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JS 2ÄÄ ______ Wiesbaden. Sonntag, 1£. Oktober ~ Hs.

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*+* Die Diäten für die Geschwornen.

Die Negierung hat keine Diäten für die Geschwor­nen bewilligt. Sie hat es nicht gethan, entweder weil sie das ganze Institut absichtlich stiefmütterlich behan­delt, oder weil sie den dadurch in ihren Kassen ent­stehenden Ausfall scheut. Die Kammer, als zu allen Maßregeln der Negierung Ja sagend und denselben den Stempel des VoUswiUens aufdrückend, verleugnete ihren Karakter nicht, und wurde einein früher gefaßten der Bewilligung von Diäten günstigen Beschlusse un­treu. Der vielen und langen Reden endliches Resul­tat war die Bewilligung von Reisegeldern.

Die Nothwendigkeit der Bewilligung von Tage­geldern leidet aber bei uns gar keinen Zweifel, und wir finden es überflüssig, so vielfach wiederholte Gründe nochmals wiederzukauen, oder neue hinzuzufügen. Viel­mehr stellt sich die Frage für uns jetzt also: auf welche Weise sind die dem Prinzipe nach von uns anerkann­ten Diäten der Geschwornen praktisch einzuführen, nach­dem die Regierung deren Einführung verweigert hat? Wie gestaltet sich am einfachsten und zweckmäßigsten die Theorie zur Praxis?

Wir tragen gar kein Bedenken, darauf zu erwie­dern, daß, gleichwie die Gemeinden überhaupt die der Negierung am nächsten stehenden gesellschaftlichen Kör­perschaften sind, so auch in dieser Angelegenheit die Gemeinden die Stelle der Regierung zu vertreten haben. Diejenigen Gemeinden also, die zu einer jeweiligen Session Geschworne aus ihrer Mitte senden, könnten aus ihrer Kasse denselben die nothwendigen Unter- stützungsgelder für die Dauer einer Sitzung verabfol­gen. Die Gemeinderäthe, die ja ohnedies die Ge­schwornen gewählt haben, könnten dies allenthalben zum Gegenstände ihrer Berathungen machen, und so würde gewiß, ohne die Nothwendigkeit so vieler Kam­merdebatten, die ganze Angelegenheit auf die kürzeste Weise überall erledigt werden.

Was wird die natürliche Folge davon sein, wenn Bauern, Gewerbs- und Geschäftsleute plötzlich aus dem Kreise ihrer Beschäftigungen herausgerissen, 3, 4 und mehr Wochen lang demselben entzogen werden, ohne irgendwie eine Entschädigung für den unterdessen entgangenen Verdienst zu erhalten? Mißmuth über ein Institut, auf das wir unter allen Trümmern der Revolution wohl noch am meisten stolz sein können.

Es braucht nur eine einzige Gemeinde den Anfang mit der praktlfchen Durchführung dieses Vorschlags zu machen, und wir zweifeln nicht, daß in kurzer Zeit viele folgen werden.

Vielleicht gibt cs noch andere Weisen, die Diäten zu retten, welchen vor der hier angegebenen der Vor­zug gebührt. Wir lassen uns in solchem Falle gern eines Besseren belehren.

DeutfehtsaH.

Kl Wiesbaden. Unsere Zeit, reich an Entwicke­lungen im Gebiete politischer und religiöser Gestaltun­gen, stellt den Grundsatz größtmöglichster Frei­heit in Beziehung auf unsere jetzigen Verhältnisse an die Spitze; es ist daher nothwendig, daß wir den alten Zopf ewiger Bedenklichkeiten Hinwegräumen und nicht wieder in den Erbfehler unserer Nation, d. h. zur Unentschlossenheit und Thatlosigkeit zurückkehren, auf den jeder Geschichtskenner nur mit Schamröthe zurückblickt. Deßhalb rufen wir unsern Gesinnungsgenossen zu: vergesset nicht Rechnung zu tragen den Interessen des Staates, den Rechten der Corporationen!" Wir wol­len uns namentlich auch im,Gebiete der Verwaltung auf den breitesten Grundlagen bewegen und ha­ben es durch unsere Bemühungen (: durch die Män­ner des Fortschritts in unserer Kammer:) auch glück­licherweise dahin gebracht, daß uns die freiste Gemein­deverwaltung zu Theil geworden ist, welcher sich bis jetzt ein Staat Deutschlands rühmen kann. Wir sind stolz darauf, daß die gesinnungötüchtigsten Männer unserer Kammer durchgedrungen sind, in der Richtung, welche ihre Wahl veranlaßt hat, trotz der Anfein­dungen, welche sie von Seiten der Heuler gewohnt sind. Soll unser Werk nun gelingen, soll es Halt­barkeit haben, so liegt es ebenso in unserem Interesse, daß wir dem Grundsatz der freisten Verwal­tung die Nothwendigkeit der strengsten Con- trole ent gegen stellen.

Wir sehen die Kreisbeamten und Bürgermeister sich gerne bewegen mit Zuziehung ihrer Beirathe, verken­nen aber dabei keineswegs, daß ihre Handlungen, in­sofern diese abweichen von den Linien des Rechts einer strengen Eontrole unterworfen werden müssen. Diese Eontrole in ihrer ganzen Strenge ist unabweis- lich, sie ist die Seele des Ganzen, sie verbürgt den Credit der Gemeinden 2c. und ist die Richterin von Handlungen, welche ohne die genaueste Sachkenntniß nicht beurtheilt 112b zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden können. Diese Controlbehörde mit tüchtigen Kräften ausgerüstet und vereinigt in Bezug auf Cor- porationen und Staatsfonds, ist die sicherste Erhalterin unserer neuesten Institutionen. Das Edikt vom 2. März 1816, welches die Rechnungskammer anordnet, war gründlich durchdacht; der Gesetzgeber hatte dabei die Nothwendigkeit in» Auge, daß nur im System der Centralisation eine gründliche Revision möglich wäre und hat der Rechnungskammer in Be­zug auf ihre Stellung im Staatsorganismus, Befug­nisse eingeräumt, welche der Nu»stände wegen nie haben zur Wahrheit werden können. Aber nur am Sitz der übrigen Central behörden ist Revision, abge­kürztes Verfahren, Gründlichkeit und Sparsamkeit aus­führbar.

Wir wollen es versuchen, die Aufmerksamkeit unse­rer Leser auf die Nothwendigkeit hinzuleiten, daß der

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Sitz der Centralbehörde gerade in Wiesbaden und in unmittelbarer Nähe der übrigen Verwaltungsstellen sein muß und verweisen Hierwegen zuvörderst auf das mehr erwähnte Edikt vom 2. März 1816, welchem sich seit dem eine zweiunddreißigjährige Erfahrung an die Seite gestellt hat. Es ist der Revisionsbehörde dadurch möglich geworden, in unmittelbaren Verkehr mit den betreffenden Verwaltungsstellen zu treten und durch münd­liches Benehmen mit denselben, durch Einsichtnahme der Acten rc. viele bei der Revision sich ergebende An­stände, deren Erledigung sonst nur durch weitlâuftige und zeitraubende Correspondenzen, oder im Wege des Notaminalverfahrens hätten herbeigeführt werden kön­nen, zu heben: es ist ihr auf diese Wesse gelungen, Unregelmäßigkeiten im Staats- und Gemeindehaushalte zu verhindern, Cassevisitationen re. um so sicherer vor­zunehmen und die geeigneten Maßregeln sofort zu ver­anlassen.

Eine Revision der Fiscalrechnungen kann gar nicht geschehen, ohne daß sich die Revidenten in sehr vielen Fällen mündlich mit einzelnen Mitgliedern der Ver­waltungsstellen benehmen, sowie es täglich bemerkt wer­den kann, daß letztere die Registratur der Rechnungs- kammer nöthig haben und sich persönlich dorthin be­geben, um den Weg der Corresponden; zu umgehen. Wenige Belege einer Fiscal- oder Corporationsrechnung mögen eristiren, welche nicht auf andere Fonds Hin­weisen , mithin nachgesehen und verglichen werden müssen.

Fassen wir nun schließlich den Kostenpunkt ins Auge, reden wir von der Abkürzung des Verfahrens, so wird man uns gerne nach dem bereits Gesagten weitere Beweise ersparen, welche für unsere Meinung sprechen und welche bereits durch die Presse und durch die umsichtigste Prüfung des landständischen Ausschus­ses zu Genüge zur Sprache gebracht worden sind.

München, 10. Okt. In der heutigen Kammer­sitzung sehen wir manche Gesichter sich erheblich ver­längern. Der Finanzminister beantragt eine Anleihe von 7 Mill. Gulden durch freiwillige Subscription; es ist nur fatal, daß diese 7 Mill, längst verausgabt sind. Der Minister bedauert, daß er einen beabsich­tigten Steuerzuschlag zur Deckung der Kosten für die deutsche Flotte und die Nationalversammlung, nicht schon dem vorigen Landtage vorlegen konnte, weil die­ser aufgelöst werden mußte und weil sich die öf­fentliche Stimme sehr gegen einen solchen Steuerzu­schlag aussprach. Das Ministerium hat alle Hülfs- guellen benutzt, alle laufenden Einnahmenzu Rathe gezogen"; das Militär hat zu viel gekostet. Jetzt muß Geld beschafft werden, damit nicht eine Stockung in den laufenden Ausgaben entstehe. So geht es eben überall. Sodann bean­tragt der Minister noch einige Zusätze zu dem Bud­get'von 184951, in Bezug auf eine noch nicht vor­geschobene Position für das Ministerium des Kultus,

Der unschuldige Galeereusclave.

(Aus derAllgemeine Moden-Zeitung".)

(Fortsetzung.)

Der Greis überwand den Schauer, den er bei dem Anblicke des Züchtlings empfand und sah denselben eine Zeit lang mit erzwungener Ruhe an.

Dieser Mann," sprach er dann, heißt Bonnemain und ist Gehilfe meines Gärtners. Nicht er wollte mich morden, sondern jener dort, wie ich sage, Arthur von Aubian. Thun Sie Ihre Schuldigkeit, Herr Pro­kurator; ich habe vielleicht nur noch einige 2111 gen Miete zu leben, man schreibe also meine Aussage auf. Sterbe ich, so verlange ich, daß Ihr alle vor der Jury meine letzten Worte wiederholt. Schreiben Sie..., nein, ge­ben Sie mir die Feder, ich werde die Kraft haben, selbst zu schreiben."

Man sehe doch," dachte Bonnemain bei sich, der nun wieder leichter athmete;wenn alle Kunden so fest an dem Geschäfte hielten, so wäre ein Vergnügen zu arbeiten. Der Alte scheint die Strickleiter des jungen Herrn noch nicht vergessen zu haben; daS kommt mir zu Gute."

»$ Aubian hatte kein einziges Wort gesprochen; als daS Opfer einer Racke, deren Dolch er nicht abwenden konnte, ohne öffentlich ein geliebtes Weib zu entehre»,

verharrte er in einem resignirten und verächtlichen Schweigen.

Herr von Aubian," sagte endlich der königliche Prokurator zu ihm mit einer Verlegenheit, welcher die Männer der Justiz selten ausgesetzt sind,wie seltsam uns allen auch die Erklärung deS Herrn Gorfaz er- swcinen muß, so kann ich doch nicht umhin, sie wört­lich in dem Protokolle aufzunehmen."

Thun Sie Ihre Psiicht," antwortete Arthur ernst.

Auf die Aufforderung deS Herrn Carigniez erzählte der 2Utc den Mordversuch, dessen Opfer er beinahe ge­worden wäre, ausführlich und er folgte der Wahrheit in allen Stücken, außer in einem einzigen. Trotz allen Einwürfen die ihm der Verhörende machte, nannte er stets statt des Namens des wirklichen Mörders, den deS Geliebten seiner Frau. Als er die Feder nahm, um diese Aussage zu unterzeichnen, die einen Unschul­digen auf das Schaffet bringen konnte, trat der Geist­liche wieder in daS Zimmer. Bei dem Anblicke des Dieners einer Religion, welche gebietet, den Sündern zu verzeihen und Beleidigungen zu vergeben, zögerte Gorsaz einen Augenblick, aber auch nur einen Augen­blick, dann erhielt sein Haß und seine Rachsucht wieder die Oberhand; mit ziemlich fester Hand unterzeichnete er daS Protokoll, dann aber sank er auf das Kissen zurück, erschöpft von den ungeheuern Anstrengungen, die er gemacht hatte, um seine Rache zu sichern.

Sft eS genug?" fragte der Doktor den Prokura­tor;da liegt er nun halb tobt; ich denke, daS muß hinreichen. Haben Sie noch nicht alles erfahren, was Sie wissen wollen ?"

Ich habe mehr gehört, als ich wünsche," ent­gegnete Herr Carigniez mit bekümmerter Miene;was sagen Sie zu dem Zustande deS Herrn Gorfaz? Glau­ben Sie, daß das Fieber doch Antheil an dieser merk- würdigen Aussage hat?"

Und wenn mein Leben davon abhängen sollte," entgegnete der Arzt,ich kann nicht gegen mein Ge­wissen sprechen. Der Herr Gorsaz hat in diesem Augen­blicke kein Fieber und er weiß gewiß, waS er sagt. Ob er die Wahrheit sagt, weiß ich freilich nicht."

Und Sie Herr Pfarrer, wollen Sie mir nicht zu Hilfe kommen ?" sagte der Prokurator zu dem Geist­lichen, der, als er die Aussage des Herrn Gorsaz ver­nommen hatte, in stummer Bestürzung dastanb.

Ein ächter Christ würde verziehen haben," ant­wortete der alte Pfarrer, dem Lucie ihre Fehltritte ge­beichtet halte.

Was verziehen?" fragte Carigniez.

(Fortsetzung folgt.)