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terunq sei sehr zweifelhaft Das Absterben der Hof- Pensionen und Leibrenten gehe nur sebr lang,am vor sich. Die Einkünfte der Domänen würden nicht stei­gen, wenn man nicht daö System der Bedrückung und Plusmacherei wieder annehme. Eine Stillstellung der Zahlungen werde als ein Anfang zum Staatsbankerott betrachtet werden. Man möge sich daher nickt sangui­nischen Hoffnungen Hingeben; denn man wisse ja, daß in Deutschland politische Hoffnungen nur zu bitteren Enttäuschungen führten. Die Furcht von Eck's, daß eine Entscheidung durch einen Dritten, etwa durch das Reichsgericht, nachtheiliger für das Land ausfalle, theile er nicht. Denn das Reichsgericht könne doch nicht mehr zusprechen, als die Domäneneinkünste; diese aber wür­den schon durch 300,000 fl. überstiegen, also stehe dem Reichsgericht, wenn es auf Mehr erkennen wolle, die sogenannte exceptio Caesarea (wo nichts ist, hat der Kaiser sein Reckt verloren") entgegen. Wenn Herr Do­mänerath Tippel behaupte, man dürfe die 80,000 fl. Zehntablösung nicht in Abzug bringen, weil sie dem Lande zu gut gekommen, so frage er, wem denn die 2 Millionen für Schloßbauten, die 94,000 fl. Leibren­ten und namentlich die ungeheueren Versckenkungen und Veräußerungen von Domänengütern zu Gut gekommen seien, und ob man nicht zum allerwenigsten Beides ge­gen einander ausgleichen könne? Napoleon habe zwar gesagtZahlen beweisen". Wenn man aber mit den Zahlen umspringe, wie Fresenius, dann bewiesen die Zahlen gar nichts. Er widerlegt hierauf die Berech­nung von Fresenins und bemerkt, derselbe rechne mit lauterWenn" und lauter Hoffnungen. Wenn man aber seinen ganzen Calcül auf bloßeWenn" baue und damit beweisen wolle, daß man 300,000 fl. verwiegen könne, so solle man lieber jetzt bloß 200,000 fl. be­schließen und mit der Erhöhung auf 300,000 warten, bis alle dieseWenn" undAber" eingetreten seien, was vielleicht nie geschehe. Die übrigen deutschen Ci- vidisten seien kein Muster. Denselben stehe ebenfalls eine Ermäßigung bevor. Sie betrügen meistens 12, 15 ja sogar 22 Prozent der Staatseinnahmen, während sie in nichtdeutschen wirklich constitutionellen Staaten Eu­ropas nur 1 IV2 Prozent betrügen. Man möge sich daher lieber die Letzteren zum Muster nehmen. Er könne nicht für eine so hohe Civilliste stimmen, daß da­durch ein ständiger Zuschuß aus der Staatscasse nöthig werde. Dazu glaube er kein Mandat zu haben. Tippel repetirt seine Lection, indem er die früher schon erwähnten Ausführungen nochmals der Kammer zum Besten giebt. Ministerpräsident wirft Lang Persönlichkeiten vor, die einen Ordnungsruf verdient hätten. Die von Habel beantragten Reduktionen des Marstall's gehörten gleichfalls nicht hierher. Es handle sich hier um eine staatsrechtliche Frage, um die Berech­

tigung des Staatsoberhaupts an den Domänen. Ver­einbare man sich nicht, so müsse man den Streit durch das Reichsgericht zu schlichten suchen. Die finanzielle Frage sei hinlänglich erschöpft, die Domänenerträgnisse seien durchaus nicht so gering, als man sie von ver­schiedenen Seiten habe darstellcu wolle. Die Civilliste müsse nach großem Maaßstabe festgesetzt werden; es käme die Stellung in Betracht, die Nassau zn Deutsch­land einnehme! ' Die Anforderung der Regierung und des Herzogs sei sehr billig. Lang: Was er über Abentheurer gesagt habe, sei nicht aus bestimmte Personen gerichtet. Uebrigens betreffe es eine allge­mein bekannte und oft zur Sprache gebrachte Landes­beschwerde, die man wohl erwähnen dürfe, wenn Rede­freiheit noch gelten solle. Born beantragt den Schluß; ehe jedoch über den Schluß abgestimmt wird, wünscht Großmann nochmals das Wort zu einer Erklärung, das ihm ganz gegen die Geschäftsordnung ertheilt wird. Born zieht hieraus seinen Antrag zurück, und Snell bekommt das Wort. Die Domänen seien Staatseigen­thum, und deßhalb ganz außer engerer Verbindung mit dem regierenden Hause. Außerdem berufe man sich auf andere Civillisten; die seien aber so hoch, daß dadurch wieder auf's neue erhelle, daß nur eine allgemeine deutsche Republik der Noth des Volks abhelfen könne. Die Veräußerungen der Domänen wolle man auf spätere Zeiten versparen, weil dann das Geld wohl besser angewandt werde, wie jetzt. Uebrigens halte er es für seine Pflicht, mitzugehen bis zu 250,000 fl., um dadurch zu verhüten, daß nicht 300,000 fl. gegeben würden. Naht will nicht höher gehen, als bis zu 200,000 fl.; wenn die Herren auf dem Rechtsbodeu stehen wollten, so soll­ten sie den ganz gewöhnlichen Grundsatz wahren, daß man ein Gut nicht höher belaste, als dessen Renten betrügen. Auch sei zu bedenken, daß die katholische Kirche ein Bedeutendes zu den Domänen beigesteuert habe. Diese verlange auch schon ihre Güter wieder zurück, was sich durch viele Petitionen beurkunde, die freilich nicht von Geistlichen eingegangen seien, denn die Herren wüßten es auf andere Weise anznfangen. Als­dann thut Naht geschichtlich dar, daß das Land ebenso wohl Rechte an den Domänen habe, als der Herzog; auch die Lage Nassau's verlange eine geringe Civilliste. Man müsse sich über die Forderungen der Regierung wundern, die eher von einem Haus- als von einem Staatsministerium auszugehen schienen. Auch wolle man dem Herzog nicht selbst Opfer auferlegen, sondern nur verhindern, daß Andere, die den Herzog, dem Lande entfremdeten, keine Gelegenheit zu üppigem Leben und Bereicherungen fänden. DerM i n i st e r verwahrt sich gegen die Vorwürfe Raht's, er habe alles wohl überlegt, und sein Gewissen lasse ihn ruhig, v. Eck erörtert nochmals das Domänialverhältniß; die Einnahmen seien zwar von

der Regierung zu hoch, aber von Andern zu niedrig berechnet. Sie ertrügen eine Civilliste von 300,000 fl. recht wohl; es seien seit den 20er Jahren sehr viele schlechte Fruchtjahre gewesen (die guten vergißt er), es seien viele Waldblößen cultivirt u. s. w., was Alles einen Höbern Ertrag der Domäne in Aussicht stellte.

Es kommt zur Abstimmung zuerst wegen der Uc^r- nahme der neuesten Hofpensionen auf die Staatskasse. Eck, Bertram, Heydenreich beantragen dieselbe, jedoch unter der Bedingung, daß die Pensionen nach dem neuen Pensionsgesetz festgesetzt, und die Functions- gehalte nicht mitgerechnet werden. Die Abstimmung verbleibt auf Lang's Antrag bis zuletzt, damit man sich nach der Festsetzung der Civilliste in dieser Frage ent- scheiden könne. Es kommt zn Habels Antrag, mit Ja stimmen Jung II., Braun, Jung L, Habel, Hehner, Snell, Born, Naht, Haupt, Wenckenbach, Lang, Mül­ler II., Insti, Creutz, Wehrfritz; er fällt also mit 25 gegen 15 Stimmen durch. Für Gergens Antrag stim­men: Kalt, Leisler, Gergens, Braun, Jung I., Hehner, Snell, Unzicker, Born, Preiß, Heil, Müller II., Creutz, Wehrfritz , Kürtel, Schmidt, Tripp, Wimpf; er fällt also mit 18 gegen 22 Stimmen durch. Jung II., Habel, Naht, Haupt, Wenckenbach, Lang und Iusti stimmen wegen der Höhe der Summe dagegen. Für v. Eck's Antrag sind: Fresenins, Müller I., Heydenreich, Rau, Zollmann, Bertram, Großmann, Remy, Blum, Schlem­mer, v. Gödeke, Keim, Bellinger, v. Eck und Wirth; fällt also mit 15 gegen 25 Stimmen durch, und es giebt kein Resultat.

Der Minister erklärt hierauf, daß er weitere An­träge zur Vollendung der Vereinbarung einbringen werde.

Kalt motivirt seine Abstimmung gegen 300,000 fl. durch die Lage der Domäne und des Landes. Lang beantragt, die Kammer möge aus Grund der heutigen Abstimmung den Wunsch aussprechen, daß die Regie­rung nicht mehr als 250,000 fl. für die Civilliste, Chatonlle und Hofhaltung aus der Domänenkasse ent­nehmen möge, bis zur definitiven Regelung der streiti­gen Sache.

Nach langem Hin- und Herstreiten über die Zuläs­sigkeit des Antrags und nachdem Naht darauf hinge­wiesen, daß die Sache durch die mißlungene Vereinba­rung wie früher stehe, und der Minister für jede Zah­lung ans der Domänenkasse ohne ständische Verwilli- gung verantwortlich sei, wird Lang's Antrag mit 20 gegen 19 Stimmen angenommen; woraus der Minister erklärte, dieser Wunsch der Kammer sei so ungeeignet, daß er denselben dem Herzog gar nicht mittheilen werde, und alsdann die Kammer vertagte.

Verantwortlicher Redakteur: Oppermann.

Druck und Verlag der C. Ritter'schen Buchdruckerei.