Beilage zu Nr.232 der Freien Zeitung
vom 28. September 1849.
Nassauischer Landtag.
Ausführlicher Bericht.
Sitzung vom 20. Septe m b c r.
Wir theilen wegen der Wichtigkeit des behandelten Gegenstandes, nämlich Festsetzung der Civilliste des Herzogs, nachträglich einige nähere Angaben über die am 20. d. M. stattgehabte letzte Sitzung unseres Landtages für 1849 mit.
< Der Ausschuß zur Begutachtung der Sache bestand aus den Abgeordneten Heydenreich, von Eck und Bertram, welches für die Dauer der Regierung des Herzogs eine jährliche Civilliste von 300,000 fl. beantragten , Gergens, welcher eine Verwilligung von 250,000 fl. für die nächsten 5 Jahre vorschlug , und Habel, Lang und Müller II., welche einen Betrag von jährlich 200,000 fl. begutachteten.
Aus dem von Eck verfaßten Gutachten der drei erstgenannten Abgeordneten, welches mit einer Unmasse von Material überladen ist, und welchem man bei dem raschen und nndeutlichen Bortrag nicht gut folgen konnte, theilen wir Nachfolgendes mit:
„Man gehe von der Absicht aus, die eigentliche Civilliste (im engeren Sinne) rein und frei zu erhalten, d. h. keinerlei Lasten auf dieselbe zu legen, namentlich weder
1) Hofpensionen , weil der Tod der Inhaber und somit die Dauer des Bezugs derselben ungewiß und dabei zu befürchten sei, daß der Herzog in Prozesse verwickelt werden könne, noch auch
2) die Appanagen, Witthümer und Ausstattungen, weil auch deren Betrag ungewiß sei, und man befischten müsse, daß dieselben sonst entweder zu karg oder zu verschwenderisch ausfallen, daß der Herzog von seinen Verwandten überlaufen werde rc.
Nach einer am 28. Februar 1849 von der Regierung gemachten Mittheilung, welche sich aus das (bekanntlich mit Umgehung des Landtages erlassene) Haus- Gesetz vom 13. Dezember 1822 stützt, sollen folgende Summen bezahlt werden:
1) einem jeden Prinzen des Herzoglichen Hauses, sobald er 15 Jahre alt ist, jährlich 10,000 fl.,
2) einer jeden Prinzessin des Herzoglichen Hauses, sobald sie 14 Jahre alt ist, jährlich 5,000 fl.,
3) einer jeden Prinzessin, wenn sie heirathet, 40,000 fl., 4) Witthum für die verwittwete Herzogin 30,000 fl., nebst einer standesgemäßen Wohnung.
(Das früher festgesetzte Witthum betrug:
a. für Nassau-Usingen, festgesetzt 1803 . 12,000 ft. b. für Nassau-Weilburg, festgesetzt 1804 12,000 „ c. für die erste Gemalin des Herzogs Wil
helm, festgesetzt 1813 . . . 12,000 „)
Nach dem E ck' schen Bericht sollen diese Posten neben der Civilliste, für die dermaligen Glieder des Herzoglichen Hauses beibehalten, für weitere aber die Vereinbarung Vorbehalten bleiben, in Gemäßheit des §.79 der sogenannten Kodifikation.
Die Regierung fordert nun, außer Hofpensionen, Leibrenten rc., Appanagen, Ausstattungen, Witthum, für die Chatoulle und Hofhaltung des Herzogs vom 1. Januar 1850 an auf 5 Jahre jährlich 300,000 fl., sowie ferner eine große Reibe von Schlössern, Gebäuden, Grundstücken und Berechtigungen ; von dieser Summe sollen die Chatoulle, die Hofhaltung, die Gehalte der Hofdiener (mit Ausnahme der Pensionen), der Marstall, das Hofmobiliar, die Unterhaltung der Gebäude und Grundstücke, sowie alle sonstigen in das Staatsbudget nicht aufgenommenen Ausgaben bestritten werden; nach Ablauf von 5 Jahren soll eine neue Regulirung der Civilliste nach Maßgabe der Domanialeinkünfte stattfinden.
Gergeno, Habel, Lang und Müller II. wollen die Civilliste nur auf 3 oder 5 Jahre verwilligen, weil der Ertrag der Domäne ungewiß sei und in Folge der Zehntablösung , der nothwendigen Umgestaltung in der Domänenverwaltung und der Zerrüttung des öffentlichen Verkehrs auch für die nächste Zukunft ungewiß bleibe.
Eck, Heydenreich und Bertram aber wollen sie auf die Zeit der Dauer der Regierung des Herzogs festsetzen, um „eine positive Grundlage zu haben."
Eck meint nun, man müsse die Civilliste so fest- setzen, daß sie einerseits die Domäne-Einkünfte nicht übersteige, und daß sie andererseits wenigstens den Einkünften des in dem Domänenvermögen enthaltenen Privateigenthums des Herzogs gleichkomme.
Die Domäne habe von 1817 —1847 durchschnittlich jährlich 900,000 fl. rein ertragen.
Der Reinertrag derselben sei:
1. für 1848 .... 443,107 fl. 50 kr.
2. für 1849 .... 967,870 „ — „ nach Abzug der Rückstände für beide Jahre stelle sich für das einzelne Jahr ein Durchschnitt von 716,321 fl. heraus.
Nehme man nun die Civilliste nach dem Vorschlag der Regierung und rechne dazu die übrigen jährlichen Domaniallasten, nämlich:
1) Appanagen und Witthum . 55,000 fl. — kr.
2) Leibrenten...... 94,725 „ 22 „
3) Quieszentengehalte .... 4,465 „ — „
4) Pensionen ...... 35,063 „ 6 „
5) Zur Wittwen- und Waisencasse 2,610 „ — „
6) Theaterzuschuß..... 20,000 „ — „
7) Schuldentilgung .... 350,949 „ 44 „
so ergebe sich eine Gesammtsumme von 860,642 fl. 42 kr. welche also die Domanialeinkünfte übersteige.
Ziehe man sämmtliche übrigen Domanialeinkünfte ab, und halbire den Rest zwischen Herzog und Land, so würde sich eine Civilliste von 225,000 bis 250,000 fl. Herausstellen.
Betrachte man die früheren Hofausgaben, so ergebe sich folgendes Verhältniß.
In den letzten 30 Jahren habe der Hof durchschnittlich jährlich gekostet:
a. Hofhaltung . .'. . . . 341,128 ft. b. Chatoulle....... 112,584 „
c. Jagdverwaltung .... 20,165 „ so daß sich für die Gesammtausgaben ein
Durchschnitt von...... 463,877 fl. berausstelle.
Die früheren beiden Hofhaltungen in Weilburg und in Bieberich hätten gekostet:
1. Bieberich.
a. In den Jahren von 1782 bis 1792 jährlich 92,107 fl. b. „ „ „ „ 1792 „ 1801 „ 89,508 „ c. „ „ „ „ 1801 „ 1811 „ 193,746 „ 2. Weilburg.
a. In den Jahren von 1782 bis 1792 jährlich 181,803 fl. b. „ „ „ „ 1792 „ 1801 „ 108,892 „ o. „ „ „ „ 1801 „ 1811 „ 168,437 „ Als Durchschnitt könne man annehmen, daß ein jeder der beiden Höfe zu Ende von 1700 jährlich 100,000 fl. und in 1800 jährlich 150,000 — 200,000 fl. gekostet habe.
Der Bericht meint nun, da die deutschen Fürsten in dem zn gründenden Bundesstaat wieder dieselbe Stellung einnehmen werden, wie früher im deutschen Reich, so müsse man die Hofhaltungskosten der letzten dreißig Jahre ermäßigen, und jene der alten Höse von Bieberich und Weilburg als maßgebend betrachten. Da indessen der Werth des Geldes gefallen und der Werth der Producte gestigen, und da die Hofhaltung in Weilburg eingegangen sei, so könne man eine Civilliste von 250,000 bis 300,000 fl. annehmen. Mit dieser Summe sei bei einigen Ersparungen, besonders wenn man die allzuzahlreiche und überflüssige Hofdienerschaft vermindere und die zu hoch besoldeten Hoschargen abschaffe, doch immer noch eine standesgemäße und sogar glänzende Hofhaltung möglich.
Die Regierung habe dem Ausschuß vertraulich ein Budget für die künftige Hofhaltung vorgelegt, das sich ans 350,000 fl. berechne. Dasselbe eigne sich nicht zur öffentlichen Mittheilung, allein soviel sei gewiß, daß sich bedeutende Ersparungen daran machen ließen.
Der Bericht verbreitet sich nun über eine Vergleichung mit sonstigen Civillisten der deutschen Staaten, welche meistens höher seien, und über die fast aus allen Aemtern des Landes eingegangenen Petitionen über die Civilliste, welche theils 100,000 fl., keine aber mehr als 150,000 fl., beantragen.
Eck, Heydenreich und Bertram beantragen schließlich in Erwägung:
1) des Vergleiches mit den Kosten der Hofhaltung in den übrigen deutschen Staaten,
2) daß die Hofpensionen und Leibrenten nach und nach absterben werden,
3) daß die Einkünfte der Domänen wohl steigen, und man im allerschlimmsten Falle auch einmal die Auszahlung der Pensionen still stellen könne,
4) daß das Land wenigstens den Gewinn der Zehntablösung einmal vorweg habe,
5) daß der Herzog bisher alle gerechte Forderungen verbilligt habe, und die MehrheitdesLand- tags und die Regierung bisher stets in Eintracht gelebt haben,
6) daß endlich die Schlichtung durch einen Dritten für das Land ein nachtheiligeres Ende nehmen könne,
die Civilliste aus 300,000 fl. festzusetzen.
Sodann erstreckt sich der Bericht über die im Jahre 1849 entstandenen Hofpensionen, nämlich: a. Laut Regiernngömittheilung vom 28. Fe
bruar 1849 . ...... 11,000 fl.
b. Für Pènsionirung der Hoskapelle . . 3,806 „
Eck, Bertram und Heydenreich beantragen deren Uebernahme auf die Landessteuercasse. Ger- gens, Lang, Habel und Müller II., verweigern dieselbe, weil dazu auch nicht einmal ein formeller Rechts-
grnnd vorliege. Hierauf werden folgende Specialvota vorgetragen :
Special-Votum der Abgeordneten Habel, Lang und Müller II. zu dem Commissionsbericht über die Bestimmung der Civilliste.
„Die unterzeichneten Ausschußmitglieder sind mit der Fassung und Darstellung des Commissionsberichtes nicht in allen Theilen einverstanden, und haben sich daher veranlaßt gesehen, in einem Specialvotum ihre abwei- cheudeu Ansichten näher zu begründen.
In der formellen Behandlung folgen sie ganz dem vom Herrn Berichtserstatter eingehaltenen Weg.
Nachdem in vorliegendem Bericht mit Vorausschickung des Wortbegriffs „Civilliste" die Unterscheidung zwischen Civilliste im engern und weitern Sinn nach verschiedenen Autoritäten festgestellt ist, wird bemerkt, daß unter Civilliste im engern Sinn, blos die Ausgaben für Hofhaltung und Chatoulle zu verstehen seien, während die Civilliste im weitern Sinn, alle übrigen bei der Hofhaltung vorkommenden Ausgaben für Witthum und Appanagen, Leibrenten, Pensionen an Hofdiener u. s. w. umfasse.
Diele Ausgaben zusammen bilden nunmehr unter Beziehung der Civilliste im weitern Sinn, die Anforderung der Regierung, welche unter folgenden Posten spezifizirt sind und zu welchen wir sodann unsere Bemerkungen beifügen wollen.
Die Regierung fordert demnach:
Pos. fl. fr.
1 Als Civilliste (im engern
Sinn )
a. für die nächsten 5 Jahre . 300,000 —
b. „ „ folgenden.... 350,009 — Hierzu kommen ferner: (die unter Civilliste im weitern Sinne begriffenen:)
2 Witthum und Appanagen, nach den Hausgesetzen und Ebe- pacten ......... 55,000 h
3 Leibrenten ...... 14,902 —
4 Pensionen an Hofdiener: fl. fr.
a. bis zum Jahre 1849 im Betrage von . . . . '. 64,501 56
b. Im Jahre 1849 pensionirt(lt. Rscr. vom 3. Febr. l. I.) mit.....11,516 26
Hierzu nachträglich:
c. die (am 30.
August d. J.) pensionirte Hofcapelle . . . 3,806 —
79,824 22
Pos. 2. 3. und 4. zusammen 449,726 22
Zählt man noch dazu:
5 Die in der Sitzung vom 8ten August d. Js. gemachte Anforderung für das Theater zu Wiesbaden von...... 20,000 was bisher aus der Hof- und später aus der Domänencasse un- terhalteu worden ist, nach dem Vorgang anderer Staaten unter die Civilliste, so erhöht sich deren
Betrag auf....... 469,725 22 und mit Hinzurechnung der für die Zukunft in Aussicht gestellten Mehranforderung von . . . 50,000 — auf 519,725 22
Wir wollen nun zu pos. 2. 3. und 4. bemerken, daß diese Beträge nach dein Mehrheitsbeschluß vom Laud für die Zukunft ganz übernommen, und aus der' Landessteuercasse nach Maßgabe der beantragten Reductiou gedeckt werden sollen.
Bei pos. 5. bemerken wir, daß die Aufnahme der 20,000 ft. in vollem Betrag der jetzigen Anforderung ungerechtfertigt erscheint, da es ungewiß ist, welchen Beitrag die künftige Ständeversammlung zur Unterhaltung des Theaters zu verwilligen geneigt sein werde, und wir durch unbedingte Aufnahme jenes Postens dem Land keine als ständig anerkannte Last aufbürten wollen.
Die Aufnahme der Hälfte jener Summe würde etwa als wahrscheinlicherer Betrag einstweilen in Aussicht zu nehmen gewesen sein.
Bei Erörterung der Frage, ob die vormals aus den Domänen bestrittenen Ausgaben für Witthum und Appanagen, Leibrenten, Hofpensionen u. s. w. auf die. Civilliste übernommen werden sollten, ist die Mehrzahl der Commission, in Uebereinstimmung mit der