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*+* Die Diäten für die Geschwornen.
Die Negierung hat keine Diäten für die Geschwornen bewilligt. Sie hat es nicht gethan, entweder weil sie das ganze Institut absichtlich stiefmütterlich behandelt, oder weil sie den dadurch in ihren Kassen entstehenden Ausfall scheut. Die Kammer, als zu allen Maßregeln der Negierung Ja sagend und denselben den Stempel des VoUswiUens aufdrückend, verleugnete ihren Karakter nicht, und wurde einein früher gefaßten der Bewilligung von Diäten günstigen Beschlusse untreu. Der vielen und langen Reden endliches Resultat war die Bewilligung von Reisegeldern.
Die Nothwendigkeit der Bewilligung von Tagegeldern leidet aber bei uns gar keinen Zweifel, und wir finden es überflüssig, so vielfach wiederholte Gründe nochmals wiederzukauen, oder neue hinzuzufügen. Vielmehr stellt sich die Frage für uns jetzt also: auf welche Weise sind die dem Prinzipe nach von uns anerkannten Diäten der Geschwornen praktisch einzuführen, nachdem die Regierung deren Einführung verweigert hat? Wie gestaltet sich am einfachsten und zweckmäßigsten die Theorie zur Praxis?
Wir tragen gar kein Bedenken, darauf zu erwiedern, daß, gleichwie die Gemeinden überhaupt die der Negierung am nächsten stehenden gesellschaftlichen Körperschaften sind, so auch in dieser Angelegenheit die Gemeinden die Stelle der Regierung zu vertreten haben. Diejenigen Gemeinden also, die zu einer jeweiligen Session Geschworne aus ihrer Mitte senden, könnten aus ihrer Kasse denselben die nothwendigen Unter- stützungsgelder für die Dauer einer Sitzung verabfolgen. Die Gemeinderäthe, die ja ohnedies die Geschwornen gewählt haben, könnten dies allenthalben zum Gegenstände ihrer Berathungen machen, und so würde gewiß, ohne die Nothwendigkeit so vieler Kammerdebatten, die ganze Angelegenheit auf die kürzeste Weise überall erledigt werden.
Was wird die natürliche Folge davon sein, wenn Bauern, Gewerbs- und Geschäftsleute plötzlich aus dem Kreise ihrer Beschäftigungen herausgerissen, 3, 4 und mehr Wochen lang demselben entzogen werden, ohne irgendwie eine Entschädigung für den unterdessen entgangenen Verdienst zu erhalten? Mißmuth über ein Institut, auf das wir unter allen Trümmern der Revolution wohl noch am meisten stolz sein können.
Es braucht nur eine einzige Gemeinde den Anfang mit der praktlfchen Durchführung dieses Vorschlags zu machen, und wir zweifeln nicht, daß in kurzer Zeit viele folgen werden.
Vielleicht gibt cs noch andere Weisen, die Diäten zu retten, welchen vor der hier angegebenen der Vorzug gebührt. Wir lassen uns in solchem Falle gern eines Besseren belehren.
DeutfehtsaH.
Kl Wiesbaden. Unsere Zeit, reich an Entwickelungen im Gebiete politischer und religiöser Gestaltungen, stellt den Grundsatz größtmöglichster Freiheit in Beziehung auf unsere jetzigen Verhältnisse an die Spitze; es ist daher nothwendig, daß wir den alten Zopf ewiger Bedenklichkeiten Hinwegräumen und nicht wieder in den Erbfehler unserer Nation, d. h. zur Unentschlossenheit und Thatlosigkeit zurückkehren, auf den jeder Geschichtskenner nur mit Schamröthe zurückblickt. Deßhalb rufen wir unsern Gesinnungsgenossen zu: „vergesset nicht Rechnung zu tragen den Interessen des Staates, den Rechten der Corporationen!" Wir wollen uns namentlich auch im,Gebiete der Verwaltung auf den breitesten Grundlagen bewegen und haben es durch unsere Bemühungen (: durch die Männer des Fortschritts in unserer Kammer:) auch glücklicherweise dahin gebracht, daß uns die freiste Gemeindeverwaltung zu Theil geworden ist, welcher sich bis jetzt ein Staat Deutschlands rühmen kann. Wir sind stolz darauf, daß die gesinnungötüchtigsten Männer unserer Kammer durchgedrungen sind, in der Richtung, welche ihre Wahl veranlaßt hat, trotz der Anfeindungen, welche sie von Seiten der Heuler gewohnt sind. Soll unser Werk nun gelingen, soll es Haltbarkeit haben, so liegt es ebenso in unserem Interesse, daß wir dem Grundsatz der freisten Verwaltung die Nothwendigkeit der strengsten Con- trole ent gegen stellen. —
Wir sehen die Kreisbeamten und Bürgermeister sich gerne bewegen mit Zuziehung ihrer Beirathe, verkennen aber dabei keineswegs, daß ihre Handlungen, insofern diese abweichen von den Linien des Rechts einer strengen Eontrole unterworfen werden müssen. — Diese Eontrole in ihrer ganzen Strenge ist unabweis- lich, sie ist die Seele des Ganzen, sie verbürgt den Credit der Gemeinden 2c. und ist die Richterin von Handlungen, welche ohne die genaueste Sachkenntniß nicht beurtheilt 112b zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden können. Diese Controlbehörde mit tüchtigen Kräften ausgerüstet und vereinigt in Bezug auf Cor- porationen und Staatsfonds, ist die sicherste Erhalterin unserer neuesten Institutionen. Das Edikt vom 2. März 1816, welches die Rechnungskammer anordnet, war gründlich durchdacht; der Gesetzgeber hatte dabei die Nothwendigkeit in» Auge, daß nur im System der Centralisation eine gründliche Revision möglich wäre und hat der Rechnungskammer in Bezug auf ihre Stellung im Staatsorganismus, Befugnisse eingeräumt, welche der Nu»stände wegen nie haben zur Wahrheit werden können. Aber nur am Sitz der übrigen Central behörden ist Revision, abgekürztes Verfahren, Gründlichkeit und Sparsamkeit ausführbar.
Wir wollen es versuchen, die Aufmerksamkeit unserer Leser auf die Nothwendigkeit hinzuleiten, daß der
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Sitz der Centralbehörde gerade in Wiesbaden und in unmittelbarer Nähe der übrigen Verwaltungsstellen sein muß und verweisen Hierwegen zuvörderst auf das mehr erwähnte Edikt vom 2. März 1816, welchem sich seit dem eine zweiunddreißigjährige Erfahrung an die Seite gestellt hat. — Es ist der Revisionsbehörde dadurch möglich geworden, in unmittelbaren Verkehr mit den betreffenden Verwaltungsstellen zu treten und durch mündliches Benehmen mit denselben, durch Einsichtnahme der Acten rc. viele bei der Revision sich ergebende Anstände, deren Erledigung sonst nur durch weitlâuftige und zeitraubende Correspondenzen, oder im Wege des Notaminalverfahrens hätten herbeigeführt werden können, zu heben: es ist ihr auf diese Wesse gelungen, Unregelmäßigkeiten im Staats- und Gemeindehaushalte zu verhindern, Cassevisitationen re. um so sicherer vorzunehmen und die geeigneten Maßregeln sofort zu veranlassen.
Eine Revision der Fiscalrechnungen kann gar nicht geschehen, ohne daß sich die Revidenten in sehr vielen Fällen mündlich mit einzelnen Mitgliedern der Verwaltungsstellen benehmen, sowie es täglich bemerkt werden kann, daß letztere die Registratur der Rechnungs- kammer nöthig haben und sich persönlich dorthin begeben, um den Weg der Corresponden; zu umgehen. Wenige Belege einer Fiscal- oder Corporationsrechnung mögen eristiren, welche nicht auf andere Fonds Hinweisen , mithin nachgesehen und verglichen werden müssen.
Fassen wir nun schließlich den Kostenpunkt ins Auge, reden wir von der Abkürzung des Verfahrens, so wird man uns gerne nach dem bereits Gesagten weitere Beweise ersparen, welche für unsere Meinung sprechen und welche bereits durch die Presse und durch die umsichtigste Prüfung des landständischen Ausschusses zu Genüge zur Sprache gebracht worden sind.
München, 10. Okt. In der heutigen Kammersitzung sehen wir manche Gesichter sich erheblich verlängern. Der Finanzminister beantragt eine Anleihe von 7 Mill. Gulden durch freiwillige Subscription; es ist nur fatal, daß diese 7 Mill, längst verausgabt sind. Der Minister bedauert, daß er einen beabsichtigten Steuerzuschlag zur Deckung der Kosten für die deutsche Flotte und die Nationalversammlung, nicht schon dem vorigen Landtage vorlegen konnte, weil dieser — aufgelöst werden mußte und weil sich die öffentliche Stimme sehr gegen einen solchen Steuerzuschlag aussprach. Das Ministerium hat alle Hülfs- guellen benutzt, alle laufenden Einnahmen „zu Rathe gezogen"; das Militär hat zu viel gekostet. Jetzt muß Geld beschafft werden, damit nicht eine Stockung in den laufenden Ausgaben entstehe. So geht es eben überall. Sodann beantragt der Minister noch einige Zusätze zu dem Budget'von 1849—51, in Bezug auf eine noch nicht vorgeschobene Position für das Ministerium des Kultus,
Der unschuldige Galeereusclave.
(Aus der „Allgemeine Moden-Zeitung".)
(Fortsetzung.)
Der Greis überwand den Schauer, den er bei dem Anblicke des Züchtlings empfand und sah denselben eine Zeit lang mit erzwungener Ruhe an.
„Dieser Mann," sprach er dann, heißt Bonnemain und ist Gehilfe meines Gärtners. Nicht er wollte mich morden, sondern jener dort, wie ich sage, Arthur von Aubian. Thun Sie Ihre Schuldigkeit, Herr Prokurator; ich habe vielleicht nur noch einige 2111 gen Miete zu leben, man schreibe also meine Aussage auf. Sterbe ich, so verlange ich, daß Ihr alle vor der Jury meine letzten Worte wiederholt. Schreiben Sie..., nein, geben Sie mir die Feder, ich werde die Kraft haben, selbst zu schreiben."
— „Man sehe doch," dachte Bonnemain bei sich, der nun wieder leichter athmete; „wenn alle Kunden so fest an dem Geschäfte hielten, so wäre cö ein Vergnügen zu arbeiten. Der Alte scheint die Strickleiter des jungen Herrn noch nicht vergessen zu haben; daS kommt mir zu Gute."
»$ Aubian hatte kein einziges Wort gesprochen; als daS Opfer einer Racke, deren Dolch er nicht abwenden konnte, ohne öffentlich ein geliebtes Weib zu entehre»,
verharrte er in einem resignirten und verächtlichen Schweigen.
„Herr von Aubian," sagte endlich der königliche Prokurator zu ihm mit einer Verlegenheit, welcher die Männer der Justiz selten ausgesetzt sind, „wie seltsam uns allen auch die Erklärung deS Herrn Gorfaz er- swcinen muß, so kann ich doch nicht umhin, sie wörtlich in dem Protokolle aufzunehmen."
— „Thun Sie Ihre Psiicht," antwortete Arthur ernst.
Auf die Aufforderung deS Herrn Carigniez erzählte der 2Utc den Mordversuch, dessen Opfer er beinahe geworden wäre, ausführlich und er folgte der Wahrheit in allen Stücken, außer in einem einzigen. Trotz allen Einwürfen die ihm der Verhörende machte, nannte er stets statt des Namens des wirklichen Mörders, den deS Geliebten seiner Frau. Als er die Feder nahm, um diese Aussage zu unterzeichnen, die einen Unschuldigen auf das Schaffet bringen konnte, trat der Geistliche wieder in daS Zimmer. Bei dem Anblicke des Dieners einer Religion, welche gebietet, den Sündern zu verzeihen und Beleidigungen zu vergeben, zögerte Gorsaz einen Augenblick, aber auch nur einen Augenblick, dann erhielt sein Haß und seine Rachsucht wieder die Oberhand; mit ziemlich fester Hand unterzeichnete er daS Protokoll, dann aber sank er auf das Kissen zurück, erschöpft von den ungeheuern Anstrengungen, die er gemacht hatte, um seine Rache zu sichern.
„Sft eS genug?" fragte der Doktor den Prokurator; „da liegt er nun halb tobt; ich denke, daS muß hinreichen. Haben Sie noch nicht alles erfahren, was Sie wissen wollen ?"
— „Ich habe mehr gehört, als ich wünsche," entgegnete Herr Carigniez mit bekümmerter Miene; „was sagen Sie zu dem Zustande deS Herrn Gorfaz? Glauben Sie, daß das Fieber doch Antheil an dieser merk- würdigen Aussage hat?"
„Und wenn mein Leben davon abhängen sollte," entgegnete der Arzt, „ich kann nicht gegen mein Gewissen sprechen. Der Herr Gorsaz hat in diesem Augenblicke kein Fieber und er weiß gewiß, waS er sagt. Ob er die Wahrheit sagt, weiß ich freilich nicht."
— „Und Sie Herr Pfarrer, wollen Sie mir nicht zu Hilfe kommen ?" sagte der Prokurator zu dem Geistlichen, der, als er die Aussage des Herrn Gorsaz vernommen hatte, in stummer Bestürzung dastanb.
„Ein ächter Christ würde verziehen haben," antwortete der alte Pfarrer, dem Lucie ihre Fehltritte gebeichtet halte.
— „Was verziehen?" fragte Carigniez.
(Fortsetzung folgt.)