!) — nach §. 129 und von 2 — 6 Jahren Correktions- oder Zuchthaus nach §. 130 erdulden. Dr. Meyer sind dieselben Verbrechen zur Last gelegt, wie Dr. Gerau und Schapper und dazu ist er noch der MajestätSbeleidigung und der Beleidigung des Königs von Preußen und des Prinzen von Preußen — angeklagt: welche letzre Anklagen nach den 8§. 144 und 146 un Falle der Verurtheilung Cor- rektionshaus bis zu 3 Jahren und Gefängniß bis zu 3 Monaten Correktionshaus zu Folge haben.
Der Abgeordnete Raht ist einmal derselben Verbrechen angeklagt, welche den übrigen Abgeordneten zur Last gelegt werden, und daneben der Theilnahme an den „hochverrätherischen Anforderungen" seitens der Angeklagten Schapper, Gerau und Meyer, und Hochverratherische Aufforderungen, wenn sie ö s fe n t l ich geschehen, werden im Fall'- der Verurtheilung mit 2 bis 6 Iahen Correktionshaus oder Zuchthaus bestraft.
Wir sehen hiernach, daß alle Personen, welche wegen der Idsteiner Angelegenheit in Anklagestand versetzt st'ild, im Falle der Verurtheilung möglicherweise Zuchthaus zu gewärtige» haben und wir meinen, daß bei einem, der beabsichtigt sich der Umarmung der liebreizenden Dame Justiz zu entziehe», es vielmehr in Betracht koimne» wird, daß er überhaupt möglicherweise Zuchthaus erdulde n m u ß, als wie viel Jahre er in diesem lieblichen „Hause" zuzubringen wird genöthigt sein.
Die nicht inhaftirten Personen, welche wegen der Idsteiner Angelegenheit angeschuldigt sind, sind allen Privilegien femd, und werden gewiß auch keine pri- vilegia favorabilia für sich beanspruchen: entweder verhänge man die Haft über alle angeschuldigten Personen , wenn man dieselbe wirklich glaubt rechtfertigen zu können -- oder spreche sie über gar keinen aus.
Uebrigens wird der Anklagesenat weiter so gut wie wir wissen, daß sich der „Verdacht der Flucht" keineswegs bloß nach der Größe der zu erwartenden
I Strafe bestimmen läßt; und daß noch gar manche an- ' bre Umstände bei der „gerichtlichen" Annahme dieses Verdachts von großer Relevanz sein können. I So ist z. B., um nur einige Punkte anzuführen, bei einem Verheiratheten viel weniger, als bei einem Ledigen, bei einem Armen viel weniger, als einem Reichen, bei einem Greise viel weniger, als einem jungen Manne, bei einem Unbeherzten viel weniger, als einem Ängstlichen, — Grund vorhanden, den „Verdacht der Flucht" rechtlich zu konstatiren, und darauf hin eine Verhaftung zn dekretiren. Während nun die nichtverhafteten Augeschuldigten größtentheils junge Männer sind, zum Theil ledig, und zum großen Theil auch keineswegs große Kapitalisten: sucht man höchst ausfal- lenderwei,e zur Verhaftung einen Greis heraus, der bereits das 60te Jahr zurückgelegt hat, der verhe'rathet ist, und eine Pension vom Staate bezieht, welche ca- pitalisirt, eine ganz andre Garantie gegen einen Fluchtversuch gewahrt, als die geleisteten 2000 Gulden.
Noch eine andere Konsequenz des Anklagesenats zu Wiesbaden, dürfen wir in keinem Falle mit Stillschweigen übergehen.
An demselben Tage, an welchem Präsident Naht inhaftirt, wurde er auch schon zur großen Freude seiner vielen Verehrer, gegen eine Kaution von 2000 fl. auf freien Fuß gestellt.
Carl Schapper wurde bald nach den Idsteiner- Vorgängen verhaftet, bot ebenfalls Kaution an — lind ist bis heute noch immer in Untersuchungshaft.
Beide Angeklagte sind gleich schwerer Verbrechen angeklagt: warum hält nun der Anklagesenat den Präsidenten Naht der Flucht für minderverdächtig als Schapper und läßt ihn demgemäß gegen Kaution frei, während er Schapper fort und fort im Gefängniß festhält?
Auch ist Schapper ebenso wie Raht aus dem Nassauischen, nämlich aus Weinbach, im Amte Weilburg. Schapper hat während der Gefangenschaft sein Weib durch den Tod verloren, und wenn tu irgend einem Falle, so war bei dem Schapper's, wöl- cher für die Versorgung seiner hülflosen Kinder gerne selbst die nothwendigsten Anordnungen getroffen hätte, eine Freilassung gegen Kaution von der Billigkeit und Menschlichkeit dringend geboten.
D e rr t s ch l a n d» .
— Wiesbaden, 14. Oktober. Gestern war eine Ausstellung nassauischer Seide in dem Palais der Frau Herzogin. Zwei Seidenmädchen aus der Filaude hatten die Ausstellung geordnet. Es wurden mehrere Gegenstände gekauft sind die Mädchen erhielten Geschenke in baarem Gelde. Das aus der Flockseide bereitete Strickgarn fand besonderen Beifall und wurde ebenwohl davon gekauft.
□ meiibutß, 11. Okt. Am 8. d.M. sind dahier die Sitzungen des Geschwornengerichts er-
â Der gelehrte Diebstahl, oder die Kunst Regierungs rath zu werden.
(Ein ungelehrter Schwank von einem NeichSschnlmeister.)
(Fortsetzung und Schluß.)
Kin gewisser Klcinsultan hatte damals mit lobens-. werther Freigiebigkeit ein Trinkhorn für das beste lateinische Gedicht fausgesetzt, worin das Lob der Insel Groß la n dengel besungen werden sollte, und dabei bestimmt, daß dasjenige Gedicht. welchem dieser Preis zuerkannt würde, nebst den besten ändert», welche eingesandt werden würden, in schöner Ausstattung im Drucke erscheinen solle.
Mehrere Gedichte wurden eingeschickt und zwei derselbe» erhielten ein jedes ein Trinkhorn. Die Preis- gewinner waren die Professoren N e r w a g und S ch ni i d t- messcr. Schitdörichtcr war Bobe » see. Jener Klein- sullan starb jedoch und der Druck dieser Preisgedichte unterblieb. Nekwa g aber ließ das (einige drucke».
Dies scheint Bodensee nicht gewußt zu haben und er schrieb daher ganz keck Nerwag's Gedicht ab und gab es für eigenes Machwerk ans."
Der arme Mann! — Sch midtm esse rs Gedicht war noch «»gedruckt und sogar noch viel besser, als das andre; hätte er dieses ungeschrieben , so hätte kein
Hahndanach gekräht und er wäre nicht zu Schande» geworden, j Aber er hatte nun einmal Pech.
Nachdem er also zuletzt sich selbst glaube» gemacht, I daß er das vorerwähnte Schrislchcn verfaßt habe, ließ er es drucken und in die Hände des erlauchten Brautpaares legen.
Allgemeine Bewunderung am Hof und im Publikum, 1 Hochmuth und Ordcnshvffnung im Innern unsers Schul- mcistcrs. Wie hoch trug er damals den Kopf, Den er später gewaltig senkte und wie stolz war sein Blick, mit dem er nachmals feinen ehrlichen Mann mehr offen anscheu konnte!
Aber der alte Iakob lebte noch. Kaum hatte dieser Boden fec's (vermeintliches) Gedickt gelesen, als er zu einem jüngeren Schulmeister sprach: „Ich weiß nicht, das Gedicht kommt mir so bekannt vor. Sueben Sie einmal in jenen Broschüren !" Und siche, es kam zum Vorschein Ner wag's lateinisches Preis- gedicht, welches Bodensee in der vbenaugegebene» Weise abgcschriebcn hatte. Zuerst rannten sich nun die Schulmeister diese Entdeckung in die Ohren, daiiii flüsterten die Knaben von einem Plagiat (abgeschricbenen Gedichten) nachher sprach das Publikum laut davon, und endlich drang die Kunde von dem gelehrten Diebstahl Bode» fec's sogar in die Gemächer des Hofes.
Zitternd und zagend, wie ein armer Sünder aber stand Bodens es bei dieser Schrcckeuspost da. Ehre verloren! Was, Ehre? — Nein, der Orden, den»
aus der Ehre machte er sich nie viel, und seine Stelle! Das war bedenklich!
Und doch hatte er noch die Unverschämtheit, der Undankbare, seinem Freund Mann fried vorzuwerfe», dieser habe ihm ein abgcschricbenes Gedicht geschickt, und versuchte so allerlei Streiche, um sich rein zu waschen, wie z. B. er habe eine Sammlung von germanisch- lateinischen Gedichten herauSgeben wollen und davon solle das oben angeführte Schriftchen „Großlandengels Lob" das erste Heftchen bilden.
Aber weder die gelehrte, noch die ungelehrte Welt nahm ihm Diesen Bären ab, und obwohl er alle ge- drucktcn Exemplare aufzükaufen suchte, der Vogel war auögeflvgcn lind sang ihm ein garstiges Lied im deutsche» Dichterwald und rin ungläubigen Publikum.
Vom Hof aus wurde ihm indesien die leise Andeutung, seinen Abschied zu nehmen; wofern nicht, so solle er ihn bekomme».
Bodensee war orden- rath, und kopflos. Seine Gattin dagegen, eine gcscheide Dame. wußte ihm den Weg zu zeigen. Sie hatte in dem nicht fernen Lande A U n a ß (auch Klein-Rußland) eine Schwester und diese einen geheimen Hofrath zum Manne.
Unvergleichlich glücklicher Gedanke; Dahin wendet man sich, nid der Wlirf gelingt, und Bodensee, in der Heimath ehr- und brodlos-, findet Brod fund eine Ehrcilstellc als Nègieruugsrath in dem aunassischeu Lande.