nicht, denn er war mir mehr wie Diener, er war mir Freund; unterstützt ihn, sowie auch Marien, grüßt Senft's, meine Freunde und Bekannten, auch die alte Marthe recht Herzlich von mir und verzeiht Eurem treuen Adolf.
Meine innig geliebte Gattin! Ich habe an die Steltern geschrieben, Du erhälst den Brief, an Dich ist es mir unmöglich, lange Zeilen zu richten. Ich bitte Dich, meinen Kindern den Segen zu bringen, Deine Aeltern und Verwandten herzlich zu grüßen und meiner zü gedenken; ich habe Dir noch taufend Dank zu sagen für Deine aufopfernde Liebe, die Niemand genug erkennen kann. Lebe wohl, Dein Ring folgt mir ins Grab. Morgen früh noch eine Zeile vor der letzten Stunde von Deinem treuen Adolf.
So eben früh 3 Uhr werde ich geweckt, um den letzten Gang anzutreten, ich habe ruhig geschlafen und bin bereit und gefaßt und muthig wie immer; lebe wohl, noch einmal den Segen meiner Kinder, mein Herz denkt nur an Dich und Deine Znkunft. Es lebe Deutschland, es lebe die Freiheit! Gott mit Dir! Trützschler.
Mannheim, 15. Sept. Verfügn« g. Es werden bestraft: 1) Johann v. Dubleck aus dem Kanton Schwyz, 2) Johann Beitzel von Dieblich bei Koblenz, 3) Adam Boßenberger von Eiterfeld, Kurfürstenthum Hessen, wegen Störung der öffentlichen Ruhe und muthwilliger Beschädigung ihres Arrestlokals; 4) Frd. Stefcl, 5) Conde, beide von Sandhofen, wegen Auflehnens gegen die von Seite der Polizei bei obiger Ruhestörung getroffenen Maßregeln, ein jeder mit drei Wochen geschärftem Gefängniß; 6) Philipp Rausch von Wiesenbach, wegen wiederholten VagabundirenS und Angabe eines falschen Namens vor Gericht mit zweimonatlichem Arbeitshaus; 7) Georg Bethe aus Münden in Hannover, wegen Nichtbefolgung polizeilicher Befehle und verübter Thätlichkeit gegen die in Ausübung ihres Amtes befindlich gewesenen Polizeibe- amten, sowie wegen Störung der öffentlichen Ruhe mit vierzehntägigem Gefängniß; 8) Jakob Rhödius von Mannheim, wegen Ausstellens von Münzen und Trinkgläsern, welche mit den Bildnissen von Hecker und Blum versehen gewesen, sowie wegen drohender Aeußerungen in aufrührerischem Sinne mit 4 Wochen geschärftem Gefängniß; 9) Johann Pfisterer, Wirth zur Stadt London hierselbst, wegen Nichteinhaltung der Feierabendstunde mit £ fl. Geldbuße; 10) Mar Autenrieth, wegen Nichtbefolgung polizeilicher Aufforderung bei Gebot der Feierabend stunde mit vierzehn- tägigem Gefängniß. Mannheim, den 14. Sept. 1849.
Der Major und Commandant: V. Plehwt.
Rastatt, 14. Sept. (D. Z.) Heute erschien der Kanonier Schützenbach vor dem Standgerichte. Er war Unteroffizier bei der Festungsartillerie, stummer Zuhörer bei einer Soldatenversammlung vor Ausbruch der Emeute, dann als guter Schreiber gewählter Adjutant des ehemaligen Major Heilig. Der Angeklagte war im Vergleich zu so vielen Andern so wenig gravirt, daß der Untersuchungsrichter ihm förmlich sein Bleiben im revolutionären Dienst vorwerfen mußte, eine Schuld, odie Schützenbach fast mit dem ganzen Korps getheilt. Das Standgericht blieb dem Antrag des Staatsanwalts treu, und verhängte 10 Jahre Zuchthaus über den Angeklagten. — Diesen Nachmittag sfand die vierte standgerichtliche Verhandlung in dieser Woche statt. Es erschien der Dragoner Konnis, aus Genf gebürtig. Das Standgericht entschied sich einstimmig für die Todesstrafe.
Stuttgart, 14. Sept. Staatsrath Römer widerspricht in der Würtemb. Ztg. der von der „Laterne", einem Hauptlügenblatt des Junkerthums, gegebenen Nachricht, daß er einen Cholera-Anfall gehabt habe.
Hannover, 11. Septbr. Die Stände sollen, wie es heißt, auf den 4. Oktbr. einberufen werden.
Leipzig, 12. Sept. Die Geschworenen haben wieder zwei wegen Preßvergehen als Hochverräther und Beleidiger der preußischen Majestät Angeklagte, die Herren K ausser und Binder, freigesprochen. — In Altenburg fährt man mit den politischen Verhaftungen fort; wieder sind die Bürger Fritsche, Schütze, Bachmann und Höfel eingezogen.
Dessau, 11. Sept. Das Ministerium erklärte auf eine Interpellation, daß es einem Staatsdiener den Gebrauch seines Adels-Prädikats „von" als eine Ver- fassungsverletzung bei Ordnungsstrafe in amtlichen Erlassen verboten habe.
München, 12. Sept. (N.K.l Die Linkender Abgeordnetenkammer hat gestern Abend ihr Programm berathen, heute Abend soll dasselbe unterzeichnet und veröffentlicht werden; man soll auf etliche 50 Unterschriften zählen.
Aus dem Sundewitt'schen, 10. Sept. Die Düp- peler Schanzen sind vernichtet! In der vorigen Woche zogen die letzten 40 Gensd'armen, die bisher noch in Broacker in Quartier gelegen, und von da aus die Bewachung der Schanzen besorgt hatten, nach Holstein ab. Gestern Vormittag loderten plötzlich an fünf verschiedenen Stellen Feuer auf, die bis in die Nacht hinein brannten und in dieser kurzen Zeit vollkommen vernichteten, was das bunte Gewühl der mannichfach- sten deutschen Truppen mit so großem Fleiß, aber auch mit so großen Opfern an Geld und Arbeitskräften des Landes erbaut hatten!
Gravenstein, 11. Sept. Die herzogliche Familie ist nach Wiesbaden gereist.
Schleswig, 10. Sept. (A. M.) Die hiesigen : Advokaten haben vereint den Beschluß gefaßt, weder ; mit der Landesverwaltung, noch mit den von ihr etwa | eingesetzten Behörden in irgend welche Gefchäftsbezie- ■ hungen zu treten. Zu diesem Beschlusse müssen sich indeß nicht die sämmtlichen Advokaten vereinigt haben, da es notorisch ist, daß ein hiesiger Advokat, der auch persönlich sich der Landesverwaltung vorgestellt haben soll, Eingaben an die von ihm sogenannte „Königliche höchstpreisliche" Landesverwaltung gerichtet hat. Der Geschäftskreis der Landesverwaltung scheint sich bisher auf die Erlassung der bekannten Verfügungen und ihren Konflikt mit mehreren Beamten zu beschränken. Was sonst an nothgedrungenen Berichten von Beamten an dieselbe gelangt, wird äußerst wenig sein.
Altona, 12. Sept. Das Herzogthum Schleswig wird behandelt wie eine unterworfene dänische Provinz. Jedes schleswig-holsteinische Blatt bringt neue Beweise von schamlosen (Übergriffen der Dänen und der ganz dänischen Haltung der neuen Landesverwaltung. Wieder berichtet der „Altonaer Merkur" Folgendes: „Das Einquartiernngs-, Verpflegungs- und Beförderungswesen der schwedisch-norwegischen Truppen ist unter ein lediglich aus dänischen Offizieren und Beamten bestehendes Komissariat gestellt, und eine Folge hiervon ist, daß einestheils die Städte, die fich durch Patriotismus ausgezeichnet haben, auch vorzugsweise mit Einquartierung bedacht werden, anderntheils aber, daß eine Menge Dänen in das Herzogthum eingeschmuggelt werden. Es werden nur Dänen als Magazin- und Hospitalverwalter, so wie als Aerzte bei den für die schwedisch-norwegischen Truppen zu errichtenden Hospitälern angestellt. Man geht noch weiter und läßt eine Menge von Train-Kutschern und Pferden von Dänemark kommen, erschwert dadurch die Einquartierungslast und überschwemmt in aller Stille das Land mit dänischen Soldaten, indem man die in der dänischen Armee dienenden Nord-Schleswiger entläßt. Der preußischen Besatzung in Eckernförde soll die Ordre zugekommui sein, dänischen Kriegsschiffen, welche in den Hafen einlaufen würden, dies nicht zu wehren."
Aus dem Schleswtg'scheu, 12 Sept. Es geht die Sage, daß bei der Postverwaltung in Flensburg bereits ein schwarzes Kabinet eristire. (A. M.)
Hamburg, 13. Sept. In unserm Senate ist eine Spaltung eingetreten, welche günstig auf die Einführung der neuen Verfassung ein wirken muß, 11 Senatoren haben nämlich erklärt, aus dem Senate anstre- ten zu wollen, wenn die Verfassung nicht eingeführt wird; sie halten sich durch den Senatsbeschluß vom 20. v. I. für gebunden, welcher lautet: „Das Gesetz vom 7. September will, daß eine neue Verfassung durch die constituirende Versammlung festgestellt werde; es versteht sich demnach von selbst, daß, sobald dieselbe von der constituirenden Versammlung vollständig und definitiv festgestellt sein wird, dieselbe auch ohne Verzug in's Leben gerufen werden muß. Seinerseits wird der Senat seine deßfallfigen Obliegenheiten ungesäumt erfüllen. (W. Z.)
Stettin, It. Sept. (N.Stctt.Z.) Neue Soldatenlieder. Unter diesem Titel wird jetzt unter den Soldaten unserer Garnison ein Heft Lieder verbreitet, welches in Erfurt erschienen und für 21/2 ®ßr. bei dem Kommandanturschreiber Weber daselbst zu na- ben ist. Um unsern Lesern eine Probe von der sittlichen und geistigen Bildung und von dem ästhetischen Geschmacke derjenigen Offiziere zu geben, welche diese Poesien den Soldaten anpreisen und durch ihr Amt ihrer Empfehlung Nachdruck geben, theilen wir einige Strophen aus denselben mit, indem wir bemerken, daß der Verfasser noch so viel Zurückhaltung gehabt hat, seinen Namen nicht auf das Titelblatt zu setzen,
In Nro. 4., „Kriegslied" heißt es von Preußens Adler: Vers. 2.
Auf hohem Königsschlosse schwebt er noch.
Die Schwingen weit gedehnt,
Das Demokraten-unthicr kroch in's Loch,
Nach dem das Schwert sich sehnt.
O Wrangel, o Wrangel, du Siegcsheld!
Wann führst du, wann führst du uns wi.der in's Feld?
Immer drauf, immer drauf,
Im wilden, wilden Bajonettenlauf.
Vers. 3.
Heraus, heraus, du feiger Demokrat,
Aus deinen: Rattenloch,
Zeig' auch der Sonne deine Heldenthat,
Die Hölle sieht sie doch.
O Wrangel, o Wrangel, du Siegcsheld u f. w.
Wie hoch diejenigen Herren Offiziere, welche das neue Genre politischer Gedichte mit ihrer Fürsprache beehren, von der Thätigkeit unserer Kammer denken, deutet Nr. 12: „der treue Soldat", an. Hier heißt es
Vers. 2:
Die Kammer, die zusammensitzt,
Und mit dem Präsidenten schwitzt,
Schützt sie das Land mit ihrem Fleiß, Fließt wie Soldatenblut ihr Schweiß?
Ein treuer Soldat, ein treuer Soldat Das ist des Königs erster Rath.
Im folgenden Verse heißt es:
Großmüthig sprach zur Bürgerwehr
Der König: Sei mein Schutz nunmehr,
Da war sie ja so dumm und schlecht, Wollt schützen nur ihr eigen Recht.
Ein treuer Soldat, ein treuer Soldat u. f. w.
Wien, 12. September. (Lloyd) Der Ministerrath hat in Erwägung der gegenwärtigen Verhältnisse beschlossen, das mit den Erlassen des Finanzministeriums vom 2. und 4. April, 19. Juni und 24. Juli 1848 angeordnete Verbot der Ausfuhr österreichischer Gold- und Silbermünzen an allen Gränzen des Reiches mit dem 18. September dieses Jahres außer Wirksamkeit zu setze«.
Wien, 13. Sept. Die Wiener Zig. melbet heute die Ankunft Radetzkys und Jellachichs:
u tt ft a r n»
In Pesth sind die Erekutionen und Verurtheilun- gen an der Tagesordnung. So wurde der katholische Pfarrer Streit aus Bolgar, weil er das Landvolk auf Befehl der ungarischen Regierung zum Landstürme aufforderte, erschossen. Ein anderer Priester, der Kaplan König aus demselben Orte, wurde aus gleicher Ursache zu 15jährigem Festungsarreft in Eisen verur- theilt. Der Schullehrer Ringsmuth aus Ofen/ der nach dem Gebote des Kultusministers) Bischof Horvath, die Schuljugend die Kossuthhymne abfingen ließ und selbe tm Gebrauch der Waffen übte, ist zu achtjähriger Schanzarbeit in schwerem Eisen verurteilt worden.
Aus den Soldaten des ungarischen Insurgentenheeres, welche aus andern Kronländern sich nach Ungarn begeben haben, wie ;. B. der Wiener Legion, der galizischen, der Tyrolerschützenlegion, werden Strafkom- pagnien gebildet und zum Festungsban verwendet wer« dem Ausländer sollen in ihre Heimath gesendet, die Anführer der Insurgenten, sowie deren Stabsoffiziere aber in Gewahrsam genommen und die Untersuchung sogleich eingeleitet werden. Auf gleiche Weise find alle Jene zu behandeln, die vor Ausbruch der Insurrektion als k. k. Offiziere gedient haben.
Wien, 12. Sept. Die Proklamation des FZM. Haynau ruft einen Monsterprozeß in Ungarn hervor, welcher in einer solchen Ausdehnung wohl noch nie stattgefunden hat. Erzieht alle Diejenigen vor sein Forum, welche als k. f. Offiziere, Militär- und Civilbeamten zu den Insurgenten übergetreten waren, alle Mitglieder der Depu- tirtenkammer und der Magnatentafel, welche bei den Verhandlungen des ungarischen Landtages vom 8 Oktober an fortgetagt haben, alle Mitglieder des Landes- vertheidigungS-Ausschusses, alle Diejenigen, welche bei den Insurgenten als Regiernngscommiffäre, Anführer einer selbstständigen Truppenabtheilung oder Vorsteher irgend eines Militär- oder Civilverwaltnngszwcigs, endlich Alle, welche bei den Tribunalen als Richter oder Ankläger fungirt haben — mit einem Worte, er erstreckt sich über die ganze ungarische Nation. Wer soll in diesem Prozesse Richter sein? Dies ist die Frage, welche alle Gemüther beunruhigt. Wird man es wagen, die Repräsentanten einer ganzen Nation nach der veralteten und längst verdammten Theresianischen Gesetzgebung durch Kriegsgerichte Verurteilen zu lassen, und wie will man das Maß der Strafen einrichten, wenn man die niedergesetzten Standgerichte ihre Thätigkeit ununterbrochen fortsetzen läßt? So wurde A u f f e n b e r g , welcher als ehemaliger kaiserlich königlicher Offizier wegen Betheiligung an der polnischen Revolution zu 14jährigem Festunas- arreste in Eisen verurteilt worden, im Jahre 1848 durch die ertheilte Amnestie freigekommen war, wegen wiederholten Hochverraths als Adjutant Gorgey's am 22. August in Arad durch den Strang hingerichtet. So wurden Hrubi, Ritter von Schwanenheim und Murmann als ehemaliger (letzterer als pensionirter) k. k. Offizier am 25. August in Temesvar erschossen und ihr Vermögen confiscirt. Wird man in dieser Art fortfahren, und wenn nicht, wodurch wollte man die bereits geschehenen Erecntionen an ganz untergeordneten Werkzeugen der Revolution beschönigen? oder wird eine allgemeine oder theilweise Amnestie den Prozeß niederschlagen und den Weg zur endlichen Versöhnung anbahnen? Dieser Gegenstand ist so wichtig, daß er das Interesse der ganzen Welt in Anspruch nimmt und die Tagespresse als Organ der öffentlichen Meinung zur Vertheidigung der Angeklagten aufruft.
Manche der gefangenen Ungarn aus den berühmtesten Familien werden auf die niedrigste Weise behandelt; so wurden ein Graf Esterhazy und ein Graf Zichy als Gemeine zum Fnhrwesen-Corps affentirt.
Bein soll in russische Gefangenschaft gerathen sein.
Italien.
Briefe aus Neapel vom 4. d., Abends, melden die am Nachmittage 4 Uhr daselbst erfolgte Ankunft des Papstes. Die Flotte, welche ihn begleitete, bestand aus mehreren neapolitanischen Kriegsdampfboote«, dem französischen Kriegsdampfbootc „Vauban" und 2 spanischen Fregatten; Pins IX. befand sich an Bord einer neapolitanischen Fregatte, ans welcher eine Admiralsflagge wehte; alle Schiffe im Hafen hatten geflaggt; alle Batterien und alle Schiffe empfingen den Papst mit Salutschüssen; den ganzen Abend über ertönten dem Ufer entlang Freudenschüsse und allenthalben wurden Feuerwerke abgebrannt.
Das toskanische Ministerium läßt in diesem Augenblick ein Preßgesetz ausarbeiten, welches noch viel strenger, als das letzte ist. Der Stempel wird bis zu 3 Centimes erhöht.