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Kreit Zeitung.

______________________________________________________________Freiheit und Neeht!«

^N 226» Wiesbaden. Samstag, 22 September L8L8.

DieFreie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. Der Abonnementspreis beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 fl. 45 ft, auswärts durch die Post bezogen mit verhältntßmäßigem Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Verbreitung derFreien Zeitung" stets von wirksamem Erfolge. Die ZnserationSgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

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LL" Einladung zum Abonmninit. *^a

Mit dem 1. Oktober beginnt ein neues Abonnement auf dieFreie Zeitung". Der Preis bleibt der bisherige. Die Bestellungen auf das mit dem 1. Oktober beginnende neue Quartal beliebe man baldigst zu machen; hier in Wiesbaden in der H. W. ALtter'fchen Buchhandlung, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern.

Die Richtung des Blattes bleibt dieselbe.

Hie Eacpeilition

Die Preßprozeffe der Freien Zeitung.

o Wiesbaden, 21. September.

Am 15. Juni l. Js. wurde der Redakteur dieses Blatteswegen Aufreizung zu hochverrätherischen Handlungen und wegen Beleidigung auswärtiger Re­genten sowie wegen versuchten Landesverraths" zuerst von dem Criminalgericht zu Wiesbaden und zwar im Allgemeinen vernommen.

Der Aufreizung zu Hochverrath und der Be­leidigung auswärtiger Regenten wurden 15 Artikel beschuldigt, welche wir in Rro. 154 des laufenden Jahrgangs näher angegeben haben. Der Versuch des Landesverraths sollte von dem Redakteur der Freien Zeitung begangen worden sein, weil er einmal den Aufruf des MärzvereinsAn die deutschen Krieger" in Nro. 109 und die Proklamation des badischen Lan- desausschuffesAn die Soldaten" in Nro. 121 und diejenigeAn Deutschlands Krieger" in Nro. 125 d^r Freien Zeitung ausgenommen und sodann veranlaßt habe, daß die letztgenannte Proklamation noch außerdem in Flugblättern vertheilt worden sei.

Bei einer später erfolgenden speziellen Ver­nehmung wurde dem Redakteur dieses Blattes eröffnet, daß man gegen folgende 6 Artikel, welche man anfangs auch angeschuldigt hatte, die Untersuchung habe fallen lassen:

1) gegen den in den Nummern 93 und 91 enthal­tenen und der Neuen Rheinischen Zeitung entnomme­nen Feuilleton-Aufsatz:Wie und in welch Manier der fromme König Fridericus Wilhelmus der Viert, in der Hilligeu Stadt van Cöllen empfangen und zum Kaiser gekrönt werden müßt";

2) den leitenden Artikel in Nr. 101:V der deut­sche Michel und die Freiheitsbestrebungen der Völker";

3) den leitenden Artikel in Nr. 105:*** die Absolutisten";

4) einen Aufsatz in Nr. 133, welcher nicht näher bezeichnet war;

5) gegen die Briefe ans Schleswig:g aus dem Sundewitt" in Nr. 156, und

6) einen Aufsatz aus der Reichstagszeitung:die oktroyirte Verfassung des Herrn von Hoheuzollern" in Nr. 132.

Statt der weggefallenen 6 Artikel wurden jedoch:

a) wegen Aufreizung zu hochverrätherischen Hand­lungen gegen: die ArtikelAn das deutsche Volk", un­terzeichnet von dem badischen Landesausschuß und von Naveaur, Trützschler und Erbe in Nr. 120, unddie nächste Aufgabe der Demokratie, ^Bom Taunus" sowie ,

b) wegen Beleidigung auswärtiger Regenten, gegen den Aufsatz in Nr. 113:Nachrichten aus Sachsen" und den Artikel in Nr. 134:Aufgeschaut ihr Män­ner in Nassau, * Wiesbaden, 7. Juni" neue Un­tersuchungen eingeleitet.

Gestern ist uns nun das Urtheil des Anklagesenats des Hofgerichtsbezirks Usingen zugekommen, durch wel­ches der Redakteur dieser Zeitung, die Buchhändlerge- Hülfen Christian Limbarth, Friedrich Wolf, sowie der Buchhändlerlehrling Friedrich Frauen Holz zur Aburtheilung vor die nächsten Assisen verwiesen wer­den. Die drei letztgenannten Personen waren anfäng­lich, wie der Redakteur dieses Blattes, speziell, des Ver­suchs des Landesverraths beschuldigt, weil sie die Pro­klamation des badischen Landesausschusses:An Deutsch­lands Krieger" vom 21. Mai l. I. in Flugblättern zur Verbreitung gebracht hätten.

Die Anklage wegen Landesverrats) wurde jedoch später aufgegeben, und in der inkriminirten Proklama­tion eine Beleidigung des Königs von Preußen und eine Aufreizung zu hochverrätherischen Handlungen ge­funden. Gegen mehrere andere Personen, welche an­fangs auch wegen Versuchs des Landesverrathes in Untersuchung standen, wurde keine Verweisung vor

die Assisen ausgesprochen. Das Nähere ergibt sich aus dem Verweisungsurtheil selbst, welches also lautet:

Urtheil

in der.Untersuchung gegen Redacteur JuliusOpper- mann zu Wiesbaden,

wegen Aufforderung zu hochver­rätherischen Handlungen und Be­leidigung Seiner Majestät des Königs von Preußen,

sodann gegen

Briefträger Johann Peter Enders zu Wiesbaden, Briefträger Wilhelm Enders daselbst, Buchhändlerlehrling Friedrich Frauen Holz von Hom­

burg von der Höhe, Buchhändlergehülfen Christian Limbarth von Ram­bach, dermalen zu Wiesbaden, Briefträger Philipp Nollstadt von Wiesbaden, Buchhändler Carl Ritter daselbst, Ausläufer Philipp Wittlich von Hettenhain, derma­len zn Wiesbaden,

Buchhändlergehülfen Friedrich Wolf daselbst,

wegen derselben Verbrechen, hat der Anklagesenat des Herzoglichen Hof- und Appel­lationsgerichts zu Wiesbaden in seiner Sitzung vom heutigen, wobei zugegen waren: der Herzogl. Hofge­richtsrath von Löw, Vorsitzender, die Herrogl. Asses­soren Preußer und Vigelius, nach Anhörung des von dem bestellten Referenten aus den Acten erstat­teten Vortrags,

nach von Seiten des Staatsanwaltes geschehener Entwickelung seiner Ansichten und Uebergabe seiner Anträge zu den Acten, sowie endlich

nach hierauf in dessen Abwesenheit ununterbrochen gepflogener Berathung,

in Erwägung:

1) daß die Anklage darauf gerichtet ist, daß Re­dakteur Julius Oppermann, Christian Limbarth, Friedrich Wolf und Friedrich Frauen holz der Auf­forderung zu hochverrätherischen Handlungen und der Beleidigung Seiner Majestät des Königs von Preus­sen sich schuldig gemacht haben;

2) daß die Beweise und Anzeigen, welche für diese Beschuldigung durch die geführte Untersuchung erho­ben worden, so erheblich sind, um darauf hin eine Ver­setzung in den Anklagestand zu begründen, auch die den Angeklagten zur Last gelegten Verbrechen nach dem Competenzgesetze vom 14. April l. I. §. 1 pos. 1 und 31 zur Aburtheilung vor die Assisen zu ver­weisen sind,

3) daß sich gegen Briefträger Johann Peter En­ders, Wilhelm Enders, Philipp Nollstadt, Buch­händler Carl Ritter von Wiesbaden und Ausläufer Philipp Wittlich von Hettenhain wegen der ihnen zur Last gelegten Verbrechen durch die geführte Unter­suchung hinreichende Judicien nicht ergeben haben, um darauf hin eine Verweisung vor ein Strafgericht aus- zusprechen, erkannt:

L daß die Briefträger Johann Peter Enders, Wil­helm Enders und Philipp Nollstadt von Wies­baden, sodann Buchhändler Carl Ritter von da und Ausläufer Philipp Wittlich von Hettenhain, wegen der ihnen zur Last gelegten Verbrechen außer gerichtlicher Verfolgung zu setzen seien;

IL daß die gegen den Redakteur Julius Oppermann . von Wiesbaden, Buchhändlergehülfen Christian Lim­barth von Rambach, Friedrich Wolf von Wies­baden und Buchhänblerlehrling Friedrich Frauen­holz von Homburg erhobene Anklage, wegen der denselben zur Last' gelegten Verbrechen statthabe, welche darin bestehen:

1) daß Redakteur Julius Oppermann durch Verbreitung:

a) des Flugblattes, <1 d. Karlsruhe, den 21. Mai 1849 und überschrieben:An Deutschlands Krie­ger";

b) des Artikels der Freien Zeitung Nr. 106Voll vertraue dir selbst und halte dein Pulver trocken"

c) des Aufrufs des Congresses sämmtlicher März- vereine DeutschlandsAn das deutsche Heer" in Nr. 109 der Freien Zeitung;

d) des Aufrufs:An das deutsche Volk, Wiesba­den, den 8. Mai 1849" in Nr. 111 der Freien Zeitung;

6) des Liedes:Wird's Euch nicht bange" und die von Wiesbaden unter dem 21. Mai l. I. mit­getheilte Ansprache an das deutsche Volk und die Soldaten;Deutsche Krieger" in Nr. 120 der Freien Zeitung.

f) des Aufrufs von Karlsruhe vom 18. Mai l. I. mit der lleberschrift:Soldaten, deutsche Brüder" in Nr. 121 der Freien Zeitung;

gl des Artikels in Nr. 123 der Freien Zeitung: Der Entscheidungskampf naht";

h) des Artikels der Freien Zeitung in Nr. 157: Die nächste Aufgabe der Demokratie"

absichtlich zu hochverrätherischen Handlungen öffentlich aufgefordert hat und durch Verbreitung:'

0 des Artikels der Freien Zeitung Nr. 102:Cöln, den 28. April 1849. Die Auflösung der zwei­ten Kammer in Berlin betr."

k) des Eingangsartikels Nr. 119 der Freien Zeitung: Wiesbaden, den 18. Mai 1849";

I) des Artikels Nr. 134 der Freien Zeitung:Auf­geschaut, ihr Männer aus Nassau", sowie durch Verbreitung des erwähnten Flugblatts:An Deutschlands Krieger" nnd der in Nr. 120 der Freien Zeitung enthaltenen Ansprache an das deutsche Volk:Wiesbaden, den 21. Mai 1849", Se. Majestät den König von Preußen öffentlich geschmäht hat.

2) daß die Buchhändlergehülfen Christian Lim­barth, Friedrich Wolf, sowie der Buchhändlerlehr­ling Friedrich Frauenholz gleichfalls durch Verbrei­tung des Flugblattsan Deutschlands Krieger" ab­sichtlich zu hochverrätherischen Handlungen öffentlich aufgefordert und Seine Majestät den König von Preu­ßen geschmäht haben.

Der Anklagesenat verweist sonach den Redakteur Julius Oppermann von Wiesbaden, die Buchhänd­lergehülfen Christian Limbarth von Rambach, Fried­rich Wolf von Wiesbaden, sowie den Buchhändler­lehrling Friedrich Frauenholz von Homburg vor die im Monat Oktober l. I. dahier stattfindenden Assisen, um daselbst dem Gesetze gemäß, wegen der ihnen zur Last gelegten oben näher bezeichneten Verbrechen ab- geurtheilt zu werden.

So geurtheilt im Anklagesenat des Herzoglichen Hof- und Appellationsgerichts zu Wiesbaden, 1. September

1849. L. v. Löw. Preußer. Vigelius.

Für die richtige Ausfertigung:

'A m m a n n Hofgerichts-Accessist.

Das Gedicht: AH. Reißt die Glocken von den Thürmen, von einem Reichsschulmeister", sowie die beiden Artikel: Vom Maine" in No. 113 und Nachrichten aus Sachsen" in No. 113 der Fr. Ztg. ausgenommen, sind also alle Aufsätze, gegen welche zu­letzt vom Criminalgericht speziell inquirirt wurde, vom Anklagesenat zur Aburtheilung vor die Assisen verwie­sen worden.

Wie die Geschwornen nun die angeklagten Artikel ansehen, werden wir demnächst erfahren.

Deutschland.

Wiesbaden, 21. Sept. (Nassauischer Land­tag, Sitzung vom 20. Sept.) In der heutigen Sitzung des Landtages, welcher sämmtliche 40 Abge­ordnete beiwohnten, wurde nach Beantwortung einiger von dem Abg. Kalt in der Sitzung vom 19. d. M.