genommen. Die Ausführung deS Staats - Prokurators ist klar und energisch.
Von den Vertheidigern nimmt zunächst der des Kohl, Prokur. Arnoldi, das Wort. Die durchdachte und scharfsinnige Rede desselben, der nur ein geläufigerer und schwunghafterer Vortrag fehlte, beschäftigte sich damit, nachzuweisen, daß kein Complott vorliege, daß die Angeschuldigten nicht die Absicht des Mordes gehabt hätten, und daß Kohl nicht überführt sei, auf den Frühmesser geschossen zu haben. Ein Mord-Com- plott schmiede man nicht mit lauter Stimme auf öffentlicher Straße, sondern möglichst geheim mit überlegter Vertheilnng der Rollen. Zur Annahme der Ermordungsabsicht fehle jedes Motiv. Im vorigen Sommer haben allerdings die Begriffe des Rechts und der gesellschaftlichen Ordnung gewankt, und grade diese Begriffskrankheit sei auch wohl bei den Angeschuldigten vorhanden gewesen, wenn dieselben sich wegen einer Strafpredigt gegen den Frühmesser Ungesetzlichkeiten, Selbstrache erlauben zu können geglaubt hätten. Man habe nicht tödten, sondern in Angst jagen wollen. — Bei dem Mangel eines Komplotts müsse aber jede selbstständige Handlung des Einzelnen in Betracht kommen , also bei Kohl die Frage, ob er geschossen habe. Das sei nicht erwiesen. Keiner der Zeugen habe ihn das Gewehr nach dem Frühmesserei-Gebäude abfeuern sehen. Er (der Vertheidiger) beantrage deshalb Freisprechung.
Prokurator Geiger verheidigt den Angeschuldigten Müller, und bezog sich zunächst, zum Beweise dafür, daß die Annahme eines Complottes ungerechtfertigt sei, auf das von Arnoldi Gesagte. Sodann führt er aus, daß, wenn kein Complott vorliege, Müllers Handlungen das Verbrechen des Mordversuchs nicht enthielten. Die Absicht zu tödten sei eine solch' unnatürliche und unmenschliche, daß man die- selb bei einem Manne wie Müller, über dessen Leumund den Geschworenen aus der Verhandlung nichts Nachtheiliges bekannt geworden sei, nicht voraussetzen dürfe. Geschossen worden sei, als die Fenster sich wieder geschlossen hätten. Das weise darauf hin, daß man nicht auf die Person des FrühmesserS, sondern nur in dessen Zimmer habe schießen wollen, um eine Demonstration zu machen. Müller sei überhaupt nur überführt, geschellt zu haben; im Uebrigen der Beweis gegen ihn sehr schwach. Er bitte deshalb das: „Nicht- Schuldig" auszuspröchcU. — Geiger's Vertheidigung machte sowohl wegen der Hervorhebung einzelner schlagender Momente, als wegen des stellenweise warmen und überzeugungstreucü Vortrags sichtlichen Eindruck. Wir zweifeln nicht, daß cs Herrn Geiger bald gelingen wird, bei einiger Uebung im freien Vortage einer der tüchtigsten Gerichts-Redner zu werden.
— Auf ihn folgte Prokurator H e e s e r , ein Mmn, der offenbar das Erreichbare hinter sich hat. Wir hörten nichts, wenigstens nur einzelne Sätze ans H e e s e r s größtentheils abgelesener Vertheidigung, wissen deßhalb auch nicht, in wieweit dieselbe die zu Gunsten des B i b o sprechenden Vertheidignngs- Momente genügend hervorgehoben hat, müßten aber um so mehr bedauern, wenn dies nicht der Fall wäre, da Bibo nach dem Urtheile der Rauenthaler ein zwar roher, aber nichts weniger als völlig verdorbener und boshafter Mensch ist.
Prokurator Lang löste seine Aufgabe mit gewohntem Talent. Er lenkte, ohne sich bei dem allgemeinen Theile länger aufzuhalten, die Aufmerksamkeit der Geschwornen frisch und unmittelbar auf das, was seinen Klienten Jak. Ringel betraf, und wies überzeugend nach, daß Ringel nur von seinen Mitangeschuldigten, die ihr Interesse dabei fänden, einen Unschuldigen mit hereinzuziehen, verdächtig gemacht werde, daß die Zeugenaussagen den vollständigsten Gegenbeweis, also die gänzliche Unschuld des Ringel dargethan hatten, da dieser weder auf dem Wege zum Frühmessereigebäude, noch an demselben von irgend Jemanden gesehen worden sei, — aber hätte gesehen werden müssen, wenn er bei Kohl, Bibo und Müller gewesen wäre. *) Er wies auf den guten Privatcharakter des Ringel hin, welcher eine Frau und fünf Kinder, ohne Vermögen zu besitzen, durch seiner Hände Arbeit redlich ernähre, — und beantragte das „Nicht-Schuldig", indem er die Geschwornen zum Schlüsse darauf aufmerksam machte, daß sie durch ein ungerechtes „Schuldig" nicht allein den Ringel, sondern auch dessen Familie ins Elend stürzten.
Der Staats-Prokurator hatte während der Verhandlung offenbar das schwierigstk Amt, indem er jeder Vertheidigung speziell begegnen mußte. Darüber, daß er diese Aufgabe mit Glück löste, herrschte nur eine Stimme unter den Anwesenden.
Der Präsident Flach gab zum Schluß ein kurzes, die Hauptgesichtspunkte unparteiisch hervorhebendes Resume, und die Geschwornen begaben sich demnächst in ihr Berathungszimmer, aus welchem sie erst nach
2 Stunden zurückkehrten. Der Obmann Wagner aus St. Goarshausen verlas unter feierlicher Spannung des Publikums das Verbiet, welches, wie wir bereits mittheilten, gegen Riegel in allen Punkten auf „Nicht-Schuldig", gegen Bibo, Kohl undMül-
*) Der Vertheidiger hob namentlich auch, mit nur etwas zu viel Rücksicht, im Interesse des öffentlichen Rechts die völlige Grundlosigkeit der Anklage vom Anfang au hervor, und tadelte deßhalb die Gerichte, die also einen Unschuldigen einer 13wöchentlichen Haft auSsetzten, ohne daß derselbe Anspruch auf Schadenersatz hätte.
ler auf „Schuldig"; wegen verabredeten Mordversuchs auf den Frühmesser Schraub lautete. Bei * bet zweiten Verlesung durch den Gerichts-Sekretär ‘ 21 m in a n n waren die Angeklagten zugegen. Sie schie- ven unbewegt.. Selbst Ringel äußerte, als ihm der ' Präsident das freisprechende Urtheil verkündete, kein Zeichen freudigen Gefühls. Er benahm sich, als ob er eben wieder zum Gefängniß abgeführt werden sollte. Nach dem Strafgesetze konnte der Staats-Anwalt, wie derselbe demnächst ausführte, Zuchthausstrafe bis zu 16 Säuren beantragen. Der Strafantrag wurde jedoch nur anf „5 Jahre Zuchthaus" unter Anrechnung des von den Verurtheilten unverschuldet erlittenen Untersuchungs-Arrestes gestellt, und der Ge- : richtshof erkannte nach diesem Anträge, obschon die : Vertheidigung durch den Prukurator Arnoldi gegen dieses Strafmaaß als zu hoch remonstrirt, und zwei Jahre Correktionshaus beantragt hatte.
Wohl nur sehr wenige der Anwesenden waren durch dieses Resultat nicht befriedigt. Auch nach unserer Ueberzeugung entsprach es der Gerechtigkeit, die uner» bittlich Sühnung verlangt, wenn solche Rohheit, solche Frechheit in solcher Weise die persönliche Sicherheit und gar das Leben eines Gesellschafts-Mitgliedes gefährdet. Und nicht allein die Entscheidung hat uns befriedigt; ; der Gang der ganzen Verhandlung belehrte uns auch, daß Männer, die von dem ernsten Streben beseelt sind, das. Institut des Schwurgerichts zu seiner wahren Bedeutung auszubilden, schon bald durch die Uebung da- : zu befähigt werden.
D.T. Wiesbaden, 10. Okt. (Ueber di e Be- 1 fördernng und Behandlung der Auswanderer.) In Nro. 239 dieses Blattes werden in einem ! Artikel, d. Wiesbaden, 6. Okt., Bruchstücke aus Briefen von zwei früheren Einwohnern Wiesbadens, welche diesen Sommer nach Amerika auswanderten, in der Absicht mitgetheilt, „Diejenigen, welche sich zur Aus- i Wanderung nach Amerika entschließen, vor allen Gefahren, welchen sie bei ihrem Ueberzug ausgesetzt sind, ; nachdrücklich zu warnen." Diese Absicht ist gewiß sehr - lobenswerth und sollte von Allen, welche dazu im Stande sind, unterstützt werden. Indessen wird diese Absicht schwerlich vollständig erreicht werden, wenn man in solchen Mittheilungen die Namen der Agenten, welche = sich der angeführten Behandlungsweise schuldig machen, verschweigt, indem hierdurch redliche Agenten leicht ; verdächtigt werden können, während die Schuldigen J vielleicht immerfort ihrem Eigennütze fröhnen und den : armen Auswanderer ungestört prellen.
Es wäre daher sehr wünschenswerth, daß die Na- , men jener Agenten veröffentlicht werden. *)
Uebrigens sei es mir erlaubt, zum Besten der Auswanderer, hier noch auf einige beachtenswerthe Punkte aufmerksam zu machen.
Es ist erstlich eine sehr irrige Ansicht der Aus- - Wanderer, daß die Agenten eigene Schiffe hätten; außer den Post- und Dampfschiffen sind es laute Kauffahrteischiffe, mit welchen die Auswanderer befördert , werden.
Eine andere ebenso irrige Meinung ist die, daß ' es besser sei, über London zu reisen, statt über Ant- ‘ werpen; obgleich die Erfahrung vollständig das Gegentheil lehrt. Es ist bekannt, daß die Auswanderer ans der ersten Fahrt schlecht, auf der andern aber sehr , gut, sowohl hinsichtlich der Lebensmittel, als auch der j Beschaffenheit der Schiffe, besorgt werden, indem die belgische Regierung eine sehr strenge Aufsicht führt und anch die herzgogl. nassauische, sowie die großherzoglich i hessische Regierung die Ausführung der Verträge, welche für die Fahrt über Antwerpen geschlossen werden genau überwacht, wie man sich leicht ans der Anschauung eines solchen Vertrags-Formulars überzeugen kann.
Zum Schlüsse mache ich noch ganz besonders da- i rauf aufmerksam, daß die meisten der von den Aus- wandern gerügten Uebelstände nicht selten die Folgen davon sind, daß die betreffenden Personen ihre Akkorde i mit ausländischen Agenten abschießen, welche alsdann ! oft der vollen Sicherheit entbehren, während inländische Agenten die vollste Sicherheit gewähren, da namens j lich die Nassauische. Negierung bei Ertheilung der Concession zur Anlage von Agenturen, den ganzen Con- ; traft vorschreibt und eine entsprechende Caution ver- ! langt, was offenbar zur Sicherheit des Auswanderers geschieht, indem es nur dadurch möglich wird, einen pflichtvergessenen Agenten mit Erfolg zu belangen.
Aus dem Kreise Hadamar. In der durch die „Nass. Allg. Ztg." gemeldeten Versetzung des hier allbeliebten Kreisamtssekretärs Appel an das Justizamt zu Wehen erblicken wir abermals eine „Maßregel" der Regierung gegen einen ihr „mißlich bigen" Beamten. —" Wie man vernimmt, wurde der- ; selbe, weil er während seiner zufälligen Anwesenheit bei den in Weilburg jüngsthin stattgehabten Anmaßun- i _
♦) „Daß man unter den Agenten, welche sich damit befassen, ' die Nebersiedlung nach den nordameukanische» Häfen zu vermit- । teilt sehr redliche und ehrenwcrthe Männer findet", war ausdrücklich in dem Artikel * Wiesbaden, 6. Ott. Vorbehalten. Die ’ öffentliche Nennung der Namen derjenigen Agenten, auf welche sich die beiden mitgetheilten BriefauSzüge beziehen, i|t jedoch aus sehr gewichtigen Gründen, dnrchanâ nicht statthaft.
Die ehrlichen Agenten, von welchen wir selbst einige anS eigener Erfahrung als durchaus brave Männer erfunden haben, werden aber sicher durch den gerechten Tadel, welcher gegen das Verfahren anderer Agenten ausgesprochen wurde, nicht den geringsten Nachtheil in der öffentlichen Meinung über ihre i reelle Beförderung der Auswanderer zu befürchten haben.
An merk, d. Redaktion,
gen der von Wetzlar herübergekommcuen „herrlichen^ Kriegshelden gegen die, welche dieselben in die Ordn- jen des An stau des zurückverwiesen, nicht mit der qé* wünschten Energie ausgetreten ist, auf die „wahrheits« getreuen" Darstellungen der „Nass. Allg. Z." hin ohne weiteres Zerfahren, wie man sagt, von der hohen Landesregierung mit einer Geldstrafe angesehen. — Seine derrnalige Versetzung von einer Verwaltung s- ste l le an ein j u|t t $ ain t erregt bei uns abgesehen von der traurigen Gestalt der Sache selbst, die Vermuthung, daß die Negierung in althergebrachter büro- krätischer Weise auch in Zukunft die Verwaltungs- ut Justizbeamten, und umgekehrt, je nach Belieben, stempeln wolle, während es doch nach stattgehabter Trennung der Justiz von der Verwaltung als ein Hauptvortheil zu betrachten wäre, wenn die einmal in eines dieser beiden Fächer eingetretenen Beamten auch in Zukunft darin verwendet bleiben, damit schale Routine nicht ferner die Stelle gründlicher Kenntniß und Erfahrung vertrete. — Wenn es überhaupt Grundsatz einer vernünftigen Pragmatik ist, jedem Staatsbürger die Wahl seines Berufszweiges selbst zu überlassen, so kann das Verfahren der Regierung schon bei der ersten Besetzung der Verwaltungsstellen, da die Wünsche der Einzelnen kein offizielles Gehör fanden, keine Billigung verdienen. Unserer Ansicht nach müßte die Berufswahl der Einzelnen unbedingtes Gehör stufen und in Zukunft die Fähigkeit zu der getroffenen Wahl bei dein Himmelweiten Unterschiede der Justiz von der Verwaltung schon vor dem Eintritt in das praktische Leben geprüft und, da gerade die Hauptwissenschaften der Verwaltungsbeamten für die Juristen Hülfswissenschaften und einige Wissenschaften des einen Faches für das andere geradezu überflüssig sind, nur durch eine Trennung der Prüfung der Eamerulisten von derjenigen der Juristen die so sehr gehaßte Schalheit der Routine vermieden, der Unterschied beider Fächer aber so scharf dargestellt werden, daß es der langfingerigen Bürokratie ein für allemal unmöglich wäre, die in dem Gesetze, welches Justiz und Verwaltung trennt, errungenen Vortheile wenigstens durch das Durcheinanderwerfen beider Be- amtenklassen zu verwischen. Dies letztere müßte im geringsten Falle entweder die Freiheit des Richterstan- des in ein schiefes Licht stellen, oder aber diesen mit einer Masse mißliebig gewordener Verwaltungsbeamten überfüllen.
Frankfurt, 11. Okt. (Fr. I.) Durch den Telegraph erhielten wir gestern aus Berlin die Nachricht, daß am gestrigen Tage Preußen den Vertrag über die Bildung der neuen deutschen Central- gemalt ratificier habe, uno die Urkunde per Courier nach Wien abgesendet sei.
Darmstadt, den >5. Okt. Im Februar des Jahres 1847 hat Heinrich von Gagern in einer Broschüre die bekannte Ausrufung gethan, „es sei ein unauslöschlicher Schandfleck für das Großherzogthum Hessen, daß ein Georgi in dessen Ständekammer sitze:" die Gerüchte unter dem Ministerium du Thil haben wegen dieser Aeußerung keinen Grund gefunden, eine Anklage auf beleidigte Amtsehre zu stellen, und als Gagern Minister wurde, hat er die oft geforderte Untersuchung gegen Georgie nicht angeordnet, vielmehr weil sein Zartgefühl fürchtete, man möge dies, als Privathaß auslegen. Im Jahre 1848 hat man in Darmstadt dem unglücklichen Weidig ein feierliches Leichenbègâng- niß gebracht und ein Denkmal gesetzt, und in demselben Jahre hat Georgie in Gießen, wahrscheinlich in einem An falle geistiger Verwirrung, von seinen Fenster aus auf ruhig vorübergehende Bürger zu schießen gedroht. Im Jahr 1849, unter dem liberalen Ministerium Jaup, erscheint vor den Assisen in Darmstadt ein Prozeß gegen Dr. A. Büchner wegen „Beleidigung der Amts- und Dienstehre des Hofgerichtsraths Georgie in Gießen", und zwar aus Anlaß einer in einem belletristischen Blatt gedruckten fingirten Geschichte, die Aehnilchkeit mit Dem Weidig'schen Prozeß und dessen Tode hat. Diese Sache wird den 16. Okt. in Darin- stadt zur Verhandlung kommen, und ist so ein in die Augen springendes Zeichen unsrer Zeit. — (N. D. Z.)
Rastatt, 7. Okt. Gestern erschienen 8 Soldaten gleichzeitig vor oem Standgericht. Es waren: Feldwebel KiUmarr und Kopf, Signalbläser Kohlenbecker, die Soldaten Strobel, Schilling, Schneider und Kühner, der Korporal Trautwein. Nachoem die Verhandlungen von Morgens 8 bis Mittags 4 Uhr ununterbrochen fortgedauert hatten, zog sich das Gericht zurück, und nach halbstündiger Berathung wurden Killmarr und Kohlenbecker zum Tode, Koch, Strobel, Schilling, Schneider und Kühner zu 10 Jahren Zuchthaus ver- urtheilt; da aber diese Urtheile, auch die beiden erstem nicht einstimmig waren, muß die Bestätigung des Kriegsministeriums eingeholt werden. Korporal Trautwein wurde dem ordentlichen Richter überwiesen. (D Z.)
Rastatt, 9. Oktober. Emil Heinzius aus Frankfurt, ehemals preußischer Offizier, und Nathaniel Bloch, Schustergeselle aus Schmieheim, wurden heute von dem Standgerichte zu 10 Jahren Zuchthaus ver- urtheilt; Ersterer einstimmig, der Andere mit 5 Stimmen , den Präsidenten nicht gerechnet. Von den Gefangenen werden sämmtliche nicht besonders beschwerte Badener, die nicht Soldaten sino, in den nächsten Tagen ans den Casematten entlassen und zur Untersuchung an die Aemter abgeliefert.