Kreit Zeitung.
______________________________________________________________„Freiheit und Neeht!«
^N 226» Wiesbaden. Samstag, 22 September L8L8.
Die „Freie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. — Der Abonnementspreis beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 fl. 45 ft, auswärts durch die Post bezogen mit verhältntßmäßigem Aufschläge. — Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stets von wirksamem Erfolge. — Die ZnserationSgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.
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LL" Einladung zum Abonmninit. *^a
Mit dem 1. Oktober beginnt ein neues Abonnement auf die „Freie Zeitung". Der Preis bleibt der bisherige. Die Bestellungen auf das mit dem 1. Oktober beginnende neue Quartal beliebe man baldigst zu machen; hier in Wiesbaden in der H. W. ALtter'fchen Buchhandlung, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern.
Die Richtung des Blattes bleibt dieselbe.
Hie Eacpeilition
Die Preßprozeffe der Freien Zeitung.
o Wiesbaden, 21. September.
Am 15. Juni l. Js. wurde der Redakteur dieses Blattes „wegen Aufreizung zu hochverrätherischen Handlungen und wegen Beleidigung auswärtiger Regenten sowie wegen versuchten Landesverraths" zuerst von dem Criminalgericht zu Wiesbaden und zwar im Allgemeinen vernommen.
Der Aufreizung zu Hochverrath und der Beleidigung auswärtiger Regenten wurden 15 Artikel beschuldigt, welche wir in Rro. 154 des laufenden Jahrgangs näher angegeben haben. — Der Versuch des Landesverraths sollte von dem Redakteur der Freien Zeitung begangen worden sein, weil er einmal den Aufruf des Märzvereins „An die deutschen Krieger" in Nro. 109 und die Proklamation des badischen Lan- desausschuffes „An die Soldaten" in Nro. 121 und diejenige „An Deutschlands Krieger" in Nro. 125 d^r Freien Zeitung ausgenommen und sodann veranlaßt habe, daß die letztgenannte Proklamation noch außerdem in Flugblättern vertheilt worden sei.
Bei einer später erfolgenden speziellen Vernehmung wurde dem Redakteur dieses Blattes eröffnet, daß man gegen folgende 6 Artikel, welche man anfangs auch angeschuldigt hatte, die Untersuchung habe fallen lassen:
1) gegen den in den Nummern 93 und 91 enthaltenen und der Neuen Rheinischen Zeitung entnommenen Feuilleton-Aufsatz: „Wie und in welch Manier der fromme König Fridericus Wilhelmus der Viert, in der Hilligeu Stadt van Cöllen empfangen und zum Kaiser gekrönt werden müßt";
2) den leitenden Artikel in Nr. 101: „V der deutsche Michel und die Freiheitsbestrebungen der Völker";
3) den leitenden Artikel in Nr. 105: „*** die Absolutisten";
4) einen Aufsatz in Nr. 133, welcher nicht näher bezeichnet war;
5) gegen die Briefe ans Schleswig: „g aus dem Sundewitt" in Nr. 156, und
6) einen Aufsatz aus der Reichstagszeitung: „die oktroyirte Verfassung des Herrn von Hoheuzollern" in Nr. 132.
Statt der weggefallenen 6 Artikel wurden jedoch:
a) wegen Aufreizung zu hochverrätherischen Handlungen gegen: die Artikel „An das deutsche Volk", unterzeichnet von dem badischen Landesausschuß und von Naveaur, Trützschler und Erbe in Nr. 120, und „die nächste Aufgabe der Demokratie, ^Bom Taunus" — sowie ,
b) wegen Beleidigung auswärtiger Regenten, gegen den Aufsatz in Nr. 113: „Nachrichten aus Sachsen" und den Artikel in Nr. 134: „Aufgeschaut ihr Männer in Nassau, * Wiesbaden, 7. Juni" — neue Untersuchungen eingeleitet.
Gestern ist uns nun das Urtheil des Anklagesenats des Hofgerichtsbezirks Usingen zugekommen, durch welches der Redakteur dieser Zeitung, die Buchhändlerge- Hülfen Christian Limbarth, Friedrich Wolf, sowie der Buchhändlerlehrling Friedrich Frauen Holz zur Aburtheilung vor die nächsten Assisen verwiesen werden. Die drei letztgenannten Personen waren anfänglich, wie der Redakteur dieses Blattes, speziell, des Versuchs des Landesverraths beschuldigt, weil sie die Proklamation des badischen Landesausschusses: „An Deutschlands Krieger" vom 21. Mai l. I. in Flugblättern zur Verbreitung gebracht hätten.
Die Anklage wegen Landesverrats) wurde jedoch später aufgegeben, und in der inkriminirten Proklamation eine Beleidigung des Königs von Preußen und eine Aufreizung zu hochverrätherischen Handlungen gefunden. Gegen mehrere andere Personen, welche anfangs auch wegen Versuchs des Landesverrathes in Untersuchung standen, wurde keine Verweisung vor
die Assisen ausgesprochen. Das Nähere ergibt sich aus dem Verweisungsurtheil selbst, welches also lautet:
Urtheil
in der.Untersuchung gegen Redacteur JuliusOpper- mann zu Wiesbaden,
wegen Aufforderung zu hochverrätherischen Handlungen und Beleidigung Seiner Majestät des Königs von Preußen,
sodann gegen
Briefträger Johann Peter Enders zu Wiesbaden, Briefträger Wilhelm Enders daselbst, Buchhändlerlehrling Friedrich Frauen Holz von Hom
burg von der Höhe, Buchhändlergehülfen Christian Limbarth von Rambach, dermalen zu Wiesbaden, Briefträger Philipp Nollstadt von Wiesbaden, Buchhändler Carl Ritter daselbst, Ausläufer Philipp Wittlich von Hettenhain, dermalen zn Wiesbaden,
Buchhändlergehülfen Friedrich Wolf daselbst,
wegen derselben Verbrechen, hat der Anklagesenat des Herzoglichen Hof- und Appellationsgerichts zu Wiesbaden in seiner Sitzung vom heutigen, wobei zugegen waren: der Herzogl. Hofgerichtsrath von Löw, Vorsitzender, die Herrogl. Assessoren Preußer und Vigelius, nach Anhörung des von dem bestellten Referenten aus den Acten erstatteten Vortrags,
nach von Seiten des Staatsanwaltes geschehener Entwickelung seiner Ansichten und Uebergabe seiner Anträge zu den Acten, sowie endlich
nach hierauf in dessen Abwesenheit ununterbrochen gepflogener Berathung,
in Erwägung:
1) daß die Anklage darauf gerichtet ist, daß Redakteur Julius Oppermann, Christian Limbarth, Friedrich Wolf und Friedrich Frauen holz der Aufforderung zu hochverrätherischen Handlungen und der Beleidigung Seiner Majestät des Königs von Preussen sich schuldig gemacht haben;
2) daß die Beweise und Anzeigen, welche für diese Beschuldigung durch die geführte Untersuchung erhoben worden, so erheblich sind, um darauf hin eine Versetzung in den Anklagestand zu begründen, auch die den Angeklagten zur Last gelegten Verbrechen nach dem Competenzgesetze vom 14. April l. I. §. 1 pos. 1 und 31 zur Aburtheilung vor die Assisen zu verweisen sind,
3) daß sich gegen Briefträger Johann Peter Enders, Wilhelm Enders, Philipp Nollstadt, Buchhändler Carl Ritter von Wiesbaden und Ausläufer Philipp Wittlich von Hettenhain wegen der ihnen zur Last gelegten Verbrechen durch die geführte Untersuchung hinreichende Judicien nicht ergeben haben, um darauf hin eine Verweisung vor ein Strafgericht aus- zusprechen, erkannt:
L daß die Briefträger Johann Peter Enders, Wilhelm Enders und Philipp Nollstadt von Wiesbaden, sodann Buchhändler Carl Ritter von da und Ausläufer Philipp Wittlich von Hettenhain, wegen der ihnen zur Last gelegten Verbrechen außer gerichtlicher Verfolgung zu setzen seien;
IL daß die gegen den Redakteur Julius Oppermann . von Wiesbaden, Buchhändlergehülfen Christian Limbarth von Rambach, Friedrich Wolf von Wiesbaden und Buchhänblerlehrling Friedrich Frauenholz von Homburg erhobene Anklage, wegen der denselben zur Last' gelegten Verbrechen statthabe, welche darin bestehen:
1) daß Redakteur Julius Oppermann durch Verbreitung:
a) des Flugblattes, <1 d. Karlsruhe, den 21. Mai 1849 und überschrieben: „An Deutschlands Krieger";
b) des Artikels der Freien Zeitung Nr. 106 „Voll vertraue dir selbst und halte dein Pulver trocken"
c) des Aufrufs des Congresses sämmtlicher März- vereine Deutschlands „An das deutsche Heer" in Nr. 109 der Freien Zeitung;
d) des Aufrufs: „An das deutsche Volk, Wiesbaden, den 8. Mai 1849" in Nr. 111 der Freien Zeitung;
6) des Liedes: „Wird's Euch nicht bange" und die von Wiesbaden unter dem 21. Mai l. I. mitgetheilte Ansprache an das deutsche Volk und die Soldaten; „Deutsche Krieger" in Nr. 120 der Freien Zeitung.
f) des Aufrufs von Karlsruhe vom 18. Mai l. I. mit der lleberschrift: „Soldaten, deutsche Brüder" in Nr. 121 der Freien Zeitung;
gl des Artikels in Nr. 123 der Freien Zeitung: „Der Entscheidungskampf naht";
h) des Artikels der Freien Zeitung in Nr. 157: „Die nächste Aufgabe der Demokratie"
absichtlich zu hochverrätherischen Handlungen öffentlich aufgefordert hat und durch Verbreitung:'
0 des Artikels der Freien Zeitung Nr. 102: „Cöln, den 28. April 1849. Die Auflösung der zweiten Kammer in Berlin betr."
k) des Eingangsartikels Nr. 119 der Freien Zeitung: „Wiesbaden, den 18. Mai 1849";
I) des Artikels Nr. 134 der Freien Zeitung: „Aufgeschaut, ihr Männer aus Nassau", sowie durch Verbreitung des erwähnten Flugblatts: „An Deutschlands Krieger" nnd der in Nr. 120 der Freien Zeitung enthaltenen Ansprache an das deutsche Volk: „Wiesbaden, den 21. Mai 1849", Se. Majestät den König von Preußen öffentlich geschmäht hat.
2) daß die Buchhändlergehülfen Christian Limbarth, Friedrich Wolf, sowie der Buchhändlerlehrling Friedrich Frauenholz gleichfalls durch Verbreitung des Flugblatts „an Deutschlands Krieger" absichtlich zu hochverrätherischen Handlungen öffentlich aufgefordert und Seine Majestät den König von Preußen geschmäht haben.
Der Anklagesenat verweist sonach den Redakteur Julius Oppermann von Wiesbaden, die Buchhändlergehülfen Christian Limbarth von Rambach, Friedrich Wolf von Wiesbaden, sowie den Buchhändlerlehrling Friedrich Frauenholz von Homburg vor die im Monat Oktober l. I. dahier stattfindenden Assisen, um daselbst dem Gesetze gemäß, wegen der ihnen zur Last gelegten oben näher bezeichneten Verbrechen ab- geurtheilt zu werden.
So geurtheilt im Anklagesenat des Herzoglichen Hof- und Appellationsgerichts zu Wiesbaden, 1. September
1849. L. v. Löw. Preußer. Vigelius.
Für die richtige Ausfertigung:
'A m m a n n Hofgerichts-Accessist.
Das Gedicht: „ AH. Reißt die Glocken von den Thürmen, von einem Reichsschulmeister", sowie die beiden Artikel: „Xß Vom Maine" in No. 113 und „Nachrichten aus Sachsen" in No. 113 der Fr. Ztg. ausgenommen, sind also alle Aufsätze, gegen welche zuletzt vom Criminalgericht speziell inquirirt wurde, vom Anklagesenat zur Aburtheilung vor die Assisen verwiesen worden.
Wie die Geschwornen nun die angeklagten Artikel ansehen, werden wir demnächst erfahren.
Deutschland.
Wiesbaden, 21. Sept. (Nassauischer Landtag, Sitzung vom 20. Sept.) In der heutigen Sitzung des Landtages, welcher sämmtliche 40 Abgeordnete beiwohnten, wurde nach Beantwortung einiger von dem Abg. Kalt in der Sitzung vom 19. d. M.